Amtsblatt Nr. 14 - Stadt Südliches Anhalt
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Amts- und Mitteilungsblatt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Siebenschläfer =<br />
7 Wochen Regen?<br />
Woher stammt der Begriff Siebenschläfer? Und was ist dran an der Bauernregel „Das<br />
Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag“? Rund um den Siebenschläfertag<br />
am 27. Juni ranken sich viele Gerüchte und Spekulationen.<br />
Der Siebenschläfer ist ein mausähnliches, nachtaktives Nagetier, das rein äußerlich<br />
dem Eich- oder Grauhörnchen gleicht, dabei aber erheblich kleiner ist. Den Namen hat<br />
der Siebenschläfer aufgrund seines 7 Monate dauernden Winterschlafes. Die so genannte<br />
Schlafmaus lebt in Laubwäldern oder großen Gärten, wo sie sich als Schlafquartier<br />
in der Regel Baumlöcher oder Vogelhäuschen sucht und sich von Waldfrüchten, wie<br />
Bucheckern und Eicheln aber auch von Früchten und Pilzen ernährt.<br />
Meist verbinden die Menschen den Siebenschläfer<br />
mit dem gleichnamigen Nagetier, was allerdings<br />
ein Irrglaube ist. Seinen Namen hat dieser<br />
besondere Tag nämlich von einer alten Legende.<br />
Der Legende zufolge waren die Siebenschläfer<br />
sieben Brüder, die als Christen verfolgt wurden,<br />
sich in einer Höhle versteckte und erst Jahrhunderte<br />
später erwachten.<br />
Den Siebenschläfertag fürchten viele wegen der alten Bauernregel:<br />
„Regnet’s am Siebenschläfertag,<br />
so regnet’s sieben Wochen danach“<br />
Edderitz<br />
Fraßdorf<br />
Glauzig<br />
Görzig<br />
Gröbzig<br />
Großbadegast<br />
Hinsdorf<br />
Libehna<br />
Maasdorf<br />
Meilendorf<br />
Piethen<br />
Prosigk<br />
Quellendorf<br />
Radegast<br />
Reupzig<br />
Riesdorf<br />
Scheuder<br />
Schortewitz<br />
Trebbichau a. d. Fuhne<br />
Weißandt-Gölzau<br />
Wieskau<br />
Zehbitz<br />
Durch die gregorianische Kalenderreform wurde der Siebenschläfertag verschoben,<br />
sodass Bauernregeln heute eigentlich für den 7. Juli gelten.<br />
Der 27. Juni ist als Siebenschläfertag bekannt und ein wichtiger Lostag im bäuerlichen<br />
Wetterkalender. An diesem Tag, so heißt es, entscheidet sich das Wetter der kommenden<br />
Wochen:<br />
„Wenn die Siebenschläfer Regen kochen,<br />
dann regnet´s sieben Wochen.”<br />
In dieser Zeit liegt Mitteleuropa im Einflussgebiet zweier Luftmassen: Im Norden polare<br />
Kaltluft, im Süden tropische Warmluft. Ob Azorenhochs in der kommenden Zeit sonniges<br />
Wetter bringen wird oder Islandtiefs Regen und Kälte entscheidet sich nach dem<br />
„Frontverlauf” Ende Juni. Die Wetterregel hat eine hohe Genauigkeit: In 80 % der Jahre<br />
trifft sie für Süddeutschland, in gut zwei Drittel aller Sommer für den Norden zu. Meteorologisch<br />
schreibt man dieses Phänomen dem Jetstream zu, der sich Ende Juni/Anfang<br />
Juli für einige Zeit stabilisiert und dessen Verlauf das Wetter hier zu Lande stark beeinflusst.<br />
Das haben die Bauern früher nicht gewusst. Aber sie haben das Wetter kontinuierlich<br />
beobachtet, ihre Erfahrungen gesammelt und an folgende Generationen weitergegeben,<br />
sodass wir auch heute noch von mancher alten Bauernregel profitieren können.<br />
Jahrgang 3<br />
Donnerstag, den<br />
12. Juli 2007<br />
Nummer <strong>14</strong>
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 2, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Ortsgruppe der Volkssolidarität e. V. Quellendorf<br />
Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Quellendorf besteht aus 94<br />
Mitgliedern. Diese Mitglieder kommen aus den Gemeinden Quellendorf,<br />
Fraßdorf, Zehmigkau und Diesdorf.<br />
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:<br />
• die Vorsitzende, Frau Rosemarie Greye<br />
• die Hauptkassiererin, Frau Ursula Plötz<br />
• die Gruppenkassierer, Frau Christa Weise, Frau Brigitte Metzner,<br />
Frau Doris Richter, Frau Helga Pfalzgraf und Frau Gisela<br />
Venediger.<br />
Die Vorsitzende und der Vorstand treffen sich regelmäßig. Wir<br />
organisieren für unsere Mitglieder z. B. Ostern, Weihnachten, Muttertag,<br />
Seniorentreffs bei Kaffee und Kuchen sowie anderen Anlässen.<br />
Das Tanzbein darf bei diesen Veranstaltungen auch<br />
geschwungen werden.<br />
Bei jeder Veranstaltung haben wir auch ein kleines Programm.<br />
Dieses Programm wird meistens von den Kindern der Kindertagesstätte<br />
„Sonnenschein“ gestaltet. Seit einem Jahr zeigen uns<br />
auch die Hortkinder einen kleinen Ausschnitt von ihrem Können<br />
mit den Musikinstrumenten (welche sie gerade spielen lernen)<br />
und dabei werden wir auch mit Gedichten und Liedern überrascht.<br />
Außerdem fehlen nicht die Glückwünsche zu Geburtstagen und<br />
Jubiläen. Krankenbesuche bei sehr kranken Mitgliedern werden<br />
durchgeführt. Wir organisieren Vorträge, Tagesfahrten sowie Fahrten<br />
zu Veranstaltungen. Durch die Gemeinde wurde uns vor einem<br />
Jahr ein Raum in der Grundschule zur Verfügung gestellt. Frau<br />
Greye, Herr Greye und der Hausmeister Herr Heilemann, haben<br />
mit sehr viel Fleiß diesen Raum gestaltet. Hier finden <strong>14</strong>-tägig<br />
donnerstags Spiele-Nachmittage, kleinere Veranstaltungen sowie<br />
Vorträge statt.<br />
Rosemarie Greye<br />
Ortsgruppenvorsitzende<br />
1052<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
VGem „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
In der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses<br />
zur Entlastung des Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ für die Haushaltsjahre<br />
2002, 2003 und 2004 am 20.06.2007 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
ZA-01-01/2007<br />
ZA-02-01/2007<br />
ZA-03-01/2007<br />
Beschluss über…<br />
die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />
das Haushaltsjahr 2002<br />
die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />
das Haushaltsjahr 2003<br />
die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für<br />
das Haushaltsjahr 2004<br />
In der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ vom 20.06.2007 wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
VGem-07-02/2007<br />
VGem-08-02/2007<br />
VGem-09-02/2007<br />
VGem-10-02/2007<br />
Beschluss über …<br />
Personalangelegenheit -ATZ<br />
Personalangelegenheit<br />
Personalangelegenheit<br />
Personalangelegenheit<br />
Zum Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde Herr<br />
Roberto Peine gewählt.<br />
Beschluss<br />
Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />
2002. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />
Sachverhalt<br />
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />
hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />
zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />
nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />
ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />
alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />
zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />
gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />
zu übertragen.<br />
Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />
<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />
Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 88 vom 12.09.2005<br />
Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 31 vom 22.09.2005<br />
Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 28 vom 24.11.2005<br />
Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 46 vom 15.09.2005
Seite 3, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />
die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2002 im März/Mai<br />
2005. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen<br />
Ausschusses der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ über die Entlastung des<br />
Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2002<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2002,<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-01-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31,<br />
06369 Weißandt-Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Beschluss<br />
Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />
2003. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />
Sachverhalt<br />
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />
hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />
zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />
nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />
ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />
alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />
zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />
gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />
zu übertragen.<br />
Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />
<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />
Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 88 vom 12.09.2005<br />
Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 31 vom 22.09.2005<br />
Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 28 vom 24.11.2005<br />
Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/ 46 vom 15.09.2005<br />
Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />
die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2003 im März/Mai<br />
2005. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen Ausschusses<br />
der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ über<br />
die Entlastung des Leiters der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2003<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2003,<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-02-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Beschluss<br />
Der zeitweilige Ausschuss der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ beschließt über die Entlastung der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr<br />
2004. Die Entlastung erfolgt ohne Auflagen.<br />
Sachverhalt<br />
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“<br />
hat gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA über die Jahresrechnung<br />
zu beschließen und den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
zu entlasten. Da seit 01.01.2005 der Gemeinschaftsausschuss<br />
nicht mehr existiert, geht dieses Recht auf seine<br />
ehemaligen Mitgliedsgemeinden über. Da es unpraktikabel ist,<br />
alle Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
in einer gemeinsamen Beratung entscheiden<br />
zu lassen, wurden in den Gemeinden Beschlüsse<br />
gefasst, den Bürgermeistern die Entscheidung über die Jahresrechnung<br />
zu übertragen.<br />
Die Gemeinden haben die Beschlüsse hierzu wie folgt gefasst:<br />
<strong>Stadt</strong> Gröbzig Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/155 vom 06.10.2005<br />
Gemeinde Edderitz Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/88 vom 12.09.2005<br />
Gemeinde Maasdorf Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/31 vom 22.09.2005<br />
Gemeinde Piethen Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/28 vom 24.11.2005<br />
Gemeinde Wieskau Beschluss-<strong>Nr</strong>. IV/46 vom 15.09.2005<br />
Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen erfolgte<br />
die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2004 im November<br />
2006. Feststellender Leiter der Vgem. war Herr Ruthard Reimer.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses des zeitweiligen<br />
Ausschusses der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ über die Entlastung des Leiters<br />
der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2004<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Leiters der ehemaligen<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Fuhneaue“ für das Haushaltsjahr 2004,<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. ZA-03-01/2001 vom 20.06.2007 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 4, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Wahlbekanntmachungen<br />
Ergänzungswahl zur Kommunalwahl am 28.10.2007<br />
Bekanntmachung des Wahltages für die Ergänzungswahl<br />
der kommunalen Vertretung der Gemeinde Zehbitz<br />
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreis Köthen/<strong>Anhalt</strong> hat<br />
am 13. Juni 2007 gemäß § 49 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong> als Wahltermin für die Ergänzungswahl der kommunalen<br />
Vertretung der Gemeinde Zehbitz<br />
Sonntag, den 28. Oktober 2007 in der Zeit<br />
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
festgelegt.<br />
gez. Nössler<br />
Wahlleiter<br />
Bekanntgabe des Wahlleiters<br />
und dessen Stellvertreter<br />
Im Auftrag der Gemeinde Zehbitz werden entsprechend § 3 Abs.<br />
1 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> die Namen und<br />
Anschriften des gemeinsamen Wahlleiters und dessen Stellvertreter<br />
bekannt gemacht:<br />
Wahlleiter:<br />
Dienstanschrift:<br />
Stellvertreterin:<br />
Dienstanschrift:<br />
Herr Peter Nössler<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Hauptstraße 31<br />
06369 Weißandt-Gölzau<br />
Frau Rita Wagner<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Hauptstraße 31<br />
06369 Weißandt-Gölzau<br />
gez. Nössler<br />
Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen<br />
für die Bildung des Wahlausschusses<br />
anlässlich der Ergänzungswahl der<br />
kommunalen Vertretung in der<br />
Gemeinde Zehbitz am 28.10.2007<br />
Entsprechend § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) fordere ich hiermit die in der Gemeinde<br />
Zehbitz vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb<br />
eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />
des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer<br />
des Wahlausschusses vorzuschlagen. Die Vorschläge sind<br />
schriftlich unter Angabe des Namens, Vornamens und der Wohnanschrift<br />
bei nachstehender Adresse einzureichen:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />
über<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Hauptstraße 31<br />
06369 Weißandt-Gölzau.<br />
Für den Wahlausschuss sind 3 Beisitzer und 3 stellvertretende<br />
Beisitzer zu berufen.<br />
Nach Ablauf der Vorschlagsfrist werden die Beisitzer des Wahlausschusses<br />
und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter unverzüglich<br />
durch den Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz berufen.<br />
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA<br />
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Amt<br />
als Beisitzer oder stellvertretende Beisitzer nicht innehaben können.<br />
Die Ablehnung der Übernahme oder das Ausscheiden aus einem<br />
Amt als Beisitzer oder stellv. Beisitzer richtet sich nach § 13 Abs.<br />
3 KWG LSA.<br />
gez. Nössler<br />
Wahlleiter<br />
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen<br />
