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Gde-Bl Juni 2013.pdf - Stallwang

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Bekanntmachung<br />

Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes<br />

„Windkraft“ gemeinsam mit der Stadt Straubing und den<br />

Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen (mit Ausnahme<br />

der Gemeinden Irlbach, Laberweinting und Perasdorf);<br />

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)<br />

Der Gemeinderat <strong>Stallwang</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

04.08.2011 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes<br />

„Windkraft“ beschlossen.<br />

Folgende Kommunen stellen gemeinsam diesen sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplan auf:<br />

Stadt Straubing und die Gemeinden Aholfing, Aiterhofen,<br />

Ascha, Atting, Stadt Bogen, Falkenfels, Feldkirchen, Stadt<br />

Geiselhöring, Haibach, Haselbach, Hunderdorf, Kirchroth,<br />

Konzell, Leiblfing, Loitzendorf, Mariaposching, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg,<br />

Markt Mitterfels, Markt Schwarzach,<br />

Neukirchen, Niederwinkling, Oberschneiding, Parkstetten,<br />

Perkam, Rain, Rattenberg, Rattiszell, Salching, Sankt Englmar,<br />

<strong>Stallwang</strong>, Steinach, Straßkirchen, Wiesenfelden und<br />

Windberg.<br />

Die Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplanes<br />

beziehen sich auf den Außenbereich der o.g. Kommunen.<br />

Der Geltungsbereich umfasst die gesamten Gemeindegebiete<br />

der o.a. Kommunen. Die Planung hat den Zweck die<br />

Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Gemeindegebiete<br />

zu steuern und zu ordnen und verfolgt das Ziel entsprechend<br />

geeignete Konzentrationsflächen im sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplan darzustellen. Außerhalb der vorgesehenen<br />

Konzentrationsbereiche der beteiligten Kommunen<br />

sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Regel keine weiteren<br />

Windenergieanlagen höher als 30 m Gesamthöhe<br />

zulässig.<br />

Vom beauftragten Planungsbüro Dr. Ing. FH Bernhard<br />

Bartsch, Pommernstraße 20, 93073 Neutraubling, wurde<br />

mittlerweile ein Planvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht<br />

erstellt.<br />

Nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit hiermit frühzeitig<br />

Gelegenheit geboten, in der Zeit<br />

vom 01.07.2013 bis einschließlich 02.08.2013<br />

während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag<br />

von 8 - 12 Uhr, Dienstag von 14 – 18 Uhr und Donnerstag<br />

von 14 -16 Uhr) im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Stallwang</strong> den Vorentwurf des gemeinsamen, sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ in der Fassung<br />

vom 13.05.2013 mit Begründung und Umweltbericht einzusehen<br />

und sich über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es<br />

wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

<strong>Stallwang</strong>, 20.06.2013<br />

E.ON Bayern AG<br />

Neuer Name für Netzbetreiber<br />

Der Netzbetreiber E.ON Bayern AG heißt ab 1. Juli 2013 Bayernwerk<br />

AG. Damit erfüllt das Unternehmen die gesetzliche<br />

Anforderung nach eindeutiger Trennung von Netzbetrieb<br />

und Energievertrieb. Für die Strom- und Gaskunden der<br />

E.ON Bayern Vertrieb GmbH, die in weiten Teilen des Netzgebiets<br />

Grundversorger ist, ändert sich hierdurch nichts.<br />

Für die Netzkunden, insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen<br />

und anderen dezentralen Erzeugungsanlagen,<br />

ändert sich lediglich der Name ihres Netzbetreibers. Alle<br />

Vertragsbeziehungen und Vergütungszahlungen werden<br />

in gewohnter Weise mit der Bayernwerk AG fortgesetzt. Auf<br />

Seiten der Kunden besteht kein Handlungsbedarf.<br />

Die heutigen Störungsnummern sowie alle weiteren Servicenummern<br />

des Netzbetreibers E.ON Bayern AG bleiben auch<br />

nach dem Markenwechsel hin zur Bayernwerk AG unverändert:<br />

Störungsnummer Strom: T 09 41-28 00 33 66<br />

Störungsnummer Gas: T 09 41-28 00 33 55<br />

Landratsamt Straubing-Bogen<br />

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept<br />

Derzeit wird für den Landkreis Straubing-Bogen ein Seniorenpolitisches<br />

Gesamtkonzept erstellt, das sich an den Bedürfnissen<br />

der Senioren orientiert. Damit die Interessen,<br />

Wünsche und Anregungen unserer Bürger berücksichtigt<br />

werden können, wird eine persönliche Befragung durchgeführt.<br />

Das Landratsamt Straubing-Bogen sendet demnächst<br />

an alle Senioren des Landkreises Fragebögen mit der Bitte<br />

um Ausfüllung und Rückgabe zu.<br />

Die Fragebögen können in verschlossenem Umschlag in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Stallwang</strong> abgegeben werden.<br />

Von hier erfolgt eine gesammelte Weitergabe an das Landratsamt<br />

Straubing-Bogen.<br />

Bitte füllen Sie die Fragebögen aus, damit ein Konzept<br />

entwickelt werden kann, das den Interessen und Vorstellungen<br />

der Senioren entspricht. Nur durch eine aktive und<br />

zahlreiche Beteiligung ist dies möglich.<br />

Reinhard Ruhland<br />

Bau- und Möbelschreinerei<br />

94375 STALLWANG · Telefon 0 99 64/14 44<br />

Gallnerweg 1<br />

94375 <strong>Stallwang</strong><br />

Tel. 0 99 64/5 17<br />

Fax 1630<br />

Alfons Wolf<br />

1. Bürgermeister<br />

Spenglerei<br />

Schlosserei<br />

Heizung<br />

Sanitär<br />

Schreinerei<br />

Bestattungen<br />

94375 <strong>Stallwang</strong> Kirchberg 7<br />

Tel(09964)610070 Mobil: 0176/51499532<br />

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