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LIEFERANTENRAHMENVERTRAG (GAS) - Stadtwerke Borken

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Anlage 3: EDI-Vereinbarung<br />

Datum: 31.07.2013<br />

Anlage 6 zur EDI-Vereinbarung<br />

Arbeitstage und Bereitstellungsdatum<br />

Die Arbeitstage bestimmen sich nach der GPKE.<br />

Das Bereitstellungsdatum für die Kommunikationseinrichtung entspricht dem Beginndatum des EDI-<br />

Rahmenvertrages.<br />

Anlage 7 zur EDI-Vereinbarung<br />

Nachrichten mit elektronischer Unterschrift<br />

Alle in Anlage 5 genannten Nachrichtentypen werden mit elektronischer Signatur übermittelt. Das INVOIC-<br />

Format wird – nach Umstellung - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und die weiteren EDIFACT-<br />

Formate der Anlage 5 mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur übermittelt.<br />

Anlage 8 zur EDI-Vereinbarung<br />

Personenbezogene Daten<br />

Mit dem elektronischen Nachrichtenaustausch werden nur Zwecke erfüllt, die den Nachrichten zugrunde<br />

liegen.<br />

Um die personenbezogenen Daten im Rahmen der Übermittlung zu schützen, werden sämtliche in Anlage 5<br />

aufgeführten Nachrichtentypen mittels der in Anlage 1 b aufgeführten Chiffriermechanismen verschlüsselt<br />

abgewickelt.<br />

Folgende personenbezogene Daten können für den jeweiligen Nachrichtenzweck übermittelt oder abgerufen<br />

werden:<br />

Die Parteien teilen sich die Kontaktdaten der Personen mit, die Nachrichten übermitteln, bereitstellen,<br />

erhalten oder abrufen.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Borken</strong>/Westf. GmbH © BDEW Seite 8 von 9

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