2012-03: Juni / Juli - Evangelische Kirchengemeinde Einhausen
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5. Sonntagsschutz hat Verfassungsrang. In ihm konkretisieren sich<br />
lautBundesverfassungsgericht der Schutz von Ehe und Familie, das Recht<br />
aufkörperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit und die<br />
Koalitionsfreiheit. Der freieSonntag ist eine Staatsgarantie, die eingelöst<br />
werden muss. Dazu braucht esPolitikerinnen und Politiker, die sich<br />
schützend vor die Verfassung stellen.<br />
6. Sonntagsarbeit ist nur zu rechtfertigen, wenn sie im öffentlichen<br />
Interessenotwendig ist oder der Sonntagskultur dient. Deshalb fordert die<br />
Synode des<strong>Evangelische</strong>n Dekanats Bergstraße einen jährlichen<br />
Sonntagsschutzbericht. Darinsoll die Landesregierung darlegen, in<br />
welchen Betrieben und Gewerben sonntagsgearbeitet wird und wie viele<br />
Arbeitnehmer/innen davon betroffen sind.<br />
7. Die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung gestattet die Ausführung von<br />
Arbeitenan Sonn- und Feiertagen, die auch an anderen Wochentagen<br />
ausgeführt werdenkönnen. So ist die durch die Verordnung mögliche<br />
Genehmigung der Herstellung vonGetränken und Eis angesichts heutiger<br />
Lagerungs- und Transportmöglichkeitenebenso wenig nachvollziehbar<br />
wie die Öffnung von Videotheken undMusterhausausstellungen oder auch<br />
die generelle Freistellung für den Telehandel anSonn- und Feiertagen.<br />
Dies führt dazu, dass Sonn- und Feiertage für immer mehrMenschen trotz<br />
des verfassungsgemäßen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe<br />
zuzusätzlichen Arbeitstagen werden. Damit lässt die hessische<br />
Landesregierung dieRechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes<br />
außer Acht, die den Staatverpflichtet, Sonn- und Feiertage als solche der<br />
Arbeitsruhe erkennbar zur Regel zuerheben.<br />
8. Alle aufgeführten Punkte finden sich in dem<br />
Bundesverfassungsgerichtsurteil vomDezember 2009 wieder. Wir stellen<br />
fest, dass die HessischeBedarfsgewerbeverordnung diesem Urteil nicht<br />
genügt. Deshalb fordert die Synodedes <strong>Evangelische</strong>n Dekanats<br />
Bergstraße, dass die Hessische Landesregierung dieverfassungsgemäße<br />
Sonn- und Feiertagsruhe durch Rücknahme der<br />
HessischenBedarfsgewerbeverordnung wieder herstellt.<br />
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