2.450 kb - Stadtwerke Pforzheim

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Übersichtskarte Wasser für Pforzheim Die Wasserverteilung in Pforzheim Bezirk Herkunft Härtebereich Aufbereitet mit Mischwasser (nach Anlage 3 der TrinkwV) Enzaue/Bodensee mittel (8,4 –14 °dH) Ozon und Chlorgas Bodenseewasser mittel (8,4 –14 °dH) Ozon Grösseltal-Quellwasser weich (1,5 – 8,4 °dH) Calciumhydroxyd und Chlorgas Nagoldtal-Grundwasser weich (1,5 – 8,4 °dH) Halbgebrannter Dolomit Büchenbronn und UV Nagoldtal-Grundwasser weich (1,5 – 8,4 °dH) Halbgebrannter Dolomit Huchenfeld und Na-Hypochlorit Wasserversorgung der mittel (8,4 –14 °dH) Chlorgas Gebietsgemeinden Die Karte zeigt, mit welchem Wasser welche Gebiete in Pforzheim versorgt werden. Im Zweifelsfall erteilen die SWP gerne eine grundstücksgenaue Auskunft. 8 Weil wir hier leben.

5) Fernwärme-Hausanschluss Die Anschlusskosten Fernwärme setzen sich zusammen aus Kosten für den Hausanschluss sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, dem Baukostenzuschuss. 5a) Hausanschlusskosten Die Hausanschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten der Zuleitung und den Kosten der primärseitigen Übergabestation. Die Größe dieser Übergabestation variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2 x 2 m Wandfl äche und 2 x 1 m Bodenfl äche. Die Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem öffentlichen Fernwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels eines Wärmetauschers. Sollten Sie auf Ihre Kosten eine Fernwärme-Kompaktstation einbauen, so entfällt die primärseitige Übergabestation der SWP. Diese Kompaktstation enthält auch alle erforderlichen sekundärseitigen Anlagenteile (Wärmetauscher, Regelung, Pumpen etc.) 5b) Baukostenzuschuss Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärmebedarf und der Leistung der Brauchwarmwasserbereitung. Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermittelt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser Wert fest, erstellen die Stadtwerke ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses, das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale, Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) enthält. Auf Basis dieses Angebots, das Sie unterschrieben zurücksenden, legen die Stadtwerke die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation, wenn keine Kompaktstation vorhanden ist. Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmetauscher mit Regelung und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten. Ist die Reglerstation vom Heizungsbauer eingebaut und haben die Stadtwerke die Fertig meldung vom Installateur erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen. Hinweis für Fernwärme im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht bei der Errichtung eines Gebäudes oder bei Umbaumaßnahmen bestimmter Größen ordnungen einen Energiebedarfs ausweis vor. Im Gegensatz zu der Primärenergiefaktor-Tabelle der DIN V 4701-10, in welcher der Primärenergiefaktor fp bei KWK Nah-/ Fernwärme mit fossilem Brennstoff mit 0,7 ange geben wird, liegt dieser Wert im Versorgungsgebiet der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG bei 0,44. Je günstiger – also je niedriger – der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden. 6) Kombinationsanschlüsse Die SWP bieten folgende Varianten an: ■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A) und Wasser bis DN 50 ■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A), Wasser bis DN 50 und Gas bis DN 50 ■ Gemeinsame Verlegung von Wasser bis DN 50 und Gas bis DN 50 Die Kosten für den Kombianschluss setzen sich nach den gleichen Bausteinen wie bei den Einzelsparten (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss) zusammen. Die dadurch entstehenden Vorteile sind in den Preisen berücksichtigt. 9

5) Fernwärme-Hausanschluss<br />

Die Anschlusskosten Fernwärme setzen sich zusammen aus<br />

Kosten für den Hausanschluss sowie Kosten für das vorgelagerte<br />

Netz, dem Baukostenzuschuss.<br />

5a) Hausanschlusskosten<br />

Die Hausanschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten der Zuleitung<br />

und den Kosten der primärseitigen Übergabestation. Die Größe dieser<br />

Übergabestation variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage<br />

der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2 x 2 m Wandfl äche und 2 x 1 m<br />

Bodenfl äche. Die Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem öffentlichen<br />

Fernwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels eines Wärmetauschers.<br />

Sollten Sie auf Ihre Kosten eine Fernwärme-Kompaktstation einbauen,<br />

so entfällt die primärseitige Übergabestation der SWP. Diese Kompaktstation<br />

enthält auch alle erforderlichen sekundärseitigen Anlagenteile (Wärmetauscher,<br />

Regelung, Pumpen etc.)<br />

5b) Baukostenzuschuss<br />

Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärmebedarf und der Leistung<br />

der Brauchwarmwasserbereitung. Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermittelt<br />

in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser Wert fest,<br />

erstellen die <strong>Stadtwerke</strong> ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses,<br />

das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale,<br />

Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss)<br />

enthält. Auf Basis dieses Angebots, das Sie unterschrieben zurücksenden,<br />

legen die <strong>Stadtwerke</strong> die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation,<br />

wenn keine Kompaktstation vorhanden ist.<br />

Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmetauscher mit Regelung<br />

und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem<br />

Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten. Ist die Reglerstation vom Heizungsbauer<br />

eingebaut und haben die <strong>Stadtwerke</strong> die Fertig meldung vom Installateur<br />

erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen.<br />

Hinweis für Fernwärme im Zusammenhang mit der<br />

Energieeinsparverordnung<br />

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht bei der Errichtung<br />

eines Gebäudes oder bei Umbaumaßnahmen bestimmter<br />

Größen ordnungen einen Energiebedarfs ausweis vor.<br />

Im Gegensatz zu der Primärenergiefaktor-Tabelle der DIN V<br />

4701-10, in welcher der Primärenergiefaktor fp bei KWK Nah-/<br />

Fernwärme mit fossilem Brennstoff mit 0,7 ange geben wird,<br />

liegt dieser Wert im Versorgungsgebiet der SWP <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Pforzheim</strong> GmbH & Co. KG bei 0,44. Je günstiger – also je<br />

niedriger – der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung<br />

eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind<br />

die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach,<br />

Fenstern und Wänden.<br />

6) Kombinationsanschlüsse<br />

Die SWP bieten folgende Varianten an:<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A) und<br />

Wasser bis DN 50<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A), Wasser<br />

bis DN 50 und Gas bis DN 50<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Wasser bis DN 50 und Gas bis<br />

DN 50<br />

Die Kosten für den Kombianschluss setzen sich nach den<br />

gleichen Bausteinen wie bei den Einzelsparten (Hausanschlusskosten<br />

und Baukostenzuschuss) zusammen. Die dadurch<br />

entstehenden Vorteile sind in den Preisen berücksichtigt.<br />

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