27.07.2014 Aufrufe

Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH

Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH

Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Preisblatt<br />

gas<br />

Unser Service - Ihre Vorteile<br />

<br />

<br />

<br />

Bestpreisabrechnung<br />

bequeme Zahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag<br />

persönliche Beratung durch unsere Mitarbeiter<br />

Verbrauch<br />

in kWh/Jahr<br />

8.000 – 56.000<br />

56.001 – 312.000<br />

312.001 – 400.00<br />

Grundpreis<br />

Netto (ohne USt.) Brutto (mit USt.)<br />

57,92<br />

121,01<br />

252,10<br />

€/Jahr<br />

€/Jahr<br />

€/Jahr<br />

68,92<br />

144,00<br />

300,00<br />

€/Jahr<br />

€/Jahr<br />

€/Jahr<br />

Arbeitspreis<br />

Netto (ohne USt.) Brutto (mit USt.)<br />

6,38<br />

6,26<br />

6,22<br />

ct/kWh<br />

ct/kWh<br />

ct/kWh<br />

7,59<br />

7,45<br />

7,40<br />

ct/kWh<br />

ct/kWh<br />

ct/kWh<br />

Gültig ab 01.01.2014 Erdgas der Gruppe H nach DVGW - Arbeitsblatt G 260<br />

Zu den angeführten Grundpreisen berechnen wir ein monatliches Entgelt für Messung und Abrechnung von brutto 3,00<br />

Euro/Monat (netto 2,52 Euro/Monat). In den Nettoarbeitspreisen sind die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung<br />

und die Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die gültige<br />

Umsatzsteuer (USt.).<br />

Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt als „thermische Abrechnung“ entsprechend den Festlegungen im DVGW- Arbeitsblatt<br />

G 685. Bei diesem Abrechnungsverfahren wird das am Gaszähler abgelesene Volumen mit einer Zustandszahl, die die<br />

physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases berücksichtigt und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Der genaue<br />

Abrechnungsbrennwert wird auf der Rechnung ausgewiesen. Er kann auch in unserer Geschäftsstelle in Sangerhausen, Alban-<br />

Hess-Straße 29 eingesehen werden.<br />

Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Gemäß § 107 des Energiesteuergesetzes weisen wir auf Folgendes hin:<br />

„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist<br />

nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als<br />

Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“<br />

Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag?<br />

Unsere Vertriebsmitarbeiter (Telefon 03464 558-237, -238 und -239) beraten Sie gern.<br />

Sangerhausen, Stand 10/2013


Informationen / Kundendienst / Kundenbeschwerden:<br />

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen<br />

von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des<br />

Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die<br />

Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen<br />

zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten<br />

betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Sangerhausen <strong>GmbH</strong>, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Fax : 03464 558<br />

199, E-Mail: info@stadtwerke-sangerhausen.de.<br />

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das<br />

Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das<br />

Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die<br />

Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin,<br />

Tel.030/2757240-0, Mo bis Fr 10 bis 16 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.<br />

Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle auf jeder Rechnung<br />

sowie im Internet unter www.stadtwerke-sangerhausen.de informieren.<br />

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den<br />

Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr -<br />

15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.<br />

Impressum:<br />

Sitz der Gesellschaft: Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Tel.: (0 34 64) 5 58 - 0, Fax: (0 34 64) 5 58-1 99,<br />

E-Mail: info@stadtwerke-sangerhausen.de<br />

Registergericht: Amtsgericht Stendal, HRB 20 11 64, Finanzamt Eisleben; Steuer-Nr.: 118 / 110 / 40160<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Mansfeld Südharz, BLZ: 800 550 08, Kto.-Nr: 0360124062, IBAN: DE069800550080360124062, BIC: NOLADE21EIL<br />

Deutsche Bank AG, BLZ: 860 700 00, Kto.-Nr.: 6595078, IBAN: DE83860700000659507800, BIC: DEUTDE8LXXX<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (TU) Olaf Wüstemann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Ralf Poschmann, Oberbürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!