Bewohnerausweis - Stadt Starnberg
Bewohnerausweis - Stadt Starnberg
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Antragsteller<br />
PLZ, Ort, Datum<br />
Anschrift der Straßenverkehrsbehörde<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong><br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
Vogelanger 2<br />
82319 <strong>Starnberg</strong><br />
Vollzug der<br />
Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
Antrag auf Erteilung eines<br />
Bewohnerparkausweises für den<br />
Ludwig-Thoma-Weg oder<br />
Himbselstraße<br />
Ich beantrage die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für:<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Bewohnerparkausweis nach Sonderregelung:<br />
Pro Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis<br />
Sonderregelung:<br />
Fahrzeugkennzeichen:<br />
Fahrzeugart (z.B. PKW, Kombi)<br />
Grund des Antrages:<br />
Antragsverlängerung<br />
Fahrzeugführer<br />
Fahrzeughalter<br />
Hauptwohnsitz<br />
Nebenwohnsitz<br />
Ich lege vor:<br />
Fahrerlaubnis<br />
Personalausweis<br />
Reisepass<br />
Fahrzeugschein<br />
Dauer der Parkgenehmigung:<br />
1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre<br />
Mir ist bekannt, dass:<br />
- unrichtige Angaben die Entziehung des Parkausweises zur Folge haben,<br />
- der Parkausweis nur Gültigkeit für den auf ihn festgelegten Parkbereich hat.<br />
Unterschrift
Hinweise zum Bewohnerparkausweis:<br />
- Der Parkausweis berechtigt zum Parken mit dem genannten Fahrzeug in der gekennzeichneten<br />
Zone<br />
- Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Platzes besteht nicht<br />
- Der Ausweis ist gut lesbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges aufzulegen<br />
- Der Parkausweis ist nicht übertragbar<br />
- Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, jede Änderung, der für die Erteilung der Genehmigung<br />
maßgebenden Umstände, unverzüglich der <strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong> mitzuteilen; dies gilt ebenfalls bei<br />
Änderung des Fahrzeugkennzeichens<br />
- Weisungen von Polizeibeamten, Dienstkräften der städt. Verkehrsüberwachung oder sonstigen<br />
beauftragten Personen der <strong>Stadt</strong> <strong>Starnberg</strong> sind unverzüglich Folge zu leisten.<br />
- Falls der Parkausweis durch Witterungseinflüsse o.ä. nicht mehr lesbar ist, sind Sie verpflichtet,<br />
diesen erneuern zu lassen; dies erfolgt kostenlos<br />
- Die Parkberechtigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Missbrauch hat<br />
die sofortige Einziehung des Parkausweises zur Folge und kann außerdem nach § 49 StVO verfolgt<br />
werden.<br />
Gebühren<br />
10,20 €/Jahr