für die Bildung des Wahlvorstandes anlässlich<br />
der Ergänzungswahl der kommunalen<br />
Vertretung in der Gemeinde Zehbitz<br />
am 28.10.2007<br />
Entsprechend § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) fordere ich hiermit die in der Gemeinde<br />
Zehbitz vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb<br />
eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />
des Wahlgebietes als Beisitzer für den zu bildenden Wahlvorstand<br />
vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich unter<br />
Angabe des Namens, Vornamens und der Wohnanschrift bei nachstehender<br />
Adresse einzureichen:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />
über<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Hauptstraße 31<br />
06369 Weißandt-Gölzau.<br />
Gemäß § 8 i. V. m. § 12 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />
(KWG LSA) wird für die Durchführung der Ergänzungswahl<br />
der kommunalen Vertretung am Wahltag, d.<br />
28.10.2007, im Gebiet der Gemeinde Zehbitz ein Wahlbezirk mit<br />
einem Wahlvorstand gebildet.<br />
Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern.<br />
Nach Ablauf der Vorschlagsfrist werden die Beisitzer des Wahlvorstandes<br />
unverzüglich berufen.<br />
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 KWG<br />
LSA Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge<br />
ein Amt als Beisitzer nicht innehaben können.<br />
Die Ablehnung der Übernahme oder das Ausscheiden aus einem<br />
Amt als Beisitzer richtet sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />
gez. Nössler<br />
Wahlleiter<br />
Öffentliche Bekanntmachung des<br />
Wahlleiters für die Ergänzungswahl<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz<br />
am 28.10.2007<br />
Bekanntmachung der Ergänzungswahl<br />
zum Gemeinderat<br />
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Köthen/<strong>Anhalt</strong><br />
hat mit Verfügung vom 13.06.2007 als Wahltermin für die Ergänzungswahl<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz<br />
Sonntag, den 28.10.2007, in der Zeit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
festgelegt.<br />
Wahlberechtigt zur Wahl des Gemeinderates Zehbitz sind alle Einwohner,<br />
die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes<br />
sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates<br />
der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet<br />
haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde<br />
Zehbitz wohnen und ihr Wahlrecht nicht nach § 21 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) verloren haben.<br />
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Union sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den<br />
Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie<br />
besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge Richterspruchs<br />
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren haben (§ 29 Abs. 2a Kommunalwahlordnung<br />
Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> - KWO LSA).
Seite 5, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Einteilung der Wahlbereiche für die<br />
Ergänzungswahl zum Gemeinderat<br />
Das Wahlgebiet der Gemeinde Zehbitz bildet gemäß § 7 Absatz<br />
1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWG LSA) einen<br />
Wahlbereich.<br />
Aufforderung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen für die<br />
Wahl zum Gemeinderat<br />
Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />
fordere ich hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge<br />
für die Ergänzungswahl zum Gemeinderat Zehbitz am<br />
28.10.2007 auf. Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig<br />
einzureichen.<br />
Die Wahlvorschläge sind bei mir entweder auf dem Postwege<br />
unter der Adresse<br />
Wahlleiter der Gemeinde Zehbitz<br />
über<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Hauptstraße 31<br />
06369 Weißandt-Gölzau<br />
oder persönlich bei oben genannter Adresse im Zimmer <strong>Nr</strong>. 211<br />
einzureichen.<br />
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet gemäß § 21<br />
Abs. 2 Satz 2 KWG LSA am<br />
Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr.<br />
Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat können von Parteien<br />
im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von<br />
Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern)<br />
eingereicht werden.<br />
Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander<br />
verbunden werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien,<br />
Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bei mir bis zum<br />
Ablauf der Einreichungsfrist am<br />
Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr<br />
schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den<br />
nach ihren Satzungen für die Gemeinde Zehbitz zuständigen Parteiorganen,<br />
den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder<br />
den Einzelbewerbern unterzeichnet sein.<br />
Die Zahl der ergänzend zu wählenden Vertreter für den Gemeinderat<br />
Zehbitz beträgt gemäß § 36 Abs. 3 GO LSA drei (3).<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf bis zu 8<br />
Bewerber enthalten (§ 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 KWG LSA). Die Reihenfolge<br />
der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein<br />
(§ 21 Abs. 4 Satz 4 i. V. m. § 24 Abs. 1 und 2 KWG LSA).<br />
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf<br />
nur den Namen dieses Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 KWG LSA).<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung<br />
für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag<br />
einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe<br />
oder von der Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag<br />
vom Einzelbewerber oder von der Vertrauensperson unterzeichnet<br />
sein (§ 30 Abs. 3 KWO LSA).<br />
Darüber hinaus muss ein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat<br />
Zehbitz von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten,<br />
jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches<br />
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).<br />
Für die Wahl zum Gemeinderat Zehbitz<br />
sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag<br />
erforderlich.<br />
Berücksichtigt werden dabei nur solche Unterstützungsunterschriften,<br />
die bis zum<br />
Montag, dem 03.09.2007, 18.00 Uhr<br />
abgegeben wurden.<br />
Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />
Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine<br />
Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />
Die Originalunterschriften der Wahlberechtigten müssen auf amtlichen<br />
Formblättern erbracht werden. Darauf sind neben der Unterschrift<br />
Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des<br />
Unterzeichners anzugeben.<br />
Bei der Anforderung der kostenfreien amtlichen Formblätter sind der<br />
Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden<br />
Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />
diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben.<br />
Parteien und Wählergruppen haben zu bestätigen, dass die Bewerber<br />
bereits nach § 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt worden sind.<br />
Zu weiterem Inhalt und Form der Wahlvorschläge zur Wahl des<br />
