Begriffserklärungen zur Belieferung mit Strom - Stadtwerke Pforzheim
Begriffserklärungen zur Belieferung mit Strom - Stadtwerke Pforzheim
Begriffserklärungen zur Belieferung mit Strom - Stadtwerke Pforzheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Übertragungsnetzbetreiber<br />
Übertragungsnetzbetreiber haben die Aufgabe, durch die überregional angelegte Infrastruktur von <strong>Strom</strong>netzen die<br />
Übertragung von elektrischer Energie sicherzustellen und zu gewährleisten sowie das Gleichgewicht von Ein- und Ausspeisung<br />
von <strong>Strom</strong> zu regulieren.<br />
Verbrauch<br />
Der Verbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Der Verbrauch im <strong>Strom</strong><br />
kann tageszeitabhäng erfasst werden (z.B. Hochtarif-/Niedertarifzeit).<br />
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis<br />
Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.<br />
Verbrauchsstelle oder Lieferstelle<br />
Die Verbrauchsstelle oder Lieferstelle ist der Ort, an dem die Gas- bzw. <strong>Strom</strong>lieferung erbracht wird.<br />
Verrechnungspreis<br />
Der Verrechnungspreis setzt sich aus einem Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung zusammen.<br />
Vertragspartner<br />
Durch einen Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Die verschiedenen Vertragskonten können<br />
unter einer Vertragspartnernummer zusammengefasst sein.<br />
Wandlerfaktor der Messeinrichtung<br />
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B.<br />
Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.<br />
Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung<br />
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am<br />
Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der<br />
Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da<br />
Zähler gewechselt werden können.<br />
Zuschlag nach §19 <strong>Strom</strong>NEV (Sonderkundenumlage)<br />
Die Sonderkundenumlage nach §19 <strong>Strom</strong> NEV ist eine gesetzlich verpflichtende Umlage. Aus dieser Umlage wird die Entlastung<br />
stromintensiver Industriebetriebe von den Netzentgelten finanziert.