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Amtsblatt Nr. 14 - Stadt Südliches Anhalt

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Amts- und Mitteilungsblatt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Siebenschläfer =<br />

7 Wochen Regen?<br />

Woher stammt der Begriff Siebenschläfer? Und was ist dran an der Bauernregel „Das<br />

Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag“? Rund um den Siebenschläfertag<br />

am 27. Juni ranken sich viele Gerüchte und Spekulationen.<br />

Der Siebenschläfer ist ein mausähnliches, nachtaktives Nagetier, das rein äußerlich<br />

dem Eich- oder Grauhörnchen gleicht, dabei aber erheblich kleiner ist. Den Namen hat<br />

der Siebenschläfer aufgrund seines 7 Monate dauernden Winterschlafes. Die so genannte<br />

Schlafmaus lebt in Laubwäldern oder großen Gärten, wo sie sich als Schlafquartier<br />

in der Regel Baumlöcher oder Vogelhäuschen sucht und sich von Waldfrüchten, wie<br />

Bucheckern und Eicheln aber auch von Früchten und Pilzen ernährt.<br />

Meist verbinden die Menschen den Siebenschläfer<br />

mit dem gleichnamigen Nagetier, was allerdings<br />

ein Irrglaube ist. Seinen Namen hat dieser<br />

besondere Tag nämlich von einer alten Legende.<br />

Der Legende zufolge waren die Siebenschläfer<br />

sieben Brüder, die als Christen verfolgt wurden,<br />

sich in einer Höhle versteckte und erst Jahrhunderte<br />

später erwachten.<br />

Den Siebenschläfertag fürchten viele wegen der alten Bauernregel:<br />

„Regnet’s am Siebenschläfertag,<br />

so regnet’s sieben Wochen danach“<br />

Edderitz<br />

Fraßdorf<br />

Glauzig<br />

Görzig<br />

Gröbzig<br />

Großbadegast<br />

Hinsdorf<br />

Libehna<br />

Maasdorf<br />

Meilendorf<br />

Piethen<br />

Prosigk<br />

Quellendorf<br />

Radegast<br />

Reupzig<br />

Riesdorf<br />

Scheuder<br />

Schortewitz<br />

Trebbichau a. d. Fuhne<br />

Weißandt-Gölzau<br />

Wieskau<br />

Zehbitz<br />

Durch die gregorianische Kalenderreform wurde der Siebenschläfertag verschoben,<br />

sodass Bauernregeln heute eigentlich für den 7. Juli gelten.<br />

Der 27. Juni ist als Siebenschläfertag bekannt und ein wichtiger Lostag im bäuerlichen<br />

Wetterkalender. An diesem Tag, so heißt es, entscheidet sich das Wetter der kommenden<br />

Wochen:<br />

„Wenn die Siebenschläfer Regen kochen,<br />

dann regnet´s sieben Wochen.”<br />

In dieser Zeit liegt Mitteleuropa im Einflussgebiet zweier Luftmassen: Im Norden polare<br />

Kaltluft, im Süden tropische Warmluft. Ob Azorenhochs in der kommenden Zeit sonniges<br />

Wetter bringen wird oder Islandtiefs Regen und Kälte entscheidet sich nach dem<br />

„Frontverlauf” Ende Juni. Die Wetterregel hat eine hohe Genauigkeit: In 80 % der Jahre<br />

trifft sie für Süddeutschland, in gut zwei Drittel aller Sommer für den Norden zu. Meteorologisch<br />

schreibt man dieses Phänomen dem Jetstream zu, der sich Ende Juni/Anfang<br />

Juli für einige Zeit stabilisiert und dessen Verlauf das Wetter hier zu Lande stark beeinflusst.<br />

Das haben die Bauern früher nicht gewusst. Aber sie haben das Wetter kontinuierlich<br />

beobachtet, ihre Erfahrungen gesammelt und an folgende Generationen weitergegeben,<br />

sodass wir auch heute noch von mancher alten Bauernregel profitieren können.<br />

Jahrgang 3<br />

Donnerstag, den<br />

12. Juli 2007<br />

Nummer <strong>14</strong>


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 2, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Ortsgruppe der Volkssolidarität e. V. Quellendorf<br />

Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Quellendorf besteht aus 94<br />

Mitgliedern. Diese Mitglieder kommen aus den Gemeinden Quellendorf,<br />

Fraßdorf, Zehmigkau und Diesdorf.<br />

Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:<br />

• die Vorsitzende, Frau Rosemarie Greye<br />

• die Hauptkassiererin, Frau Ursula Plötz<br />

• die Gruppenkassierer, Frau Christa Weise, Frau Brigitte Metzner,<br />

Frau Doris Richter, Frau Helga Pfalzgraf und Frau Gisela<br />

Venediger.<br />

Die Vorsitzende und der Vorstand treffen sich regelmäßig. Wir<br />

organisieren für unsere Mitglieder z. B. Ostern, Weihnachten, Muttertag,<br />

Seniorentreffs bei Kaffee und Kuchen sowie anderen Anlässen.<br />

Das Tanzbein darf bei diesen Veranstaltungen auch<br />

geschwungen werden.<br />

Bei jeder Veranstaltung haben wir auch ein kleines Programm.<br />

Dieses Programm wird meistens von den Kindern der Kindertagesstätte<br />

„Sonnenschein“ gestaltet. Seit einem Jahr zeigen uns<br />

auch die Hortkinder einen kleinen Ausschnitt von ihrem Können<br />

mit den Musikinstrumenten (welche sie gerade spielen lernen)<br />

und dabei werden wir auch mit Gedichten und Liedern überrascht.<br />

Außerdem fehlen nicht die Glückwünsche zu Geburtstagen und<br />

Jubiläen. Krankenbesuche bei sehr kranken Mitgliedern werden<br />

durchgeführt. Wir organisieren Vorträge, Tagesfahrten sowie Fahrten<br />

zu Veranstaltungen. Durch die Gemeinde wurde uns vor einem<br />

Jahr ein Raum in der Grundschule zur Verfügung gestellt. Frau<br />

Greye, Herr Greye und der Hausmeister Herr Heilemann, haben<br />

mit sehr viel Fleiß diesen Raum gestaltet. Hier finden <strong>14</strong>-tägig<br />

donnerstags Spiele-Nachmittage, kleinere Veranstaltungen sowie<br />

Vorträge statt.<br />

Rosemarie Greye<br />

Ortsgruppenvorsitzende<br />

1052<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

VGem „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

In der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses<br />

zur Entlastung des Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ für die Haushaltsjahre<br />

2002, 2003 und 2004 am 20.06.2007 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

ZA-01-01/2007<br />

ZA-02-01/2007<br />

ZA-03-01/2007<br />

Beschluss über…<br />

die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />

das Haushaltsjahr 2002<br />

die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />

das Haushaltsjahr 2003<br />

die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />

das Haushaltsjahr 2004<br />

In der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ vom 20.06.2007 wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

VGem-07-02/2007<br />

VGem-08-02/2007<br />

VGem-09-02/2007<br />

VGem-10-02/2007<br />

Beschluss über …<br />

Personalangelegenheit -ATZ<br />

Personalangelegenheit<br />

Personalangelegenheit<br />

Personalangelegenheit<br />

Zum Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde Herr<br />

Roberto Peine gewählt.<br />

Beschluss<br />

Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />

2002. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />

Sachverhalt<br />

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />

hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />

zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />

nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />

ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />

alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />

zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />

gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />

zu übertragen.<br />

Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />

<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />

Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 88 vom 12.09.2005<br />

Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 31 vom 22.09.2005<br />

Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 28 vom 24.11.2005<br />

Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 46 vom 15.09.2005


Seite 3, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />

die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2002 im März/Mai<br />

2005. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen<br />

Ausschusses der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ über die Entlastung des<br />

Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2002<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2002,<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-01-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31,<br />

06369 Weißandt-Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Beschluss<br />

Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />

2003. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />

Sachverhalt<br />

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />

hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />

zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />

nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />

ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />

alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />

zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />

gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />

zu übertragen.<br />

Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />

<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />

Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 88 vom 12.09.2005<br />

Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 31 vom 22.09.2005<br />

Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 28 vom 24.11.2005<br />

Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 46 vom 15.09.2005<br />

Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />

die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2003 im März/Mai<br />

2005. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen Ausschusses<br />

der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ über<br />

die Entlastung des Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2003<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2003,<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-02-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Beschluss<br />

Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />

2004. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />

Sachverhalt<br />

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />

hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />

zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />

nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />

ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />

alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />

zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />

gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />

zu übertragen.<br />

Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />

<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />

Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/88 vom 12.09.2005<br />

Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/31 vom 22.09.2005<br />

Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/28 vom 24.11.2005<br />

Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/46 vom 15.09.2005<br />

Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />

die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2004 im November<br />

2006. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen<br />

Ausschusses der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ über die Entlastung des Leiters<br />

der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2004<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2004,<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-03-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 4, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Wahlbekanntmachungen<br />

Ergänzungswahl zur Kommunalwahl am 28.10.2007<br />

Bekanntmachung des Wahltages für die Ergänzungswahl<br />

der kommunalen Vertretung der Gemeinde Zehbitz<br />

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreis Köthen/<strong>Anhalt</strong> hat<br />

am 13. Juni 2007 gemäß § 49 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> als Wahltermin für die Ergänzungswahl der kommunalen<br />

Vertretung der Gemeinde Zehbitz<br />

Sonntag, den 28. Oktober 2007 in der Zeit<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

festgelegt.<br />

gez. Nössler<br />

Wahlleiter<br />

Bekanntgabe des Wahlleiters<br />

und dessen Stellvertreter<br />

Im Auftrag der Gemeinde Zehbitz werden entsprechend § 3 Abs.<br />

1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> die Namen und<br />

Anschriften des gemeinsamen Wahlleiters und dessen Stellvertreter<br />

bekannt gemacht:<br />

Wahlleiter:<br />

Dienstanschrift:<br />

Stellvertreterin:<br />

Dienstanschrift:<br />

Herr Peter Nössler<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Hauptstraße 31<br />

06369 Weißandt-Gölzau<br />

Frau Rita Wagner<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Hauptstraße 31<br />

06369 Weißandt-Gölzau<br />

gez. Nössler<br />

Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen<br />

für die Bildung des Wahlausschusses<br />

anlässlich der Ergänzungswahl der<br />

kommunalen Vertretung in der<br />

Gemeinde Zehbitz am 28.10.2007<br />

Entsprechend § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) fordere ich hiermit die in der Gemeinde<br />

Zehbitz vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb<br />

eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />

des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer<br />

des Wahlausschusses vorzuschlagen. Die Vorschläge sind<br />

schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens und der Wohnanschrift<br />

bei nachstehender Adresse einzureichen:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />

über<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Hauptstraße 31<br />

06369 Weißandt-Gölzau.<br />

Für den Wahlausschuss sind 3 Beisitzer und 3 stellvertretende<br />

Beisitzer zu berufen.<br />

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist werden die Beisitzer des Wahlausschusses<br />

und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter unverzüglich<br />

durch den Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz berufen.<br />

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA<br />

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Amt<br />

als Beisitzer oder stellvertretende Beisitzer nicht innehaben können.<br />

Die Ablehnung der Übernahme oder das Ausscheiden aus einem<br />

Amt als Beisitzer oder stellv. Beisitzer richtet sich nach § 13 Abs.<br />

3 KWG LSA.<br />

gez. Nössler<br />

Wahlleiter<br />

Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen<br />

für die Bildung des Wahlvorstandes anlässlich<br />

der Ergänzungswahl der kommunalen<br />

Vertretung in der Gemeinde Zehbitz<br />

am 28.10.2007<br />

Entsprechend § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) fordere ich hiermit die in der Gemeinde<br />

