w w w .fa irenerg ie.d e - SWR Stadtwerke Reutlingen GmbH
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Strom<br />
14<br />
Heizen mit Strom<br />
Allmählicher Absch<strong>ie</strong>d<br />
D<strong>ie</strong> Energ<strong>ie</strong>einsparverordnung 2009 schreibt vor, Nachtspeicherheizungen<br />
schrittweise außer Betr<strong>ie</strong>b zu nehmen.<br />
FairEnerg<strong>ie</strong> unterstützt ihre Kunden dabei.<br />
Seit Oktober 2009 gilt d<strong>ie</strong> neue Energ<strong>ie</strong>einsparverordnung<br />
(EnEV 2009).<br />
D<strong>ie</strong>se enthält unter Paragraf 10a<br />
erstmals eine verbindliche Regelung<br />
zur Außerbetr<strong>ie</strong>bnahme von Nachtstromspeicherheizungen.<br />
Denn obwohl<br />
in deutschen Wohngebäuden<br />
nur eine vergleichsweise geringe Zahl<br />
von 1,4 Millionen Speicherheizungen<br />
in Betr<strong>ie</strong>b ist, verursachen d<strong>ie</strong>se mehr<br />
als drei Prozent der gesamten CO 2 -<br />
Emissionen in Deutschland. Ein Verzicht<br />
auf d<strong>ie</strong>sen Heizungstyp ist deshalb<br />
ein klares Plus für den Klimaschutz.<br />
D<strong>ie</strong> EnEV 2009 s<strong>ie</strong>ht eine langfristige<br />
und stufenweise Außerbetr<strong>ie</strong>bnahme<br />
vor. S<strong>ie</strong> betrifft nicht jede Anlage und<br />
Ausnahmen sind unter wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten möglich.<br />
Grundsätzlich gilt d<strong>ie</strong> Regelung für<br />
Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten,<br />
wenn d<strong>ie</strong> Raumwärme ausschl<strong>ie</strong>ßlich<br />
durch elektrische Speicherheizsysteme<br />
erzeugt wird. Bei Ein- und<br />
Zwei<strong>fa</strong>mil<strong>ie</strong>nhäusern greift d<strong>ie</strong> EnEV<br />
also nicht. Wer allerdings eine Eigentumswohnung<br />
in einem Gebäude mit<br />
mehr als fünf Wohnungen besitzt,<br />
muss Paragraf 10a der aktuellen<br />
EnEV Genüge leisten – d<strong>ie</strong>ser berücksichtigt<br />
nur d<strong>ie</strong> Zahl der Wohnungen,<br />
nicht d<strong>ie</strong> Eigentumsverhältnisse.<br />
In welchen Fällen gilt d<strong>ie</strong> Regelung?<br />
D<strong>ie</strong> Regelung gilt auch für Nichtwohngebäude<br />
mit mehr als 500<br />
Quadratmetern Nutzfläche, wenn<br />
deren Innentemperatur mindestens 19<br />
Grad beträgt und s<strong>ie</strong> mindestens<br />
v<strong>ie</strong>r Monate im Jahr beheizt werden.<br />
Von der Regelung ausgenommen sind<br />
hingegen elektrische Speicherheizsysteme,<br />
deren Leistung 20 Watt pro<br />
Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigt.<br />
Passivhäuser und N<strong>ie</strong>drigstenerg<strong>ie</strong>häuser<br />
können deshalb auch<br />
weiterhin mit Strom beheizt werden.<br />
Im Einzelnen sind bei Wohngebäuden<br />
mit mehr als 5 Wohneinheiten und<br />
Nichtwohngebäuden d<strong>ie</strong> folgenden<br />
Punkte zu beachten:<br />
Nachtspeicherheizungen, d<strong>ie</strong> vor<br />
dem 1. Januar 1990 aufgestellt<br />
wurden, dürfen ab dem 1. Januar<br />
2020 nicht mehr betr<strong>ie</strong>ben<br />
werden.<br />
Geräte, d<strong>ie</strong> ab 1990 eingebaut<br />
wurden, müssen spätestens 30 Jahre<br />
nach dem Einbaudatum ausgetauscht<br />
werden. Wurden d<strong>ie</strong><br />
Geräte in wesentlichen Bauteilen<br />
erneuert, dürfen s<strong>ie</strong> nach Ablauf<br />
von 30 Jahren nach der Erneuerung<br />
nicht mehr betr<strong>ie</strong>ben werden.<br />
Wenn mehrere Nachtspeichergeräte<br />
in einem Gebäude vorhanden<br />
sind, ist das Alter des zweitältesten<br />
Heizaggregats maßgebend.<br />
Auf den Austausch darf verzichtet<br />
werden, wenn d<strong>ie</strong>ser wirtschaftlich<br />
nicht vertretbar ist, wenn der Bauantrag<br />
für ein Gebäude 1995 oder<br />
später gestellt wurde oder wenn ein<br />
Bestandsgebäude d<strong>ie</strong> Wärmeschutzverordnung<br />
(WSchVO 1995) erfüllt.<br />
Doch auch wenn d<strong>ie</strong> EnEV einen allmählichen<br />
Absch<strong>ie</strong>d von der Nachtspeicherheizung<br />
einläutet und v<strong>ie</strong>le Ausnahmen<br />
zulässt: Wer mit Strom heizt, sollte<br />
sich in jedem Fall Gedanken über eine<br />
Heizungsmodernis<strong>ie</strong>rung machen. Denn<br />
elektrische Speicherheizungen sind mit<br />
Abstand d<strong>ie</strong> klimaschädlichste Art zu<br />
heizen. So sind d<strong>ie</strong> CO 2 -Emissionen<br />
3,6 Mal höher als d<strong>ie</strong> einer modernen<br />
Erdgasbrennwertheizung.<br />
Info<br />
FairEnerg<strong>ie</strong>-Mitarbeiter Andreas<br />
Sippel inform<strong>ie</strong>rt S<strong>ie</strong> gerne über d<strong>ie</strong><br />
Möglichkeiten einer Umstellung auf<br />
eine sparsame Erdgasbrennwertheizung.<br />
D<strong>ie</strong>se kann außerdem mit einer<br />
Solaranlage kombin<strong>ie</strong>rt werden. D<strong>ie</strong><br />
KfW-Bank fördert d<strong>ie</strong> San<strong>ie</strong>rungsmaßnahmen<br />
mit zinsgünstigen Darlehen<br />
und Zuschüssen.<br />
S<strong>ie</strong> erreichen ihn telefonisch unter<br />
0 71 21/5 82-3747 oder per Mail<br />
andreas.sippel@<strong>fa</strong><strong>irenerg</strong><strong>ie</strong>.de.