FairEnergie - SWR Stadtwerke Reutlingen GmbH
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<strong>FairEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Hauffstraße 89<br />
72762 REUTLINGEN<br />
Tel. 07121/582-3810<br />
Fax. 07121/582-3827<br />
Elektrische Verbrauchsgeräte<br />
Geräte zur Heizung und Klimatisierung<br />
einschl. Wärmepumpen<br />
Projekt:<br />
Zum Kapitel:<br />
Ausgabe/Blatt:<br />
TAB2000<br />
10.2.4<br />
10.03/2<br />
<strong>FairEnergie</strong><br />
Anschluss und Versorgung<br />
Der Anschluss und die Versorgung erfolgt zu den besonderen<br />
Bedingungen des jeweiligen Sonderabkommens und<br />
-soweit nicht anders vereinbart-zu den Bedingungen der AVBEltV<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
An den Zweitarifzähler zur getrennten Messung der<br />
Wärmespeicheranlage sind die mit dem Betrieb dieser Anlage<br />
zwangsläufig verbundenen Geräte anzuschließen,z.B.Steuer- und<br />
Regeleinrichtungen zur Auf- und Entladung, Ladepumpen von<br />
Wärmespeicheranlagen, Ergänzungsheizungen,Entladungsgebläse<br />
von Speicherheizgeräten und Zentralspeichern,<br />
Heizkreispumpen und Heizungsregelungen.<br />
Sonstige Geräte, insbesondere Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung<br />
, dürfen nicht an den Zweitarifzähler zur getrennten<br />
Messung der Wärmespeicheranlage angeschlossen werden.<br />
Als Wärmespeicheranlagen, für die ein Sonderabkommen gewährt<br />
werden kann gelten auch Heißwasserspeicher mit einem Inhalt von<br />
mindestens 300 l. In Verbindung mit einer Speicherheizanlage werden<br />
auch Geräte mit kleinerem Inhalt berücksichtigt. Diese Regelung gilt<br />
auch für Brauchwasser und Heizungswärmepumpen.<br />
Bedingung ist jedoch für alle diese Einrichtungen, dass die<br />
Wärmespeicherung ausschließlich auf die Freigabezeiten der<br />
<strong>FairEnergie</strong> Speicheranlagen beschränkt bleibt.<br />
Bei allen Wärmespeicheranlagen im Haushalt die nicht nach dem<br />
Sonderabkommen versorgt werden, mit Ausnahme der<br />
Heizungswärmepumpe, ist die gemeinsame Messung möglich<br />
( C10.2.4 Blatt 3-5 ).<br />
Heizungswärmepumpen sind in jedem Fall mit getrennter Messung zu<br />
betreiben und mit Lastabwurfeinrichtungen auszustatten<br />
( C10.2.4 Blatt 8 ).