01.08.2014 Aufrufe

PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

20. Verdienste, Arbeitskosten und -zeiten<br />

Erläuterungen<br />

Das System der Verdienststatistiken ist dadurch gekennzeichnet, dass vierteljährliche und mehrjährliche repräsentative<br />

Erhebungen der Verdienste in nahezu allen Wirtschaftsbereichen aufeinander abgestimmt sind. Bei den<br />

verschiedenen Erhebungen werden unterschiedliche Tatbestände erfasst, um einerseits bestehende Strukturen und<br />

andererseits kurzfristige Entwicklungen in regelmäßigen Zeitabständen darstellen zu können.<br />

Verdienststrukturerhebungen werden in mehrjährlicher Periodizität zur Darstellung von Struktur und Abstufung<br />

der Arbeitnehmerverdienste nach lohnbestimmenden Merkmalen durchgeführt. Von besonderem Interesse sind<br />

dabei Angaben zur ausgeübten Tätigkeit, dem Ausbildungsstand, dem Lebensalter und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit<br />

der Beschäftigten.<br />

Die Arbeitskostenerhebung ist die Strukturstatistik über die Kosten der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Nach<br />

internationalen Standards werden detaillierte Angaben über alle Bestandteile der Arbeitskosten bereitgestellt. Die<br />

Arbeitskostenerhebung wird seit 1958 durchgeführt. Für die Erhebung 2008 wurden in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> rund 1 900<br />

Unternehmen ausgewählt. Die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2008 können nicht mit denen früherer Jahre<br />

verglichen werden, weil erstmals den internationalen Standards entsprechend auch Auszubildende und Lohnsubventionen<br />

einbezogen werden. Die Arbeitskostenerhebung erfasst nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige,<br />

Ausgabe 2008, Arbeitskosten für alle Branchen der Wirtschaft mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft sowie<br />

Fischerei und Fischzucht. Für einzelne Wirtschaftsbereiche wurden Ergebnisse durch Schätzungen auf Grundlage<br />

der auf Personendaten basierenden Personalstandstatistik ermittelt.<br />

Im Rahmen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> gut 2 300 Betriebe (ab fünf bzw.<br />

zehn Beschäftigten) aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich befragt. Deutschlandweit<br />

sind rund 40 500 Betriebe in die Vierteljährliche Verdiensterhebung einbezogen. In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung<br />

werden die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br />

die bezahlten Arbeitsstunden (ohne geringfügig Beschäftigte) und die jeweiligen Bruttoverdienstsummen<br />

erfasst. Beamte der Wirtschaftsabschnitte O „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und P<br />

„Erziehung und Unterricht“ werden ebenfalls einbezogen.<br />

Bruttolöhne und -gehälter: Zu den Bruttolöhnen und -gehältern zählen das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit,<br />

Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage sowie Sachleistungen.<br />

Die Bruttolöhne und -gehälter der Auszubildenden werden getrennt von den Bruttolöhnen und -gehältern aller<br />

anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst.<br />

Lohnnebenkosten: Die Lohnnebenkosten entsprechen den Arbeitskosten abzüglich der Bruttolöhne und -gehälter.<br />

Lohnsubventionen: Dies sind alle in Form von allgemeinen Zuschüssen empfangene Beträge, die zur Erstattung<br />

der gesamten oder eines Teils der Direktvergütung bestimmt sind, nicht jedoch zur Finanzierung der Sozialversicherung<br />

oder der Berufsbildung.<br />

Personalnebenkosten: Die Personalnebenkosten entsprechen den Arbeitskosten abzüglich des Entgelts für die<br />

geleistete Arbeitszeit.<br />

Sozialbeiträge der Arbeitgeber: Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle Aufwendungen der Arbeitgeber, um<br />

ihren Arbeitnehmern Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern. Zu dieser Kostenart zählen die tatsächlichen und<br />

unterstellten Sozialbeiträge sowie die Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende.<br />

20<br />

Vollzeiteinheit: Vollzeiteinheiten sind alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze<br />

umgerechneten Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

381<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!