Heft 7 2013 - Brandiser Stadtbote

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Seite 4 BRANDISER STADTBOTE 7/2013 Änderung des Bebauungsplanes "Kleinsteinberger Straße" Brandis - Bekanntmachung der Stadt Brandis Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, für den genehmigten Bebauungsplan "Kleinsteinberger Straße" ein Änderungsverfahren einzuleiten. Ziel ist eine Änderung des II. Bauabschnittes sowie die Aufhebung des III. Bauabschnittes. In der Sitzung am 25.06.2013 hat der Stadtrat der Stadt Brandis den vorliegenden Änderungsentwurf mit Beschluss-Nr.: 1058- 07/06/2013 in der Fassung vom 25.06.2013 einschließlich Begründung und Umweltbericht bestätigt und diesen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen • Landkreis Leipzig • Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: - Bundesamt für Naturschutz, 2013 (Informationen zur naturräumlichen Gliederung), - Geo-Informationen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 2013 (Informationen zu potenzieller natürlicher Vegetation, Geologie und Oberflächengestalt sowie Wasser), - MultiBaseCS Datenbank des Amtes für Umweltschutz Landkreis Leipzig (2013) zu faunistischen Artdaten, - digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK 50) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 2010 zum Schutzgut Boden, - Landschaftsrahmenplan des Landkreises Leipzig (2007) zum Schutzgut Klima/Luft, - Stellungnahme des Landratsamt Leipzig (2013) zu Kultur- und Sachgütern, - Raumplanungsinformationssystem (RAPIS, 2013) für Daten zu Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten und zu Naturparks Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Die öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom geänderten bzw. ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. montags u. mittwochs 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 14.00 Uhr dienstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 18.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 16.00 Uhr freitags 8.00 bis 11.30 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen auf der Internetseite http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/Beteiligungen.html. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. gez. Dietze Bürgermeister 22.07.2013 bis 22.08.2013 (einschl.) im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen während folgender Zeiten einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen nur zu den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kleinsteinberger Straße", Brandis Grenze des Aufhebungsgeltungsbereichs

7/2013 BRANDISER STADTBOTE Seite 5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche "Gewerbegebiet West" Brandis und "Gewerbepark Beucha" - Bekanntmachung der Stadt Brandis Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 beschlossen, für den genehmigten Flächennutzungsplan ein Änderungsverfahren für die Bereiche "Gewerbegebiet West" Brandis sowie "Gewerbepark Beucha" einzuleiten. Ziel der Änderung ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Gewerbegebietes in nördlicher Richtung zur Erweiterung der Produktionsanlagen der Fa. Hörmann KG Brandis. In der Sitzung am 25.06.2013 hat der Stadtrat der Stadt Brandis den vorliegenden Änderungsentwurf mit Beschluss-Nr.: 1060- 07/06/2013 in der Fassung vom 25.06.2013 einschließlich Begründung und Umweltbericht bestätigt und diesen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen • Landkreis Leipzig • Landesdirektion Sachsen • Regionale Planungsstelle gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: - Bundesamt für Naturschutz, 2012 (Informationen zur naturräumlichen Gliederung), - Geo-Informationen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 2012 (Informationen zu potenzieller natürlicher Vegetation, Geologie und Oberflächengestalt sowie Wasser), - Landschaftsplan der Stadt Brandis (2009) zu Altlastenstandorten, - MultiBaseCS Datenbank des Amtes für Umweltschutz Landkreis Leipzig (2012) zu faunistischen Artdaten, - digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK 50) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, 2010 zum Schutzgut Boden, - Landschaftsrahmenplan des Landkreises Leipzig (2007) zum Schutzgut Klima/Luft, - Schallimmissionsprognose (DEKRA INDUSTRIAL, 2012) zur Ermittlung der Lärmentwicklungen, - Stellungnahme des Landratsamt Leipzig (2012) zu Kultur- und Sachgütern, - Raumplanungsinformationssystem (RAPIS, 2012) für Daten zu Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten und zu Naturparks Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Die öffentliche Auslegung des geänderten Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen während folgender Zeiten einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. montags u. mittwochs 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 14.00 Uhr dienstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 18.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 16.00 Uhr freitags 8.00 bis 11.30 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen auf der Internetseite http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/Beteiligungen.html. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. gez. Dietze Bürgermeister 22.07.2013 bis 22.08.2013 (einschl.)

