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PDF-Datei (7388 kB) - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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8. Wahlen<br />

Sitzverteilung im Landtag <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 2011<br />

SPD<br />

42<br />

CDU<br />

41<br />

101 Sitze<br />

GRÜNE<br />

18<br />

8<br />

Der Landtag <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land.<br />

Seine 101 Mitglieder werden alle fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes in allgemeinen,<br />

freien und geheimen Wahlen gewählt.<br />

Seit der Landtagswahl 1991 haben die rheinland-pfälzischen Wählerinnen und Wähler analog zur<br />

Bundestagswahl die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben, eine Wahlkreisstimme für die Wahl<br />

einer Wahlkreisbewerberin bzw. eines Wahlkreisbewerbers und eine Landesstimme für die Wahl einer<br />

Landes- oder Bezirksliste. Dabei werden 51 Abgeordnete über Wahlkreisvorschläge in den Wahlkreisen<br />

und 50 Abgeordnete über die Landes- und Bezirkslisten in den rheinland-pfälzischen Landtag<br />

gewählt.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

153<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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