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16. Geld und Kredit, Dienstleistungen<br />

Einlagen: Hierzu zählen Sichteinlagen (täglich fällige Verbindlichkeiten), Termineinlagen (befristete Einlagen mit<br />

fest vereinbartem Zinssatz einschließlich Bauspareinlagen) sowie Sparbriefe (von Kreditinstituten ausgegebene<br />

Papiere zur mittel- und langfristigen Fremdmittelbeschaffung) und Spareinlagen (nicht befristete Einlagen mit<br />

einer fest vereinbarten Kündigungsfrist). Der Zins für Spareinlagen ist meist variabel, d. h. er schwankt mit dem<br />

allgemeinen Zinsniveau. Nicht enthalten in der Position „Einlagen“ sind Einlagen aus Treuhandkrediten und Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Geldmarktfonds.<br />

Dienstleistungen<br />

Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich wird auf der rechtlichen Grundlage des Dienstleistungsgesetzes<br />

vom 19. Dezember 2000 durchgeführt und findet jährlich statt. Mit dieser Erhebung ist die Darstellung der Wirtschaftskraft,<br />

der Struktur und in den Folgejahren auch die Entwicklung der Dienstleistungsbereiche im Zeitablauf<br />

möglich.<br />

Die Gliederung der Wirtschaftszweige basiert seit dem Berichtsjahr 2008 auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige,<br />

Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die WZ 2008 ist maßgebend für die Abgrenzung der statistisch erfassten<br />

Bereiche, die das Gesetz über Statistiken im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsstatistikgesetz – DlStatG)<br />

benennt. Die Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der Vorjahre ist aufgrund der Änderungen in der Wirtschaftszweigsystematik<br />

stark eingeschränkt. Die Strukturerhebung umfasst nachstehende Abschnitte bzw. Abteilungen<br />

der WZ 2008:<br />

6 Abschnitt H – Verkehr und Lagerei,<br />

6 Abschnitt J – Information und Kommunikation,<br />

6 Abschnitt L – Grundstücks- und Wohnungswesen,<br />

6 Abschnitt M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen,<br />

6 Abschnitt N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,<br />

6 Abschnitt S,<br />

Abteilung 95 – Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern.<br />

Aus der Grundgesamtheit der Unternehmen wird nach einem mathematisch-statistischen Verfahren eine Stichprobe<br />

von bundesweit 15 Prozent der Unternehmen bzw. Einrichtungen gezogen und befragt. Zur Grundgesamtheit<br />

zählen alle Einheiten, die den genannten Wirtschaftsabschnitten angehören, ganzjährig aktiv und umsatzsteuerpflichtig<br />

sind, sowie mit einer eigenen (Umsatz-)Steuernummer oder mit der (Umsatz-)Steuernummer eines<br />

Organträgers versehen sind.<br />

Personalaufwand: Bruttolöhne und -gehälter, Sozialaufwendungen des Arbeitgebers (gesetzliche und übrige<br />

Sozialaufwendungen).<br />

Sachaufwand: Bezogene Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand. Nicht zum<br />

Sachaufwand zählen die abzugsfähige Vorsteuer, Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen.<br />

16<br />

Tätige Personen: Tätige Inhaber, Mitinhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle Voll- und<br />

Teilzeitbeschäftigten, die am 30. September des Berichtsjahres in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen oder<br />

zur Einrichtung standen. Zu den tätigen Personen zählen auch vorübergehend abwesende Personen (z. B. Frauen im<br />

Mutterschutz, Personen in Elternzeit mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) sowie Personen in Altersteilzeit.<br />

Nicht einbezogen werden die von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassenen Personen<br />

(Leiharbeitnehmer).<br />

Umsatz: Umsatz und sonstige betriebliche Erträge (z. B. Patent- oder Lizenzeinnahmen) einschließlich Vergütung<br />

für Managementtätigkeiten (ohne Umsatzsteuer).<br />

Betriebliche Steuern: Geldleistungen, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft ohne<br />

individuelle Gegenleistung erhoben werden. Hierzu gehören Gewerbe-, Kraftfahrzeug-, Grund-, Grunderwerb- und<br />

Energiesteuer sowie die auf selbst erstellte Waren erhobenen Verbrauchsteuern.<br />

Bruttoanlageinvestitionen: Alle Investitionen des Anlagevermögens sind als Bruttozugänge, ohne die als Vorsteuer<br />

abzugsfähige Umsatzsteuer, ohne Umbuchungen und vor Berücksichtigung von Erlösen aus Abgängen zu<br />

erfassen. Erworbene Güter und selbst erstellte Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten zu<br />

bewerten.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

305<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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