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Lieferant Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den ...

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<strong>Lieferant</strong><br />

STADTWERKE EMSDETTEN GMBH<br />

Handelsregister Steinfurt<br />

HRB 3606<br />

MoorbrÄckenstr. 30, 48282 Emsdetten<br />

GeschÅftsfÄhrer: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. JÄrgen B. Schmidt<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dipl.-Ingenieur Martin LÄke<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong> fÄr <strong>den</strong> Eigenverbrauch im Haushalt<br />

durch die Stadtwerke Emsdetten GmbH (<strong>Lieferant</strong>)<br />

(Individualabkommen Strom fÄr Haushaltskun<strong>den</strong>)<br />

1. Kunde / Anlage <strong>Lieferant</strong>enwechsel Neuanlage<br />

Anrede: Herr Frau Titel:<br />

Kun<strong>den</strong>nummer<br />

Vertragskonto<br />

Vorname / Name Geburtsdatum Vorname / Name Geburtsdatum<br />

StraÄe / Hausnummer<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon privat Telefon geschÅftlich Fax / E-Mail<br />

Verbrauchsstelle StraÄe / Hausnummer / PLZ / Ort<br />

2. Bisheriger Strombezug<br />

ZÅhlpunktbezeichnung<br />

Um Ihren <strong>Auftrag</strong> schnellstmÇglich ausfÉhren zu kÇnnen, bitten wir Sie um folgende Angaben oder alternativ um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten<br />

Stromrechnung. (Achtung: Unterlagen kÄnnen nicht <strong>zur</strong>Åck geschickt wer<strong>den</strong>.)<br />

Bisheriger Stromlieferant (Name und Anschrift)<br />

Kun<strong>den</strong>nummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />

ZÅhlpunktbezeichnung/ StromzÅhlernummer Vorjahresstromverbrauch in kWh ZÅhlerstand am Tag der WohnungsÉbernahme<br />

3. Wohnungswechsel (Nur ausfÅllen, wenn Ihr <strong>Auftrag</strong> mit einem Umzug verbun<strong>den</strong> ist)<br />

ZÅhlernummer der neuen Anschrift (falls bekannt):<br />

Der Wohnungswechsel erfolgt in einen Neubau (Erstbezug)<br />

Bisherige Anschrift:<br />

StraÄe / Hausnummer<br />

4. <strong>Lieferung</strong>, Abnahme und Preise<br />

Der Strompreis ergibt sich aus dem als Anlage beigefÉgten Preisblatt.<br />

5. Lieferbeginn<br />

PLZ / Ort<br />

GewÉnschter Lieferbeginn (maÄgeblich ist die <strong>Auftrag</strong>sbestÅtigung des <strong>Lieferant</strong>en nach Ziff. 1 AGB):<br />

NÅchstmÇglicher Zeitpunkt<br />

6. Laufzeit, KÄndigung<br />

zum __________ (Datum)<br />

Der Vertrag lÅuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats<br />

gekÄndigt wer<strong>den</strong>. Besondere KÄndigungsrechte (nach Gesetz oder <strong>den</strong> beigefÄgten AGB) bleiben unberÄhrt. Die KÄndigung bedarf der Textform.<br />

7. Geltung der Allgemeinen GeschÅftsbedingungen<br />

ErgÅnzend fin<strong>den</strong> die beigefÉgten Allgemeinen GeschÅftsbedingungen Anwendung. Dieser Vertragstext und die Allgemeinen GeschÅftsbedingungen kÇnnen<br />

zusÅtzlich unter www.stadtwerke-emsdetten.de abgerufen und in wiedergabefÅhiger Form gespeichert wer<strong>den</strong>.<br />

8. Vollmacht<br />

Der Kunde bevollmÅchtigt <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en <strong>zur</strong> Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller ErklÅrungen, die im Zusammenhang mit<br />

dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich wer<strong>den</strong>, etwa einer KÉndigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten,<br />

soweit dem Kun<strong>den</strong> dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmÅchtigt der Kunde <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en auch <strong>zur</strong> KÉndigung etwaiger bestehender VertrÅge<br />

Éber die DurchfÉhrung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange fÉr <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> ein Dritter nach Ñ 21 b Abs. 2 EnWG fÉr Messstellenbetrieb<br />

oder Messdienstleistung zustÅndig ist, bevollmÅchtigt der Kunde <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en auch <strong>zur</strong> Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.<br />

Soweit der <strong>Lieferant</strong> mit der Stadtwerke Emsdetten GmbH eine vertragliche Regelung treffen muss, ist er von <strong>den</strong> BeschrÅnkungen des Ñ 181 BGB befreit.<br />

9. Datenaustausch mit der SCHUFA/Creditreform/BonitÅtsprÄfung<br />

Der Kunde willigt ein, dass der <strong>Lieferant</strong> der fÄr seinen Wohnsitz zustÅndigen SCHUFA-Gesellschaft/Creditreform Daten fÄr die Beantragung, die<br />

