Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen - Stadtwerke Emsdetten
Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen - Stadtwerke Emsdetten
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Bestätigung über die <strong>Inbetriebnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Photovoltaikanlagen</strong><br />
Information<br />
Nach § 3 Nr. 5 EEG 2012 ist die „<strong>Inbetriebnahme</strong>“ die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators<br />
der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Unabhängig ob der<br />
Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt<br />
wurde.<br />
Die im ersten Abschnitt genannte <strong>Inbetriebnahme</strong> setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den<br />
dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung <strong>von</strong> Wechselstrom<br />
erforderlichen Zubehör installiert wurde. Zudem ist die Erzeugung <strong>von</strong> Strom durch<br />
Sonneneinstrahlung erforderlich und nachzuweisen. Der Austausch des Generators oder sonstiger<br />
technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen <strong>Inbetriebnahme</strong> führt nicht zu einer Änderung<br />
des Zeitpunkts der erstmaligen <strong>Inbetriebnahme</strong>.<br />
Um eine „vergütungstechnische“ <strong>Inbetriebnahme</strong> zu erreichen, ist eine Mitwirkung der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Emsdetten</strong> GmbH nicht erforderlich. Es wird mit der „vergütungstechnischen“ <strong>Inbetriebnahme</strong> die<br />
Vergütungshöhe und –dauer bestimmt.<br />
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben eine „vergütungstechnische“ <strong>Inbetriebnahme</strong> zu dokumentieren,<br />
stellen wir Ihnen das Formular „Inbetriebsetzungsprotokoll zur vergütungstechnischen<br />
<strong>Inbetriebnahme</strong>“ zur Verfügung. Ebenfalls wird Ihnen mit diesem Formular die Möglichkeit gegeben,<br />
dass eine Sicherung des Vergütungsanspruchs gesichert wird, falls nur ein Teil der gesamten PV‐<br />
Module in Betrieb gesetzt und betriebsbereit sind.<br />
Wir weisen darauf hin, dass ohne Erlaubnis des Netzbetreibers <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH keine<br />
Eigenerzeugungsanlagen betrieben werden darf. Der Anlagenerrichter und der Anlagenbetreiber<br />
haften für Schäden die bei Dritten verursacht werden.<br />
Für die Anbindung an das öffentliche Netz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH wird wie gewohnt ein<br />
Mitarbeiter der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emsdetten</strong> GmbH vertreten sein.
Inbetriebsetzungsprotokoll zur vergütungstechnischen <strong>Inbetriebnahme</strong><br />
Anlagenbetreiber<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon:<br />
E‐Mail:<br />
Anlagenerrichter<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ, Ort:<br />
Telefon:<br />
VNB, Installateurausweis‐Nr.:<br />
E‐Mail:<br />
Anlagenstandort<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ, Ort:<br />
Flur, Flurstück:<br />
Anlagendetails<br />
Installierte Modulleistung [kWp]:<br />
Wechselrichterwirkleistung [kVA]:
Foto<br />
Weitere Fotos können als Anhang beigefügt werden<br />
Hiermit bestätige ich die vergütungstechnische <strong>Inbetriebnahme</strong> der Photovoltaikanlage am Standort<br />
, zum Datum anhand Ihrer<br />
technischen Betriebsbereitschaft, ihrer Inbetriebsetzung mittels tatsächlicher Stromerzeugung sowie<br />
der ortsfesten Installation der Module der entsprechend genannten Modulleistung.<br />
Datum<br />
Unterschrift Anlagenbetreiber<br />
Datum<br />
Unterschrift Anlagenerrichter/Installateur