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Heft 7 2013 - Brandiser Stadtbote

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Seite 6 BRANDISER STADTBOTE 7/<strong>2013</strong><br />

2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet West" Brandis -<br />

Bekanntmachung der Stadt Brandis<br />

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am<br />

26.01.2010 beschlossen, für den genehmigten Bebauungsplan<br />

"Gewerbegebiet West" Brandis ein Änderungsverfahren nach<br />

§ 2 BauGB einzuleiten.<br />

Ziel der Änderung ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches in<br />

nördlicher Richtung zur Erweiterung der Produktionsanlagen der<br />

Fa. Hörmann KG Brandis.<br />

Der Änderungsbeschluss wurde am 29.06.2010 sowie am<br />

29.11.2011 jeweils korrigiert und angepasst.<br />

In der Sitzung am 25.06.<strong>2013</strong> hat der Stadtrat der Stadt Brandis<br />

den vorliegenden Änderungsentwurf mit Beschluss-Nr.: 1059-<br />

07/06/<strong>2013</strong> der Fassung vom 25.06.<strong>2013</strong> einschließlich<br />

Begründung und Umweltbericht bestätigt und diesen sowie die<br />

nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

• Landkreis Leipzig<br />

• Landesdirektion Sachsen<br />

• Regionale Planungsstelle<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:<br />

- Bundesamt für Naturschutz, 2012 (Informationen zur naturräumlichen<br />

Gliederung),<br />

- Geo-Informationen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt<br />

und Geologie, 2012 (Informationen zu potenzieller natürlicher<br />

Vegetation, Geologie und Oberflächen-gestalt sowie Wasser),<br />

- MultiBaseCS Datenbank des Amtes für Umweltschutz<br />

Landkreis Leipzig (2012) zu faunistischen Artdaten,<br />

- digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK 50) des Sächsischen Landesamtes<br />

für Umwelt und Geologie, 2010 zum Schutzgut Boden,<br />

- Landschaftsrahmenplan des Landkreises<br />

Leipzig (2007) zum Schutzgut<br />

Klima/Luft,<br />

- Schallimmissionsprognose<br />

(DEKRA INDUSTRIAL, 2012) zur<br />

Ermittlung der Lärmentwicklungen,<br />

- Stellungnahme des Landratsamt<br />

Leipzig (2012) zu Kultur- und<br />

Sachgütern,<br />

- Raumplanungsinformationssystem<br />

(RAPIS, 2012) für Daten zu Natura<br />

2000-Gebieten, Naturschutzgebieten<br />

und Landschaftsschutzgebieten<br />

und zu Naturparks<br />

Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten<br />

Informationen sind im Umweltbericht<br />

dargestellt.<br />

Die öffentliche Auslegung des Entwurf<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, erfolgt<br />

in der Zeit vom<br />

22.07.<strong>2013</strong> bis 22.08.<strong>2013</strong> (einschl.)<br />

im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis,<br />

Zimmer 2.9.<br />

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf der<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung<br />

und Umweltbericht sowie die während der frühzeitigen Beteiligung<br />

eingegangenen wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen<br />

während folgender Zeiten einzusehen und Ihre Hinweise<br />

und Anregungen nur zu den geänderten bzw. ergänzten<br />

Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.<br />

montags u. mittwochs 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 14.00 Uhr<br />

dienstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 18.00 Uhr<br />

donnerstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 16.00 Uhr<br />

freitags 8.00 bis 11.30 Uhr<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme der<br />

Unterlagen auf der Internetseite<br />

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/Beteiligungen.html.<br />

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich,<br />

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13,<br />

15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59,<br />

E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit<br />

ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung<br />

zu entnehmen.<br />

gez. Dietze<br />

Bürgermeister

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