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12. Produzierendes Gewerbe, Handwerk<br />

12.2 Baugewerbe, Handwerk<br />

Mietinvestitionen: Wert der neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen ohne gebrauchte Güter. Der<br />

Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer.<br />

Sonstige Leistungen: Umsatz von Erzeugnissen und Leistungen aus Nebenbetrieben ohne Rücksicht auf den<br />

Zahlungseingang sowie Umsatz aus Nebengeschäften; Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen sind nicht<br />

einbezogen. Der Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer.<br />

Unternehmen: Kleinste rechtlich selbstständige Wirtschaftseinheit.<br />

Handwerk<br />

Für die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle<br />

vorgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist eine bestandene Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation.<br />

Von den insgesamt 151 Handwerksberufen gehören 41 zu den zulassungspflichtigen.<br />

Die amtliche Statistik beobachtet mithilfe der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung die Konjunkturentwicklung<br />

im zulassungspflichtigen Handwerk. Seit dem Berichtsjahr 2008 werden hierfür ausschließlich<br />

Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) und<br />

der Finanzverwaltung (Umsätze aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen) herangezogen. Ausgewertet werden die<br />

Angaben aller über das Unternehmensregister identifizierten Handwerksunternehmen. Die Umsätze von Kleinunternehmen<br />

(Umsatz bis zu 17 500 Euro) und Umsätze von Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie<br />

Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht, sind nicht enthalten. Die Beschäftigtenangaben<br />

der Bundesagentur für Arbeit beruhen auf monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bzw.<br />

aus dem Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Tätige Inhaber, nicht sozialversicherungspflichtige<br />

Gesellschafter, mithelfende Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftigte fehlen in den Daten der<br />

Bundesagentur für Arbeit.<br />

Die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung werden nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige und der<br />

Gewerbezweigklassifikation aufbereitet. In der Wirtschaftszweigklassifikation werden die Unternehmen nach<br />

dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der betreffenden Einheit zugeordnet. Diese tätigkeitsbezogene Klassifikation<br />

ermöglicht einen Vergleich mit anderen amtlichen Erhebungen. Demgegenüber ist die Gewerbezweigklassifikation<br />

eine Berufsnomenklatur des Handwerks.<br />

12<br />

Rechtsgrundlage für die vierteljährliche Handwerksberichterstattung und für die Handwerkszählung ist das<br />

Gesetz über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550).<br />

Im Gegensatz zu den bisherigen Handwerkszählungen, bei denen alle Handwerksunternehmen befragt wurden,<br />

werden die Ergebnisse der Handwerkszählung seit dem Berichtsjahr 2008 durch die Auswertung der statistischen<br />

Unternehmensregister gewonnen. Mit der Umstellung auf eine Auswertung von vorhandenen Datenquellen müssen<br />

keine Handwerksunternehmen mehr für diese Statistik befragt werden.<br />

Geringfügig Beschäftigte: Alle Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch<br />

Viertes Buch (SGB IV) nachgehen.<br />

Handwerksunternehmen: Unternehmen, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als<br />

zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind.<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-,<br />

renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für<br />

die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind.<br />

Tätige Personen: Umfasst die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig Beschäftigten und die<br />

tätigen Inhaber. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt.<br />

Umsatz: Im Unternehmensregister nachgewiesene Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen<br />

des Unternehmens.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

233<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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