Zehbitz vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb<br />

eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />

des Wahlgebietes als Beisitzer für den zu bildenden Wahlvorstand<br />

vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich unter<br />

Angabe des Namens, Vornamens und der Wohnanschrift bei nachstehender<br />

Adresse einzureichen:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />

über<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Hauptstraße 31<br />

06369 Weißandt-Gölzau.<br />

Gemäß § 8 i. V. m. § 12 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />

(KWG LSA) wird für die Durchführung der Ergänzungswahl<br />

der kommunalen Vertretung am Wahltag, d.<br />

28.10.2007, im Gebiet der Gemeinde Zehbitz ein Wahlbezirk mit<br />

einem Wahlvorstand gebildet.<br />

Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern.<br />

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist werden die Beisitzer des Wahlvorstandes<br />

unverzüglich berufen.<br />

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 KWG<br />

LSA Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge<br />

ein Amt als Beisitzer nicht innehaben können.<br />

Die Ablehnung der Übernahme oder das Ausscheiden aus einem<br />

Amt als Beisitzer richtet sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />

gez. Nössler<br />

Wahlleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung des<br />

Wahlleiters für die Ergänzungswahl<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz<br />

am 28.10.2007<br />

Bekanntmachung der Ergänzungswahl<br />

zum Gemeinderat<br />

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Köthen/<strong>Anhalt</strong><br />

hat mit Verfügung vom 13.06.2007 als Wahltermin für die Ergänzungswahl<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz<br />

Sonntag, den 28.10.2007, in der Zeit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

festgelegt.<br />

Wahlberechtigt zur Wahl des Gemeinderates Zehbitz sind alle Einwohner,<br />

die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes<br />

sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates<br />

der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet<br />

haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde<br />

Zehbitz wohnen und ihr Wahlrecht nicht nach § 21 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) verloren haben.<br />

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den<br />

Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie<br />

besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge Richterspruchs<br />

die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren haben (§ 29 Abs. 2a Kommunalwahlordnung<br />

Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> - KWO LSA).


Seite 5, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Einteilung der Wahlbereiche für die<br />

Ergänzungswahl zum Gemeinderat<br />

Das Wahlgebiet der Gemeinde Zehbitz bildet gemäß § 7 Absatz<br />

1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWG LSA) einen<br />

Wahlbereich.<br />

Aufforderung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen für die<br />

Wahl zum Gemeinderat<br />

Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />

fordere ich hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge<br />

für die Ergänzungswahl zum Gemeinderat Zehbitz am<br />

28.10.2007 auf. Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig<br />

einzureichen.<br />

Die Wahlvorschläge sind bei mir entweder auf dem Postwege<br />

unter der Adresse<br />

Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />

über<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Hauptstraße 31<br />

06369 Weißandt-Gölzau<br />

oder persönlich bei oben genannter Adresse im Zimmer <strong>Nr</strong>. 211<br />

einzureichen.<br />

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet gemäß § 21<br />

Abs. 2 Satz 2 KWG LSA am<br />

Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr.<br />

Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat können von Parteien<br />

im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von<br />

Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern)<br />

eingereicht werden.<br />

Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander<br />

verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien,<br />

Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bei mir bis zum<br />

Ablauf der Einreichungsfrist am<br />

Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr<br />

schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den<br />

nach ihren Satzungen für die Gemeinde Zehbitz zuständigen Parteiorganen,<br />

den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder<br />

den Einzelbewerbern unterzeichnet sein.<br />

Die Zahl der ergänzend zu wählenden Vertreter für den Gemeinderat<br />

Zehbitz beträgt gemäß § 36 Abs. 3 GO LSA drei (3).<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf bis zu 8<br />

Bewerber enthalten (§ 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 KWG LSA). Die Reihenfolge<br />

der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein<br />

(§ 21 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. § 24 Abs. 1 und 2 KWG LSA).<br />

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf<br />

nur den Namen dieses Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 KWG LSA).<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung<br />

für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag<br />

einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe<br />

oder von der Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag<br />

vom Einzelbewerber oder von der Vertrauensperson unterzeichnet<br />

sein (§ 30 Abs. 3 KWO LSA).<br />

Darüber hinaus muss ein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat<br />

Zehbitz von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten,<br />

jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches<br />

persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).<br />

Für die Wahl zum Gemeinderat Zehbitz<br />

sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag<br />

erforderlich.<br />

Berücksichtigt werden dabei nur solche Unterstützungsunterschriften,<br />

die bis zum<br />

Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr<br />

abgegeben wurden.<br />

Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine<br />

Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />

Die Originalunterschriften der Wahlberechtigten müssen auf amtlichen<br />

Formblättern erbracht werden. Darauf sind neben der Unterschrift<br />

Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des<br />

Unterzeichners anzugeben.<br />

Bei der Anforderung der kostenfreien amtlichen Formblätter sind der<br />

Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden<br />

Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />

diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben.<br />

Parteien und Wählergruppen haben zu bestätigen, dass die Bewerber<br />

bereits nach § 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt worden sind.<br />

Zu weiterem Inhalt und Form der Wahlvorschläge zur Wahl des<br />

Gemeinderates Zehbitz verweise ich auf die §§ 21 ff. KWG LSA<br />

und §§ 30 ff. KWO LSA.<br />

Von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter sind durch<br />

Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 KWG<br />

LSA nachfolgende Parteien und Wählergruppen für die Wahl zum<br />

Gemeinderat befreit:<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

(SPD)<br />

Partei des Demokratischen Sozialismus<br />

(PDS)<br />

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen<br />

Formblätter sind kostenfrei in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches-<strong>Anhalt</strong>“,<br />

Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-Gölzau erhältlich.<br />

Als Ansprechpartner stehen Frau Wagner und Frau Fetke zur Verfügung.<br />

gez. Nössler<br />

Wahlleiter<br />

Veröffentlichung von Wahlbekanntmachungen<br />

anlässlich der Ergänzungswahl<br />

der kommunalen Vertretung der<br />

Gemeinde Zehbitz am 28. Oktober 2007<br />

Die nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) und der Kommunalwahlordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) vorgeschriebenen<br />

öffentlichen Bekanntmachungen anlässlich der Ergänzungswahl<br />

der kommunalen Vertretung am 28.10.2007 werden entsprechend<br />

§ 80 KWO LSA in ortsüblicher Weise veröffentlicht.<br />

Die Bekanntmachungen des Wahlleiters und der Gemeinde erfolgen,<br />

falls es wegen des Erscheinungstages des Amts- und Mitteilungsblattes<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches-<strong>Anhalt</strong>“<br />

nicht anders möglich ist, in den entsprechend der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Zehbitz festgelegten Schaukästen.<br />

Diese befinden sich an folgenden Stellen:<br />

Zehbitz:<br />

- Dorfstraße 40 (Gemeindebüro)<br />

Ortsteil Lennewitz:<br />

- vor der Dorfstraße 9 (Dorfplatz)<br />

Ortsteil Wehlau:<br />

- am Gartengrundstück Dorfstraße 22 (Dorfplatz)<br />

Ortsteil Zehmitz:<br />

- neben der Bushaltestelle (Dorfplatz)<br />

gez. Nössler<br />

Wahlleiter<br />

Gemeindewahlleiterin<br />

Gemeinde Edderitz<br />

Öffentliche Bekanntmachung der<br />

Zusammensetzung des Wahlausschusses<br />

für die Bürgermeisterwahl am 26. August<br />

2007 in der Gemeinde Edderitz<br />

Aufgrund der §§ 10 Abs. 1 und 10a KWG LSA sowie § 4 Abs. 2<br />

KWO LSA wurden nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer<br />

und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter des Wahlausschusses<br />

für die Bürgermeisterwahl am 26. August 2007 berufen.


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 6, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Entsprechend § 4 Abs. 4 KWO LSA mache ich die Zusammensetzung<br />

des Wahlausschusses hiermit öffentlich bekannt.<br />

Vorsitzende/r<br />

Stellvertretende/r<br />

Vorsitzende/r<br />

Wahlleiterin<br />

Stellvertretende Wahlleiterin<br />

Petra Bauer<br />

Christina Schmidt<br />

Siedlerweg 5 Schulstraße 1<br />

06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />

Beisitzer/innen<br />

Stellvertretende<br />

Beisitzer/innen<br />

Katrin Reiß<br />

Kathrin Lehmann<br />

Schillerstraße <strong>14</strong> John-Schehr-Straße 2<br />

06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />

Simone Richter<br />

Annett Schönburg<br />

Ernst-Thälmann-Str. 27 Breitscheidstraße 22<br />

06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />

Andrea Schmidt<br />

Ilse Schult<br />

Thomas-Müntzer-Ring 18 Karl-Marx-Straße 15<br />

06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />

gez. Bauer<br />

Gemeinde Fraßdorf<br />

In der Sitzung des Gemeinderates Fraßdorf<br />

am 19.06.2007 wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Beschluss über …..<br />

FRA/GR-06-03/2007 zur Neufassung der Hundesteuersatzung<br />

der Gemeinde Fraßdorf<br />

FRA/GR-07-03/2007 zur Vergabe der Erneuerung der Brunnenabdeckung<br />

vor dem Verwaltungsgebäude,<br />

ehemals Jacobi, Siedlung 7<br />

FRA/GR-08-03/2007 zur gemeindlichen Stellungnahme zu einem<br />

Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />

FRA/GR-10-03/2007 zur gemeindlichen Stellungnahme zu einem<br />

Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />

Hundesteuersatzung<br />

der Gemeinde Fraßdorf<br />

Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> vom 05. Oktober 1993 (GO LSA) in der derzeit<br />

geltenden Fassung und der §§ 2, 3 des Kommunalabgabengesetz<br />

des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong> vom 13. Dezember 1996 (KAG)<br />

in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde<br />

Fraßdorf in der Sitzung am 19.06.2007 folgende Hundesteuersatzung<br />

beschlossen.<br />

§ 1<br />

Steuergegenstand<br />

(1) Die Gemeinde Fraßdorf erhebt die Hundesteuer nach dieser<br />

Satzung.<br />

(2) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate<br />

alten Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet.<br />

Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, ist<br />

davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate alt ist.<br />

§ 2<br />

Steuerschuldner<br />

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.<br />

(2) Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde zu persönlichen<br />

Zwecken im eigenen Interesse oder im Interesse seiner<br />

Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb<br />

aufgenommen hat.<br />

(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate<br />

im Jahr gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen<br />

gehalten hat, es sei denn er kann nachweisen, dass der Hund<br />

bereits in einer anderen Gemeinde/<strong>Stadt</strong> in der Bundesrepublik<br />

Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.<br />

(4) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von<br />

ihren Haltern gemeinsam gehalten.<br />

§ 3<br />

Entstehung und Ende der Steuerpflicht<br />

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein<br />

Hund in einem Haushalt aufgenommen oder mit dem 1. des<br />

Monats, der dem Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt<br />

geworden ist. In den Fällen des § 2 Abs. 3 beginnt die Steuerpflicht<br />

mit dem 1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem der<br />

Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.<br />

(2) Bei Zuzug eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht mit<br />

dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.<br />

(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem<br />

die Hundehaltung beendet wird oder in dem der Halter wegzieht.<br />

Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird,<br />

abhanden kommt oder verstirbt.<br />

§ 4<br />

Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld<br />

(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum<br />

ist das Kalenderjahr.<br />

(2) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres,<br />

so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.<br />

(3) Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes<br />

am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres. Beginnt<br />

die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht<br />

die Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpflicht<br />

beginnt (§ 3 Abs. 1).<br />

§ 5<br />

Festsetzung und Fälligkeit<br />

(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder, wenn die Steuerpflicht<br />

erst während des Kalenderjahres beginnt, für den Rest des<br />

Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. Dieser Bescheid gilt<br />

bis zum Eingehen eines neuen Bescheides auch für die folgenden<br />

Jahre, eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />

Der Hundesteuerbescheid hat somit Dauerwirkung bis Änderungen<br />

bekannt gegeben werden.<br />

(2) Die Steuer ist mit dem Jahresbetrag am 01.07. eines jeden<br />

Jahres fällig.<br />

(3) Ein fälliger Teilbetrag ist innerhalb eines Monats nach Heranziehung<br />

zu entrichten.<br />

§ 6<br />

Steuersatz<br />

(1) Die Steuer beträgt jährlich<br />

für den ersten Hund<br />

für den zweiten Hund<br />

und für<br />

40,00 Euro<br />

60,00 Euro<br />

jeden weiteren Hund<br />

90,00 Euro.<br />

(2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 8 gewährt wird, sind<br />

bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.<br />

Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 9 gewährt wird, werden<br />

mitgezählt.<br />

(3) Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 jährlich<br />

für den ersten Kampfhund und<br />

250,00 Euro<br />

jeden weiteren Kampfhund<br />

500,00 Euro.<br />

(4) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen<br />

Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften<br />

die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder<br />

von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen<br />

kann.


