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Bewohnerausweis - Stadt Starnberg

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Antragsteller<br />

PLZ, Ort, Datum<br />

Anschrift der Straßenverkehrsbehörde<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong><br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

Vogelanger 2<br />

82319 <strong>Starnberg</strong><br />

Vollzug der<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

Antrag auf Erteilung eines<br />

Bewohnerparkausweises für den<br />

Ludwig-Thoma-Weg oder<br />

Himbselstraße<br />

Ich beantrage die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für:<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Bewohnerparkausweis nach Sonderregelung:<br />

Pro Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis<br />

Sonderregelung:<br />

Fahrzeugkennzeichen:<br />

Fahrzeugart (z.B. PKW, Kombi)<br />

Grund des Antrages:<br />

Antragsverlängerung<br />

Fahrzeugführer<br />

Fahrzeughalter<br />

Hauptwohnsitz<br />

Nebenwohnsitz<br />

Ich lege vor:<br />

Fahrerlaubnis<br />

Personalausweis<br />

Reisepass<br />

Fahrzeugschein<br />

Dauer der Parkgenehmigung:<br />

1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre<br />

Mir ist bekannt, dass:<br />

- unrichtige Angaben die Entziehung des Parkausweises zur Folge haben,<br />

- der Parkausweis nur Gültigkeit für den auf ihn festgelegten Parkbereich hat.<br />

Unterschrift


Hinweise zum Bewohnerparkausweis:<br />

- Der Parkausweis berechtigt zum Parken mit dem genannten Fahrzeug in der gekennzeichneten<br />

Zone<br />

- Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Platzes besteht nicht<br />

- Der Ausweis ist gut lesbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges aufzulegen<br />

- Der Parkausweis ist nicht übertragbar<br />

- Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, jede Änderung, der für die Erteilung der Genehmigung<br />

maßgebenden Umstände, unverzüglich der <strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong> mitzuteilen; dies gilt ebenfalls bei<br />

Änderung des Fahrzeugkennzeichens<br />

- Weisungen von Polizeibeamten, Dienstkräften der städt. Verkehrsüberwachung oder sonstigen<br />

beauftragten Personen der <strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong> sind unverzüglich Folge zu leisten.<br />

- Falls der Parkausweis durch Witterungseinflüsse o.ä. nicht mehr lesbar ist, sind Sie verpflichtet,<br />

diesen erneuern zu lassen; dies erfolgt kostenlos<br />

- Die Parkberechtigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Missbrauch hat<br />

die sofortige Einziehung des Parkausweises zur Folge und kann außerdem nach § 49 StVO verfolgt<br />

werden.<br />

Gebühren<br />

10,20 €/Jahr

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