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PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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18. Öffentliche Finanzen<br />

18.1 Finanzen und Personal des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

noch: Quellen, Fundstellen und weitere Informationen<br />

Tabelle Datenquelle Weitere Informationen (Kennziffer)<br />

18.1.9 Kommunaler Finanzausgleich Statistischer Bericht: Schlüsselzuweisungen (L2093)<br />

18.1.10, Personalstandstatistik<br />

18.1.11<br />

18.1.12- Schuldenstatistik<br />

18.1.14<br />

Erläuterungen<br />

Kernstück der Staats- und Gemeindefinanzstatistik ist die Haushaltsrechnungsstatistik. Sie wird ergänzt durch<br />

vierteljährliche Erhebungen, ferner durch Statistiken über die Schulden, das Personal sowie die Empfängerinnen<br />

und Empfänger von Versorgungsbezügen. Zum Berichtskreis gehören neben den Gebietskörperschaften auch die<br />

staatlichen und kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die kommunalen Zweckverbände und die<br />

Sozialversicherungsträger. Die Staats- und Gemeindefinanzstatistik gibt einen geschlossenen Überblick über die<br />

Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung.<br />

Die Erhebungen über das Personal werden jährlich zum 30. Juni durchgeführt. Die Empfängerinnen und Empfänger<br />

von Versorgungsbezügen werden zum 1. Januar erfasst, wobei die Veränderungen im vorangegangenen Jahr<br />

ebenfalls zu melden sind.<br />

Der Schuldenstand wird zum Ende eines jeden Jahres festgestellt. Die Statistik gliedert den Schuldenstand und die<br />

Schuldenbewegung im abgelaufenen Jahr nach Arten. Aufgrund veränderter Anforderungen seitens der EU wird<br />

die Erhebung seit dem Jahr 2010 in neu konzipierter Form durchgeführt. Die damit einhergegangene angepasste<br />

Bereichsabgrenzung führte dazu, dass die Begriffe „Kreditmarktschulden“ und „Schulden bei öffentlichen Haushalten“<br />

durch die Begriffe „Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich“ bzw. „Schulden beim öffentlichen Bereich“<br />

ersetzt wurden. Beide Begriffspaare sind nur eingeschränkt mit einander vergleichbar (zu den Inhalten und Abgrenzungen<br />

siehe unten). Mit dem Statistischen Jahrbuch 2012 wurde die Schuldendefinition erweitert. Analog zur<br />

Darstellungsweise des Statistischen Bundesamtes wurden die bislang nur nachrichtlich aufgeführten Kassenkredite<br />

in die Gesamtschulden miteinbezogen. Der in der Vergangenheit verwendete, engere Schuldenbegriff entspricht<br />

der heutigen Bezeichnung „Investitionskredite“. Da die Investitionskredite in allen Tabellen als „darunter-Position“<br />

ausgewiesen werden, ist ein Vergleich mit älteren Ausgaben des Jahrbuchs weiterhin möglich. Bedingt durch eine<br />

Modifizierung der Erhebungsmethodik in 2012 ist eine separate Darstellung der Investitionskredite für die Eigenbetriebe<br />

und Eigengesellschaften sowie für die Zweckverbände nunmehr auch in der Summe möglich.<br />

Aufgabenbereiche: Die Untergliederung der Ausgaben und Einnahmen des Landes erfolgt nach sogenannten<br />

Funktionsziffern, bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Gliederungsnummern. Bei der zusammenfassenden<br />

Darstellung von Land und Kommunen werden Funktionsziffern und Gliederungsnummern zu vergleichbaren<br />

Aufgabenbereichen zusammengefasst.<br />

18<br />

Besondere Finanzierungsvorgänge: Besondere Finanzierungsvorgänge sind die den Gesamthaushalt einer Körperschaft<br />

ausgleichenden periodenübergreifenden Finanztransaktionen.<br />

Bruttoausgaben (Bruttoeinnahmen): Summe der Ausgaben (Einnahmen) in finanzstatistischer Abgrenzung (im<br />

Unterschied zur Abschlusssumme der Haushalte).<br />

Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen): Bruttoausgaben (Bruttoeinnahmen) abzüglich der Zahlungen von Gebietskörperschaften<br />

und öffentlichen Verwaltungen, die in der jeweiligen Darstellungseinheit eingeschlossen sind<br />

(Verwaltungen gleicher Ebene).<br />

Kapitalrechnung: Summe aller Ausgaben und Einnahmen, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der<br />

Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen.<br />

Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung): Nach dem Haushaltsrecht ist zwischen der Aufnahme von<br />

Krediten zur Finanzierung von Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Umschuldungen und<br />

der Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben zu unterscheiden. Kassenkredite<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

339<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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