Gemeinderates Zehbitz verweise ich auf die §§ 21 ff. KWG LSA<br />
und §§ 30 ff. KWO LSA.<br />
Von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter sind durch<br />
Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 KWG<br />
LSA nachfolgende Parteien und Wählergruppen für die Wahl zum<br />
Gemeinderat befreit:<br />
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)<br />
Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
(SPD)<br />
Partei des Demokratischen Sozialismus<br />
(PDS)<br />
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen<br />
Formblätter sind kostenfrei in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches-<strong>Anhalt</strong>“,<br />
Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-Gölzau erhältlich.<br />
Als Ansprechpartner stehen Frau Wagner und Frau Fetke zur Verfügung.<br />
gez. Nössler<br />
Wahlleiter<br />
Veröffentlichung von Wahlbekanntmachungen<br />
anlässlich der Ergänzungswahl<br />
der kommunalen Vertretung der<br />
Gemeinde Zehbitz am 28. Oktober 2007<br />
Die nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) und der Kommunalwahlordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (KWO LSA) vorgeschriebenen<br />
öffentlichen Bekanntmachungen anlässlich der Ergänzungswahl<br />
der kommunalen Vertretung am 28.10.2007 werden entsprechend<br />
§ 80 KWO LSA in ortsüblicher Weise veröffentlicht.<br />
Die Bekanntmachungen des Wahlleiters und der Gemeinde erfolgen,<br />
falls es wegen des Erscheinungstages des Amts- und Mitteilungsblattes<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches-<strong>Anhalt</strong>“<br />
nicht anders möglich ist, in den entsprechend der Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Zehbitz festgelegten Schaukästen.<br />
Diese befinden sich an folgenden Stellen:<br />
Zehbitz:<br />
- Dorfstraße 40 (Gemeindebüro)<br />
Ortsteil Lennewitz:<br />
- vor der Dorfstraße 9 (Dorfplatz)<br />
Ortsteil Wehlau:<br />
- am Gartengrundstück Dorfstraße 22 (Dorfplatz)<br />
Ortsteil Zehmitz:<br />
- neben der Bushaltestelle (Dorfplatz)<br />
gez. Nössler<br />
Wahlleiter<br />
Gemeindewahlleiterin<br />
Gemeinde Edderitz<br />
Öffentliche Bekanntmachung der<br />
Zusammensetzung des Wahlausschusses<br />
für die Bürgermeisterwahl am 26. August<br />
2007 in der Gemeinde Edderitz<br />
Aufgrund der §§ 10 Abs. 1 und 10a KWG LSA sowie § 4 Abs. 2<br />
KWO LSA wurden nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer<br />
und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter des Wahlausschusses<br />
für die Bürgermeisterwahl am 26. August 2007 berufen.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 6, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Entsprechend § 4 Abs. 4 KWO LSA mache ich die Zusammensetzung<br />
des Wahlausschusses hiermit öffentlich bekannt.<br />
Vorsitzende/r<br />
Stellvertretende/r<br />
Vorsitzende/r<br />
Wahlleiterin<br />
Stellvertretende Wahlleiterin<br />
Petra Bauer<br />
Christina Schmidt<br />
Siedlerweg 5 Schulstraße 1<br />
06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />
Beisitzer/innen<br />
Stellvertretende<br />
Beisitzer/innen<br />
Katrin Reiß<br />
Kathrin Lehmann<br />
Schillerstraße <strong>14</strong> John-Schehr-Straße 2<br />
06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />
Simone Richter<br />
Annett Schönburg<br />
Ernst-Thälmann-Str. 27 Breitscheidstraße 22<br />
06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />
Andrea Schmidt<br />
Ilse Schult<br />
Thomas-Müntzer-Ring 18 Karl-Marx-Straße 15<br />
06388 Edderitz 06388 Edderitz<br />
gez. Bauer<br />
Gemeinde Fraßdorf<br />
In der Sitzung des Gemeinderates Fraßdorf<br />
am 19.06.2007 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …..<br />
FRA/GR-06-03/2007 zur Neufassung der Hundesteuersatzung<br />
der Gemeinde Fraßdorf<br />
FRA/GR-07-03/2007 zur Vergabe der Erneuerung der Brunnenabdeckung<br />
vor dem Verwaltungsgebäude,<br />
ehemals Jacobi, Siedlung 7<br />
FRA/GR-08-03/2007 zur gemeindlichen Stellungnahme zu einem<br />
Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />
FRA/GR-10-03/2007 zur gemeindlichen Stellungnahme zu einem<br />
Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />
Hundesteuersatzung<br />
der Gemeinde Fraßdorf<br />
Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land<br />
Sachsen-<strong>Anhalt</strong> vom 05. Oktober 1993 (GO LSA) in der derzeit<br />
geltenden Fassung und der §§ 2, 3 des Kommunalabgabengesetz<br />
des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong> vom 13. Dezember 1996 (KAG)<br />
in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde<br />
Fraßdorf in der Sitzung am 19.06.2007 folgende Hundesteuersatzung<br />
beschlossen.<br />
§ 1<br />
Steuergegenstand<br />
(1) Die Gemeinde Fraßdorf erhebt die Hundesteuer nach dieser<br />
Satzung.<br />
(2) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate<br />
alten Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet.<br />
Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, ist<br />
davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate alt ist.<br />
§ 2<br />
Steuerschuldner<br />
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.<br />
(2) Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde zu persönlichen<br />
Zwecken im eigenen Interesse oder im Interesse seiner<br />
Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb<br />
aufgenommen hat.<br />
(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate<br />
im Jahr gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen<br />
gehalten hat, es sei denn er kann nachweisen, dass der Hund<br />
bereits in einer anderen Gemeinde/<strong>Stadt</strong> in der Bundesrepublik<br />
Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.<br />
(4) Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von<br />
ihren Haltern gemeinsam gehalten.<br />
§ 3<br />
Entstehung und Ende der Steuerpflicht<br />
(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein<br />
Hund in einem Haushalt aufgenommen oder mit dem 1. des<br />
Monats, der dem Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt<br />
geworden ist. In den Fällen des § 2 Abs. 3 beginnt die Steuerpflicht<br />
mit dem 1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem der<br />
Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.<br />
(2) Bei Zuzug eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht mit<br />
dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.<br />
(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem<br />
die Hundehaltung beendet wird oder in dem der Halter wegzieht.<br />
Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird,<br />
abhanden kommt oder verstirbt.<br />
§ 4<br />
Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld<br />
(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum<br />
ist das Kalenderjahr.<br />
(2) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres,<br />
so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.<br />
(3) Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes<br />
am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres. Beginnt<br />
die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht<br />
die Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpflicht<br />
beginnt (§ 3 Abs. 1).<br />
§ 5<br />
Festsetzung und Fälligkeit<br />
(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder, wenn die Steuerpflicht<br />
