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2.450 kb - Stadtwerke Pforzheim

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3) Trinkwasser-Hausanschluss<br />

Die Kosten für den Trinkwasseranschluss setzen sich aus Hausanschlusskosten<br />

und Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz<br />

zusammen.<br />

3a) Hausanschlusskosten<br />

Die Kosten für einen Trinkwasseranschluss bis DN 50 werden aufgrund von<br />

pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich zusammen aus einer<br />

Grundpauschale bis zur Grundstücksgrenze und einem Meterpreis auf dem<br />

privaten Grundstück. Falls Tiefbauarbeiten auf dem privaten Grundstück<br />

(Graben ausheben, Bohrung für Hauseinführungen sowie deren Abdichtung,<br />

Leitung einsanden und wieder ordnungsgemäß verfüllen) bauseits ausgeführt<br />

werden, erhalten Sie einen Nachlass auf den Meter Leitungslänge gemäß<br />

Preisblatt. Für einen größeren Leistungsbedarf erstellen wir Ihnen gerne ein<br />

individuelles Angebot.<br />

Hinweis<br />

Bei verhältnismäßig langen Wasser-Hausanschlüssen (auf Privatgrund<br />

länger als 15 m) liegt die Unterhaltungspfl icht dieses<br />

Leitungsteils bei Ihnen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung<br />

zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n und dem Grundstückseigentümer<br />

abzuschließen:<br />

Zusatzvereinbarung 1 zum Antrag auf Angebotserstellung<br />

an die Trinkwasserversorgung bei überlanger Wasserhausanschlussleitung.<br />

4) Kombinierte Hauseinführung<br />

Wir setzen auf modernste Technik – die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Pforzheim</strong><br />

bieten als Dienstleistung zur herkömmlichen Verlegung als Einzelanschluss<br />

auch die kombinierte Hauseinführung an.<br />

Für Strom, Gas, Trinkwasser und Kommunikation wird so nur eine Mauerdurchführung<br />

erforderlich. Im Kellerinnenbereich kommen Sie mit weniger Platz bei<br />

der Inneninstallation aus.<br />

Hinweis<br />

Für diese Mehrspartenhauseinführung müssen Sie eine Vereinbarung<br />

abschließen:<br />

Zusatzvereinbarung 2 zum Antrag auf Angebotserstellung<br />

an die Trinkwasserversorgung bei Verwendung eines Mehrspartenhausanschlusses.<br />

Die SWP behalten sich vor, bei übermäßig langen Hausanschlüssen (Gas/Wasser/<br />

Strom), die Übergabestelle an die Grundstücksgrenze zu setzen.<br />

3b) Baukostenzuschuss<br />

Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach der Leistung in l/s. Der kleinste<br />

Wert ist 1,38 l/s.<br />

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