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5. Bildung<br />

5.2 Berufsbildung<br />

Übersichten<br />

Tabelle Titel Seite<br />

5.2.1 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2002–2012 nach Ausbildungsbereichen<br />

und Geschlecht der Auszubildenden 102<br />

5.2.2 Auszubildende 2000–2012 nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsjahr 103<br />

5.2.3 Auszubildende im Bereich Industrie und Handel 2012 104<br />

5.2.4 Auszubildende im Bereich Handwerk 2012 104<br />

Grafik: Auszubildende und neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1980–2012 105<br />

5.2.5 Auszubildende in den übrigen Ausbildungsbereichen 2012 106<br />

5.2.6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abschluss- und Fortbildungsprüfungen in der beruflichen<br />

Bildung 2012 106<br />

Grafik: Die zehn häufigsten Ausbildungsberufe 2012 nach Geschlecht 107<br />

Quellen, Fundstellen und weitere Informationen<br />

5<br />

Tabelle Datenquelle Weitere Informationen (Kennziffer)<br />

5.2.1-<br />

5.2.6<br />

Berufsbildungsstatistiken<br />

Statistischer Bericht: Berufsbildung (B2053)<br />

Erläuterungen<br />

Zu Zwecken der Geheimhaltung entsprechend § 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten der Berufsbildungsstatistik<br />

ab dem Berichtsjahr 2010 gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches<br />

von Drei gerundet. Bei dem angewendeten Rundungsverfahren mit der Basis Drei beträgt die Abweichung vom<br />

Echtwert je ausgewiesener Datenzelle maximal 1. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von<br />

der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen. Die Abweichung entspricht maximal der<br />

Summe der ausgewiesenen Merkmalsausprägungen.<br />

Gegenstand der Berufsbildungsstatistiken ist die jährliche Erfassung und Aufbereitung von Daten über Auszubildende,<br />

neu abgeschlossene und vorzeitig beendete Ausbildungsverhältnisse, Abschluss-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen<br />

sowie Ausbildende und Ausbildungsberater. Die Angaben werden bei den für die Berufsbildung<br />

zuständigen Stellen, insbesondere den Kammern, für die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich<br />

Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft<br />

sowie freie Berufe erhoben.<br />

Auszubildende: Hier sind nur diejenigen Personen nachgewiesen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Nicht zu den Auszubildenden zählen Praktikantinnen/Praktikanten,<br />

Volontärinnen/Volontäre, Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter, Umschülerinnen/<br />

Umschüler und Schülerinnen/Schüler, die in einem Vollzeitbildungsgang an einer berufsbildenden Schule oder einer<br />

Schule des Gesundheitswesens ausgebildet werden.<br />

Ausbildungsbereiche: In der Berufsbildungsstatistik werden die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich<br />

Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst,<br />

freie Berufe und Hauswirtschaft unterschieden. Die Zuordnung der Auszubildenden richtet sich entsprechend<br />

dem Berufsbildungsgesetz vielfach nach der Art des Ausbildungsberufes und nicht nach der Zugehörigkeit des<br />

Ausbildungsbetriebes zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich. Da sie nicht der Gliederung nach der nationalen<br />

Klassifikation der Wirtschaftszweige folgt, die sich nach der einheitlichen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige<br />

in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) richtet, führt dies u. a. im öffentlichen Dienst dazu, dass die hier<br />

nachgewiesene Zahl an Auszubildenden nicht das vollständige Ausbildungsvolumen dieses Bereiches abbildet.<br />

Ein für den Beruf des Gärtners Auszubildender bei einer Stadtverwaltung wird z. B. dem Bereich Landwirtschaft<br />

zugeordnet, weil die Landwirtschaftskammer die für seine Ausbildung zuständige Stelle ist.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch 2013<br />

101<br />

© <strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>

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