Kernlehrplan Englisch - Standardsicherung NRW
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des selbstgesteuerten und kooperativen Sprachenlernens als Grundlage für den<br />
Erwerb von weiteren (Fremd-)Sprachen sowie für das lebenslange selbstständige<br />
(Fremd-)Sprachenlernen.<br />
Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthält der vorliegende <strong>Kernlehrplan</strong><br />
ein Anforderungsprofil für das Ende der Sekundarstufe I (Kapitel 2)<br />
eine Beschreibung der nachzuweisenden Kompetenzen jeweils für das Ende der<br />
Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10; diese ist gegliedert nach den Bereichen „kommunikative<br />
Kompetenzen“, „interkulturelle Kompetenzen“, „Verfügbarkeit von<br />
sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ und „methodische Kompetenzen“<br />
(Kapitel 3)<br />
exemplarische Aufgabentypen (Kapitel 4)<br />
Ausführungen zur Leistungsfeststellung (Kapitel 5).<br />
Die Beschreibung der sprachlichen Kompetenzen orientiert sich am GeR (soweit in<br />
diesem verfügbar), der ein international anerkanntes, transparentes und kohärentes<br />
Bezugssystem in Form von verlässlichen Referenzniveaus definiert. Diese Referenzniveaus<br />
werden im vorliegenden <strong>Kernlehrplan</strong> schulformspezifisch ausdifferenziert<br />
und konkretisiert. 2<br />
Die im vorliegenden Lehrplan formulierten Standards sollen in einem <strong>Englisch</strong>unterricht<br />
erreicht werden, der dazu beiträgt, individuelle Mehrsprachigkeitsprofile<br />
auszubilden. Der <strong>Englisch</strong>unterricht in der Sekundarstufe I knüpft hierbei an die<br />
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Einstellungen und Haltungen der<br />
Schülerinnen und Schüler an, die diese im Umgang mit Sprachen insgesamt und mit<br />
<strong>Englisch</strong> als Fremdsprache im Besonderen in der Grundschule erworben haben.<br />
Dieser Zielsetzung liegt die im Folgenden skizzierte inhaltlich-methodische Gestaltung<br />
zugrunde: Zum einen sollen aktuelle methodische Unterrichtsprinzipien<br />
zum Einsatz kommen. Zu diesen zählen insbesondere die Prinzipien der Schülerorientierung,<br />
der Kommunikationsorientierung sowie der Inhaltsorientierung,<br />
und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien der Interkulturalität und der Authentizität.<br />
Gleichermaßen werden Verfahren zur Förderung des selbstreflexiven<br />
und selbstständigen Lernens berücksichtigt, mit dem Ziel, die Individualisierung<br />
von Fremdsprachenlernprozessen zu unterstützen. Sozial- und Arbeitsformen<br />
werden adressaten- und altersangemessen umgesetzt. Das Prinzip der Einsprachigkeit<br />
wird als funktional einsprachige Unterrichtsgestaltung realisiert. Der lebensweltlichen<br />
Mehrsprachigkeit, die in den Klassenverbänden vorhanden ist,<br />
wird Rechnung getragen.<br />
Zum anderen soll der Unterricht unter thematisch-inhaltlichen Gesichtspunkten<br />
über die Jahrgangsstufen 5 bis 10 hinweg sozio-kulturelles Orientierungswissen in<br />
den Bereichen „persönliche Lebensgestaltung“, „Ausbildung/Schule“, „Teilhabe am<br />
gesellschaftlichen Leben“ und „Berufsorientierung“ ausbilden (vgl. im Detail die thematisch-inhaltlichen<br />
Schwerpunkte, Kapitel 3).<br />
2<br />
Die Referenzniveaus des GeR sind im Anhang in Auswahl abgedruckt.<br />
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