Aufnahme und Beendigung des Stromliefervertrages Äbermittelt und AuskÄnfte Äber ihn von der SCHUFA/Creditreform erhÅlt. Zum Zweck der Entscheidung<br />

Éber die BegrÉndung, DurchfÉhrung oder Beendigung des VertragsverhÅltnisses wer<strong>den</strong> dabei Wahrscheinlichkeitswerte fÉr ein bestimmtes zukÉnftiges<br />

Verhalten unseres Vertragspartners erhoben oder verwendet, in deren Berechnung unter anderem die Anschriftendaten unseres Vertragspartners einflie-<br />

Äen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wer<strong>den</strong> dabei gewahrt.<br />

Stand 02/2013<br />

04211-06/1874894


10. EinzugsermÅchtigung<br />

Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermÅchtigt <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en widerruflich, Rechnungs- und AbschlagsbetrÅge aus diesem <strong>Auftrag</strong>sverhÅltnis von seinem<br />

nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.<br />

EinzugsermÅchtigung wurde bereits erteilt<br />

Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut<br />

Kontoinhaber: Vorname / Name<br />

<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

11. EinwilligungserklÅrung <strong>zur</strong> Datenverwendung (Werbung und Marktforschung)<br />

Ich erklÅre mich einverstan<strong>den</strong> mit der Verarbeitung und Nutzung der von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z.B. Name, Anschrift,<br />

Geburtsdatum, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) sowie der Vertragsdaten einschlieÇlich der Daten <strong>zur</strong> Vertragsbeendigung (dazu gehÉren Beginn<br />

und Ende der Belieferung, Daten zum <strong>Energie</strong>verbrauch) fÄr an mich per Brief, Telefon und E-Mail gerichtete Werbung sowie <strong>zur</strong> Marktforschung<br />

durch <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en (z.B. Vertragsangebote, Informationen Äber Sonderangebote, Rabattaktionen). Meine Einwilligung kann ich jederzeit<br />

widerrufen. Die Einwilligung gilt – vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs – bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgen<strong>den</strong><br />

Kalenderjahres. Der Widerruf kann auch lediglich hinsichtlich einzelner Kontaktwege erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke<br />

Emsdetten GmbH, MoorbrÄckenstr. 30, 48282 Emsdetten (Fax: 02572-202 189, info@stadtwerke-emsdetten.de). Eine Öbermittlung der Daten an<br />

Dritte erfolgt nicht, es sei <strong>den</strong>n, ich habe dem ausdrÄcklich zugestimmt oder der <strong>Lieferant</strong> ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet<br />

oder die Öbermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrÄcklich zulÅssig.<br />

12. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie kÉnnen Ihre VertragserklÅrung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von GrÄn<strong>den</strong> in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />

beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim EmpfÅnger (bei der wiederkehren<strong>den</strong> <strong>Lieferung</strong> gleichartiger<br />

Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor ErfÄllung unserer Informationspflichten gemÅÇ Artikel 246 Ü2 i.V.m. Ü1<br />

Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie nicht vor ErfÄllung unserer Pflichten gemÅÇ Ü 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 Ü3 EGBGB. Zur Wahrung der<br />

Widerrufsfrist genÄgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Emsdetten GmbH, MoorbrÄckenstraÇe<br />

30, 48282 Emsdetten Fax: 02572-202 189, info@stadtwerke-emsdetten.de.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ÄckzugewÅhren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben. KÉnnen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand <strong>zur</strong>ÄckgewÅhren bzw. herausgeben, mÄssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu fÄhren, dass Sie die vertraglichen<br />

Zahlungspflichten fÄr <strong>den</strong> Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfÄllen mÄssen. Verpflichtungen <strong>zur</strong> Erstattung von Zahlungen mÄssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfÄllt wer<strong>den</strong>. Die Frist beginnt fÄr Sie mit der Absendung Ihrer WiderrufserklÅrung, fÄr uns mit deren Empfang.<br />

– Ende der Widerrufsbelehrung –<br />

13. <strong>Auftrag</strong>serteilung<br />

Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem <strong>Lieferant</strong>en <strong>den</strong> <strong>Auftrag</strong>, seinen gesamten Bedarf an <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong> an die obige Entnahmestelle<br />

zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung <strong>zur</strong> Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der <strong>Auftrag</strong>sbestÅtigung des <strong>Lieferant</strong>en zustande, die spÅtestens<br />

14 Tage nach Absendung des <strong>Auftrag</strong>es zu erfolgen hat.<br />

Ort / Datum<br />

<br />

Unterschrift Kunde<br />

Stand 02/2013<br />

04211-06/1874894


Individualabkommen Strom fÄr Haushaltskun<strong>den</strong><br />

(Preisblatt gÉltig ab dem 01.01.2013)<br />

Variante 1 Variante 2<br />

Netto Brutto Netto Brutto<br />

Arbeitspreis je kWh 22,27 Ct 26,50 Ct 21,97 Ct 26,14 Ct<br />

Grundpreis monatlich 5,09 € 6,06 € 5,60 € 6,66 €<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Stadtwerke Emsdetten GmbH rechnen die jeweils fÉr <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> gÉnstigste Variante ab.<br />