Seite 7, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:<br />

Bandog, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Dogue de<br />

Bordeaux, Staffordshire-Bull-Terrier, Mastino Espanol, Mastino Neapolitano,<br />

Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Fila Brasileiro und Tosa-Inu.<br />

§ 7<br />

Allgemeine Voraussetzungen<br />

für Steuervergünstigungen<br />

(1) Die Gewährung von Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen,<br />

Steuerermäßigungen) nach den §§ 8 und 9 richtet sich nach den Verhältnissen<br />

zu Beginn des Kalenderjahres. In den Fällen des § 3 Abs.<br />

1 sind die Verhältnisse bei Beginn der Steuerpflicht maßgeblich.<br />

(2) Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für<br />

welche die Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll<br />

1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,<br />

2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden<br />

3. die in den Fällen des § 9 <strong>Nr</strong>. 3 und 4 geforderte Prüfung vor dem<br />

im Abs. 1 genannten Zeitpunkt mit Erfolg abgelegt haben<br />

4. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht<br />

rechtskräftig wegen Tierquälerei bestraft ist.<br />

(3) Anträge auf Gewährung einer Steuervergünstigung sollen bis zum<br />

Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides gestellt<br />

werden.<br />

§ 8<br />

Steuerbefreiungen<br />

Steuerbefreiung wird nur auf Antrag gewährt für:<br />

1. Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber<br />

oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen<br />

sind solche die einen Schwerbehindertenausweis mit den<br />

Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ und „H“ besitzen. Ein Ausbildungsnachweis<br />

des Hundes ist durch Vorlage nachzuweisen,<br />

2. Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich<br />

für die Bewachung von Herden verwendet werden,<br />

3. Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten<br />

Jagdaufsehern, sofern diese Inhaber des Jagdscheines sind,<br />

und der Hund ausschließlich zum Zwecke der Jagd eingesetzt wird,<br />

4. Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden,<br />

bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Erwerb.<br />

§ 9<br />

Für Hunde des § 6 Abs. 1 wird die Steuer auf Antrag<br />

auf 50 v. H. ermäßigt für:<br />

1. einen Hund, der der Bewachung von bewohnten Gebäuden dient<br />

und vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m Luftlinie<br />

entfernt liegen,<br />

2. einen Hund, der der Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen<br />

dient, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mehr als<br />

300 m Luftlinie entfernt liegen.<br />

3. Hunde, die eine für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde vorgeschriebene<br />

Prüfung vor Leistungsprüfern der zuständigen Fachorganisation<br />

mit Erfolg abgelegt haben und für den Zivilschutz,<br />

Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen.<br />

Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses<br />

nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter<br />

Weise glaubhaft zu machen.<br />

4. Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt<br />

haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen.<br />

5. Hunde die von zugelassenen Unternehmungen des Bewachungsgewerbes<br />

oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen<br />

Zwecken auch zur Ausübung des Wachdienstes dienen.<br />

§ 10<br />

Meldepflicht<br />

(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von <strong>14</strong> Tagen<br />

nach Aufnahme oder, wenn der Hund durch Geburt von einer von ihm<br />

gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von <strong>14</strong> Tagen nach<br />

Ablauf des dritten Monats nach der Geburt bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die Gemeinde Fraßdorf<br />

schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 2 Abs. 3 muss die Anmeldung<br />

innerhalb von <strong>14</strong> Tagen nach dem Tage, an dem der Zeitraum<br />

von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.<br />

(2) Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder<br />

Steuerbefreiung, ist der Hundehalter verpflichtet, dies bis zum Ende<br />

des Folgemonats nach Eintritt des Grundes für den Wegfall der Vergünstigung<br />

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“,<br />

handelnd für die Gemeinde Fraßdorf schriftlich anzuzeigen.<br />

(3) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von <strong>14</strong> Tagen<br />

nach Beendigung der Hundehaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die Gemeinde Fraßdorf schriftlich<br />

abzumelden (tierärztliche Bescheinigung erwünscht). Andernfalls<br />

gilt als Beendigung der Steuerpflicht, in den Fällen des § 3 Abs. 3,<br />

frühestens das Ende des Monats der schriftlichen Abmeldung (Posteingang)<br />

des Hundes. Im Falle einer Veräußerung sind bei der Abmeldung<br />

Name und Anschrift des Erwerbes anzugeben.<br />

§ 11<br />

Hundesteuermarken<br />

(1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet<br />

angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die im Eigentum<br />

der Gemeinde Fraßdorf verbleibt, ausgegeben.<br />

(2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Haltung des<br />

Hundes gültig.<br />

(3) Der Hundehalter hat dem/den von ihm gehaltenem/n Hund/en die<br />

gültige Steuermarke sichtbar anzulegen.<br />

(4) Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige<br />

über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von <strong>14</strong> Tagen an<br />

die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die<br />

Gemeinde Fraßdorf zurückzugeben.<br />

(5) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter auf Antrag<br />

eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer<br />

unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. Die unbrauchbar<br />

gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust<br />

geratene Hundesteuermarke wiederaufgefunden, ist die wiedergefundene<br />

Hundesteuermarke an die Gemeinde Fraßdorf unverzüglich<br />

zurückzugeben.<br />

§ 12<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Zuwiderhandlungen gegen den § 10 Abs. 1 sowie gegen den § 11<br />

Abs. 3 und 4 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA.<br />

Die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten des § 10 Abs. 1 wird mit einem<br />

Bußgeld von monatlich 2,00 Euro des Verzuges geahndet. Die jeweilige<br />

Ordnungswidrigkeit des § 11 Abs. 3 und 4 wird mit einem Bußgeld<br />

von 5,00 Euro geahndet.<br />

§ 12 a<br />

Billigkeitsregelung nach § 13a Abs. 1 KAG-LSA<br />

Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder<br />

teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine<br />

erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch<br />

durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung<br />

nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil<br />

erlassen werden.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die bisherige Hundesteuersatzung vom 10.12.2002<br />

außer Kraft.<br />

§ <strong>14</strong><br />

Bekanntmachungsverfügung<br />

Vorstehende Satzung wird durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Fraßdorf, den 19.06.2007<br />

Bürgermeister


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 8, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Gemeinde Glauzig<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, dem 23.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Gemeindebüro<br />

Glauzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

Glauzig statt.<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />

dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />

über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen Teil<br />

der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde<br />

Glauzig im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) i. V. m. § 172 Wassergesetz (WG)<br />

LSA für den Neubau einer Trinkwasserleitung (Parallelleitung)<br />

von Güsten zum Hochbehälter Hammelberge<br />

10. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />

Gemeinde Glauzig gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trebbichau<br />

an der Fuhne<br />

11. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />

Gemeinde Glauzig gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.<br />

Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Windpark Trebbichau<br />

an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne<br />

12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

13. Einwohnerfragestunde<br />

<strong>14</strong>. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

19. Beratung und Beschlussfassung zur gemeindlichen Stellungnahme<br />

gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu Bauanträge<br />

20. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

21. Schließung der Sitzung<br />

gez. Schöbe<br />

Vorsitzender des Gemeinderates Glauzig<br />

Gemeinde Görzig<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Görzig<br />

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong>, in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung<br />

am 24.05.2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen:<br />

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden<br />

Erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplanes<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt auf<br />

€ € € €<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 41.000 1.196.700 1.237.700<br />

die Ausgaben 7.100 1.660.800 1.667.900<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 43.200 217.000 260.200<br />

die Ausgaben 15.000 275.200 260.200<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird<br />

gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 102.900 Euro um 17.100 Euro vermindert, damit auf 85.800 Euro neu festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.<br />

Die Steuersätze werden nicht geändert.<br />

Görzig, den 19.06.2007<br />

§ 5


Seite 9, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Bekanntmachung<br />

der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde<br />

Görzig, Beschluss-<strong>Nr</strong>. Gör/086/2007 für das Haushaltsjahr 2007<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Kommunalaufsichtbehörde des Landkreises Köthen/<strong>Anhalt</strong> erteilte<br />

mit Schreiben vom 19.06.2007 die Genehmigung nach § 100 (2) -<br />

Kreditaufnahmen - Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />

<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) unter der aufschiebenden Bedienung, dass davon<br />

50.000 Euro erst aufgenommen werden dürfen, wenn die Gemeinde<br />

nachvollziehbar nachweist, dass die Kreditaufnahme für den<br />

Abwasserbereich über Beiträge und Gebühren finanziell abgesichert<br />

ist.<br />

Der 1. Nachtrashaushaltsplan 2007 wird gemäß § 94 Abs. 3 GO<br />

LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 13.07.2007 bis 25.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Zimmer 2<strong>14</strong> (Kämmerei):<br />

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Görzig, den 19.06.2007<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

<strong>Stadt</strong> Gröbzig<br />

In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

der <strong>Stadt</strong> Gröbzig am 28.06.2007<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss über…<br />

GRÖ-SR-47-07/2007 einen Pachtvertrag<br />

GRÖ-SR-48-07/2007 einen Pachtvertrag<br />

GRÖ-SR-50-07/2007 den Aufstellungsbeschluss gemäß §<br />

2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur 3. Änderung<br />

des gemeinsamen Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> Gröbzig sowie<br />

der Gemeinden Edderitz, Maasdorf,<br />

Piethen und Wieskau<br />

GRÖ-SR-55-07/2007 die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> Gröbzig für<br />

die Friedhöfe Gröbzig, Werdershausen<br />

und Wörbzig<br />

GRÖ-SR-56-07/2007 eine unbefristete Niederschlagung<br />

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> Gröbzig einschließlich der<br />

Ortsteile Werdershausen und Wörbzig<br />

Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />

<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und<br />

5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der derzeit gültigen<br />

Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung am 28.06.2007<br />

die nachfolgende Satzung beschlossen:<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> Gröbzig einschließlich der<br />

Ortsteile Werdershausen und Wörbzig für die<br />

Erhebung von Friedhofsgebühren für die Friedhöfe<br />

Gröbzig, Werdershausen und Wörbzig<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Für die Benutzung der Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> Gröbzig und für die<br />

Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen werden Gebühren<br />

nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist, wer sich der <strong>Stadt</strong> Gröbzig gegenüber<br />

zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder wer die Benutzung<br />

der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Verleihung von Nutzungsrechten<br />

oder der Durchführung sonstiger Leistungen beantragt<br />

hat.<br />

(2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig,<br />

so haften diese als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Verleihung von Nutzungsrechten<br />

oder mit der Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen<br />

bzw. sonstiger Leistungen.<br />

(2) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />

§ 4<br />

Billigkeitsregelung<br />

Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder<br />

teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit<br />

eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der<br />

Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren<br />

Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz<br />

oder zum Teil erlassen werden.<br />

§ 5<br />

Art und Höhe der Gebühren<br />

1. Gebühren für Verleihung und Verlängerung des Nutzungsrechtes<br />

an den Grabstätten<br />

1.1. Reihengräber<br />

1.1.1. für Kinder unter 5 Jahre<br />

(Nutzungszeit 15 Jahre) 281,00 €<br />

1.1.2. für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre<br />

(Nutzungszeit 15 Jahre) 290,00 €<br />

1.1.3. Urnenreihengrab (Nutzungszeit 15 Jahre) 274,00 €<br />

1.2. Wahlgräber<br />

1.2.1. Kindergrab (Nutzungszeit 25 Jahre) 290,00 €<br />

1.2.1. Erdwahlgrab, einstellig<br />

(Nutzungszeit 25 Jahre) 310,00 €<br />

1.2.2. Doppelgrab (Nutzungszeit 25 Jahre) 620,00 €<br />

1.2.3. Urnengrab (Nutzungszeit 20 Jahre) 270,00 €<br />

1.3. Verlängerung Wahlgräber<br />

1.3.1. Verlängerung Kindergrab um 5 Jahre 58,00 €<br />

1.3.2. Verlängerung Erdwahlgrab um 5 Jahre 62,00 €<br />

1.3.3. Verlängerung Urnenwahlgrab um 5 Jahre 67,50 €<br />

1.4. Urnengemeinschaftsanlage<br />

(Nutzungszeit 25 Jahre) 390,00 €<br />

2. Benutzungsgebühren<br />

2.1. Nutzung der Trauerhalle 41,00 €<br />

3. Einebnung von Grabstätten<br />

(Entfernen und Entsorgung von Einfassung, Grabstein,<br />

Sockel incl. Fundament)<br />

3.1. Erdwahl- oder Reihengrab 45,00 €<br />

3.2. Kindergrab 27,00 €<br />

3.3. Urnenwahl- oder Reihengrab 16,00 €


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 10, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

4. Sonstige Gebühren<br />

4.1. Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen 12,00 €<br />

4.2. Beisetzungsgenehmigung 12,00 €<br />

4.3. Ausstellung einer Nutzungsurkunde 10,00 €<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen der <strong>Stadt</strong><br />

Gröbzig für den Friedhof in Gröbzig vom <strong>14</strong>.10.2003 sowie die 1.<br />

Änderungssatzung vom 11.11.2004, für den Friedhof Werdershausen<br />

vom 17.12.2003 sowie die 1. Änderungssatzung vom<br />

11.11.2004 und die Friedhofssatzung der Gemeinde Wörbzig vom<br />

01.01.1993 sowie die 1. Änderungssatzung vom 02.12.1996 und<br />

die 2. Änderungssatzung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />

Gröbzig, den 28.06.2007<br />

Gemeinde Großbadegast<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, dem 16.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus<br />

der Gemeinde Großbadegast eine öffentliche/nichtöffentliche<br />

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großbadegast statt.<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />

Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Informationen zum Sachstand der Maßnahme „Rückbau<br />

ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen“<br />

10. Neufassung der Satzung über Aufwandsentschädigung,<br />

Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde<br />

Großbadegast<br />

11. Diskussion zur Haushaltsplanung 2008<br />

12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

13. Einwohnerfragestunde<br />

<strong>14</strong>. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

19. Veräußerung von Grund und Boden in der Gemarkung<br />

Großbadegast, Flur 5, Flurstück 152, tlw. 260 m<br />

20. Veräußerung von Grund und Boden in der Gemarkung<br />

Großbadegast, Flur 3, Flurstücke 130 und <strong>14</strong>6 tlw.<br />

21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

22. Schließung der Sitzung<br />

gez. Friedrich<br />

Vorsitzender des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Großbadegast<br />

Gemeinde Meilendorf<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

Meilendorf am 21.06.2007 wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

MEI/GR-09-05/2007<br />

MEI/GR-10-05/2007<br />

MEI/GR-15-05/2007<br />

MEI/GR-11-05/2007<br />

MEI/GR-12-05/2007<br />

MEI/GR-13-05/2007<br />

MEI/GR-<strong>14</strong>-05/2007<br />

Beschluss über …<br />

über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Meilendorf für das<br />

Haushaltsjahr 2004<br />

über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Meilendorf für das<br />

Haushaltsjahr 2005<br />

über eine überplanmäßige Ausgabe bei<br />

der Haushaltsstelle 6300.9400<br />

zum Kauf eines Kommunalfahrzeuges<br />

zur gemeindlichen Stellungnahme zu<br />

einem Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />

über die Vergabe der Planungsleistungen<br />

über die Leistungsphasen 8 + 9<br />

sowie die örtliche Bauüberwachung für<br />

den Ausbau des Gehweges und der<br />

Fahrbahn in der Zehmigkauer Straße von<br />

der Kreuzung bis Ortsausgang Richtung<br />

Fraßdorf in Meilendorf, OT Zehmigkau<br />

zur Vergabe „Ausbau des Gehweges<br />

und der Fahrbahn in der Zehmigkauer<br />

Straße von der Kreuzung bis Ortsausgang<br />

Richtung Fraßdorf in Meilendorf,<br />

OT Zehmigkau“<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Meilendorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 21.06.2007 über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Meilendorf für das Haushaltsjahr 2004.<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA<br />

S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung<br />

kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2006<br />

(GVBL. LSA S. 522) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis zu<br />

Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Gemäß<br />

Abs. 2 stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />

der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht<br />

des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA<br />

sowie einer Stellungnahme zu diesem Bericht innerhalb eines<br />

Jahres nach Ende des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vor.<br />

Gemäß Abs. 3 entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung<br />

des Bürgermeisters. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung<br />

oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er dafür Gründe<br />

zu nennen. Die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2004<br />

erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises<br />

Köthen vom 02.03.2007 bis 15.03.2007. Nach Abs. 5 ist der<br />

Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu<br />

machen.<br />

Eine Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2004 erfolgt<br />

ohne Auflagen.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über<br />

die Entlastung der Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Meilendorf für das<br />

Haushaltsjahr 2004<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />

Gemeinde Meilendorf, Beschluss <strong>Nr</strong>. MEI/GR-09-05/2007 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß §<br />

108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.


Seite 11, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Meilendorf beschließt in seiner<br />

Sitzung am 21.06.2007 über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Meilendorf für das Haushaltsjahr 2005.<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA<br />

S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung<br />

kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2006<br />

(GVBL. LSA S. 522) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis zu<br />

Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Gemäß<br />

Abs. 2 stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />

der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht<br />

des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA<br />

sowie einer Stellungnahme zu diesem Bericht innerhalb eines<br />

Jahres nach Ende des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vor.<br />

Gemäß Abs. 3 entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung<br />

des Bürgermeisters. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung<br />

oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er dafür Gründe<br />

zu nennen. Die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2005<br />

erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises<br />

Köthen vom 16.03.2007 bis 27.03.2007. Nach Abs. 5 ist der<br />

Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu<br />

machen.<br />

Eine Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2005 erfolgt<br />

ohne Auflagen.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die<br />

Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde<br />

Meilendorf für das Haushaltsjahr 2005<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />

Gemeinde Meilendorf, Beschluss <strong>Nr</strong>. MEI/GR-10-05/2007 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Gemeinde Prosigk<br />

In der Sitzung des Gemeinderates Prosigk<br />

am 25.06.2007 wurde folgender<br />

Beschluss gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

PRO-GR-17-06/2007<br />

Beschluss über …<br />

die Stellungnahme der Gemeinde<br />

Prosigk gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu einem Bauantrag<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, dem 23.07.2007, 19:00 Uhr, findet im neuen<br />

Gemeindezentrum Prosigk eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Prosigk statt.<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />

Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Satzung über Art und Umfang der Straßenreinigung und<br />

den Winterdienst in der Gemeinde Prosigk<br />

10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

11. Einwohnerfragestunde<br />

12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

<strong>14</strong>. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

17. Zustimmung zur Versteigerung des Grundstückes in der<br />

Gemarkung Prosigk, Flur 5, Flurstück 18/1<br />

18. Beratung und Beschlussfassung zur Auflösung eines<br />

städtebaulichen Vertrages<br />

19. Kauf eines Kommunalfahrzeuges<br />

20. Anfragen der Ratsmitglieder (nicht öffentlicher Teil)<br />

21. Schließung der Sitzung<br />

gez. Volker Richter<br />

Vorsitzender des Gemeinderates der Gemeinde Prosigk<br />

<strong>Stadt</strong> Radegast<br />

Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 17.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Freizeitzentrum<br />

Radegast, Walter-Rathenau-Str. 8, 06369 Radegast eine<br />

öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 12, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />

Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der<br />

<strong>Stadt</strong>sanierung für das Sanierungsgebiet „Radegast-Innenstadt“<br />

für das Haushaltsjahr 2007<br />

10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

11. Einwohnerfragestunde<br />

12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

<strong>14</strong>. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

17. Verzicht auf das Widerspruchsrecht Grundbuchblatt 465,<br />

Gemarkung Radegast, Flur 4, Flurstück 181/4<br />

18. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />

<strong>Stadt</strong> Radegast gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu<br />

Bauanträge<br />

19. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Liegenschaft<br />

in der Gemarkung Radegast, Flur 4, Flurstück<br />

163<br />

20. Beratung und Beschlussfassung zu Baumfällanträgen<br />

21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

22. Schließung der Sitzung<br />

gez. Graf<br />

Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />

In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />

Radegast am 25.06.2007 wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Rad/SR-23-06/2007<br />

Rad/SR-24-06/2007<br />

Rad/SR-25-06/2007<br />

Rad/SR-26-06/2007<br />

Rad/SR-27-06/2007<br />

Beschluss über …<br />

Bestätigung der Jahresrechnung<br />

2005 und Entlastung des Bürgermeisters<br />

für die Haushaltsführung<br />

Zustimmung eines Baumfällantrages<br />

Ablehnung eines Baumfällantrages<br />

Vergabe Erneuerung Spielplatzgeräte<br />

Grundschule Radegast<br />

Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />

gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

zum Bauantrag „Um- und Anbau<br />

Wohnhaus und Errichtung Garage“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Bestätigung der Jahresrechnung 2005 und<br />

der Entlastung des Bürgermeisters für die<br />

Haushaltsführung der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 25.06.2007<br />

Beschluss<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Radegast bestätigt die Jahresrechnung<br />

2005 und beschließt die Entlastung des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong><br />

Radegast für das Haushaltsjahr 2005.<br />

Bekanntmachung<br />

Die Jahresrechnung 2005 mit dem Rechenschaftsbericht liegt<br />

gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 GO LSA in der Zeit vom 13.07.2007<br />

bis 25.07.2007 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Südliches-<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-Gölzau,<br />

in der Kämmerei, Zimmer 2<strong>14</strong> während der Dienststunden öffentlich<br />

aus.<br />

Montag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Freitag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />

Radegast, den 26.06.2007<br />

Gemeinde Riesdorf<br />

In der Sitzung des Gemeinderates Riesdorf<br />

am 19.06.2007 wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst<br />

B.-<strong>Nr</strong>.<br />

RIE/GR-09-04/2007<br />

RIE/GR-10-04/2007<br />

RIE/GR-11-04/2007<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Beschluss über …<br />

den Festlegungsbeschluss zum Ausscheiden<br />

eines Gemeinderates<br />

die Entscheidung des Gemeinderates<br />

Riesdorf in Anwendung § 26 Abs.<br />

4 Satz 3 GO LSA über die Fragestellung<br />

des Bürgerentscheides vom<br />

22.04.2007<br />

die Vergabe der Pflege von gemeindlichen<br />

Grünflächen<br />

Gemeinde Schortewitz<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

Schortewitz am 26.06.2007 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst<br />

Schor/GR-57-06/2007<br />

Schor/GR-58-06/2007<br />

Schor/GR-59-06/2007<br />

Schor/GR-60-06/2007<br />

Schor/GR-61-06/2007<br />

Schor/GR-62-06/2007<br />

Beschluss über …<br />

Feststellung der Jahresrechnung<br />

2003 und Entlastung des Bürgermeisters<br />

für das Haushaltsjahr 2003<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2007<br />

Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe:<br />

Neubau und Sanierung des<br />

Abwasserkanalnetzes -Schächte und<br />

Hausanschlüsse -<br />

Vergabe Neubau und Sanierung<br />

Abwasserkanalnetz „Platz des Friedens“<br />

bis „An der LPG“<br />

Vergabe Renovierungsarbeiten Gruppenraum<br />

in der Kindertagesstätte<br />

Vergabe zum Kauf eines Kommunalfahrzeuges


Seite 13, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Bestätigung der Jahresrechnung 2003 und<br />

der Entlastung des Bürgermeisters für die<br />

Haushaltsführung der Gemeinde Schortewitz<br />

- Gemeinderatssitzung am 26.06.2007<br />

1. Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz beschließt über die<br />

Entlastung des Bürgermeisters des der Gemeinde Schortewitz<br />

für das Haushaltsjahr 2003.<br />

2. Bekanntmachung<br />

Die Jahresrechnung 2003 mit dem Rechenschaftsbericht liegt<br />

gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 GO LSA in der Zeit vom 13.07.2007<br />

bis 25.07.2007 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches-<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-Gölzau,<br />

in der Kämmerei, Zimmer 2<strong>14</strong> während der Dienststunden öffentlich<br />

aus.<br />

Montag<br />

und<br />

Dienstag<br />

und<br />

Mittwoch<br />

und<br />

Donnerstag<br />

und<br />

Freitag<br />

Schortewitz, den 26.06.2007<br />

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />

In der Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau am 27.06.2007<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

WEI/GR-32-04/2007<br />

WEI/GR-33-04/2007<br />

WEI/GR-34-04/2007<br />

WEI/GR-35-04/2007<br />

WEI/GR-36-04/2007<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Beschluss über …<br />

die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />

das Haushaltsjahr 1998<br />

die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />

das Haushaltsjahr 1999<br />

die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />

das Haushaltsjahr 2000<br />

die Mitgliedschaft im Verein „Institut<br />

für Kunststofftechnologie und -recycling<br />

(IKTR) e. V.<br />

die Stellungnahme der Gemeinde<br />

Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu einem Bauantrag<br />

In der Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses der Gemeinde<br />

Weißandt-Gölzau am 25.06.2007 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss über…<br />

WEI/HA-04-03/2007<br />

eine Personalangelegenheit<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 1998.<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne<br />

am <strong>14</strong>.06.2007 wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss über …<br />

Tre/GR-25-07/2007 Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden<br />

des GR-Mitgliedes Hilbig,<br />

Tino<br />

Tre/GR-26-07/2007 Entscheidung über die Gültigkeit der<br />

Bürgermeisterwahl am 22.04.07 in<br />

der Gemeinde Trebbichau a. d. F.<br />

Tre/GR-27-07/2007 Aufnahme eines Darlehens<br />

Tre/GR-28-07/2007 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007<br />

der Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />

Tre/GR-29-07/2007 Vergabe Straßenbaumaßnahme<br />

„Lehmberg“<br />

Tre/GR-30-07/2007 Vergabe Straßenbaumaßnahme<br />

„Feldberg“<br />

Tre/GR-31-07/2007<br />

Vergabe Straßenbaumaßnahme „Am<br />

Hang“<br />

Tre/GR-32-07/2007 Erwerb von Grund und Boden<br />

Gemarkung Trebbichau a. d. Fuhne,<br />

Flur 3, Flurstücke 82/1 und 82/2<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />

Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />

das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />

nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />

Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />

legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />

Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />

dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />

Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />

der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />

aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />

Jahreshaushaltsrechnung 1998 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />

durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />

vom 30.09.2005 bis 21.10.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />

über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />

Jahr 1998 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />

1998<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-32-04/2004<br />

vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite <strong>14</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 1999.<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />

Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />

das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />

nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />

Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />

legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />

Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />

dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />

Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />

der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />

aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />

Jahreshaushaltsrechnung 1999 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />

durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />

vom 27.10.2005 bis 10.11.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />

über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />

Jahr 1999 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />

1999<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-33-04/2004<br />

vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden<br />

des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />

<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

7.00 bis 12.00 Uhr<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2000.<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />

Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />

das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />

nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />

Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />

legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />

Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />

dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />

Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />

der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />

aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />

Jahreshaushaltsrechnung 2000 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />

durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />

vom 11.11.2005 bis 28.11.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />

über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />

Jahr 1998 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />

2000<br />

Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-34-04/2004<br />

vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />

§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />

der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />

Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />

IMPRESSUM<br />

Amts- und Mitteilungsblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Das Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />

<strong>Anhalt</strong>“ mit den Mitgliedsgemeinden Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig,<br />

Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen,<br />

Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Schortewitz,<br />

Trebbichau a.d. Fuhne, Weißandt-Gölzau, Wieskau, Zehbitz erscheint in der<br />

Regel <strong>14</strong>-tägig jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag<br />

sein, erscheint es am darauffolgenden Werktag) und wird kostenlos an alle<br />

Haushalte verteilt.<br />

- Druck: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />

An den Steinenden 10, Telefon 03535/489-0, Telefax 03535/489-115<br />

- Herausgeber des <strong>Amtsblatt</strong>es und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:<br />

DER LEITER DES GEMEINSAMEN VERWALTUNGSAMTES<br />

06369 Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31<br />

- Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen<br />

Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der<br />

Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />

geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein<br />

Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht.<br />

- Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Schröder,<br />

Telefon:(034978)265-15, E-Mail:hschroeder@suedliches-anhalt.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Karin Berger, Telefon: 0171/4 <strong>14</strong> 40 35


Seite 15, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung der 1. Verbandsversammlung<br />

2007 des Trinkwasserzweckverbandes<br />

Zörbig<br />

Termin: Dienstag, den 24.07.2007<br />

Uhrzeit: 18.00 Uhr<br />

Ort: 06780 Zörbig, Markt 12, Sitzungssaal 2. Etage<br />

Tagesordnung der Verbandsversammlung<br />

I. Öffentlicher Teil:<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollkontrolle<br />

(vom 21.11.2006)<br />

TOP 3: Abstimmung der Tagesordnung<br />

TOP 4: Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss<br />

2006<br />

TOP 5: Betriebliche Information<br />

TOP 6: Sonstiges<br />

TOP 7: Anfragen der Mitglieder<br />

Zörbig, 11.06.2007<br />

gez. Sonnenberger<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Information<br />

des Abwasserzweckverbandes<br />

Raguhn - Zörbig<br />

In den letzten Wochen kam es häufig zu Wetterlagen, die durch<br />

Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern und z. T. mit<br />

Hagelschlag gekennzeichnet waren. Dabei fielen im Verbandsgebiet<br />

an verschiedenen Orten teilweise 25 bis 40 Liter Regen in<br />

der Stunde.<br />

Das hatte zur Folge, dass dieser Niederschlag zu erheblichen Teilen<br />

über die Schächte in den öffentlichen Straßen, Wegen und<br />

Plätzen in das Schmutzwasserkanalnetz des Verbandes gelangte.<br />

Verstärkt wurde dies noch durch den Umstand, dass es in einigen<br />

Bereichen unserer Mitgliedsgemeinden üblich ist, sein Niederschlagswasser<br />

vom privaten Grundstück auf öffentliche Fläche<br />

abzuleiten, aber auch die ordnungswidrige Einleitung von<br />

Niederschlagswasser direkt in den Schmutzwasserkanal im privaten<br />

Grundstück ist nicht auszuschließen.<br />

Wie bekannt, wird das Schmutzwasser in den einzelnen Orten<br />

über Freigefälleleitungen gesammelt und mittels Pumpwerke über<br />

Druckleitungen zum nächsten Ort bzw. zum jeweiligen Klärwerk<br />

transportiert. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Kapazitäten<br />

unseres Kanalnetzes aufgrund der vorhandenen Leitungsquerschnitte<br />

begrenzt sind und auch die Menge, die über die Pumpen<br />

transportiert werden kann, ist durch die Querschnitte der<br />

Druckleitungen und der damit abgestimmten Pumpenleistung<br />

begrenzt.<br />

Die genannten Regenmengen belasteten unser gesamtes Kanalnetz<br />

in der Art und Weise, dass es trotz voller Pumpenleistung<br />

zum Rückstau in den Ortsnetzen kam. Dies wiederum führte zum<br />

Rückstau in die Grundstücke einzelner Anschlussnehmer, u. a. in<br />

der <strong>Stadt</strong> Raguhn und den Ortschaften Cösitz und Salzfurtkapelle<br />

der <strong>Stadt</strong> Zörbig.<br />

Bei allem Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die ein Rückstau<br />

in das eigene Grundstück bzw. Gebäude verursacht, ist jeder<br />

Grundstückseigentümer für die Rückstausicherung, z. B. mittels<br />

Rückstauklappe, selbst verantwortlich.<br />

Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf § 12 Absatz 1<br />

der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Raguhn - Zörbig, in<br />

dem es heißt:<br />

„Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden<br />

Grundstück. Unter der Rückstauebene liegende<br />

Räume, Schächte und Schmutzwasserabläufe usw. müssen<br />

gemäß DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die<br />

Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und<br />

dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.“<br />

Da die Wetterexperten prognostizieren, dass es zukünftig immer<br />

häufiger zu solchen Wetterextremen kommen wird, können wir<br />

nur an alle Grundstückseigentümer die Aufforderung richten, sich<br />

mit qualitativ gut funktionierenden Rückstauklappen auszustatten,<br />

da für Schäden durch Rückstau im Kanalnetz in der Regel<br />

keine private Versicherung eintreten wird, auch nicht die Haftpflichtversicherung<br />

des Verbandes. In einigen Fällen, so wurden<br />

wir informiert, haben die eingebauten Rückschlagklappen bei<br />

Rückstau im Kanalnetz nicht richtig geschlossen, sodass trotz<br />

der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen Schmutzwasser in die<br />