erst während des Kalenderjahres beginnt, für den Rest des<br />
Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. Dieser Bescheid gilt<br />
bis zum Eingehen eines neuen Bescheides auch für die folgenden<br />
Jahre, eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />
Der Hundesteuerbescheid hat somit Dauerwirkung bis Änderungen<br />
bekannt gegeben werden.<br />
(2) Die Steuer ist mit dem Jahresbetrag am 01.07. eines jeden<br />
Jahres fällig.<br />
(3) Ein fälliger Teilbetrag ist innerhalb eines Monats nach Heranziehung<br />
zu entrichten.<br />
§ 6<br />
Steuersatz<br />
(1) Die Steuer beträgt jährlich<br />
für den ersten Hund<br />
für den zweiten Hund<br />
und für<br />
40,00 Euro<br />
60,00 Euro<br />
jeden weiteren Hund<br />
90,00 Euro.<br />
(2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 8 gewährt wird, sind<br />
bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.<br />
Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 9 gewährt wird, werden<br />
mitgezählt.<br />
(3) Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 jährlich<br />
für den ersten Kampfhund und<br />
250,00 Euro<br />
jeden weiteren Kampfhund<br />
500,00 Euro.<br />
(4) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen<br />
Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften<br />
die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder<br />
von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen<br />
kann.
Seite 7, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:<br />
Bandog, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Dogue de<br />
Bordeaux, Staffordshire-Bull-Terrier, Mastino Espanol, Mastino Neapolitano,<br />
Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Fila Brasileiro und Tosa-Inu.<br />
§ 7<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
für Steuervergünstigungen<br />
(1) Die Gewährung von Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen,<br />
Steuerermäßigungen) nach den §§ 8 und 9 richtet sich nach den Verhältnissen<br />
zu Beginn des Kalenderjahres. In den Fällen des § 3 Abs.<br />
1 sind die Verhältnisse bei Beginn der Steuerpflicht maßgeblich.<br />
(2) Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für<br />
welche die Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll<br />
1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,<br />
2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden<br />
3. die in den Fällen des § 9 <strong>Nr</strong>. 3 und 4 geforderte Prüfung vor dem<br />
im Abs. 1 genannten Zeitpunkt mit Erfolg abgelegt haben<br />
4. und wenn der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren nicht<br />
rechtskräftig wegen Tierquälerei bestraft ist.<br />
(3) Anträge auf Gewährung einer Steuervergünstigung sollen bis zum<br />
Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides gestellt<br />
werden.<br />
§ 8<br />
Steuerbefreiungen<br />
Steuerbefreiung wird nur auf Antrag gewährt für:<br />
1. Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber<br />
oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen<br />
sind solche die einen Schwerbehindertenausweis mit den<br />
Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ und „H“ besitzen. Ein Ausbildungsnachweis<br />
des Hundes ist durch Vorlage nachzuweisen,<br />
2. Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich<br />
für die Bewachung von Herden verwendet werden,<br />
3. Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten<br />
Jagdaufsehern, sofern diese Inhaber des Jagdscheines sind,<br />
und der Hund ausschließlich zum Zwecke der Jagd eingesetzt wird,<br />
4. Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden,<br />
bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Erwerb.<br />
§ 9<br />
Für Hunde des § 6 Abs. 1 wird die Steuer auf Antrag<br />
auf 50 v. H. ermäßigt für:<br />
1. einen Hund, der der Bewachung von bewohnten Gebäuden dient<br />
und vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m Luftlinie<br />
entfernt liegen,<br />
2. einen Hund, der der Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen<br />
dient, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mehr als<br />
300 m Luftlinie entfernt liegen.<br />
3. Hunde, die eine für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde vorgeschriebene<br />
Prüfung vor Leistungsprüfern der zuständigen Fachorganisation<br />
mit Erfolg abgelegt haben und für den Zivilschutz,<br />
Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen.<br />
Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses<br />
nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter<br />
Weise glaubhaft zu machen.<br />
4. Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt<br />
haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen.<br />
5. Hunde die von zugelassenen Unternehmungen des Bewachungsgewerbes<br />
oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen<br />
Zwecken auch zur Ausübung des Wachdienstes dienen.<br />
§ 10<br />
Meldepflicht<br />
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von <strong>14</strong> Tagen<br />
nach Aufnahme oder, wenn der Hund durch Geburt von einer von ihm<br />
gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von <strong>14</strong> Tagen nach<br />
Ablauf des dritten Monats nach der Geburt bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die Gemeinde Fraßdorf<br />
schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 2 Abs. 3 muss die Anmeldung<br />
innerhalb von <strong>14</strong> Tagen nach dem Tage, an dem der Zeitraum<br />
von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.<br />
(2) Entfallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder<br />
Steuerbefreiung, ist der Hundehalter verpflichtet, dies bis zum Ende<br />
des Folgemonats nach Eintritt des Grundes für den Wegfall der Vergünstigung<br />
bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“,<br />
handelnd für die Gemeinde Fraßdorf schriftlich anzuzeigen.<br />
(3) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von <strong>14</strong> Tagen<br />
nach Beendigung der Hundehaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die Gemeinde Fraßdorf schriftlich<br />
abzumelden (tierärztliche Bescheinigung erwünscht). Andernfalls<br />
gilt als Beendigung der Steuerpflicht, in den Fällen des § 3 Abs. 3,<br />
frühestens das Ende des Monats der schriftlichen Abmeldung (Posteingang)<br />
des Hundes. Im Falle einer Veräußerung sind bei der Abmeldung<br />
Name und Anschrift des Erwerbes anzugeben.<br />
§ 11<br />
Hundesteuermarken<br />
(1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet<br />
angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die im Eigentum<br />
der Gemeinde Fraßdorf verbleibt, ausgegeben.<br />
(2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Haltung des<br />
Hundes gültig.<br />
(3) Der Hundehalter hat dem/den von ihm gehaltenem/n Hund/en die<br />
gültige Steuermarke sichtbar anzulegen.<br />
(4) Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige<br />
über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von <strong>14</strong> Tagen an<br />
die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“, handelnd für die<br />
Gemeinde Fraßdorf zurückzugeben.<br />
(5) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter auf Antrag<br />
eine Ersatzmarke ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer<br />
unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke. Die unbrauchbar<br />
gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust<br />
geratene Hundesteuermarke wiederaufgefunden, ist die wiedergefundene<br />
Hundesteuermarke an die Gemeinde Fraßdorf unverzüglich<br />
zurückzugeben.<br />
§ 12<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Zuwiderhandlungen gegen den § 10 Abs. 1 sowie gegen den § 11<br />
Abs. 3 und 4 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 2 KAG-LSA.<br />
Die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten des § 10 Abs. 1 wird mit einem<br />
Bußgeld von monatlich 2,00 Euro des Verzuges geahndet. Die jeweilige<br />
Ordnungswidrigkeit des § 11 Abs. 3 und 4 wird mit einem Bußgeld<br />
von 5,00 Euro geahndet.<br />
§ 12 a<br />
Billigkeitsregelung nach § 13a Abs. 1 KAG-LSA<br />
Ansprüche aus einem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder<br />
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine<br />
erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch<br />
durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung<br />
nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil<br />
erlassen werden.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die bisherige Hundesteuersatzung vom 10.12.2002<br />
außer Kraft.<br />
§ <strong>14</strong><br />
Bekanntmachungsverfügung<br />
Vorstehende Satzung wird durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Fraßdorf, den 19.06.2007<br />
Bürgermeister
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 8, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Gemeinde Glauzig<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, dem 23.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Gemeindebüro<br />
Glauzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
Glauzig statt.<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />
dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />
über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen Teil<br />
der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde<br />
Glauzig im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens<br />
gemäß § 20 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) i. V. m. § 172 Wassergesetz (WG)<br />
LSA für den Neubau einer Trinkwasserleitung (Parallelleitung)<br />
von Güsten zum Hochbehälter Hammelberge<br />
10. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />
Gemeinde Glauzig gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trebbichau<br />
an der Fuhne<br />
11. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />
Gemeinde Glauzig gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2.<br />
Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Windpark Trebbichau<br />
an der Fuhne“ der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne<br />
12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
13. Einwohnerfragestunde<br />
<strong>14</strong>. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
19. Beratung und Beschlussfassung zur gemeindlichen Stellungnahme<br />
gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu Bauanträge<br />
20. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
21. Schließung der Sitzung<br />
gez. Schöbe<br />
Vorsitzender des Gemeinderates Glauzig<br />
Gemeinde Görzig<br />
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Görzig<br />
Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong>, in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung<br />
am 24.05.2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 beschlossen:<br />
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden<br />
Erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag<br />
des Haushaltsplanes<br />
gegenüber nunmehr<br />
bisher festgesetzt auf<br />
€ € € €<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
a) im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen 41.000 1.196.700 1.237.700<br />
die Ausgaben 7.100 1.660.800 1.667.900<br />
b) im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 43.200 217.000 260.200<br />
die Ausgaben 15.000 275.200 260.200<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird<br />
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 102.900 Euro um 17.100 Euro vermindert, damit auf 85.800 Euro neu festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.<br />
Die Steuersätze werden nicht geändert.<br />
Görzig, den 19.06.2007<br />
§ 5
Seite 9, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Bekanntmachung<br />
der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde<br />
Görzig, Beschluss-<strong>Nr</strong>. Gör/086/2007 für das Haushaltsjahr 2007<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Kommunalaufsichtbehörde des Landkreises Köthen/<strong>Anhalt</strong> erteilte<br />
mit Schreiben vom 19.06.2007 die Genehmigung nach § 100 (2) -<br />
Kreditaufnahmen - Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />
<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) unter der aufschiebenden Bedienung, dass davon<br />
50.000 Euro erst aufgenommen werden dürfen, wenn die Gemeinde<br />
nachvollziehbar nachweist, dass die Kreditaufnahme für den<br />
Abwasserbereich über Beiträge und Gebühren finanziell abgesichert<br />
ist.<br />
Der 1. Nachtrashaushaltsplan 2007 wird gemäß § 94 Abs. 3 GO<br />
LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 13.07.2007 bis 25.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Zimmer 2<strong>14</strong> (Kämmerei):<br />
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Görzig, den 19.06.2007<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
<strong>Stadt</strong> Gröbzig<br />
In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
der <strong>Stadt</strong> Gröbzig am 28.06.2007<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />
Beschluss über…<br />
GRÖ-SR-47-07/2007 einen Pachtvertrag<br />
GRÖ-SR-48-07/2007 einen Pachtvertrag<br />
GRÖ-SR-50-07/2007 den Aufstellungsbeschluss gemäß §<br />
2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur 3. Änderung<br />
des gemeinsamen Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> Gröbzig sowie<br />
der Gemeinden Edderitz, Maasdorf,<br />
Piethen und Wieskau<br />
GRÖ-SR-55-07/2007 die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> Gröbzig für<br />
die Friedhöfe Gröbzig, Werdershausen<br />
und Wörbzig<br />
GRÖ-SR-56-07/2007 eine unbefristete Niederschlagung<br />
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> Gröbzig einschließlich der<br />
Ortsteile Werdershausen und Wörbzig<br />
Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />
<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und<br />
5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der derzeit gültigen<br />
Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung am 28.06.2007<br />
die nachfolgende Satzung beschlossen:<br />
Satzung der <strong>Stadt</strong> Gröbzig einschließlich der<br />
Ortsteile Werdershausen und Wörbzig für die<br />
Erhebung von Friedhofsgebühren für die Friedhöfe<br />
Gröbzig, Werdershausen und Wörbzig<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
Für die Benutzung der Friedhöfe der <strong>Stadt</strong> Gröbzig und für die<br />
Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen werden Gebühren<br />
nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist, wer sich der <strong>Stadt</strong> Gröbzig gegenüber<br />
zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder wer die Benutzung<br />