Das Arbeitsentgelt (brutto) enthÅlt bereits die Stromsteuer (Regelsteuersatz 2,05 ct/kWh) und<br />

Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %) in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten<br />

HÇhe.<br />

Abgaben, GebÉhren oder sonstige gesetzliche Belastungen, die mit der Beschaffung, der<br />

Übertragung, Verteilung oder Durchleitung von elektrischem Strom in Zusammenhang stehen wie<br />

etwa die Belastungen aus dem EEG, KWKG, die Offshore- Haftungsumlage und der Umlage nach Ñ<br />

19 Abs. 2 StromNEV, sind in derzeitiger HÇhe im Arbeitsentgelt enthalten.<br />

Es gelten die Allgemeinen GeschÅftsbedingungen <strong>zur</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong> nach<br />

Individualabkommen.<br />

FÉr <strong>den</strong> Zahlungsverzug und die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung stellen die<br />

Stadtwerke Emsdetten GmbH folgende Kosten in Rechnung:<br />

Im Falle eines Zahlungsverzuges fallen Mahnkosten 2) in HÇhe von 3,00 € brutto (3,00 € netto),<br />

sowie ggf. Kosten fÉr Nachinkasso/ Direktinkasso 2) in HÇhe von 15,00 € brutto (15,00 € netto) an.<br />

Bei einer Unterbrechung der Versorgung 2) fallen Kosten in HÇhe von 50,53 € brutto (50,53 € netto)<br />

an. Bei AuÄensperrungen wird der tatsÅchliche Aufwand in Rechnung gestellt.<br />

Eine Wiederherstellung der Versorgung innerhalb der GeschÅftszeiten wird mit einem Satz von<br />

60,13 € brutto 1) (50,53 € netto) berechnet- auÄerhalb der GeschÅftszeiten wird der tatsÅchliche<br />

Aufwand berechnet.<br />

Der Zinssatz bei Zahlungsverzug wird wie folgt berechnet: gem. Ñ 288 I BGB fÉr Verbraucher 5 % -<br />

Punkte Éber dem Basiszinssatz, gem. Ñ 288 II BGB fÉr Unternehmer 8 %-Punkte Éber dem<br />

Basiszinssatz.<br />

1)<br />

Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer<br />

2) FÉr diese Pauschale fÅllt keine Mehrwertsteuer an<br />

Stadtwerke Emsdetten GmbH


Allgemeine GeschÅftsbedingungen der Stadtwerke Emsdetten GmbH fÄr <strong>den</strong> Eigenverbrauch im Haushalt<br />

(Individualabkommen Strom fÄr Haushaltskun<strong>den</strong>)<br />

1. Vertragsschluss / Lieferbeginn<br />

1.1. Das Angebot des <strong>Lieferant</strong>en in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend.<br />

MaÄgeblich sind die bei Vertragsschluss gelten<strong>den</strong> Preise.<br />

1.2. Der Vertrag kommt durch BestÅtigung des <strong>Lieferant</strong>en in Textform unter Angabe des<br />

voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsÅchliche Lieferbeginn hÅngt davon<br />

ab, dass alle fÉr die Belieferung notwendigen MaÄnahmen (KÉndigung des bisherigen<br />

Liefervertrages etc.) erfolgt sind.<br />

2. Umfang und DurchfÄhrung der <strong>Lieferung</strong> / Befreiung von der Leistungspflicht /<br />

Eigenerzeugungsanlagen<br />

2.1. Der <strong>Lieferant</strong> liefert dem Kun<strong>den</strong> dessen gesamten Bedarf an <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong><br />

an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze<br />

des auf <strong>den</strong> (ggf. jeweiligen) ZÅhlpunkt bezogenen Netzanschlusses. ZÅhlpunkt<br />

ist der Ort, an dem der <strong>Energie</strong>fluss messtechnisch erfasst wird.<br />

2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei UnregelmÅÄigkeiten in der ElektrizitÅtsversorgung<br />

ist der <strong>Lieferant</strong>, soweit es sich um Folgen einer StÇrung des Netzbetriebes einschlieÄlich<br />

des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. Zu <strong>den</strong><br />

mÇglichen AnsprÉchen des Kun<strong>den</strong> gegen <strong>den</strong> Netzbetreiber vgl. Ziff. 9. Der <strong>Lieferant</strong><br />

ist weiter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber<br />

<strong>den</strong> Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber<br />

<strong>den</strong> Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das gleiche gilt,<br />

wenn der <strong>Lieferant</strong> an der <strong>Lieferung</strong>, der Erzeugung und/ oder dem Bezug von<br />

Strom aufgrund hÇherer Gewalt oder sonstiger UmstÅnde, deren Beseitigung dem<br />

<strong>Lieferant</strong>en nicht mÇglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet wer<strong>den</strong> kann, gehindert<br />

ist.<br />

2.3. Der Kunde hat <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en vier Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme von<br />

