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2012-03: Juni / Juli - Evangelische Kirchengemeinde Einhausen

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5. Sonntagsschutz hat Verfassungsrang. In ihm konkretisieren sich<br />

lautBundesverfassungsgericht der Schutz von Ehe und Familie, das Recht<br />

aufkörperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit und die<br />

Koalitionsfreiheit. Der freieSonntag ist eine Staatsgarantie, die eingelöst<br />

werden muss. Dazu braucht esPolitikerinnen und Politiker, die sich<br />

schützend vor die Verfassung stellen.<br />

6. Sonntagsarbeit ist nur zu rechtfertigen, wenn sie im öffentlichen<br />

Interessenotwendig ist oder der Sonntagskultur dient. Deshalb fordert die<br />

Synode des<strong>Evangelische</strong>n Dekanats Bergstraße einen jährlichen<br />

Sonntagsschutzbericht. Darinsoll die Landesregierung darlegen, in<br />

welchen Betrieben und Gewerben sonntagsgearbeitet wird und wie viele<br />

Arbeitnehmer/innen davon betroffen sind.<br />

7. Die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung gestattet die Ausführung von<br />

Arbeitenan Sonn- und Feiertagen, die auch an anderen Wochentagen<br />

ausgeführt werdenkönnen. So ist die durch die Verordnung mögliche<br />

Genehmigung der Herstellung vonGetränken und Eis angesichts heutiger<br />

Lagerungs- und Transportmöglichkeitenebenso wenig nachvollziehbar<br />

wie die Öffnung von Videotheken undMusterhausausstellungen oder auch<br />

die generelle Freistellung für den Telehandel anSonn- und Feiertagen.<br />

Dies führt dazu, dass Sonn- und Feiertage für immer mehrMenschen trotz<br />

des verfassungsgemäßen Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe<br />

zuzusätzlichen Arbeitstagen werden. Damit lässt die hessische<br />

Landesregierung dieRechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes<br />

außer Acht, die den Staatverpflichtet, Sonn- und Feiertage als solche der<br />

Arbeitsruhe erkennbar zur Regel zuerheben.<br />

8. Alle aufgeführten Punkte finden sich in dem<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteil vomDezember 2009 wieder. Wir stellen<br />

fest, dass die HessischeBedarfsgewerbeverordnung diesem Urteil nicht<br />

genügt. Deshalb fordert die Synodedes <strong>Evangelische</strong>n Dekanats<br />

Bergstraße, dass die Hessische Landesregierung dieverfassungsgemäße<br />

Sonn- und Feiertagsruhe durch Rücknahme der<br />

HessischenBedarfsgewerbeverordnung wieder herstellt.<br />

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