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01.03.2012 Anmeldung inklusive Verträge DS - Stadtwerke Husum

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Bitte zurücksenden an:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />

Am Binnenhafen 1<br />

25813 <strong>Husum</strong><br />

Bei Fragen:<br />

Energie- und ServiceCentrum<br />

Anschrift <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />

Am Binnenhafen 1<br />

25813 <strong>Husum</strong><br />

Telefon 04841 8997-0<br />

Telefax 04841 8997-111<br />

E-Mail kundenberatung@stadtwerke-husum.de<br />

Internet www.stadtwerke-husum.de<br />

Auftrag zur Lieferung von Erdgas in Niederdruck <strong>Husum</strong>Gas S1<br />

Auftraggeber / Kunde<br />

Wohngemeinschaft<br />

Herr Frau Eheleute Firma<br />

Pin<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Telefon<br />

-<br />

Geburtsdatum<br />

E-Mail<br />

Verbrauchsstelle (nur ausfüllen wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers )<br />

Straße, Hausnummer<br />

Ergänzungen / Stockwerk<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Preise, Laufzeit<br />

Preisstand 01.10.2011 netto brutto<br />

Bereitstellungspreis 144,00 €/Jahr 171,36 €/Jahr<br />

Arbeitspreis 4,83 ct/kWh 5,75 ct/kWh<br />

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (19%) enthalten. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn<br />

er nicht in einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />

Gewünschter Gaslieferbeginn / Verwendungszweck (Bitte ankreuzen oder eintragen)<br />

Datum des Lieferbeginns oder nächstmöglicher Termin<br />

Gaslieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />

Branche, sofern keine Verwendung für Haushaltszwecke<br />

Gaszähler und Verbrauch (soweit zutreffend und Angaben zur Hand)<br />

Gaszählernummer<br />

Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />

Vorraussichtlicher Jahresgasverbrauch oder Vorjahresgasverbrauch in kWh<br />

Bisherige Gasversorgung<br />

Ich beziehe für die Verbrauchsstelle<br />

kein Gas<br />

Gas von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />

Gas von<br />

Name des bisherigen Gaslieferanten<br />

Kundennummer / Vertragsnummer<br />

Kundennummer<br />

-<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 1von 3, 09.01.2012


Zahlungsweise<br />

Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />

widerruflich, fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Name der Bank<br />

09.01.2012<br />

Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />

Datenschutzhinweis<br />

Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir zu Zwecken der Vertragsdurchführung und der postalischen Werbung. Der<br />

Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Werbung können Sie jederzeit widersprechen.<br />

Bonitätsauskunft -Datenschutzhinweis<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH sind berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Antragsteller von der Creditreform Flensburg Hanisch KG, Westerallee 137,<br />

24941 Flensburg einzuholen. Zu diesem Zweck übermitteln die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des<br />

Antragstellers an die Creditreform. Auf Grundlage der Bonitätsauskunft entscheidt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH im eigenen Ermessen darüber, ob sie<br />

das Angebot des Antragstellers annehmen wird. In den Grenzen des § 28a B<strong>DS</strong>G können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Angaben über den Antragsteller<br />

an die Creditreform übermitteln. Der Antragsteller kann bei der Creditreform Auskunft über die ihn betreffenden Daten verlangen. Weitere Informationen<br />

über das Creditreform -Auskunftsverfahren sind auf der Internetpräsenz der Creditreform (www.creditreform.com) abrufbar.<br />

Auftragserteilung<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, zu den umseitigen Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Gas<br />

zu beliefern. Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell<br />

bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen und die für die Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />

Netzbetreiber zu schließen.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2in<br />

Verbindung mit §1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3EGBGB. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, Am Binnenhafen<br />

1, 25813 <strong>Husum</strong>.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren müssen Sie<br />

uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang<br />

mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der<br />

Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen<br />

zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH mit deren Empfang.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Ich bestätige durch meine Unterschrift, die obige Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH auch auf fernmündlichem oder elektronischem Wege<br />

zu ihren Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang mit Energie stehen,<br />

informiert und berät. Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH schriftlich<br />

widerrufen.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 2von 3, 09.01.2012


Allgemeine Vertragsbedingungen für Gaslieferungen in Niederdruck<br />

1. Vertragsabschluss /Umzug<br />

1.1 Der Gaslieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung<br />

(Annahme) genannten Datum wirksam (in der Regel am 1. des auf den<br />

Auftragseingang folgenden ü bernächsten Monats, jedoch nicht früher<br />

als zu dem vom Kunden im Auftrag genannten Termin).<br />

1.1.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch<br />

ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />

1.1.3 Bei einem Umzug ist der Kunde ber echtigt, den Vertrag mit einer Frist<br />

von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />

2. Preise und Preisanpassung<br />

2.2.1 Der Arbeitspreis ist auf den Brennwert (Hs,n) des Gases bezogen. In<br />

den Nettopreisen sind die für steuerbegünstigtes E rdgas zu zahlende<br />

Energiesteuer (Erdgassteuer), die Netzentgelte, das Entgelt für<br />

Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie die<br />

Konzessionsabgabe enthalten. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich<br />

die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe(z.Zt. 19 %).<br />

2.2.2 Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen erfolgen<br />

entsprechend § 5 Absatz 2 und Absatz 3 GasGVV. Dem Kunden steht<br />

in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach § 20 Absatz 1 Satz 1<br />