Seite 4 BRANDISER STADTBOTE 7/<strong>2013</strong><br />

Änderung des Bebauungsplanes "Kleinsteinberger Straße" Brandis -<br />

Bekanntmachung der Stadt Brandis<br />

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am<br />

27.11.2012 beschlossen, für den genehmigten Bebauungsplan<br />

"Kleinsteinberger Straße" ein Änderungsverfahren einzuleiten.<br />

Ziel ist eine Änderung des II. Bauabschnittes sowie die<br />

Aufhebung des III. Bauabschnittes.<br />

In der Sitzung am 25.06.<strong>2013</strong> hat der Stadtrat der Stadt Brandis<br />

den vorliegenden Änderungsentwurf mit Beschluss-Nr.: 1058-<br />

07/06/<strong>2013</strong> in der Fassung vom 25.06.<strong>2013</strong> einschließlich<br />

Begründung und Umweltbericht bestätigt und diesen sowie die<br />

nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

• Landkreis Leipzig<br />

• Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:<br />

- Bundesamt für Naturschutz, <strong>2013</strong> (Informationen zur naturräumlichen<br />

Gliederung),<br />

- Geo-Informationen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt<br />

und Geologie, <strong>2013</strong> (Informationen zu potenzieller natürlicher<br />

Vegetation, Geologie und Oberflächengestalt sowie Wasser),<br />

- MultiBaseCS Datenbank des Amtes für Umweltschutz<br />

Landkreis Leipzig (<strong>2013</strong>) zu faunistischen Artdaten,<br />

- digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK 50) des Sächsischen<br />

Landesamtes für Umwelt und Geologie,<br />

2010 zum Schutzgut Boden,<br />

- Landschaftsrahmenplan des Landkreises<br />

Leipzig (2007) zum Schutzgut<br />

Klima/Luft,<br />

- Stellungnahme des Landratsamt Leipzig<br />

(<strong>2013</strong>) zu Kultur- und Sachgütern,<br />

- Raumplanungsinformationssystem<br />

(RAPIS, <strong>2013</strong>) für Daten zu Natura<br />

2000-Gebieten, Naturschutzgebieten<br />

und Landschaftsschutzgebieten und<br />

zu Naturparks<br />

Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten<br />

Informationen sind im Umweltbericht<br />

dargestellt.<br />

Die öffentliche Auslegung des geänderten<br />

Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB erfolgt in der Zeit vom<br />

geänderten bzw. ergänzten Teilen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift vorzubringen.<br />

montags u. mittwochs 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 14.00 Uhr<br />

dienstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 18.00 Uhr<br />

donnerstags 8.00 bis 11.30 Uhr u. 12.30 bis 16.00 Uhr<br />

freitags 8.00 bis 11.30 Uhr<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme der<br />

Unterlagen auf der Internetseite<br />

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/Beteiligungen.html.<br />

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich,<br />

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13,<br />

15537 Erkner, Telefon (03362) 88361-0, Fax (03362) 88361-59,<br />

E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit<br />

ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung<br />

zu entnehmen.<br />

gez. Dietze<br />

Bürgermeister<br />

22.07.<strong>2013</strong> bis 22.08.<strong>2013</strong> (einschl.)<br />

im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis,<br />

Zimmer 2.9.<br />

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit,<br />

den Entwurf der 1. Änderung des<br />

Bebauungsplanes einschließlich Begründung<br />

und Umweltbericht sowie die<br />

während der frühzeitigen Beteiligung<br />

eingegangenen wesentlichen umweltrelevanten<br />

Stellungnahmen während folgender<br />

Zeiten einzusehen und Ihre<br />

Hinweise und Anregungen nur zu den<br />

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kleinsteinberger Straße", Brandis<br />

Grenze des Aufhebungsgeltungsbereichs

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