Eigenerzeugungsanlagen schriftlich zu informieren.<br />

3. Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung<br />

3.1. Die Menge der gelieferten <strong>Energie</strong> wird durch Messeinrichtungen des zustÅndigen<br />

Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom<br />

Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Netzbetreiber, <strong>Lieferant</strong>en oder auf Verlangen<br />

des <strong>Lieferant</strong>en oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kun<strong>den</strong> durchgefÉhrt.<br />

Der <strong>Lieferant</strong> wird <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> rechtzeitig zu einer Selbstablesung auffordern. Der<br />

Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar<br />

ist. KÇnnen die Messeinrichtungen nicht abgelesen wer<strong>den</strong> oder zeigen sie fehlerhaft<br />

an, so kÇnnen der <strong>Lieferant</strong> und/ oder der Netzbetreiber <strong>den</strong> Verbrauch insbesondere<br />

auf der Grundlage der letzten Ablesung schÅtzen oder rechnerisch abgrenzen,<br />

wobei die tatsÅchlichen VerhÅltnisse angemessen berÉcksichtigt wer<strong>den</strong>; dies<br />

gilt auch dann, wenn der Kunde eine rechtzeitig angekÉndigte Selbstablesung nicht<br />

oder verspÅtet vornimmt.<br />

3.2. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen<br />

Beauftragten des <strong>Lieferant</strong>en, des Messstellenbetreibers oder des Netzbetreiber<br />

<strong>den</strong> Zutritt zu seinem GrundstÉck und zu seinen RÅumen zu gestatten, soweit<br />

dies <strong>zur</strong> Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder <strong>zur</strong> Ablesung der<br />

Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an<br />

<strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss<br />

mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin<br />

ist anzubieten. Der Kunde hat dafÉr Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen<br />

zugÅnglich sind. Wenn der Kunde <strong>den</strong> Zutritt verweigert oder behindert, ist er<br />

dem <strong>Lieferant</strong> zum Ersatz der dadurch entstan<strong>den</strong>en Kosten verpflichtet. Bei pauschaler<br />

Berechnung der Kosten ist dem Kun<strong>den</strong> der Nachweis gestattet, solche<br />

Kosten seien nicht entstan<strong>den</strong> oder wesentlich geringer als die HÇhe der Pauschale.<br />

3.3. Der <strong>Lieferant</strong> kann vom Kun<strong>den</strong> ein- oder zweimonatlich Abschlagszahlungen verlangen.<br />

Der <strong>Lieferant</strong> berechnet diese unter BerÉcksichtigung des voraussichtlichen<br />

Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung<br />

der vorangegangenen 12 Monate bzw. unter BerÉcksichtigung des durchschnittlichen<br />

Verbrauchs vergleichbarer Kun<strong>den</strong>. Macht der Kunde glaubhaft, dass<br />

der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berÉcksichtigen. Rechte<br />

des Kun<strong>den</strong> nach Ñ 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberÉhrt.<br />

3.4. Zum Ende jedes vom <strong>Lieferant</strong>en festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 Monate<br />

nicht wesentlich Éberschreitet, und zum Ende des LieferverhÅltnisses wird vom<br />

<strong>Lieferant</strong>en eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsÅchliche Umfang der Belieferung<br />

unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine<br />

Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsÅchlichen Belieferung,<br />

so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag unverzÉglich erstattet<br />

bzw. nachentrichtet oder mit der nÅchsten Abschlagszahlung verrechnet. Rechte<br />

des Kun<strong>den</strong> nach Ñ 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberÉhrt.<br />

3.5. Der Kunde kann jederzeit vom <strong>Lieferant</strong>en verlangen, eine NachprÉfung der Messeinrichtungen<br />

an seiner Abnahmestelle durch eine EichbehÇrde oder eine staatlich<br />

anerkannte PrÉfstelle im Sinne des Ñ 2 Abs. 4 des Eichgesetzes zu veranlassen.<br />

Die Kosten der NachprÉfung fallen dem Kun<strong>den</strong> nur dann <strong>zur</strong> Last, sofern die eichrechtlichen<br />

Verkehrsfehlergrenzen nicht Éberschritten wer<strong>den</strong>.<br />

3.6. Ergibt eine NachprÉfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrechtlichen<br />

Verkehrsfehlergrenzen oder wer<strong>den</strong> Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages<br />

festgestellt (wie z.B. auch bei einer Rechnung auf der Grundlage falscher<br />

Messwerte), so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzÉglich erstattet<br />

bzw. nachentrichtet oder mit der nÅchsten Abschlagszahlung verrechnet. AnsprÉche<br />

nach dieser Ziffer sind auf <strong>den</strong> der Feststellung des Fehlers vorhergehen<strong>den</strong><br />

Ablesezeitraum beschrÅnkt, es sei <strong>den</strong>n, die Auswirkung des Fehlers kann Éber<br />

einen grÇÄeren Zeitraum festgestellt wer<strong>den</strong>; in diesem Fall ist der Anspruch auf <strong>den</strong><br />

