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Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung - Stadtreiniger Kassel

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n) entgegen § 12 Abs. 4 Verunreinigungen nicht beseitigt,<br />

o) entgegen § 6, § 16 Abs. 3 Abfälle nicht getrennt hält oder in nicht dafür vorgesehene<br />

Behälter einbringt,<br />

p) entgegen § 16 Abs. 10 Abfallverdichtungs-, Zerkleinerungs- <strong>und</strong> ihnen gleichzusetzende<br />

Anlagen ohne Genehmigung der <strong>Stadtreiniger</strong> <strong>Kassel</strong> in Betrieb nimmt,<br />

q) entgegen § 11 Abs. 4 Wertstoffsammelcontainer im öffentlichen Raum als<br />

Nichtberechtigter bzw. für nicht hierfür zugelassene Abfälle nutzt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EURO geahndet werden,<br />

soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen eine höhere Geldbuße vorsehen. Die Geldbuße<br />

soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat,<br />

übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten<br />

werden.<br />

(3) Das B<strong>und</strong>esgesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet<br />

Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1, Ziffer 1 des Gesetzes<br />

über Ordnungswidrigkeiten ist der Magistrat / das Ordnungsamt.<br />

* § 27 geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt <strong>Kassel</strong><br />

(<strong>Abfallwirtschafts</strong>- <strong>und</strong> -<strong>gebührensatzung</strong>) vom 05.11.2001 , Erste Änderung vom 29.03.2004, in Kraft seit<br />

07.05.2004, <strong>und</strong> Satzung zur Änderung der Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt <strong>Kassel</strong><br />

(<strong>Abfallwirtschafts</strong>- <strong>und</strong> –<strong>gebührensatzung</strong>) vom 05.11.2001 in der Fassung der Vierten Änderung vom<br />

08.12.2008 (Fünfte Änderung), in Kraft seit 01.01.2010<br />

Fünfter Abschnitt, Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />

§ 28*<br />

Inkrafttreten<br />

Sie ergänzt die <strong>Abfallwirtschafts</strong>- <strong>und</strong> –<strong>gebührensatzung</strong> vom 05.11.2001 <strong>und</strong> die<br />

Änderungen 1 bis 3 <strong>und</strong> ersetzt die Änderung 4.<br />

§ 28 geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt <strong>Kassel</strong><br />

(<strong>Abfallwirtschafts</strong>- <strong>und</strong> –<strong>gebührensatzung</strong>) vom 05.11.2001 in der Fassung der Vierten Änderung vom<br />

08.12.2008 (Fünfte Änderung), in Kraft seit 01.01.2010<br />

<strong>Kassel</strong>, den 23.11.2001<br />

Stadt <strong>Kassel</strong> - Der Magistrat

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