01.03.2012 Anmeldung inklusive Verträge DS - Stadtwerke Husum
01.03.2012 Anmeldung inklusive Verträge DS - Stadtwerke Husum
01.03.2012 Anmeldung inklusive Verträge DS - Stadtwerke Husum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bitte zurücksenden an:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />
Am Binnenhafen 1<br />
25813 <strong>Husum</strong><br />
Bei Fragen:<br />
Energie- und ServiceCentrum<br />
Anschrift <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />
Am Binnenhafen 1<br />
25813 <strong>Husum</strong><br />
Telefon 04841 8997-0<br />
Telefax 04841 8997-111<br />
E-Mail kundenberatung@stadtwerke-husum.de<br />
Internet www.stadtwerke-husum.de<br />
Auftrag zur Lieferung von Erdgas in Niederdruck <strong>Husum</strong>Gas S1<br />
Auftraggeber / Kunde<br />
Wohngemeinschaft<br />
Herr Frau Eheleute Firma<br />
Pin<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Telefon<br />
-<br />
Geburtsdatum<br />
E-Mail<br />
Verbrauchsstelle (nur ausfüllen wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers )<br />
Straße, Hausnummer<br />
Ergänzungen / Stockwerk<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Preise, Laufzeit<br />
Preisstand 01.10.2011 netto brutto<br />
Bereitstellungspreis 144,00 €/Jahr 171,36 €/Jahr<br />
Arbeitspreis 4,83 ct/kWh 5,75 ct/kWh<br />
In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (19%) enthalten. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn<br />
er nicht in einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />
Gewünschter Gaslieferbeginn / Verwendungszweck (Bitte ankreuzen oder eintragen)<br />
Datum des Lieferbeginns oder nächstmöglicher Termin<br />
Gaslieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />
Branche, sofern keine Verwendung für Haushaltszwecke<br />
Gaszähler und Verbrauch (soweit zutreffend und Angaben zur Hand)<br />
Gaszählernummer<br />
Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />
Vorraussichtlicher Jahresgasverbrauch oder Vorjahresgasverbrauch in kWh<br />
Bisherige Gasversorgung<br />
Ich beziehe für die Verbrauchsstelle<br />
kein Gas<br />
Gas von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />
Gas von<br />
Name des bisherigen Gaslieferanten<br />
Kundennummer / Vertragsnummer<br />
Kundennummer<br />
-<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 1von 3, 09.01.2012
Zahlungsweise<br />
Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />
widerruflich, fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Name der Bank<br />
09.01.2012<br />
Datum<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />
Datenschutzhinweis<br />
Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir zu Zwecken der Vertragsdurchführung und der postalischen Werbung. Der<br />
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Werbung können Sie jederzeit widersprechen.<br />
Bonitätsauskunft -Datenschutzhinweis<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH sind berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Antragsteller von der Creditreform Flensburg Hanisch KG, Westerallee 137,<br />
24941 Flensburg einzuholen. Zu diesem Zweck übermitteln die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des<br />
Antragstellers an die Creditreform. Auf Grundlage der Bonitätsauskunft entscheidt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH im eigenen Ermessen darüber, ob sie<br />
das Angebot des Antragstellers annehmen wird. In den Grenzen des § 28a B<strong>DS</strong>G können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Angaben über den Antragsteller<br />
an die Creditreform übermitteln. Der Antragsteller kann bei der Creditreform Auskunft über die ihn betreffenden Daten verlangen. Weitere Informationen<br />
über das Creditreform -Auskunftsverfahren sind auf der Internetpräsenz der Creditreform (www.creditreform.com) abrufbar.<br />
Auftragserteilung<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, zu den umseitigen Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Gas<br />
zu beliefern. Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell<br />
bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen und die für die Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />
Netzbetreiber zu schließen.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2in<br />
Verbindung mit §1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3EGBGB. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH, Am Binnenhafen<br />
1, 25813 <strong>Husum</strong>.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren müssen Sie<br />
uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang<br />
mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der<br />
Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen<br />
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH mit deren Empfang.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Ich bestätige durch meine Unterschrift, die obige Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH auch auf fernmündlichem oder elektronischem Wege<br />
zu ihren Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang mit Energie stehen,<br />
informiert und berät. Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH schriftlich<br />
widerrufen.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 2von 3, 09.01.2012
Allgemeine Vertragsbedingungen für Gaslieferungen in Niederdruck<br />
1. Vertragsabschluss /Umzug<br />
1.1 Der Gaslieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung<br />
(Annahme) genannten Datum wirksam (in der Regel am 1. des auf den<br />
Auftragseingang folgenden ü bernächsten Monats, jedoch nicht früher<br />
als zu dem vom Kunden im Auftrag genannten Termin).<br />
1.1.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch<br />
ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />
1.1.3 Bei einem Umzug ist der Kunde ber echtigt, den Vertrag mit einer Frist<br />
von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />
2. Preise und Preisanpassung<br />
2.2.1 Der Arbeitspreis ist auf den Brennwert (Hs,n) des Gases bezogen. In<br />
den Nettopreisen sind die für steuerbegünstigtes E rdgas zu zahlende<br />
Energiesteuer (Erdgassteuer), die Netzentgelte, das Entgelt für<br />
Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie die<br />
Konzessionsabgabe enthalten. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich<br />
die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe(z.Zt. 19 %).<br />
2.2.2 Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen erfolgen<br />
entsprechend § 5 Absatz 2 und Absatz 3 GasGVV. Dem Kunden steht<br />
in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach § 20 Absatz 1 Satz 1<br />
GasGVV zu. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der Preise und<br />
der ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst<br />
nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />
Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />
Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />
Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer<br />
Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag<br />
mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor<br />
Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung<br />
bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH soll eine<br />
Kündigung des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach<br />
Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der<br />
ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden<br />
nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die Einleitung eines Wechsels des<br />
Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />
2.3 Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Husum</strong> GmbH sind auf unserer homepage www.stadtwerke- husum.de<br />
zu finden.<br />
3. Abrechnung<br />
3.3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH<br />
jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht<br />
wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Husum</strong> GmbH und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.<br />
3.3.2 Wird der Verbrauch für mehr ere Monate abgerechnet, so kann die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH für die nach der letzten Abrechnung<br />
verbrauchten Gaslieferungen eine Abschlagszahlung verlangen. Diese<br />
ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend<br />
dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist<br />
eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />
Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch<br />
vergleichbarer Kunden.<br />
3.3.3 Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmeter (m ³) gemessen<br />
und mittels eines Umrechnungsfaktors in die entsprechende<br />
Energiemenge (kWh) umgerechnet. Der maßgebliche<br />
Umrechnungsfaktor kann der Abrechnung entnommen werden.<br />
4. Verschiedenes<br />
4.4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die<br />
Lieferung des Erdgases im Übrigen die Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die<br />
Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz<br />
(Gasgrundversorgungsverordnung - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006<br />
Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006, Seite 2396 - GasGVV) und die<br />
Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH zur<br />
GasGVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die GasGVV sowie die<br />
Ergänzenden Bedingungen in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem<br />
Auftrag als Anlage bei.<br />
4.4.2 Sollten sich die diesem Vertrag zugrunde liegenden Regelwerke oder<br />
einschlägige Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu<br />
ergangenen einschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige<br />
Rechtsprechung ändern, ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH über (Ziff.<br />
2.2) hinaus berechtigt, den Gasliefervertrag und diese<br />
Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die<br />
Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong><strong>Husum</strong> GmbH<br />
wird dem Kunden eine solche Änderung sechs Wochen vor deren<br />
Inkrafttreten brieflich mitteilen. Änderungen des Gasliefervertrages und<br />
der allgemeinen Vertragsbedingungen erfolgen entsprechend § 5<br />
Absatz 2 und Absatz 3 GasGVV. Dem Kunden steht in diesem Fall ein<br />
Kündigungsrecht nach § 20 Absatz1 Satz 1 GasGVV zu. Das heißt<br />
insbesondere, dass Änderunge n des Gasliefervertrages und der<br />
allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst<br />
nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />
Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />
Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />
Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer<br />
Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag<br />
mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor<br />
Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />
der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH soll eine Kündigung des<br />
Kundeninnerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in<br />
Textformbestätige n. Änderungen des Gasliefervertrages und der<br />
allgemeinen Vertragsbedingungen werden gegenüber demjenigen<br />
Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des<br />
Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die Einleitung eines<br />
Wechsels des Versorgers dur ch entsprechenden<br />
Vertragsschlussinnerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung<br />
nachweist. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen<br />
Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird der<br />
Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />
4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist als Lieferant bei einer Unterbrechung<br />
oder Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung von der<br />
Leistungspflichtbefreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des<br />
Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche<br />
wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den<br />
Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> Netz GmbH, Sitz der Gesellschaft: <strong>Husum</strong>,<br />
Eintragung: Amtsgericht Flensburg HRB 6547 FL.<br />
4.4 Hinweis gemäß Energiesteuer -Durchführungsverordnung - EnergieStV:<br />
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff<br />
verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nachdem<br />
Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer -<br />
Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als<br />
Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen<br />
wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."<br />
5. Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung<br />
5.1 Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhäl tnissen<br />
wenden an:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br />
Eisenbahnen, Verbraucherservice Elektrizität und Gas, Postfach 8001,<br />
53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr- von 9:00 - 15:00 Uhr 030/22480 -500<br />
oder 01805/101000 - Bundesweites Infotelefon ( Festnetz 14 ct/min;<br />
Mobilfun kpreis Maximal 42 ct/min), Telefax: 030/22480323,<br />
Mail: verbraucherservice -energie@bnetza.de<br />
5.2 Zur Beilegung von Str eitigkeiten zwischen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong><br />
GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann<br />
der Kunde, soweit die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH die zugrundeliegende<br />
Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen<br />
ab Zugang bei den <strong>Stadtwerke</strong>n beantwortet oder der Beschwerden<br />
abgeholfen hat, zur außergerichtlichen Streitbeilegung die<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.:<br />
030/2757240- 0, Fax 030/2757240-69, Internet:<br />
www.schlichtungsstelle -energie.de, Mail: info@schlichtungstelleenergie.de,<br />
anrufen. Das Recht des Kunden oder der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Husum</strong> GmbH, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren<br />
nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu b eantragen, bleibt unberührt.<br />
Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein Schlichtungsverfahren<br />
betroffen ist, ein Mahnve rfahren eingeleitet wurde, soll der das<br />
Mahnverfahren betreibenden Beteiligte auf Veranlassung der<br />
Schlichtungsstelle das R uhen des Mahnverfahrens bewirken.<br />
6. Rechtsnachfolge<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu<br />
übertragen. Der Kunde ist für diesen Fall berechtigt, den Vertrag mit<br />
Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />
vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Husum</strong> GmbH Vertrag <strong>Husum</strong>Gas S1, Stand 01.10.2011 Seite 3 von 3, 09.01.2012