Bericht der Dienststellen 2012 (961 kB, PDF) - Stadt St.Gallen
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42 Vormundschaftsamt<br />
Aufgaben:<br />
· nimmt Mitteilungen / Anzeigen / Anträge entgegen<br />
· prüft vormundschaftliche Massnahmen<br />
· bereitet sämtliche Geschäfte <strong>der</strong> Vormundschaftsbehörde (zivilrechtliche Massnahmen<br />
zum Schutze Erwachsener sowie gefährdeter Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher) vor und vollzieht sie<br />
· besorgt die vormundschaftliche Vermögensverwaltung<br />
· platziert Kin<strong>der</strong> und Jugendliche in Familien und Heimen<br />
· regelt die Vaterschaft und die Unterhaltspflicht für ausserhalb <strong>der</strong> Ehe geborene Kin<strong>der</strong><br />
· führt Sozialabklärungen durch und erstellt Sozialberichte zuhanden <strong>der</strong> Vormundschaftsbehörde<br />
und <strong>der</strong> Gerichte<br />
· bewilligt und beaufsichtigt Pflegeplätze für Kin<strong>der</strong><br />
· führt die vormundschaftlichen Massnahmen durch Amtsvormunde und Amtsvormundinnen<br />
· vermittelt und berät Privatpersonen zur Führung vormundschaftlicher Massnahmen<br />
· än<strong>der</strong>t Scheidungsurteile in Kin<strong>der</strong>belangen ab<br />
· regelt den persönlichen Verkehr zwischen Kin<strong>der</strong>n und nicht obhutsberechtigtem Elternteil<br />
FINANZEN (in CHF 1 000) / PERSONAL 2010 2011 <strong>2012</strong><br />
Aufwand 5 620 5 680 5 925<br />
Ertrag 571 588 851<br />
Aufwandüberschuss 5 049 5 092 5 074<br />
Personalbestand 36.8 36.8 38.0<br />
Die Vormundschaftsbehörde (VB) ist eine selbständige kommunale Behörde. Sie setzt sich zusammen<br />
aus dem Direktor Soziales und Sicherheit, welcher ihr von Amtes wegen als Präsident vorsteht, und vier<br />
vom <strong><strong>St</strong>adt</strong>parlament zu bestimmenden Mitglie<strong>der</strong>n. Im Jahr <strong>2012</strong> ist sie, wie im Vorjahr, zu zehn<br />
Sitzungen zusammengetreten.<br />
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die bisherige Vormundschaftsbehörde<br />
wird durch eine interdisziplinäre und regionalisierte Fachbehörde abgelöst. Diese heisst<br />
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Weitere Neuerungen betreffen vor allem Än<strong>der</strong>ungen<br />
im Massnahmensystem. Es entfällt die Bezeichnung Vormundschaft für Erwachsene im Gesetz, es gibt<br />
die erstreckte elterliche Sorge nicht mehr, <strong>der</strong> Rechtsschutz wird grundsätzlich verbessert, das Selbstbestimmungsrecht<br />
(Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) gestärkt, <strong>der</strong> Schutz von urteilsunfähigen<br />
Personen in Einrichtungen wird verbessert und die direkte <strong>St</strong>aatshaftung eingeführt. Der Kanton<br />
<strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> hat im Jahr <strong>2012</strong> die Organisation <strong>der</strong> Behörden sowie das Verfahren an die neuen bundesrechtlichen<br />
Grundlagen angepasst.<br />
Die Dienststelle Vormundschaftsamt ist bis Ende <strong>2012</strong> die Geschäftsstelle <strong>der</strong> VB. Sie trifft die<br />
erfor <strong>der</strong>lichen Abklärungen, bereitet die Geschäfte zuhanden <strong>der</strong> VB vor, vollzieht sie und führt die<br />
vormundschaftlichen Massnahmen. Im Geschäftsbericht <strong>2012</strong> wird deshalb das Vormundschaftsamt<br />
letztmalig als eigene Dienststelle abgebildet, obwohl <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>adt</strong>rat bereits im Dezember 2011 den<br />
Zusammenschluss mit dem Sozialamt beschlossen hat. Ab 2013 werden Sozialamt und Vormundschafts<br />
amt als eine Dienststelle geführt als Soziale Dienste <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> (SDS). Im Budget 2013 und im<br />
Geschäftsbericht 2013 werden die Sozialen Dienste <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> entsprechend neu geglie<strong>der</strong>t abgebildet.<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Dienststellen</strong> stadt st.gallen <strong>2012</strong> 81