Zeitraum seit Vertragsbeginn, lÅngstens auf drei Jahre, beschrÅnkt.<br />

3.7. ándern sich die vertraglichen Preise wÅhrend des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt<br />

die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die Arbeitspreise wer<strong>den</strong> mengenanteilig<br />

berechnet. Die nach der PreisÅnderung anfallen<strong>den</strong> Abschlagszahlungen<br />

kÇnnen entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

4. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung<br />

4.1. SÅmtliche RechnungsbetrÅge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, AbschlÅge<br />

zu dem vom <strong>Lieferant</strong>en festgelegten Zeitpunkt fÅllig und ohne Abzug im<br />

Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag zu zahlen.<br />

4.2. Bei Zahlungsverzug kann der <strong>Lieferant</strong>, wenn er erneut <strong>zur</strong> Zahlung auffordert<br />

oder <strong>den</strong> Betrag durch einen Beauftragten einziehen lÅsst, die dadurch<br />

entstan<strong>den</strong>en Kosten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen<br />

Berechnung ist dem Kun<strong>den</strong> der Nachweis gestattet, solche Kosten<br />

seien nicht entstan<strong>den</strong> oder wesentlich geringer als in HÇhe der Pauschale.<br />

4.3. EinwÅnde gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder <strong>zur</strong><br />

Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte MÇglichkeit eines offensichtlichen<br />

Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene<br />

Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare<br />

Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde<br />

eine NachprÉfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die<br />

NachprÉfung nicht die ordnungsgemÅÄe Funktion der Messeinrichtung<br />

festgestellt ist. Rechte des Kun<strong>den</strong> nach Ñ 315 BGB bleiben unberÉhrt.<br />

4.4. Gegen AnsprÉche des <strong>Lieferant</strong>en kann nur mit unbestrittenen oder rechtskrÅftig<br />

festgestellten GegenansprÉchen aufgerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

5. Vorauszahlung<br />

5.1. Der <strong>Lieferant</strong> ist berechtigt, fÉr <strong>den</strong> ElektrizitÅtsverbrauch des Kun<strong>den</strong> in<br />

angemessener HÇhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach <strong>den</strong> UmstÅn<strong>den</strong><br />

des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig<br />

nachkommt (frÉhestens jedoch zu Beginn der <strong>Lieferung</strong>). Die HÇhe<br />

der Vorauszahlung des Kun<strong>den</strong> betrÅgt die fÉr einen Zeitraum von zwei Liefermonaten<br />

zu leisten<strong>den</strong> Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen<br />

Verbrauch fÉr zwei Liefermonate des vorhergehen<strong>den</strong> Abrechnungszeitraums<br />

und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender<br />

Abrechnungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch<br />

vergleichbarer Kun<strong>den</strong> und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der<br />

Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen<br />

zu berÉcksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit <strong>den</strong> jeweils nÅchsten<br />

vom Kun<strong>den</strong> nach diesem Vertrag zu leisten<strong>den</strong> Zahlungen verrechnet.<br />

Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen fÉr eine<br />

Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, <strong>den</strong> verrechneten<br />

Betrag unverzÉglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung<br />

nachzuentrichten.<br />

5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der <strong>Lieferant</strong> beim Kun<strong>den</strong> ein<br />

Vorkassensystem (z.B. Bargeld- oder ChipkartenzÅhler) einrichten und betreiben.<br />

6. Preise und Preisanpassung/Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich<br />

auferlegte Belastungen<br />

6.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Er<br />

enthÅlt <strong>den</strong> <strong>Energie</strong>preis, die Kosten fÉr Messstellenbetrieb und Messung –<br />

soweit diese Kosten dem <strong>Lieferant</strong>en in Rechnung gestellt wer<strong>den</strong> – sowie<br />

fÉr die Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n-Gesetz (EEG) folgen<strong>den</strong><br />

Belastungen, das an <strong>den</strong> Netzbetreiber abzufÉhrende Netzzugangsentgelt<br />

(einschlieÄlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber<br />

erhobenen ZuschlÅge nach dem Kraft-WÅrme-Kopplungsgesetz (KWKG)<br />

sowie die Konzessionsabgaben.<br />

6.2. Die Preise nach Ziff. 6.1 sind Nettopreise. ZusÅtzlich fallen Stromsteuer<br />

(derzeit 2,05 Ct/kWh) sowie – auf diese Nettopreise und die Stromsteuer –<br />

Umsatzsteuer (derzeit 19%) in der jeweils gelten<strong>den</strong> HÇhe an. ándern sich<br />

diese SteuersÅtze, Åndern sich die Bruttopreise entsprechend.<br />

6.3. Wird die Belieferung oder die Verteilung von <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong> nach Vertragsschluss<br />

mit zusÅtzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der <strong>Lieferant</strong><br />

hieraus entstehende Mehrkosten an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> weiterberechnen.<br />

Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach HÇhe und Zeitpunkt ihres Entstehens<br />

bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die<br />

jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die<br />

Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschrÅnkt, die nach dem Sinn und<br />

