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Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen - Stadtwerke Emsdetten

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Bestätigung über die <strong>Inbetriebnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Photovoltaikanlagen</strong><br />

Information<br />

Nach § 3 Nr. 5 EEG 2012 ist die „<strong>Inbetriebnahme</strong>“ die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators<br />

der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Unabhängig ob der<br />

Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt<br />

wurde.<br />

Die im ersten Abschnitt genannte <strong>Inbetriebnahme</strong> setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den<br />

dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung <strong>von</strong> Wechselstrom<br />

erforderlichen Zubehör installiert wurde. Zudem ist die Erzeugung <strong>von</strong> Strom durch<br />

Sonneneinstrahlung erforderlich und nachzuweisen. Der Austausch des Generators oder sonstiger<br />

technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen <strong>Inbetriebnahme</strong> führt nicht zu einer Änderung<br />

des Zeitpunkts der erstmaligen <strong>Inbetriebnahme</strong>.<br />

Um eine „vergütungstechnische“ <strong>Inbetriebnahme</strong> zu erreichen, ist eine Mitwirkung der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Emsdetten</strong> GmbH nicht erforderlich. Es wird mit der „vergütungstechnischen“ <strong>Inbetriebnahme</strong> die<br />

Vergütungshöhe und –dauer bestimmt.<br />

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben eine „vergütungstechnische“ <strong>Inbetriebnahme</strong> zu dokumentieren,<br />

stellen wir Ihnen das Formular „Inbetriebsetzungsprotokoll zur vergütungstechnischen<br />

<strong>Inbetriebnahme</strong>“ zur Verfügung. Ebenfalls wird Ihnen mit diesem Formular die Möglichkeit gegeben,<br />

dass eine Sicherung des Vergütungsanspruchs gesichert wird, falls nur ein Teil der gesamten PV‐<br />

Module in Betrieb gesetzt und betriebsbereit sind.<br />

Wir weisen darauf hin, dass ohne Erlaubnis des Netzbetreibers <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH keine<br />

Eigenerzeugungsanlagen betrieben werden darf. Der Anlagenerrichter und der Anlagenbetreiber<br />

haften für Schäden die bei Dritten verursacht werden.<br />

Für die Anbindung an das öffentliche Netz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH wird wie gewohnt ein<br />

Mitarbeiter der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH vertreten sein.


Inbetriebsetzungsprotokoll zur vergütungstechnischen <strong>Inbetriebnahme</strong><br />

Anlagenbetreiber<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon:<br />

E‐Mail:<br />

Anlagenerrichter<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon:<br />

VNB, Installateurausweis‐Nr.:<br />

E‐Mail:<br />

Anlagenstandort<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ, Ort:<br />

Flur, Flurstück:<br />

Anlagendetails<br />

Installierte Modulleistung [kWp]:<br />

Wechselrichterwirkleistung [kVA]:


Foto<br />

Weitere Fotos können als Anhang beigefügt werden<br />

Hiermit bestätige ich die vergütungstechnische <strong>Inbetriebnahme</strong> der Photovoltaikanlage am Standort<br />

, zum Datum anhand Ihrer<br />

technischen Betriebsbereitschaft, ihrer Inbetriebsetzung mittels tatsächlicher Stromerzeugung sowie<br />

der ortsfesten Installation der Module der entsprechend genannten Modulleistung.<br />

Datum<br />

Unterschrift Anlagenbetreiber<br />

Datum<br />

Unterschrift Anlagenerrichter/Installateur

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