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Gde-Bl Sep 2013.pdf - Stallwang

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Herzlichen Glückwunsch<br />

Geburten<br />

Wir gratulieren Marlene und Marco Popp, Landorf, Simmelwiese<br />

1, zur Geburt der kleinen Annabella Juliane Edith vom<br />

24.08.2013.<br />

Geburtstage<br />

Im Oktober feiern runde Geburtstage:<br />

28.10. Wolfgang Hahn, <strong>Stallwang</strong> Beckerfeld 35 - 70 Jahre<br />

29.10. Karl Hager, Schönstein 15 - 80 Jahre<br />

31.10. Theres Fischer, Wetzelsberg 24 - 85 Jahre<br />

31.10. Manfred Heitzer, Eggersberg 16 - 65 Jahre<br />

Wir gratulieren herzlich! Außerdem wünschen wir auch Ihnen,<br />

falls Sie im <strong>Sep</strong>tember oder Oktober Geburtstag haben alles<br />

Gute und eine schöne Zeit.<br />

Silbernes Hochzeitsjubiläum<br />

Jakob Ines und Werner, <strong>Stallwang</strong>, Beckerfeld 6 können am<br />

06.10. sowie Eidenschink Martina und Karl, Treffendorf 3a<br />

am 21. Oktober dieses Jubiläum feiern.<br />

Wir gratulieren von Herzen und wünschen weiterhin eine<br />

schöne Zeit in Gemeinsamkeit!<br />

das Flurstück Nr. 1916, Gemarkung <strong>Stallwang</strong> wird eine Veränderungssperre<br />

erlassen.“ Die rechtlichen Grundlagen für<br />

den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen sind in der<br />

Trinkwasserverordnung festgelegt. Eine der wesentlichen<br />

technischen Regeln stellt das DVGW-Arbeitsblatt W 1000<br />

dar. Dieses Arbeitsblatt enthält Anforderungen an die Qualifikation<br />

und Organisation von Trinkwasserversorgern. Der<br />

Betreiber der Anlagen ist verantwortlich für Versorgungsund<br />

Qualitätssicherheit des Wassers. Nachdem im gemeindlichen<br />

Bauhof <strong>Stallwang</strong> das im Arbeitsblatt W 1000 vorgeschriebene<br />

qualifizierte Personal nicht vorhanden ist, war<br />

man sich einig, um die rechtlichen Bestimmungen erfüllen<br />

zu können, in Kooperation mit der Wasserversorgung<br />

Bayerischer Wald zu treten. Einstimmig gab es hierzu Zustimmung.<br />

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde einem<br />

Aufforstungsantrag zur Anpflanzung von Laubwald ebenfalls<br />

einstimmig Zustimmung erteilt. Im Ortsteil Wetzelsberg<br />

ist die Erneuerung der Hauptwasserleitung geplant. Um die<br />

Wiederherstellung der aufgebrochenen Straßen und auch eine<br />

Ortsneugestaltung kostengünstig ermöglichen zu können,<br />

schlug Bürgermeister Alfons Wolf vor, den Antrag auf<br />

Durchführung einer Dorferneuerungsmaßnahme vom 21.<br />

April 1986 zu erneuern. Die Mitglieder des Gemeinderates<br />

gaben hierzu einstimmig Zustimmung. Die Sitzung endete<br />

mit einem längeren nicht öffentlichen Teil.<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Sitzung 29. August 2013: Die Sitzung begann mit der Stellungnahme<br />

zu einem Bau-Vorbescheidsantrag der Ehegatten<br />

Wanderwitz, Sondergai 11, 94339 Leiblfing zur Errichtung<br />

eines Gebäudes für betreutes Wohnen auf dem jetzigen<br />

<strong>Stallwang</strong>er Festplatz , Fl.St.-Nr. 1916, Gemarkung <strong>Stallwang</strong>.<br />

Hierzu gab es folgenden Beschluss: „Nach Kenntnisnahme<br />

von vorliegendem Antrag auf Vorbescheid der Ehegatten<br />

Max und Veronika Wanderwitz, Sondergai 11, 94339<br />

Leibling zum Neubau eines betreuten Wohnens „Seniorenheim“<br />

auf dem Grundstück Fl.St.-Nr. 1916, Gemarkung<br />

<strong>Stallwang</strong> wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />

Als Begründung wird angeführt, dass das gesamte<br />

Grundstück seit über 22 Jahren von der Gemeinde <strong>Stallwang</strong><br />

als Festplatz genutzt wird. Zur dauerhaften Sicherung dieses<br />

Festplatzes befindet sich die Gemeinde <strong>Stallwang</strong> im laufenden<br />

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines einfachen<br />

Bebauungsplanes „Festplatz <strong>Stallwang</strong>“. Die vollständigen<br />

Kosten der Erschließung hierzu wurden von Seiten der Gemeinde<br />

<strong>Stallwang</strong> getragen.“ Zum Antrag von Wendelin<br />

Wildmoser, Hochstr. 31, 85395 Oberhaindlfing auf Erteilung<br />

einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zum Teilabbruch<br />

des Wohnhauses mit Tenne, Scheune und Stall in Wetzelsberg<br />

17 gab es einstimmig Zustimmung. Mit Beschluss<br />

des Gemeinderates vom 11. <strong>Sep</strong>tember 2012 wurde bekanntlich<br />

die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Festplatz<br />

<strong>Stallwang</strong>“ für das Flurstück Nr. 1916, Gemarkung<br />

<strong>Stallwang</strong> beschlossen. Derzeit befindet man sich dies bezgl.<br />

im laufenden Bauleitverfahren. Die Grundstückseigentümer<br />

Max und Veronika Wanderwitz, Sondergai 11, 94339 Leiblfing<br />

haben Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines<br />

Seniorenheims für betreutes Wohnen auf dieser Fläche eingereicht.<br />

Im Gemeindegremium war man sich einig, eine<br />

Veränderungssperre zu erlassen, um dieses Verfahren nicht<br />

zu gefährden. Einstimmig gab es hierzu folgenden Beschluss:<br />

„Zur Sicherung der Planung für die Aufstellung eines<br />

einfachen Bebauungsplanes „Festplatz <strong>Stallwang</strong>“ für<br />

Bekanntmachung<br />

über den Erlass einer Veränderungssperre<br />

nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stallwang</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 05.09.2012 beschlossen, für die Fläche der Fl. Nr.<br />

1916, Gemarkung <strong>Stallwang</strong> den einfachen Bebauungsplan<br />

„Festplatz <strong>Stallwang</strong>“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung<br />

für dieses Gebiet wird mit Beschluss des Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Stallwang</strong> in der Sitzung vom 29.08.2013<br />

eine Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB erlassen.<br />

Die Veränderungssperre tritt mit dem Tag der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Die Veränderungssperre wurde in der Geschäftsstelle der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Stallwang</strong>, Straubinger Str. 18,<br />

94375 <strong>Stallwang</strong> (Zimmer Nr. 2) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2<br />

GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />

Gemeinde <strong>Stallwang</strong><br />

<strong>Stallwang</strong>, 30.08.2013<br />

Wolf<br />

1.Bürgermeister<br />

Sagt der Generaldirektor zu seiner Sekretärin: „Ich<br />

bitte Sie, wenn Sie meine Reden vorbereiten, verwenden<br />

Sie nicht soviel Fremdwörter, ich möcht’ doch wissen, wovon<br />

ich red ’!”<br />

3

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