GasGVV zu. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der Preise und<br />

der ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst<br />

nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />

Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />

Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />

Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer<br />

Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag<br />

mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor<br />

Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung<br />

bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH soll eine<br />

Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />

Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der<br />

ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden<br />

nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die Einleitung eines Wechsels des<br />

Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

2.3 Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Husum</strong> GmbH sind auf unserer homepage www.stadtwerke- husum.de<br />

zu finden.<br />

3. Abrechnung<br />

3.3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />

jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht<br />

wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Husum</strong> GmbH und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.<br />

3.3.2 Wird der Verbrauch für mehr ere Monate abgerechnet, so kann die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH für die nach der letzten Abrechnung<br />

verbrauchten Gaslieferungen eine Abschlagszahlung verlangen. Diese<br />

ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend<br />

dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist<br />

eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />

Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch<br />

vergleichbarer Kunden.<br />

3.3.3 Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmeter (m ³) gemessen<br />

und mittels eines Umrechnungsfaktors in die entsprechende<br />

Energiemenge (kWh) umgerechnet. Der maßgebliche<br />

Umrechnungsfaktor kann der Abrechnung entnommen werden.<br />

4. Verschiedenes<br />

4.4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die<br />

Lieferung des Erdgases im Übrigen die Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die<br />

Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz<br />

(Gasgrundversorgungsverordnung - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006<br />

Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006, Seite 2396 - GasGVV) und die<br />

Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH zur<br />

GasGVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die GasGVV sowie die<br />

Ergänzenden Bedingungen in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem<br />

Auftrag als Anlage bei.<br />

4.4.2 Sollten sich die diesem Vertrag zugrunde liegenden Regelwerke oder<br />

einschlägige Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu<br />

ergangenen einschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige<br />

Rechtsprechung ändern, ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH über (Ziff.<br />

2.2) hinaus berechtigt, den Gasliefervertrag und diese<br />

Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die<br />

Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Husum</strong> GmbH<br />

wird dem Kunden eine solche Änderung sechs Wochen vor deren<br />

Inkrafttreten brieflich mitteilen. Änderungen des Gasliefervertrages und<br />

der allgemeinen Vertragsbedingungen erfolgen entsprechend § 5<br />

Absatz 2 und Absatz 3 GasGVV. Dem Kunden steht in diesem Fall ein<br />

Kündigungsrecht nach § 20 Absatz1 Satz 1 GasGVV zu. Das heißt<br />

insbesondere, dass Änderunge n des Gasliefervertrages und der<br />

allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst<br />

nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />

Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />

Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />

Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer<br />

Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag<br />

mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor<br />

Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH soll eine Kündigung des<br />

Kundeninnerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in<br />

Textformbestätige n. Änderungen des Gasliefervertrages und der<br />

allgemeinen Vertragsbedingungen werden gegenüber demjenigen<br />

Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des<br />

Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die Einleitung eines<br />

Wechsels des Versorgers dur ch entsprechenden<br />

Vertragsschlussinnerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung<br />

nachweist. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird der<br />

Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />

4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist als Lieferant bei einer Unterbrechung<br />

oder Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung von der<br />

Leistungspflichtbefreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des<br />

Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche<br />

wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den<br />

Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> Netz GmbH, Sitz der Gesellschaft: <strong>Husum</strong>,<br />

Eintragung: Amtsgericht Flensburg HRB 6547 FL.<br />

4.4 Hinweis gemäß Energiesteuer -Durchführungsverordnung - EnergieStV:<br />

"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff<br />

verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nachdem<br />

Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer -<br />

Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als<br />

Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen<br />

wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."<br />

5. Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung<br />

5.1 Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhäl tnissen<br />

wenden an:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br />

Eisenbahnen, Verbraucherservice Elektrizität und Gas, Postfach 8001,<br />

53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr- von 9:00 - 15:00 Uhr 030/22480 -500<br />

oder 01805/101000 - Bundesweites Infotelefon ( Festnetz 14 ct/min;<br />

Mobilfun kpreis Maximal 42 ct/min), Telefax: 030/22480323,<br />

Mail: verbraucherservice -energie@bnetza.de<br />

5.2 Zur Beilegung von Str eitigkeiten zwischen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong><br />

GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann<br />

der Kunde, soweit die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die zugrundeliegende<br />

Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen<br />

ab Zugang bei den <strong>Stadtwerke</strong>n beantwortet oder der Beschwerden<br />

abgeholfen hat, zur außergerichtlichen Streitbeilegung die<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.:<br />

030/2757240- 0, Fax 030/2757240-69, Internet:<br />

www.schlichtungsstelle -energie.de, Mail: info@schlichtungstelleenergie.de,<br />

anrufen. Das Recht des Kunden oder der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Husum</strong> GmbH, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren<br />

nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu b eantragen, bleibt unberührt.<br />

Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein Schlichtungsverfahren<br />

betroffen ist, ein Mahnve rfahren eingeleitet wurde, soll der das<br />

Mahnverfahren betreibenden Beteiligte auf Veranlassung der<br />

Schlichtungsstelle das R uhen des Mahnverfahrens bewirken.<br />

6. Rechtsnachfolge<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu<br />

übertragen. Der Kunde ist für diesen Fall berechtigt, den Vertrag mit<br />

Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />

vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 3 von 3, 09.01.2012

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