Zweck der gesetzlichen Regelung (z.B. nach Kopf oder nach Verbrauch)<br />

dem einzelnen VertragsverhÅltnis zugeordnet wer<strong>den</strong> kÇnnen. Mit der neuen<br />

Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen - z.B. der<br />

Wegfall einer anderen Steuer - sind an<strong>zur</strong>echnen. Eine Weitergabe kann<br />

mit Wirksamwer<strong>den</strong> der betreffen<strong>den</strong> Regelung erfolgen. Der Kunde wird<br />

Éber die Anpassung spÅtestens mit der Rechnungsstellung informiert.<br />

6.4. Ziff. 6.3 gilt entsprechend, falls sich die HÇhe einer nach Ziff. 6.3 weitergegebenen<br />

Steuer oder Abgabe Åndert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung<br />

ist der <strong>Lieferant</strong> zu einer Weitergabe verpflichtet.<br />

6.5. Ziff. 6.3 und Ziff. 6.4 gelten entsprechend, falls auf die Belieferung oder die<br />

Verteilung von <strong>elektrischer</strong> <strong>Energie</strong> nach Vertragsschluss eine hoheitlich<br />

auferlegte, allgemein verbindliche Belastung (d.h. keine BuÄgelder o.Å.)<br />

entfÅllt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten fÉr die nach diesem<br />

Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie derzeit z.B. nach dem EEG<br />

und dem KWKG).<br />

6.6. Der <strong>Lieferant</strong> ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu<br />

zahlen<strong>den</strong> Preise – mit Ausnahme der gesondert nach Ziff. 6.2 an <strong>den</strong><br />

Kun<strong>den</strong> weitergegebenen Strom- und Umsatzsteuer – darÉber hinaus nach<br />

billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die fÉr die<br />

Preisberechnung maÄgeblich sind. Eine solche ErhÇhung oder ErmÅÄigung<br />

erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten fÉr die Beschaffung von <strong>Energie</strong><br />

oder die Nutzung des Verteilnetzes Åndern oder sonstige ánderungen der<br />

energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer ver-<br />

Ånderten Kostensituation fÉhren. Der <strong>Lieferant</strong> ist verpflichtet, bei AusÉbung<br />

seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer PreisÅnderung so<br />

zu wÅhlen, dass Kostensenkungen nicht nach fÉr <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> ungÉnstigeren<br />

MaÄstÅben Rechnung getragen wer<strong>den</strong> als KostenerhÇhungen, also<br />

Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam wer<strong>den</strong><br />

wie KostenerhÇhungen. ánderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur<br />

zum Monatsersten mÇglich. Preisanpassungen wer<strong>den</strong> nur wirksam, wenn<br />

der <strong>Lieferant</strong> dem Kun<strong>den</strong> die ánderungen spÅtestens zwei Monate vor<br />

dem geplanten Wirksamwer<strong>den</strong> in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit<br />

der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstan<strong>den</strong>, hat er das<br />

Stand 10/2012


Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung einer KÄndigungsfrist in Textform zu kÄndigen.<br />

Hierauf wird der Kunde vom <strong>Lieferant</strong>en in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

6.7. Informationen Éber aktuelle Produkte und Tarife erhÅlt der Kunde unter der Tel.-Nr.<br />

02572/202-333 oder im Internet unter www.stadtwerke-emsdetten.de.<br />

7. ànderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen<br />

7.1. Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf <strong>den</strong> gesetzlichen<br />

und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

(z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, hÇchstrichterliche Rechtsprechung,<br />

Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche áquivalenzverhÅltnis<br />

kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare ánderungen (z.B. durch GesetzesÅnderungen,<br />

sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen<br />

dem Abschluss des fÇrmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten<br />

– absehbar war), die der <strong>Lieferant</strong> nicht veranlasst und auf die er auch keinen<br />

Einfluss hat, in nicht unbedeutendem MaÄe gestÇrt wer<strong>den</strong>. Ebenso kann nach Vertragsschluss<br />

eine im Vertrag und/ oder diesen Bedingungen entstan<strong>den</strong>e LÉcke<br />

nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der DurchfÉhrung des Vertrages entstehen<br />

lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel fÉr unwirksam erklÅrt), die nur<br />

durch eine Anpassung oder ErgÅnzung zu beseitigen sind. In solchen FÅllen ist der<br />

<strong>Lieferant</strong> verpflichtet, <strong>den</strong> Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise<br />

– insoweit anzupassen und/ oder zu ergÅnzen, als es die Wiederherstellung des<br />

áquivalenzverhÅltnisses von Leistung und Gegenleistung und/ oder der Ausgleich<br />

entstan<strong>den</strong>er VertragslÉcken <strong>zur</strong> zumutbaren Fort- und DurchfÉhrung des VertragsverhÅltnisses<br />

erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen).<br />

7.2. Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz<br />

sind nur zum Monatsersten mÇglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der<br />

<strong>Lieferant</strong> dem Kun<strong>den</strong> die Anpassung spÅtestens zwei Monate vor dem geplanten<br />

