Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH
Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH
Rosengas - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Preisblatt<br />
gas<br />
Unser Service - Ihre Vorteile<br />
<br />
<br />
<br />
Bestpreisabrechnung<br />
bequeme Zahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag<br />
persönliche Beratung durch unsere Mitarbeiter<br />
Verbrauch<br />
in kWh/Jahr<br />
8.000 – 56.000<br />
56.001 – 312.000<br />
312.001 – 400.00<br />
Grundpreis<br />
Netto (ohne USt.) Brutto (mit USt.)<br />
57,92<br />
121,01<br />
252,10<br />
€/Jahr<br />
€/Jahr<br />
€/Jahr<br />
68,92<br />
144,00<br />
300,00<br />
€/Jahr<br />
€/Jahr<br />
€/Jahr<br />
Arbeitspreis<br />
Netto (ohne USt.) Brutto (mit USt.)<br />
6,38<br />
6,26<br />
6,22<br />
ct/kWh<br />
ct/kWh<br />
ct/kWh<br />
7,59<br />
7,45<br />
7,40<br />
ct/kWh<br />
ct/kWh<br />
ct/kWh<br />
Gültig ab 01.01.2014 Erdgas der Gruppe H nach DVGW - Arbeitsblatt G 260<br />
Zu den angeführten Grundpreisen berechnen wir ein monatliches Entgelt für Messung und Abrechnung von brutto 3,00<br />
Euro/Monat (netto 2,52 Euro/Monat). In den Nettoarbeitspreisen sind die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung<br />
und die Energiesteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten. Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die gültige<br />
Umsatzsteuer (USt.).<br />
Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt als „thermische Abrechnung“ entsprechend den Festlegungen im DVGW- Arbeitsblatt<br />
G 685. Bei diesem Abrechnungsverfahren wird das am Gaszähler abgelesene Volumen mit einer Zustandszahl, die die<br />
physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases berücksichtigt und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Der genaue<br />
Abrechnungsbrennwert wird auf der Rechnung ausgewiesen. Er kann auch in unserer Geschäftsstelle in Sangerhausen, Alban-<br />
Hess-Straße 29 eingesehen werden.<br />
Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Gemäß § 107 des Energiesteuergesetzes weisen wir auf Folgendes hin:<br />
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist<br />
nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als<br />
Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“<br />
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag?<br />
Unsere Vertriebsmitarbeiter (Telefon 03464 558-237, -238 und -239) beraten Sie gern.<br />
Sangerhausen, Stand 10/2013
Informationen / Kundendienst / Kundenbeschwerden:<br />
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen<br />
von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des<br />
Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die<br />
Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen<br />
zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten<br />
betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Sangerhausen <strong>GmbH</strong>, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Fax : 03464 558<br />
199, E-Mail: info@stadtwerke-sangerhausen.de.<br />
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das<br />
Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das<br />
Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die<br />
Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin,<br />
Tel.030/2757240-0, Mo bis Fr 10 bis 16 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.<br />
Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle auf jeder Rechnung<br />
sowie im Internet unter www.stadtwerke-sangerhausen.de informieren.<br />
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den<br />
Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr -<br />
15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.<br />
Impressum:<br />
Sitz der Gesellschaft: Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Tel.: (0 34 64) 5 58 - 0, Fax: (0 34 64) 5 58-1 99,<br />
E-Mail: info@stadtwerke-sangerhausen.de<br />
Registergericht: Amtsgericht Stendal, HRB 20 11 64, Finanzamt Eisleben; Steuer-Nr.: 118 / 110 / 40160<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Mansfeld Südharz, BLZ: 800 550 08, Kto.-Nr: 0360124062, IBAN: DE069800550080360124062, BIC: NOLADE21EIL<br />
Deutsche Bank AG, BLZ: 860 700 00, Kto.-Nr.: 6595078, IBAN: DE83860700000659507800, BIC: DEUTDE8LXXX<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (TU) Olaf Wüstemann, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Ralf Poschmann, Oberbürgermeister