Keller eindrang. Dies war hauptsächlich bei mechanischen Rückschlagklappen<br />

der Fall. Im Laufe der Zeit können sich hier Feststoffe<br />

absetzen, sodass die Klappe nicht mehr richtig schließen<br />

kann. Wir empfehlen deshalb, die Rückschlagklappen regelmäßig<br />

zu warten und dies auch zu dokumentieren.<br />

Seitens des AZV Raguhn - Zörbig werden in den nächsten Wochen<br />

punktuell Überprüfungen von Grundstücken hinsichtlich der ordnungsgemäßen<br />

Ableitung des Niederschlagswassers im Grundstück<br />

erfolgen. Zudem werden wir auch Abstimmungen mit den<br />

zuständigen Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden hinsichtlich<br />

der Problematik des Ableitens von Niederschlagswasser von privaten<br />

Flächen auf öffentliche Flächen und wie dem Einhalt geboten<br />

werden kann, führen.<br />

Dank des Engagements unserer Mitarbeiter im Rahmen der Bereitschaft<br />

konnte die Betriebsbereitschaft unserer Abwasseranlagen<br />

ständig aufrecht erhalten und so noch größere Schäden von manchem<br />

Grundstück abgewendet werden, zumal auch unsere Anlagen<br />

durch die Gewitter und Blitzeinschläge beeinflusst wurden.<br />

Und mit welchem Ausmaß und welchen Schäden gerechnet werden<br />

kann, übermittelten eindrucksvoll die Bilder aus anderen<br />

Regionen Deutschlands.<br />

Unsere Anlagen funktionieren nicht nur im Sommer und bei Trokkenwetter,<br />

wie der eine oder andere Bürger im Verbandsgebiet<br />

vermutet. Unsere Schmutzwasseranlagen sind auf die Bedürfnisse<br />

des Verbandsgebietes bezüglich Schmutzwasser ausgerichtet,<br />

wo auch der Einfluss normaler Regenereignisse Berücksichtigung<br />

fand. Sie funktionieren rund um die Uhr und an 365<br />

bzw. 366 Tagen im Jahr. Sie sind aber nicht für das Ableiten von<br />

extremen Starkregenereignissen konzipiert. Wir betreiben nach<br />

wie vor ein Schmutzwasserleitungssystem.<br />

Deshalb wenden wir uns an alle Grundstückseigentümer mit dem<br />

Hinweis:<br />

Überprüfen Sie Ihre Niederschlagswasserableitung im Grundstück.<br />

Unterbinden Sie umgehend die Einleitung in das Schmutzwasserleitungssystem<br />

und beenden Sie die Ableitung auf öffentliche<br />

Flächen. Möglicherweise schaden Sie sich sonst nur selber,<br />

aber zu mindestens andere.<br />

gez. Eschke<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

AZV Raguhn - Zörbig


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 16, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Bereich Gröbzig<br />

16.07.2007 bis 23.07.2007<br />

Frau Dipl.-Med. C. Schultz, Gröbzig<br />

Tel. 03 49 76/2 22 38<br />

23.07.2007 bis 30.07.2007<br />

Herr Dipl.-Med. A. Petri, Köthen<br />

Tel. 0 34 96/51 00 34<br />

Bereich Quellendorf/Reupzig/<br />

Weißandt-Gölzau/Radegast<br />

Scheck über 3.100 Euro<br />

von den ÖSA Versicherungen<br />

Durch die Mitarbeiterin Frau Schmidt und den Mitarbeiter<br />

Herrn Raber von der ÖSA - Öffentliche Versicherungen Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />

- erfolgte am 26.06.2007 die Übergabe eines<br />

Schecks.<br />

Die schadensquotenabhängige Gewinnbeteiligung 2006<br />

ergab für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Südliches <strong>Anhalt</strong> insgesamt 3.100 Euro.<br />

16.07.2007 bis 23.07.2007<br />

Herr Dr. F. Försterling, Weißandt-Gölzau<br />

Tel. 01 63/6 79 52 86<br />

23.07.2007 bis 30.07.2007<br />

Frau Dipl.-Med. Funk, Radegast<br />

Tel. 03 49 78/2 25 42<br />

Mitteilungen<br />

Info zur Inventur der Abfallbehälter<br />

bei der GfA Köthen mbH<br />

Die GfA Köthen mbH wird im Zeitraum Juni - September 2007<br />

eine Zählung und Inventur ihrer im Alt-Landkreis und der <strong>Stadt</strong><br />

Köthen/<strong>Anhalt</strong> ausgestellten Abfallbehälter vornehmen.<br />

Dabei werden die Behälter bei der Leerung an den Entsorgungstagen<br />

gezählt, dem zugehörigen Grundstück zugeordnet und mit Strichcode-Aufklebern<br />

versehen.<br />

Wir bitten alle Bürger uns bei dieser Aktion zu unterstützen und ihre<br />

Behälter für Hausmüll, Bioabfall und Papier an den jeweiligen Entsorgungstagen<br />

lt. Tourenplan direkt vor dem Grundstück herauszustellen.<br />

Die Behälter sollen auch dann herausgestellt werden, wenn<br />

sie nicht gefüllt sind. Dies soll bitte solange geschehen, bis die Behälter<br />

von uns mit den Strichcode-Aufklebern versehen worden sind.<br />

Haushalte, die ihre Abfallbehälter auf Sammelstellplätze stellen, werden<br />

gebeten, an ihre Behälter einen Zettel mit Name und Hausnummer<br />

anzubringen.<br />

Die von uns angebrachten Strichode-Aufkleber müssen dauerhaft an<br />

den Abfallbehältern verbleiben. Sie dienen uns zur Erkennung der<br />

Behälter, die dann von der GfA im Rahmen der Entsorgungstouren<br />

geleert werden sollen.<br />

Bei Fragen hierzu erreichen Sie uns wie immer unter 0 34 96/7 00 80<br />

oder 0 34 96/70 08 65.<br />

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Bürgern für ihre freundliche<br />

Unterstützung.<br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am<br />

Donnerstag, dem 26. Juli 2007<br />

AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />

PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />

BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />

ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN<br />

BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN<br />

AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />

PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />

BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />

Fragen zur Werbung?<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist der<br />

16. Juli 2007<br />

Melden Sie sich unter: 03 49 78/2 65 - 15<br />

per E-Mail: hschroeder@suedliches-anhalt.de<br />

Ihre Anzeigenfachberaterin<br />

Karin Berger<br />

berät Sie gern.<br />

Funk: 0171/4 <strong>14</strong> 40 35<br />

www.wittich.de


Seite 17, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Neuwahl des Vorsitzenden des<br />

Gemeinschaftsausschusses der<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

In der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ am 20.06.2007 wurde Herr<br />

Roberto Peine mit Wirkung zum 01.07.2007 zum Vorsitzenden<br />

des Gemeinschaftsausschusses gewählt.<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Verabschiedung der Mitarbeiterin<br />

Frau Edelgard Grabe<br />

Nach fast 42 Dienstjahren bei der <strong>Stadt</strong> Gröbzig bzw. den Verwaltungsgemeinschaften<br />

„Fuhneaue“ und „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

beendete Frau Edelgard Grabe zum 30.06.2007 ihre aktive Laufbahn,<br />

um in die wohlverdiente Altersteilzeit einzutreten.<br />

Herr Nössler bedankte sich - auch im Namen des Gemeinschaftsausschusses<br />

- bei dem VGem-Ausschuss-Vorsitzenden,<br />

Herrn Hilbig, für die angenehme Zusammenarbeit und wünscht<br />

ihm für die Zukunft alles Gute. Er überreichte ihm einen Blumenstrauß<br />

und ein kleines Präsent.<br />

Frau Grabe, die im Gröbziger Ortsteil Werdershausen beheimatet<br />

ist, zählt somit zu den am längsten im öffentlichen Dienst unserer<br />

Behörde beschäftigten Arbeitnehmern.<br />

Die Aufgaben von Frau Grabe werden künftig Herr Merx und Frau<br />

Heenemann mit übernehmen.<br />

Wir danken Edelgard Grabe für die geleistete Arbeit und wünschen<br />

ihr viel Gesundheit und Freude mit ihren Kindern und Enkelkindern.<br />

Wilke<br />

Nössler<br />

Personalrat<br />

Leiter der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Vereine<br />

Goldene Konfirmation<br />

des Jahrgangs 1957<br />

Der Tag der „Goldenen Konfirmation“ sollte allen Teilnehmer als<br />

ein erlebnisreicher in Erinnerung bleiben. Der Besuch des Schulmuseums<br />

in Görzig zu besonderen Jubiläumsklassentreffen ist<br />

bei vielen Schuljubilaren schon zu einer sehr netten Tradition<br />

geworden. Wir blicken auf 50 Jahre Grundschulabschluss zurück<br />

und so trafen sich die Teilnehmer des Jahrgangs bereits um 10:00<br />

Uhr in Görzig. Aus dem besonderen Anlass führte uns Herr<br />

Stammwitz zunächst zur evangelischen Kirche, zeigte uns auf<br />

den Kirchhof den Burgwall und erläuterte die ersten slawischen<br />

Ansiedlungen. Auch zeigte er uns die Lüftungslöcher der im Kellergewölbe<br />

vorhandenen Grabkammer und berichtete von einer<br />

inszenierten ferngesteuerten Kamerafahrt, um dieses Grabmal zu<br />

erforschen. Bemerkenswert sind auch die sieben barocken Grabdenkmale<br />

in Form reich ornamentierter Sarkophage auf dem Kirchhof.<br />

Dann gingen wir zurück in den Schulraum des Museums und<br />

zwängten uns mit Gelächter und viel Spaß in die alten engen<br />

Schulbänke, um eine Unterrichtsstunde zu erleben. Was konnte<br />

man da nicht alles wiederfinden! Schulranzen, Schiefertafel,<br />

Schreibgriffel, Griffelkasten, ja sogar der Griffelanspitzer fehlte<br />

nicht. Lese- und Rechenbücher, Schreib- und Rechenhefte noch<br />

aus dem 19. Jahrhundert. Alte landwirtschaftliche Gerätschaften;<br />

das Schulmuseum ist eine wahre Fundgrube, um das ländliche<br />

Leben der vergangenen Zeit wieder in Erinnerung zu bringen.<br />

Während dieser Unterrichtsstunde hatte der Lehrer Stammwitz<br />

keinen Ärger mit seinen Schülern.