Wirksamwer<strong>den</strong> in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung<br />

nicht einverstan<strong>den</strong>, hat er das Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung<br />

einer KÄndigungsfrist in Textform zu kÄndigen. Hierauf wird der Kunde<br />

vom <strong>Lieferant</strong>en in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

8. Einstellung der <strong>Lieferung</strong> / Fristlose KÄndigung<br />

8.1. Der <strong>Lieferant</strong> ist berechtigt, sofort die <strong>Lieferung</strong> einzustellen und die Anschlussnutzung<br />

unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem MaÄe<br />

schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen<br />

verwendet („Stromdiebstahl“).<br />

8.2. Bei Zahlungsverzug des Kun<strong>den</strong> ab einem Betrag von mindestens € 100,00 inklusive<br />

Mahn- und Inkassokosten und unter BerÉcksichtigung etwaiger Vorauszahlungen<br />

nach Ziff. 5.1 ist der <strong>Lieferant</strong> ebenfalls berechtigt, die <strong>Lieferung</strong> einzustellen und die<br />

Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages<br />

bleiben nicht titulierte Forderungen auÄer Betracht, die der Kunde schlÉssig beanstandet<br />

hat oder die aus einer streitigen PreiserhÇhung des <strong>Lieferant</strong>en resultieren.<br />

Dem Kun<strong>den</strong> wird die Unterbrechung spÅtestens vier Wochen vorher angedroht<br />

und der Beginn der Unterbrechung spÅtestens drei Werktage vor der Unterbrechung<br />

angekÉndigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn der Kunde darlegt, dass hinreichende<br />

Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfÅnglich nachkommt.<br />

Der Kunde wird <strong>den</strong> <strong>Lieferant</strong>en auf etwaige Besonderheiten, die einer Unterbrechung<br />

zwingend entgegenstehen, unverzÉglich schriftlich hinweisen.<br />

8.3. Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung sind<br />

vom Kun<strong>den</strong> zu ersetzen. Die Kosten wer<strong>den</strong> dem Kun<strong>den</strong> nach tatsÅchlichem Aufwand<br />

oder pauschal nach der gelten<strong>den</strong> Preisregelung in Rechnung gestellt. Bei<br />

pauschaler Berechnung hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, dass die Kosten<br />

nicht entstan<strong>den</strong> oder wesentlich geringer sind als die Pauschale. Die Belieferung<br />

wird wieder hergestellt, wenn die GrÉnde fÉr die Unterbrechung entfallen und die<br />

Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt sind.<br />

8.4. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist gekÄndigt<br />

und die <strong>Lieferung</strong> eingestellt wer<strong>den</strong>. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 8.1 oder 8.2 wiederholt vorliegen<br />

und im Fall des Zahlungsverzugs dem Kun<strong>den</strong> die KÄndigung zwei Wochen<br />

vorher angedroht wurde.<br />

9. Haftung<br />

9.1. AnsprÉche wegen SchÅ<strong>den</strong> durch Unterbrechung oder bei UnregelmÅÄigkeiten in<br />

der ElektrizitÅtsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer StÇrung des Netzbetriebes<br />

einschlieÄlich des Netzanschlusses handelt, gegenÉber dem Netzbetreiber<br />

geltend zu machen (Ñ 18 NAV).<br />

9.2. Der <strong>Lieferant</strong> wird unverzÉglich Éber die mit der Scha<strong>den</strong>sverursachung zusammenhÅngen<strong>den</strong><br />

Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von<br />

ihm in zumutbarer Weise aufgeklÅrt wer<strong>den</strong> kÇnnen und der Kunde dies wÉnscht.<br />

9.3. In allen Ébrigen HaftungsfÅllen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer ErfÉllungsund<br />

Verrichtungsgehilfen fÉr schuldhaft verursachte SchÅ<strong>den</strong> ausgeschlossen, soweit<br />

der Scha<strong>den</strong> nicht durch Vorsatz oder grobe FahrlÅssigkeit herbeigefÉhrt wurde;<br />

dies gilt nicht bei SchÅ<strong>den</strong> aus der Verletzung des Lebens, des KÇrpers oder der<br />

Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h.<br />

solcher Pflichten, deren ErfÉllung die ordnungsgemÅÄe DurchfÉhrung des Vertrages<br />

Éberhaupt erst ermÇglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmÅÄig<br />

vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).<br />

9.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz<br />

oder grober FahrlÅssigkeit beruht, beschrÅnkt sich die Haftung auf <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong>,<br />

<strong>den</strong> die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mÇgliche Folge der Vertragsverletzung<br />

vorausgesehen hat oder unter BerÉcksichtigung der UmstÅnde, die<br />

sie kannte oder kennen musste, hÅtte voraussehen mÉssen.<br />

9.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberÉhrt.<br />

10. Umzug / <strong>Lieferant</strong>enwechsel / Öbertragung des Vertrags<br />

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem <strong>Lieferant</strong>en je<strong>den</strong> Umzug innerhalb einer Frist von<br />

einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform<br />

anzuzeigen<br />

10.2. Der <strong>Lieferant</strong> wird <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> – sofern kein Fall nach Ziff. 10.3 vorliegt – an der<br />

neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung<br />

zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem <strong>Lieferant</strong>en das<br />

Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat.<br />

10.3. Ein Umzug des Kun<strong>den</strong> beendet <strong>den</strong> Liefervertrag zum Zeitpunkt des<br />

vom Kun<strong>den</strong> mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem<br />

Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen<br />

Netzbetreibers zieht. Der <strong>Lieferant</strong> unterbreitet dem Kun<strong>den</strong> fÉr die neue<br />

Entnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot.<br />

10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kun<strong>den</strong> nach Ziff. 10.1 aus GrÉn<strong>den</strong>, die dieser<br />

zu vertreten hat, und wird dem <strong>Lieferant</strong>en die Tatsache des Umzugs<br />

auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an<br />

seiner bisherigen Entnahmestelle, fÉr die der <strong>Lieferant</strong> gegenÉber dem Çrtlichen<br />

Netzbetreiber einstehen muss und fÉr die er von keinem anderen<br />

Kun<strong>den</strong> eine VergÉtung zu fordern berechtigt ist, nach <strong>den</strong> Preisen dieses<br />

Vertrages zu vergÉten. Die Pflicht des <strong>Lieferant</strong>en <strong>zur</strong> unverzÉglichen Abmeldung<br />

der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberÉhrt<br />

10.5. Der <strong>Lieferant</strong> ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als<br />

Gesamtheit auf einen Dritten zu Ébertragen. Die Übertragung wird erst<br />

wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn<br />

der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung<br />

Éber die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht.<br />

Auf diese Folgen wird der Kunde vom <strong>Lieferant</strong>en in der Mitteilung gesondert<br />

hingewiesen.<br />

10.6. Der Zustimmung des Kun<strong>den</strong> bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung<br />

der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen<br />

Entflechtung des <strong>Lieferant</strong>en nach Ñ 7 EnWG handelt.<br />

11. Datenschutz<br />

11.1. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wer<strong>den</strong> beachtet.<br />

11.2. Der Kunde kann jederzeit der Nutzung oder Öbermittlung seiner Daten fÄr<br />

Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenÄber<br />

dem <strong>Lieferant</strong>en widersprechen.<br />

12. Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten/ <strong>Lieferant</strong>enwechsel<br />

12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim Çrtlichen<br />

Netzbetreiber erhÅltlich.<br />

12.2. Ein <strong>Lieferant</strong>enwechsel erfolgt zÉgig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel<br />

ist der <strong>Lieferant</strong> verpflichtet, dem neuen <strong>Lieferant</strong>en <strong>den</strong> fÉr ihn maÄgeblichen<br />

Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit<br />

der <strong>Lieferant</strong> aus GrÉn<strong>den</strong>, die er nicht zu vertreten hat, <strong>den</strong> Verbrauch<br />

nicht ermitteln kann, ist der geschÅtzte Verbrauch anzugeben.<br />

13. Streitbeilegungsverfahren<br />

13.1. <strong>Energie</strong>versorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister<br />

(Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern<br />

im Sinne des Ñ 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss<br />

oder <strong>zur</strong> QualitÅt von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwer<strong>den</strong>),<br />

die <strong>den</strong> Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung<br />

mit <strong>Energie</strong> sowie die Messung der <strong>Energie</strong> betreffen, im Verfahren nach Ñ<br />

111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen<br />

zu beantworten. Verbraucherbeschwer<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Vertragsabschluss<br />

oder die QualitÅt der Leistungen des <strong>Lieferant</strong>en betreffen, sind zu<br />

richten an: Stadtwerke Emsdetten GmbH, MoorbrÉckenstr. 30, 48282<br />

Emsdetten, Telefon 02572/202-333, Fax 02572/202-189, E-Mail<br />

vba@stadtwerke-emsdetten.de<br />

13.2. Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach Ñ 111b EnWG an<strong>zur</strong>ufen.<br />

Ein solcher Antrag ist erst zulÅssig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde<br />

nicht spÅtestens nach vier Wochen ab Zugang beim<br />

Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte an<strong>zur</strong>ufen<br />

oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt<br />

unberÉhrt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle<br />

hemmt die gesetzliche VerjÅhrung gemÅÄ Ñ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />

13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle<br />

<strong>Energie</strong> e.V., FriedrichstraÄe 133, 10117 Berlin, (0) 30 / 27 57 240 – 0, Mo.<br />

- Fr. 10:00 - 16:00 Uhr, E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de.<br />

13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhÅltlich Éber <strong>den</strong><br />

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur fÉr <strong>den</strong> Bereich ElektrizitÅt und<br />

Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805<br />

101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail:<br />

verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

14. Schlussbestimmungen<br />

14.1. Diese Bedingungen sind abschlieÄend. MÉndliche Nebenabre<strong>den</strong> bestehen<br />

nicht.<br />

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfÉhrbar<br />

sein oder wer<strong>den</strong>, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberÉhrt.<br />

Stand 10/2012

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