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10. Land- und Forstwirtschaft<br />

10.2 Pflanzliche und tierische Produktion<br />

Die Erntestatistiken beruhen auf den Ertragsschätzungen ehrenamtlicher Berichterstatter und dem bei den Anbauerhebungen<br />

ermittelten Anbauumfang. Endgültige Ertragsschätzungen werden in bedeutsamen Teilbereichen<br />

durch Erntemessungen ergänzt. Als endgültiges Ergebnis der Weinmosternte wird seit 1994 die Traubenerntemeldung<br />

sekundärstatistisch ausgewertet.<br />

Ackerland: Fläche der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Tabak, Gemüse, Erdbeeren, Zierpflanzen<br />

und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau (auch unter Glas). Ackerflächen<br />

mit Obstbäumen als Nebennutzung zählen ebenso zum Ackerland.<br />

Anbaufläche (Gemüse, Blumen und Zierpflanzen): Im Gegensatz zur Grundfläche umfasst die Anbaufläche von<br />

Gemüse und Zierpflanzen einschließlich Blumen auch die Mehrfachnutzung einer Fläche durch Vor-, Zwischenund<br />

Nachkultur. Die Anbaufläche einer Kultur ist also mindestens so groß wie ihre Grundfläche, bei mehrfachem<br />

Anbau entsprechend größer.<br />

Dauergrünland: Grünlandflächen, die dauernd, das heißt fünf Jahre oder länger ohne Unterbrechung durch andere<br />

Kulturen, zur Futtergewinnung durch Abmähen oder Abweiden genutzt werden, einschließlich Grünlandflächen, die<br />

nach der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Betriebsprämienregelung vorübergehend aus der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung genommen werden. Nicht zum Dauergrünland zählen der Grasanbau auf dem Ackerland und Grünlandflächen<br />

mit Obstbäumen als Hauptnutzung (Obstanlagen).<br />

Ertragsrebfläche: Bestockte Rebfläche ab dem zweiten Weinwirtschaftsjahr nach der Pflanzung.<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF): Acker- und Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Obstanlagen,<br />

Baumschulen, Rebflächen, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.<br />

10<br />

Obstanlagen: Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen mit Obstbäumen und -sträuchern ohne Unterkultur<br />

oder als Hauptnutzung mit Unterkultur auf Äckern, Wiesen oder Weiden. Nicht dazu zählen Erdbeeren und<br />

Obstbäume bzw. -sträucher in Haus- und Nutzgärten.<br />

Raufutter: Hektarertrag bzw. Erntemenge von Wiesen, Mähweiden, Grasanbau auf dem Ackerland, Klee, Kleegras<br />

und Klee-Luzerne-Gemisch sowie Luzerne.<br />

Rebfläche: Hierzu zählen die bestockte und die nicht bestockte Rebfläche.<br />

Waldfläche: Holzbodenfläche und zum Betrieb gehörende Pflanzgärten. Zur Holzbodenfläche gehören auch Wege<br />

unter fünf Meter Breite, Kahlflächen, die wieder aufgeforstet werden (Blößen), sowie gering bestockte und unbestockte<br />

Flächen (Nichtwirtschaftswald, Holzlagerplätze), deren Größe den Zuwachs nicht wesentlich mindert.<br />

Tierische Produktion<br />

Die Statistiken der Viehwirtschaft umfassen regelmäßige Ermittlungen des Viehbestandes sowie Statistiken zur<br />

Fleisch-, Milch- und Eiererzeugung.<br />

Erhebungen über die Viehbestände werden seit 2010 im November bei Schweinen und Schafen auf repräsentativer<br />

Basis durchgeführt. Einbezogen werden Betriebe mit mindestens 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen bzw.<br />

mindestens 20 Schafen. Für die Ermittlung der Rinderbestände wird seit 2008 das Herkunftssicherungs- und<br />

Informationssystem für Tiere (HI-Tier) herangezogen. Diese Erhebungen lösten das frühere System der Viehbestandserhebungen<br />

ab. Bei zeitlichen Vergleichen sind die geänderten Erhebungsbereiche und Erhebungsstichtage<br />

zu beachten. Im Jahr 2010 wurden die Viehbestände zusätzlich im Rahmen der Landwirtschaftszählung zum<br />

Stichtag 1. März erfasst.<br />

Die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik weist zum einen die Zahl der in- und ausländischen Schlachtungen<br />

nach, die der Schlachttier- und/oder Fleischuntersuchung unterliegen. Zur Ermittlung der Fleischerzeugung<br />

werden andererseits die Angaben über die Schlachtgewichte herangezogen, wie sie aus den wöchentlichen Preismeldungen<br />

nach den Vorschriften der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung hervorgehen.<br />

Die Milchstatistik wird seit 2010 von der Bundesanstalt für Ernährung durchgeführt. Sie wertet monatlich die an<br />

Molkereien angelieferte Milch auf Basis der von den Molkereien nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung<br />

zu erstattenden Meldungen aus. Zusätzlich erfolgen Schätzungen für die nicht an die Molkereien gelieferte Milch.<br />

Angaben zur Eiererzeugung werden seit 1987 monatlich in Betrieben mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen<br />

erhoben.<br />

196<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013

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