der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Verleihung von Nutzungsrechten<br />
oder der Durchführung sonstiger Leistungen beantragt<br />
hat.<br />
(2) Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig,<br />
so haften diese als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Verleihung von Nutzungsrechten<br />
oder mit der Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen<br />
bzw. sonstiger Leistungen.<br />
(2) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />
§ 4<br />
Billigkeitsregelung<br />
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder<br />
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit<br />
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der<br />
Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren<br />
Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz<br />
oder zum Teil erlassen werden.<br />
§ 5<br />
Art und Höhe der Gebühren<br />
1. Gebühren für Verleihung und Verlängerung des Nutzungsrechtes<br />
an den Grabstätten<br />
1.1. Reihengräber<br />
1.1.1. für Kinder unter 5 Jahre<br />
(Nutzungszeit 15 Jahre) 281,00 €<br />
1.1.2. für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre<br />
(Nutzungszeit 15 Jahre) 290,00 €<br />
1.1.3. Urnenreihengrab (Nutzungszeit 15 Jahre) 274,00 €<br />
1.2. Wahlgräber<br />
1.2.1. Kindergrab (Nutzungszeit 25 Jahre) 290,00 €<br />
1.2.1. Erdwahlgrab, einstellig<br />
(Nutzungszeit 25 Jahre) 310,00 €<br />
1.2.2. Doppelgrab (Nutzungszeit 25 Jahre) 620,00 €<br />
1.2.3. Urnengrab (Nutzungszeit 20 Jahre) 270,00 €<br />
1.3. Verlängerung Wahlgräber<br />
1.3.1. Verlängerung Kindergrab um 5 Jahre 58,00 €<br />
1.3.2. Verlängerung Erdwahlgrab um 5 Jahre 62,00 €<br />
1.3.3. Verlängerung Urnenwahlgrab um 5 Jahre 67,50 €<br />
1.4. Urnengemeinschaftsanlage<br />
(Nutzungszeit 25 Jahre) 390,00 €<br />
2. Benutzungsgebühren<br />
2.1. Nutzung der Trauerhalle 41,00 €<br />
3. Einebnung von Grabstätten<br />
(Entfernen und Entsorgung von Einfassung, Grabstein,<br />
Sockel incl. Fundament)<br />
3.1. Erdwahl- oder Reihengrab 45,00 €<br />
3.2. Kindergrab 27,00 €<br />
3.3. Urnenwahl- oder Reihengrab 16,00 €
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 10, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
4. Sonstige Gebühren<br />
4.1. Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen 12,00 €<br />
4.2. Beisetzungsgenehmigung 12,00 €<br />
4.3. Ausstellung einer Nutzungsurkunde 10,00 €<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen der <strong>Stadt</strong><br />
Gröbzig für den Friedhof in Gröbzig vom <strong>14</strong>.10.2003 sowie die 1.<br />
Änderungssatzung vom 11.11.2004, für den Friedhof Werdershausen<br />
vom 17.12.2003 sowie die 1. Änderungssatzung vom<br />
11.11.2004 und die Friedhofssatzung der Gemeinde Wörbzig vom<br />
01.01.1993 sowie die 1. Änderungssatzung vom 02.12.1996 und<br />
die 2. Änderungssatzung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />
Gröbzig, den 28.06.2007<br />
Gemeinde Großbadegast<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, dem 16.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus<br />
der Gemeinde Großbadegast eine öffentliche/nichtöffentliche<br />
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großbadegast statt.<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />
Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Informationen zum Sachstand der Maßnahme „Rückbau<br />
ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen“<br />
10. Neufassung der Satzung über Aufwandsentschädigung,<br />
Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde<br />
Großbadegast<br />
11. Diskussion zur Haushaltsplanung 2008<br />
12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
13. Einwohnerfragestunde<br />
<strong>14</strong>. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
19. Veräußerung von Grund und Boden in der Gemarkung<br />
Großbadegast, Flur 5, Flurstück 152, tlw. 260 m<br />
20. Veräußerung von Grund und Boden in der Gemarkung<br />
Großbadegast, Flur 3, Flurstücke 130 und <strong>14</strong>6 tlw.<br />
21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
22. Schließung der Sitzung<br />
gez. Friedrich<br />
Vorsitzender des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Großbadegast<br />
Gemeinde Meilendorf<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
Meilendorf am 21.06.2007 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
MEI/GR-09-05/2007<br />
MEI/GR-10-05/2007<br />
MEI/GR-15-05/2007<br />
MEI/GR-11-05/2007<br />
MEI/GR-12-05/2007<br />
MEI/GR-13-05/2007<br />
MEI/GR-<strong>14</strong>-05/2007<br />
Beschluss über …<br />
über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Meilendorf für das<br />
Haushaltsjahr 2004<br />
über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Meilendorf für das<br />
Haushaltsjahr 2005<br />
über eine überplanmäßige Ausgabe bei<br />
der Haushaltsstelle 6300.9400<br />
zum Kauf eines Kommunalfahrzeuges<br />
zur gemeindlichen Stellungnahme zu<br />
einem Bauantrag gemäß § 36 BauGB<br />
über die Vergabe der Planungsleistungen<br />
über die Leistungsphasen 8 + 9<br />
sowie die örtliche Bauüberwachung für<br />
den Ausbau des Gehweges und der<br />
Fahrbahn in der Zehmigkauer Straße von<br />
der Kreuzung bis Ortsausgang Richtung<br />
Fraßdorf in Meilendorf, OT Zehmigkau<br />
zur Vergabe „Ausbau des Gehweges<br />
und der Fahrbahn in der Zehmigkauer<br />
Straße von der Kreuzung bis Ortsausgang<br />
Richtung Fraßdorf in Meilendorf,<br />
OT Zehmigkau“<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Meilendorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 21.06.2007 über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Meilendorf für das Haushaltsjahr 2004.<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA<br />
S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung<br />
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2006<br />
(GVBL. LSA S. 522) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis zu<br />
Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Gemäß<br />
Abs. 2 stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />
der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht<br />
des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA<br />
sowie einer Stellungnahme zu diesem Bericht innerhalb eines<br />
Jahres nach Ende des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vor.<br />
Gemäß Abs. 3 entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung<br />
des Bürgermeisters. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung<br />
oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er dafür Gründe<br />
zu nennen. Die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2004<br />
erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises<br />
Köthen vom 02.03.2007 bis 15.03.2007. Nach Abs. 5 ist der<br />
Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu<br />
machen.<br />
Eine Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2004 erfolgt<br />
ohne Auflagen.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über<br />
die Entlastung der Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Meilendorf für das<br />
Haushaltsjahr 2004<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />
Gemeinde Meilendorf, Beschluss <strong>Nr</strong>. MEI/GR-09-05/2007 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß §<br />
108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.