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 18, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Die saßen mucksmäuschenstill und lauschten seinen Worten.<br />

Erinnerungen kamen, wie wir damals, 1949 die Einschulung erlebten.<br />

Viele hatten keinen Ranzen, keine Schiefertafel, Holzpantoffeln<br />

oder Igelit-Schuhe an den Füßen. Oder wie schwer es für die<br />

Jungen und Mädchen war nach dem Grundschulabschluss eine<br />

Lehrstelle zu finden und nun, erst <strong>14</strong> Jahre alt, das Leben in die<br />

eigene Hand nehmen zu müssen.<br />

Für <strong>14</strong>:00 Uhr war die „Goldene Konfirmation“ in der Dorfkirche<br />

in Gnetsch angesagt. Wir ließen die Autos in Weißandt-Gölzau<br />

stehen und liefen unseren alten Schulweg, an den Ellern vorbei<br />

nach Gnetsch. Denn in der Gnetscher Schule (heute Gesellschaftsraum<br />

der Gemeinde) hatten wir zwei Jahre Unterricht. Die<br />

originelle kleine Kirche im Jugendstil hat sich in ihrem Äußeren<br />

schon recht hübsch herausgeputzt, doch die Wände des Innenraumes<br />

benötigen zwingend eine umfassende Sanierung. Um die<br />

Blicke von diesem traurigen Anblick abzulenken, ließen wir den<br />

Altarraum in ein Blumenmeer versinken. Der 5. Mai 2007 war der<br />

Sonntag der Kantate. Pfarrerin Frau Kroll-Janes hatte sehr viele<br />

Lieder auf dem Programm. Das war schon ein kleines Problem<br />

für uns, aber so ab der zweiten Strophe brummten auch die Männer<br />

mit. Frau Kroll-Janes hielt eine sehr schöne Predigt, erinnerte<br />

an den Pfarrer Loose, der uns die Erstkonfirmation abgenommen<br />

hatte. Welche Tricks er anwandte, damit wir uns bei der<br />

Beantwortung der Prüfungsfragen ja nicht blamierten. Immer wieder<br />

gelang es ihr, seine Naturverbundenheit, seine Freundlichkeit<br />

und Hilfsbereitschaft der Jugend gegenüber durch die Auswahl<br />

passender Lieder darzustellen und in Erinnerung zu bringen. Still<br />

gedachten wir auch all denen, die bereits in jungen Jahren aus<br />

dem Leben scheiden mussten. Es war eine sehr andachts- und<br />

gefühlvolle „Goldene Konfirmation“, die wir erleben durften.<br />

Anschließend trafen wir uns mit den restlichen Schulabgängern<br />

des Jahrgangs 1957 zu dem Jubiläums-Klassentreffen. Alte Bilder<br />

wurden herumgereicht und die Namen der ehemaligen Lehrer<br />

zusammengetragen. Es war ein Stimmengeschwirr, jeder<br />

berichtete über Dummheiten und Kinderstreiche, Schulerlebnisse<br />

auch über manche ernste Sachen, die passierten, die man<br />

überstehen musste und über die nun endlich locker berichtet werden<br />

konnte. Es war ein wunderschöner Tag, der in Erinnerung<br />

bleiben wird und nach Wiederholung verlangt. Das war unser Ziel.<br />

Mandy Horn und Wolfgang Wagner blickten als Gnadenhochzeit<br />

feierndes Jubelpaar auf die letzten 70 Ehejahre zurück. In örtlicher<br />

Mundart erinnerten die beiden als Gölzau und Großweißandt<br />

an verschiedene Begebenheiten, an gute und an weniger gute<br />

Zeiten. So manch sarkastischer Seitenhieb fiel dabei auch auf die<br />

anstehende Kommunalreform. Die Kindergartenkinder boten dem<br />

Hochzeitspaar ein lustiges Unterhaltungsprogramm und die Mitglieder<br />

des Schützenvereins feuerten drei Salutschüsse ab. Althergebracht<br />

mit „Puparschknall“ (einem besonderen Schwarzbier)<br />

stießen die Einwohner schließlich auf das Paar und die nächsten<br />

70 Jahre an.<br />

Der Karnevalsklub Gölzau kann als dreimaliger Sieger des obligatorischen<br />

Gaudiwettkampfes den Pokal nun endgültig in die<br />

Vitrine stellen. In den Disziplinen Skifahren, Hufeisenwerfen und<br />

Wassertragen konnte der Verein den Feuerwehr-, Tanz- und Heimatverein<br />

(FTH) Zschepkau und den Heimatverein Weißandt-Gölzau<br />

auf die Plätze verweisen. Bis in den späten Abend hinein<br />

wurde schließlich auf dem Tanzfleck (dem früheren Ortszentrum<br />

von Großweißandt) gefeiert und getanzt, untermalt von Showeinlagen<br />

des Karnevalsklubs.<br />

Wieder 3 tolle Tage in Reinsdorf<br />

Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Pfarrerin Frau Kroll-Janes<br />

für die schön gestaltete „Goldene Konfirmation“, bei Herrn Stammwitz<br />

für seine nette Unterrichtsstunde und bei der Familie Schmidt<br />

in Weißandt-Gölzau für die vorbildliche gastronomische Betreuung.<br />

Regina Michel/Weißandt-Gölzau<br />

Mit Freibier auf das Gemeindejubiläum<br />

Gleich zwei Jubiläen konnten an „Kleene Pfingsten“ zum traditionellen<br />

„Jemeenebier“ in Weißandt-Gölzau gefeiert werden.<br />

Einerseits liegt die Sanierung des historischen Tanzflecks inzwischen<br />

zehn Jahre zurück und zum anderen wurde vor 70 Jahren<br />

durch Fusion von Großweißandt und Gölzau die Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />

gebildet.<br />

Vom 22.06. bis 24.06.2007 feierten die Reinsdorfer ihr, nun schon<br />

zur Tradition gewordenes, Dorf- und Heimatfest. Der Kultur- und<br />

Feuerwehrverein Reinsdorf hatte eingeladen und viele, viele waren<br />

auch in diesem Jahr wieder nach Reinsdorf geströmt.<br />

Den Besuchern wurde an 3 Tagen ein buntes und abwechslungsreiches<br />

Programm geboten. Für Jung und Alt war etwas<br />

dabei.<br />

Am Freitag startete das bunte Treiben mit einem Dartsturnier. Aus<br />

dem Lars Fischer als Sieger hervorging. Der Abend wurde von<br />

Musik und Tanz umrahmt. Die Countrytanzeinlagen der Tanzgruppe<br />

des Vereins gaben dem Abend ein romantisches Wildwestflair.<br />

Gestärkt mit Gittis Erbsensuppe ging es am Samstag ab 13.30 Uhr<br />

zum Ringreiten. Hier bewies sich eine Frau, Nicole Koch, als die<br />

Beste.


Seite 19, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Der größte Könner war in diesem Jahr Dirk Wünsch, der nach<br />

einem Stechen siegte.<br />

Wer beim Spiel kein Glück hatte, konnte es bei der Verlosung versuchen.<br />

Hier war garantiert jedes Los ein Gewinn.<br />

Für das leibliche Wohl sorgten W. Schäfer mit seinen Thurländer<br />

Hähnchen, der Wittenberger Asia Imbiss und die Lecker-/Schlekkermäuler<br />

kamen mit den Eisspezialitäten der Köthener Eisbären<br />

GmbH und vielen selbst gebackenen Kuchen auf ihre Kosten.<br />

Der Werdershausener Heimatund<br />

Gesangverein<br />

lädt alle recht herzlich zum<br />

diesjährigen Heimatfest<br />

unter dem Motto Western & Country<br />

am 20.07. und 21.07 2007 ein<br />

Freitag, 20.07.07<br />

20.00 Uhr offizielle Eröffnung,<br />

Schwein vom Spieß und mexikanische<br />

Grillwürstchen<br />

Knüppelkuchen und frischgebackene<br />

texanische Pizzabrötchen<br />

21.30 Uhr Fackelumzug mit musikalischer Begleitung<br />

durch die „MELONAS“,<br />

anschließend gemütliches Beisammensein<br />

am Lagerfeuer<br />

Anschließend boten die Laienkünstler des Kultur- und Feuerwehrvereins<br />

Reinsdorf unter Leitung von Madlen Petz ein<br />

anspruchsvolles Programm, das die Lachmuskeln der zahlreichen<br />

Festbesucher nicht schonte. Ideenreich und witzig führten sie uns<br />

mit den Mainzelmännchen von Werbeblock zu Werbeblock, der<br />

wie im Fernsehen vom Hauptfilm unterbrochen wird. Beim Anblick<br />

der Beiträge hätte manch Anbieter gestaunt, wie witzig und originell<br />

Werbung sein kann, und auch kabarettistische Züge waren<br />

erkennbar.<br />

Ganz neu präsentierte sich der Hauptfilm. Mit einer Rapunzel, die<br />

erst ihr Haar wachsen lassen musste und damit ihren Prinzen auf<br />

eine harte Probe stellte.<br />

Mit viel Applaus und Zuspruch würdigten die Zuschauer das dargebotene<br />

Programm.<br />

Die “Edderitzer Seebadschwäne“ bereicherten den Tanzabend<br />

am Samstag und wurden mit reichlich Applaus belohnt.<br />

Der Kultur- und Feuerwehrverein bedankt sich an dieser Stelle<br />

bei allen Mitwirkenden und die breite Unterstützung, die zum<br />

Gelingen des Festes beigetragen haben.<br />

Den Abschluss fand das traditionelle Sommerfest mit einem zünftigen<br />

Frühschoppen, bei dem alle Kegelfreunde wieder ihr Können<br />

beweisen konnten.<br />

Samstag, 21.07.07<br />

ab 11.00 Uhr Spiel und Spaß für Alt und Jung<br />

Lasso werfen,<br />

Pfeil-und-Bogen-Schießen, Wettnageln<br />

und vieles mehr<br />

Ab 13.00 Uhr musikalischer Unterhaltung mit den<br />

„MELONAS“<br />

<strong>14</strong>.00 Uhr Ringreiten<br />

Hutpflicht für alle Zuschauer natürlich im<br />

Westernstil<br />

ab <strong>14</strong>.00 Uhr<br />

Kuchen<br />

ab 17.00 Uhr<br />

20.00 Uhr Tanz im Festzelt<br />

Kaffee und hausgebackener rustikaler<br />

Verlosung unserer einzigartigen Tombolapreise<br />

Jedes Los gewinnt!<br />

Für deftige Speisen und kühle Getränke sorgt an beiden<br />

Tagen das Salon-Team vom Getränkehandel<br />

„H. Schön“.


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 20, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Schulnachrichten/Kindergärten<br />

In der Kita „Haus der Sonnenkinder“<br />

ist immer was los<br />

Kindertag auf dem Gelände der Kita<br />

Es wurde zünftig gefeiert. Alle Kinder kamen mit bunt geschmückten<br />

Fahrzeugen, Rollern, Laufräder, Fahrrädern und Puppenwagen.<br />

Für Abwechslung war gesorgt. Die Kinder fuhren mit der<br />

Feuerwehr, auf der Hopseburg und am Glücksrad herrschte ein<br />

reges Treiben. Die Kinder der Zuckertüten- und Bummigruppe<br />

boten uns allen ein sehr interessantes Programm. Für das leibliche<br />

Wohl war natürlich auch gesorgt. Eis von Saroya sowie die<br />

Getränke und Grillwürstchen schmeckten allen gut.<br />

Heimatfest in Piethen<br />

am 27.07./28.07.2007<br />

Freitag, den 27.07.2007<br />

20.00 Uhr Open-Air-Party mit DJ Holly<br />

Samstag, den 28.07.2007<br />

13.30 Uhr Aufstellung zum Ringreiten,<br />

Begrüßung durch den Hauptmann<br />

und musikalischer<br />

Umzug durch das Dorf zur<br />

Reitbahn<br />

<strong>14</strong>.00 Uhr Traditionelles Ringreiten<br />

ab <strong>14</strong>.00 Uhr Frisches Brot und andere<br />

Leckereien aus dem Backofen<br />

15.00 Uhr Preiskegeln<br />

15.30 Uhr Buntes Nachmittagsprogramm<br />

Musikalische Unterhaltung<br />

bei Kaffee und Kuchen mit<br />

den Melonas<br />

Puppentheater und Drehorgel<br />

mit Dr. Klimt<br />

Modenschau mit Grünbaum-<br />

Moden und Modells aus Piethen<br />

20.00 Uhr Sommernachtsparty<br />

mit Überraschungen<br />

Erotisches zur Nacht<br />

23.00 Uhr Höhenfeuerwerk<br />

Eintritt: Erwachsene 3,00 €<br />

Kinder bis <strong>14</strong> Jahre: 1,00 €<br />

Vielen Dank an alle Helfer und Sponsoren für den gelungenen<br />

Tag.<br />

Kita „Haus der Sonnenkinder“<br />

Weißandt-Gölzau<br />

Schülertreffen 2008<br />

Treffen aller ehemaligen Schülerinnen und Schüler<br />

der Schule in Görzig<br />

In unserer Gegend haben Klassentreffen eine lange Tradition. Einige<br />

Klassen finden sich regelmäßig und sehr oft, andere aller fünf<br />

oder zehn Jahre zusammen. Es gibt Klassen, bei denen blieb es<br />

bei nur einem Treffen, weil der Organisator fehlt. Die Vorbereitung<br />

ist in den letzten Jahren auch immer komplizierter geworden.<br />

Wenn es vor 20 Jahren ehemalige Schüler aus Görzig nach Halle,<br />

Dessau oder Berlin zur Arbeit zog, sind die Entfernungen heute<br />

viel größer geworden. München, Koblenz, Zürich, Madrid, Dubai,<br />

Dublin und Mallorca sind mir als Arbeitsstätte ehemaliger Schüler<br />

bekannt.


