26.07.2014 Aufrufe

Heft 7 2013 - Brandiser Stadtbote

Heft 7 2013 - Brandiser Stadtbote

Heft 7 2013 - Brandiser Stadtbote

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7/<strong>2013</strong> BRANDISER STADTBOTE Seite 3<br />

Beschluss-Nr.: 3014-06/06/<strong>2013</strong><br />

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe des Loses Kl-<br />

F-01 Fördertechnik in der KiTa "Knirpsentreff" Beucha an die<br />

Firma OTIS GmbH, Walter-Köhn-Straße 1 d, 04356 Leipzig zu<br />

einem Bruttopreis von 19.040,00 €.<br />

Öffentliche Bekanntmachung zum Konzessionsvertrag Gas<br />

der Stadt Brandis mit Gültigkeit ab 01.04.2012 für das<br />

Gebiet der ehemalige Gemeinde Beucha ab 01.05.2012 und<br />

für das Gebiet der ehemaligen Stadt Brandis in den bis<br />

31.12.1998 bestehenden Grenzen<br />

Beschluss-Nr. 1003-01/01/<strong>2013</strong><br />

Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner Sitzung am<br />

29.01.<strong>2013</strong> nachstehenden Beschluss:<br />

1. Die Vergabe des Gaskonzessionsvertrages der Stadt Brandis<br />

einschließlich Ortsteil Beucha erfolgt an MITGAS Mitteldeutsche<br />

Gasversorgung GmbH.<br />

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die zur<br />

Umsetzung des in der Ziffer 1 beschriebenen Verfahrens erforderlichen<br />

Erklärungen für die Stadt Brandis abzugeben.<br />

Nach Prüfung und pflichtgemäßen Ermessen ergab sich, dass<br />

sowohl die Stadtwerke Leipzig GmbH und die MITGAS GmbH<br />

gleichwertige Konzessionsverträge angeboten haben. Da es keine<br />

gegenteiligen Gründe hierfür gab, übte die Stadt Brandis das ihr<br />

zustehende Wahlrecht zugunsten der MITGAS GmbH aus.<br />

Mit Bescheid vom 01.07.<strong>2013</strong> bestätigte das Landratsamt des<br />

Landkreises Leipzig die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.<br />

Die Stadt Brandis gibt gemäß §46 ENWG den Abschluss des<br />

Konzessionsvertrages für die Gasversorgung mit der MITGAS<br />

Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH , Industriestraße 10,<br />

06184 Kabelsketal bekannt<br />

Andreas Dietze<br />

Brandis, der 04.07.<strong>2013</strong><br />

Bürgermeister<br />

Vorstellung der<br />

Hochwasserrisikomanagementplanung<br />

für die "Faule Parthe" in Waldsteinberg<br />

und Kleinsteinberg<br />

Im Auftrag der Stadt Brandis und des Zweckverbandes Parthenaue<br />

wurde eine Hochwasserrisikomanagementplanung für die<br />

Faule Parthe erarbeitet. Diese steht kurz vor der Fertigstellung.<br />

Das Ingenieurbüro Klemm & Hensen aus Leipzig wird die Planung<br />

am<br />

Dienstag, den 16. Juli um 18:00 Uhr<br />

im Forum der Mittelschule Brandis<br />

vorstellen. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Vollsperrung des Marktes am 24.08.<strong>2013</strong><br />

Zum 12. Oldtimertreffen und zum Tag der offenen Tür der Feuerwehr<br />

in Brandis am 24.08.13 ist – wie auch in den Vorjahren -<br />

eine Vollsperrung des Marktes von 08.00 Uhr bis ca. 19.00<br />

Uhr notwendig einschließlich einer veränderten Verkehrsführung<br />

in den angrenzenden Straßen.<br />

Wir möchten alle Anlieger und Gewerbetreibenden bitten, Ihre<br />

Fahrzeuge am 24.08.13, spätestens bis 08.00 Uhr, vom Markt zu<br />

entfernen. Eventuelle Lieferanten sind bitte zu informieren.<br />

René Fleck<br />

Fachdienstleiter Schule / Kita / Jugend / Kultur<br />

Bekanntmachung<br />

des Satzungsbeschlusses über die Änderung<br />

des Bebauungsplanes "Waldsteinberg" für<br />

das Flurstück 278 s der Gemarkung Cämmerei<br />

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am<br />

25.06.<strong>2013</strong> die Änderung des Bebauungsplanes "Waldsteinberg",<br />

für das Flurstück 278 s der Gemarkung Cämmerei in der<br />

Fassung vom Juni <strong>2013</strong> einschließlich der Begründung gemäß<br />

§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Der Beschluss über die Änderung der Satzung des Bebauungsplanes<br />

"Waldsteinberg" für das Flurstück 278 s der Gemarkung<br />

Cämmerei wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB<br />

ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt<br />

der geänderte Bebauungsplan in Kraft.<br />

Der geänderte Bebauungsplan "Waldsteinberg" liegt samt<br />

Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im<br />

Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9, Markt 1-3,<br />

04821 Brandis während der Dienststunden öffentlich aus und<br />

kann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt<br />

Auskunft gegeben.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Stadt Brandis geltend gemacht<br />

worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden<br />

sind.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen ( § 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die<br />

unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der<br />

SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach Ihrer<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.<br />

Das gilt nicht, wenn:<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2<br />

SächGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist:<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber<br />

der Stadt Brandis unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1<br />

SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />

Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

gez. Dietze / Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!