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Strom<br />

14<br />

Heizen mit Strom<br />

Allmählicher Absch<strong>ie</strong>d<br />

D<strong>ie</strong> Energ<strong>ie</strong>einsparverordnung 2009 schreibt vor, Nachtspeicherheizungen<br />

schrittweise außer Betr<strong>ie</strong>b zu nehmen.<br />

FairEnerg<strong>ie</strong> unterstützt ihre Kunden dabei.<br />

Seit Oktober 2009 gilt d<strong>ie</strong> neue Energ<strong>ie</strong>einsparverordnung<br />

(EnEV 2009).<br />

D<strong>ie</strong>se enthält unter Paragraf 10a<br />

erstmals eine verbindliche Regelung<br />

zur Außerbetr<strong>ie</strong>bnahme von Nachtstromspeicherheizungen.<br />

Denn obwohl<br />

in deutschen Wohngebäuden<br />

nur eine vergleichsweise geringe Zahl<br />

von 1,4 Millionen Speicherheizungen<br />

in Betr<strong>ie</strong>b ist, verursachen d<strong>ie</strong>se mehr<br />

als drei Prozent der gesamten CO 2 -<br />

Emissionen in Deutschland. Ein Verzicht<br />

auf d<strong>ie</strong>sen Heizungstyp ist deshalb<br />

ein klares Plus für den Klimaschutz.<br />

D<strong>ie</strong> EnEV 2009 s<strong>ie</strong>ht eine langfristige<br />

und stufenweise Außerbetr<strong>ie</strong>bnahme<br />

vor. S<strong>ie</strong> betrifft nicht jede Anlage und<br />

Ausnahmen sind unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten möglich.<br />

Grundsätzlich gilt d<strong>ie</strong> Regelung für<br />

Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten,<br />

wenn d<strong>ie</strong> Raumwärme ausschl<strong>ie</strong>ßlich<br />

durch elektrische Speicherheizsysteme<br />

erzeugt wird. Bei Ein- und<br />

Zwei<strong>fa</strong>mil<strong>ie</strong>nhäusern greift d<strong>ie</strong> EnEV<br />

also nicht. Wer allerdings eine Eigentumswohnung<br />

in einem Gebäude mit<br />

mehr als fünf Wohnungen besitzt,<br />

muss Paragraf 10a der aktuellen<br />

EnEV Genüge leisten – d<strong>ie</strong>ser berücksichtigt<br />

nur d<strong>ie</strong> Zahl der Wohnungen,<br />

nicht d<strong>ie</strong> Eigentumsverhältnisse.<br />

In welchen Fällen gilt d<strong>ie</strong> Regelung?<br />

D<strong>ie</strong> Regelung gilt auch für Nichtwohngebäude<br />

mit mehr als 500<br />

Quadratmetern Nutzfläche, wenn<br />

deren Innentemperatur mindestens 19<br />

Grad beträgt und s<strong>ie</strong> mindestens<br />

v<strong>ie</strong>r Monate im Jahr beheizt werden.<br />

Von der Regelung ausgenommen sind<br />

hingegen elektrische Speicherheizsysteme,<br />

deren Leistung 20 Watt pro<br />

Quadratmeter Nutzfläche nicht übersteigt.<br />

Passivhäuser und N<strong>ie</strong>drigstenerg<strong>ie</strong>häuser<br />

können deshalb auch<br />

weiterhin mit Strom beheizt werden.<br />

Im Einzelnen sind bei Wohngebäuden<br />

mit mehr als 5 Wohneinheiten und<br />

Nichtwohngebäuden d<strong>ie</strong> folgenden<br />

Punkte zu beachten:<br />

Nachtspeicherheizungen, d<strong>ie</strong> vor<br />

dem 1. Januar 1990 aufgestellt<br />

wurden, dürfen ab dem 1. Januar<br />

2020 nicht mehr betr<strong>ie</strong>ben<br />

werden.<br />

Geräte, d<strong>ie</strong> ab 1990 eingebaut<br />

wurden, müssen spätestens 30 Jahre<br />

nach dem Einbaudatum ausgetauscht<br />

werden. Wurden d<strong>ie</strong><br />

Geräte in wesentlichen Bauteilen<br />

erneuert, dürfen s<strong>ie</strong> nach Ablauf<br />

von 30 Jahren nach der Erneuerung<br />

nicht mehr betr<strong>ie</strong>ben werden.<br />

Wenn mehrere Nachtspeichergeräte<br />

in einem Gebäude vorhanden<br />

sind, ist das Alter des zweitältesten<br />

Heizaggregats maßgebend.<br />

Auf den Austausch darf verzichtet<br />

werden, wenn d<strong>ie</strong>ser wirtschaftlich<br />

nicht vertretbar ist, wenn der Bauantrag<br />

für ein Gebäude 1995 oder<br />

später gestellt wurde oder wenn ein<br />

Bestandsgebäude d<strong>ie</strong> Wärmeschutzverordnung<br />

(WSchVO 1995) erfüllt.<br />

Doch auch wenn d<strong>ie</strong> EnEV einen allmählichen<br />

Absch<strong>ie</strong>d von der Nachtspeicherheizung<br />

einläutet und v<strong>ie</strong>le Ausnahmen<br />

zulässt: Wer mit Strom heizt, sollte<br />

sich in jedem Fall Gedanken über eine<br />

Heizungsmodernis<strong>ie</strong>rung machen. Denn<br />

elektrische Speicherheizungen sind mit<br />

Abstand d<strong>ie</strong> klimaschädlichste Art zu<br />

heizen. So sind d<strong>ie</strong> CO 2 -Emissionen<br />

3,6 Mal höher als d<strong>ie</strong> einer modernen<br />

Erdgasbrennwertheizung.<br />

Info<br />

FairEnerg<strong>ie</strong>-Mitarbeiter Andreas<br />

Sippel inform<strong>ie</strong>rt S<strong>ie</strong> gerne über d<strong>ie</strong><br />

Möglichkeiten einer Umstellung auf<br />

eine sparsame Erdgasbrennwertheizung.<br />

D<strong>ie</strong>se kann außerdem mit einer<br />

Solaranlage kombin<strong>ie</strong>rt werden. D<strong>ie</strong><br />

KfW-Bank fördert d<strong>ie</strong> San<strong>ie</strong>rungsmaßnahmen<br />

mit zinsgünstigen Darlehen<br />

und Zuschüssen.<br />

S<strong>ie</strong> erreichen ihn telefonisch unter<br />

0 71 21/5 82-3747 oder per Mail<br />

andreas.sippel@<strong>fa</strong><strong>irenerg</strong><strong>ie</strong>.de.

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