Seite 21, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Fast alle, der nun in aller Welt Arbeitenden, stehen mit ihren Eltern<br />

oder Großeltern noch in Verbindung. Daher ist angedacht, den<br />

Tag des Festumzuges der 1035-Jahr-Feier am 06.07.2008 auch<br />

als einen Tag des Treffens aller ehemaligen Schülerinnen und<br />

Schüler der Schule Görzig zu nutzen. Wir rufen die Eltern oder<br />

Großeltern auf, ihren Kindern oder Enkeln dieses Wochenende<br />

als Besuchswochenende vorzuschlagen. Vielleicht lässt sich der<br />

Urlaub bei vielen Absolventen so planen, dass die Eltern oder<br />

Großeltern besucht werden und der Abend des 06.07.2008 neben<br />

den Angeboten auf der Festwiese auch die Ehemaligen zusammenführt.<br />

GR Axel Finsch<br />

<strong>Stadt</strong>bibliothek Gröbzig<br />

Am 19. Juni besuchten die angehenden ABC-Schütze aus dem<br />

Kindergarten „Pumuckl“ die <strong>Stadt</strong>bibliothek Gröbzig. Zweck ihres<br />

Besuches war eine kleine Bibliotheksführung und die Ausleihe<br />

von Medien zum Thema „Sicherer Schulweg“.<br />

Wesentlich zum Wohlfühlen tragen tägliche Spielpausen auf dem<br />

Spielplatz, dem Bolzplatz oder Bewegung mit vielen Spielgeräten<br />

auf dem Schulhof bei.<br />

Hier erholen sich die Schüler von der anstrengenden Unterrichtsarbeit.<br />

Diese basiert auf dem schulinternen Lehrplan, ist<br />

geprägt durch die Leitideen unseres Schulprogramms und favorisiert<br />

kurz gesagt das Lernen mit Kopf, Herz und Hand. Gesunde<br />

Ernährung und viel Bewegung kennzeichnen unsere Schule<br />

ebenso wie die vielfältigen Unterrichtsformen in den einzelnen<br />

Klassen. Selbstständiges Lernen in Schul- oder Klassenprojekten<br />

gehören ebenso dazu wie die Teilnahme an der bewegten<br />

Schule und Aktion Fit wie ein Turnschuh. Auch steht Sportförderunterricht<br />

auf dem Stundenplan.<br />

Grundschule Radegast sagt tschüss<br />

Am 18. Juli 2007 gibt es die Zeugnisse des Schuljahres 2006/07.<br />

Für 23 von 90 Schülern der Grundschule Radegast endet damit<br />

die 4-jährige Grundschulzeit. Die Rektorin, 6 Lehrerinnen, 2 Pädagogische<br />

Mitarbeiterinnen, 3 Erzieherinnen des Hortes der <strong>Stadt</strong><br />

Radegast, eine Schulsekretärin und technische Mitarbeiter haben<br />

sie 4 Jahre lang durch die Grundschule begleitet, ihnen Wissen<br />

und Können vermittelt, ihre Fähigkeiten und Neigungen entdecken<br />

geholfen und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und im Rechnen<br />

ausgeprägt.<br />

Viele schöne Erlebnisse und Eindrücke nehmen besonders unsere<br />

Viertklässler mit in die Sommerferien. Werden sie ihre gemeinsame<br />

Grundschulzeit mit einem Schullandheimaufenthalt und<br />

einem zünftigen Abschlussfest beenden.<br />

Auch die anderen Klassen haben interessante Wandertage, Fahrten,<br />

Lesenächte und viele schöne gemeinsame Erlebnisse gehabt.<br />

Höhepunkte im Schulleben im 2. Schulhalbjahr waren neben dem<br />

Tag der Verkehrserziehung am 1. Juni unser gemeinsames Sportfest<br />

mit der Grundschule Weißandt-Gölzau, welches seit über 10<br />

Jahren stattfindet und am 2. Juni der Tag der offenen Tür.<br />

Im fairen leichtathletischen Dreikampf ging es neben der Ermittlung<br />

der besten Sportler der einzelnen Jahrgänge um das sportlichste<br />

Mädchen und den sportlichsten Jungen der beiden Grundschulen.<br />

In diesem Jahr gingen die Pokale an Lina Hellmich aus<br />

Radegast und Eric Eilert aus Cösitz. Auch den Sieg im Zweifelderballspiel<br />

konnten die Radegaster Dritt- und Viertklässler mit<br />

nachhause nehmen.<br />

Das geschah in hellen und gut ausgestatteten Klassenräumen, in<br />

den Fachräumen für Sachunterricht, Englisch/Musik, Ethik und<br />

Gestalten. Eine Bibliothek mit 5 internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />

kennzeichnet die Lernatmosphäre ebenso wie die<br />

Computer in den Klassenräumen.<br />

Zum Tag der offenen Tür machte unsere Schule ihre Türen ganz<br />

weit auf. Viele Besucher konnten begrüßt werden. Sehen - staunen<br />

- mitmachen war eine Einladung zum Experimentieren, zum<br />

Wissenstest in Religion, zum Vortrag über Sachsen-<strong>Anhalt</strong>, zum<br />

Englischunterricht, Papierschöpfen, Basteln und Sporttreiben.


Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 22, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />

Höhepunkt war das Kulturprogramm. Hier zeigten viele kleine Künstler,<br />

angeleitet durch Frau Kroek, Frau Ducke und Frau Bobert was in<br />

ihnen steckt. Auf viel Beifall für ihre Mühe musste nicht gewartet werden.<br />

Das Schuljahr ist zu Ende. Ich wünsche allen Kindern, Eltern und Kollegen<br />

erholsame Ferien, unseren Abgängern einen guten Start und<br />

möchte mich im Namen des Kollegiums bei all denen bedanken, die<br />

uns wieder ein ganzes Schuljahr lang auf die vielfältigste Art unterstützten.<br />

Gerlinde Arndt<br />

(Rektorin der GS Radegast)<br />

Gemeinde Edderitz<br />

Baer, Wolfgang<br />

Freitag, Günter<br />

Strauß, Hartmut<br />

Machatschek, Silvia<br />

Meyer, Günter<br />

Bernert, Werner<br />

Trettenbach, Aurelia<br />

Eis, Christel<br />

Gemeinde Glauzig<br />

Zenkner, Margarete<br />

Babucke, Joachim<br />

Gemeinde Görzig<br />

Büchner, Giesela<br />

Bätz, Manfred<br />

Gonschorek, Brigitte<br />

Ortsteil Reinsdorf<br />

Finze, Wolfgang<br />

Gemeinde Görzig Station<br />

Michaelis, Willi<br />

<strong>Stadt</strong> Gröbzig<br />

Treball, Franz<br />

Baita, Klaus<br />

Brussog, Elfriede<br />

Winter, Hellmut<br />

Hartkopf, Else<br />

Wolter, Frieda<br />

Mühl, Karin<br />

Schönburg, Joachim<br />

Schreiber, Hedwig<br />

Kölbel, Bärbel<br />

Märker, Karin<br />

Hanke, Martha<br />

Wieland, Karl Heinz<br />

Hanl, Regina<br />

Linke, Edith<br />

Milewski, Wolfgang<br />

Ortsteil Wörbzig<br />

Frohberg, Gertrud<br />

Voigt, Ella<br />

Falk, August<br />

Gemeinde Großbadegast<br />

Wien, Walter<br />

Ortsteil Kleinbadegast<br />

Hansen, Ingeborg<br />

Gemeinde Hinsdorf<br />

Sawatzki, Berta<br />

Bösener, Hildegard<br />

Gemeinde Libehna<br />

Ast, Waltraud<br />

Ortsteil Locherau<br />

Dudziak, Siegfried<br />

Gemeinde Meilendorf<br />

Riemer, Karl-Günther<br />

Ortsteil Zehmigkau<br />

Schulze, Ursula<br />

Gemeinde Prosigk<br />

Wir gratulieren<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 85. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 96. Geburtstag<br />

zum 93. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 97. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 85. Geburtstag<br />

zum 94. Geburtstag<br />

zum 91. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 60. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Ortsteil Cosa<br />

Pannicke, Günter<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Ortsteil Pösigk<br />

Wendler, Hans<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Förster, Erich<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Ortsteil Ziebigk<br />

Chwoika, Jutta<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Gemeinde Quellendorf<br />

Metzner, Gerhard<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Reichert, Anita<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Faßhauer, Erich<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Pforte, Ruth<br />

zum 75. Geburtstag<br />

Becker, Margot<br />

zum 70. Geburtstag<br />

<strong>Stadt</strong> Radegast<br />

Neubert, Rainer<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Mühlnikel, Inge<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Meyer, Wilfried<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Michael, Käthe<br />

zum 75. Geburtstag<br />

Mietzner, Hans-Heinrich<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Fischer, Ingeborg<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Gemeinde Reupzig<br />

Voigt, Christa<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Voigt, Gerda<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Gemeinde Riesdorf<br />

Römer, Kurt<br />

zum 92. Geburtstag<br />

Friemel, Christa<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Gemeinde Scheuder<br />

Kalkofen, Werner<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />

Teichmann, Hans-Jürgen<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Ortsteil Hohnsdorf<br />

Möller, Christel<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Bergk, Elfriede<br />

zum 75. Geburtstag<br />

Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />

Gräfe, Roland<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Vogt, Wolfgang<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Guß, Hedwig<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Michaelis, Franz<br />

zum 75. Geburtstag<br />

Köhler, Gudrun<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Bunzeck, Isolde<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Hälbig, Klaus<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Ortsteil Klein-Weißandt<br />

Schirmer, Gertrud<br />

zum 90. Geburtstag<br />

Gemeinde Wieskau<br />

Ortsteil Cattau<br />

Deege, Heinz<br />

zum 85. Geburtstag<br />

Gemeinde Zehbitz<br />

Pitschk, Ernst-Joachim<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Ortsteil Zehmitz<br />

Vogel, Joachim<br />

zum 60. Geburtstag<br />

Apel, Gisela<br />

zum 70. Geburtstag<br />

Müller, Waltraud<br />

zum 80. Geburtstag<br />

Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.<br />

Zum Ehejubiläum gratulieren wir<br />

ganz herzlich folgenden Ehepaaren<br />

Am 06.07. zum 50. Hochzeitstag<br />

Inge und Rudolf Heuer in Radegast.<br />

Am 06.07. zum 50. Hochzeitstag<br />

Helga und Bruno Schöne in Radegast.<br />

Am 13.07. zum 50. Hochzeitstag<br />

Renate und Ernst Joachim Meinicke<br />

in Radegast.<br />

Am 19.07. zum 60. Hochzeitstag<br />

Hildegard und Fritz Bagrowski<br />

in Gröbzig.

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