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Begriffserklärungen zur Belieferung mit Strom - Stadtwerke Pforzheim

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Übertragungsnetzbetreiber<br />

Übertragungsnetzbetreiber haben die Aufgabe, durch die überregional angelegte Infrastruktur von <strong>Strom</strong>netzen die<br />

Übertragung von elektrischer Energie sicherzustellen und zu gewährleisten sowie das Gleichgewicht von Ein- und Ausspeisung<br />

von <strong>Strom</strong> zu regulieren.<br />

Verbrauch<br />

Der Verbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Der Verbrauch im <strong>Strom</strong><br />

kann tageszeitabhäng erfasst werden (z.B. Hochtarif-/Niedertarifzeit).<br />

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis<br />

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.<br />

Verbrauchsstelle oder Lieferstelle<br />

Die Verbrauchsstelle oder Lieferstelle ist der Ort, an dem die Gas- bzw. <strong>Strom</strong>lieferung erbracht wird.<br />

Verrechnungspreis<br />

Der Verrechnungspreis setzt sich aus einem Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung zusammen.<br />

Vertragspartner<br />

Durch einen Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Die verschiedenen Vertragskonten können<br />

unter einer Vertragspartnernummer zusammengefasst sein.<br />

Wandlerfaktor der Messeinrichtung<br />

Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B.<br />

Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.<br />

Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung<br />

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am<br />

Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der<br />

Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da<br />

Zähler gewechselt werden können.<br />

Zuschlag nach §19 <strong>Strom</strong>NEV (Sonderkundenumlage)<br />

Die Sonderkundenumlage nach §19 <strong>Strom</strong> NEV ist eine gesetzlich verpflichtende Umlage. Aus dieser Umlage wird die Entlastung<br />

stromintensiver Industriebetriebe von den Netzentgelten finanziert.

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