2.450 kb - Stadtwerke Pforzheim
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3) Trinkwasser-Hausanschluss<br />
Die Kosten für den Trinkwasseranschluss setzen sich aus Hausanschlusskosten<br />
und Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz<br />
zusammen.<br />
3a) Hausanschlusskosten<br />
Die Kosten für einen Trinkwasseranschluss bis DN 50 werden aufgrund von<br />
pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich zusammen aus einer<br />
Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem<br />
privaten Grundstück. Falls Tiefbauarbeiten auf dem privaten Grundstück<br />
(Graben ausheben, Bohrung für Hauseinführungen sowie deren Abdichtung,<br />
Leitung einsanden und wieder ordnungsgemäß verfüllen) bauseits ausgeführt<br />
werden, erhalten Sie einen Nachlass auf den Meter Leitungslänge gemäß<br />
Preisblatt. Für einen größeren Leistungsbedarf erstellen wir Ihnen gerne ein<br />
individuelles Angebot.<br />
Hinweis<br />
Bei verhältnismäßig langen Wasser-Hausanschlüssen (auf Privatgrund<br />
länger als 15 m) liegt die Unterhaltungspfl icht dieses<br />
Leitungsteils bei Ihnen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung<br />
zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n und dem Grundstückseigentümer<br />
abzuschließen:<br />
Zusatzvereinbarung 1 zum Antrag auf Angebotserstellung<br />
an die Trinkwasserversorgung bei überlanger Wasserhausanschlussleitung.<br />
4) Kombinierte Hauseinführung<br />
Wir setzen auf modernste Technik – die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />
bieten als Dienstleistung zur herkömmlichen Verlegung als Einzelanschluss<br />
auch die kombinierte Hauseinführung an.<br />
Für Strom, Gas, Trinkwasser und Kommunikation wird so nur eine Mauerdurchführung<br />
erforderlich. Im Kellerinnenbereich kommen Sie mit weniger Platz bei<br />
der Inneninstallation aus.<br />
Hinweis<br />
Für diese Mehrspartenhauseinführung müssen Sie eine Vereinbarung<br />
abschließen:<br />
Zusatzvereinbarung 2 zum Antrag auf Angebotserstellung<br />
an die Trinkwasserversorgung bei Verwendung eines Mehrspartenhausanschlusses.<br />
Die SWP behalten sich vor, bei übermäßig langen Hausanschlüssen (Gas/Wasser/<br />
Strom), die Übergabestelle an die Grundstücksgrenze zu setzen.<br />
3b) Baukostenzuschuss<br />
Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach der Leistung in l/s. Der kleinste<br />
Wert ist 1,38 l/s.<br />
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