Seite 11, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Meilendorf beschließt in seiner<br />
Sitzung am 21.06.2007 über die Entlastung der Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Meilendorf für das Haushaltsjahr 2005.<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA<br />
S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung<br />
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16. November 2006<br />
(GVBL. LSA S. 522) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis zu<br />
Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Gemäß<br />
Abs. 2 stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />
der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht<br />
des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA<br />
sowie einer Stellungnahme zu diesem Bericht innerhalb eines<br />
Jahres nach Ende des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vor.<br />
Gemäß Abs. 3 entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung<br />
des Bürgermeisters. Verweigert der Gemeinderat die Entlastung<br />
oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er dafür Gründe<br />
zu nennen. Die Prüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2005<br />
erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises<br />
Köthen vom 16.03.2007 bis 27.03.2007. Nach Abs. 5 ist der<br />
Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu<br />
machen.<br />
Eine Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2005 erfolgt<br />
ohne Auflagen.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über die<br />
Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde<br />
Meilendorf für das Haushaltsjahr 2005<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />
Gemeinde Meilendorf, Beschluss <strong>Nr</strong>. MEI/GR-10-05/2007 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Gemeinde Prosigk<br />
In der Sitzung des Gemeinderates Prosigk<br />
am 25.06.2007 wurde folgender<br />
Beschluss gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
PRO-GR-17-06/2007<br />
Beschluss über …<br />
die Stellungnahme der Gemeinde<br />
Prosigk gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu einem Bauantrag<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, dem 23.07.2007, 19:00 Uhr, findet im neuen<br />
Gemeindezentrum Prosigk eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Prosigk statt.<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />
Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Satzung über Art und Umfang der Straßenreinigung und<br />
den Winterdienst in der Gemeinde Prosigk<br />
10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
11. Einwohnerfragestunde<br />
12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
<strong>14</strong>. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
17. Zustimmung zur Versteigerung des Grundstückes in der<br />
Gemarkung Prosigk, Flur 5, Flurstück 18/1<br />
18. Beratung und Beschlussfassung zur Auflösung eines<br />
städtebaulichen Vertrages<br />
19. Kauf eines Kommunalfahrzeuges<br />
20. Anfragen der Ratsmitglieder (nicht öffentlicher Teil)<br />
21. Schließung der Sitzung<br />
gez. Volker Richter<br />
Vorsitzender des Gemeinderates der Gemeinde Prosigk<br />
<strong>Stadt</strong> Radegast<br />
Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 17.07.2007, 19:00 Uhr, findet im Freizeitzentrum<br />
Radegast, Walter-Rathenau-Str. 8, 06369 Radegast eine<br />
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 12, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />
Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der<br />
<strong>Stadt</strong>sanierung für das Sanierungsgebiet „Radegast-Innenstadt“<br />
für das Haushaltsjahr 2007<br />
10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
11. Einwohnerfragestunde<br />
12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
<strong>14</strong>. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
17. Verzicht auf das Widerspruchsrecht Grundbuchblatt 465,<br />
Gemarkung Radegast, Flur 4, Flurstück 181/4<br />
18. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der<br />
<strong>Stadt</strong> Radegast gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu<br />
Bauanträge<br />
19. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Liegenschaft<br />
in der Gemarkung Radegast, Flur 4, Flurstück<br />
163<br />
20. Beratung und Beschlussfassung zu Baumfällanträgen<br />
21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
22. Schließung der Sitzung<br />
gez. Graf<br />
Vorsitzender des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />
In der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />
Radegast am 25.06.2007 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Rad/SR-23-06/2007<br />
Rad/SR-24-06/2007<br />
Rad/SR-25-06/2007<br />
Rad/SR-26-06/2007<br />
Rad/SR-27-06/2007<br />
Beschluss über …<br />
Bestätigung der Jahresrechnung<br />
2005 und Entlastung des Bürgermeisters<br />
für die Haushaltsführung<br />
Zustimmung eines Baumfällantrages<br />
Ablehnung eines Baumfällantrages<br />
Vergabe Erneuerung Spielplatzgeräte<br />
Grundschule Radegast<br />
Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />
gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
zum Bauantrag „Um- und Anbau<br />
Wohnhaus und Errichtung Garage“<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Bestätigung der Jahresrechnung 2005 und<br />
der Entlastung des Bürgermeisters für die<br />
Haushaltsführung der <strong>Stadt</strong> Radegast<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 25.06.2007<br />
Beschluss<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Radegast bestätigt die Jahresrechnung<br />
2005 und beschließt die Entlastung des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong><br />
Radegast für das Haushaltsjahr 2005.<br />
Bekanntmachung<br />
Die Jahresrechnung 2005 mit dem Rechenschaftsbericht liegt<br />
gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 GO LSA in der Zeit vom 13.07.2007<br />
bis 25.07.2007 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Südliches-<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-Gölzau,<br />
in der Kämmerei, Zimmer 2<strong>14</strong> während der Dienststunden öffentlich<br />
aus.<br />
Montag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Freitag 7.00 Uhr - 12.00 Uhr.<br />
Radegast, den 26.06.2007<br />
Gemeinde Riesdorf<br />
In der Sitzung des Gemeinderates Riesdorf<br />
am 19.06.2007 wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst<br />
B.-<strong>Nr</strong>.<br />
RIE/GR-09-04/2007<br />
RIE/GR-10-04/2007<br />
RIE/GR-11-04/2007<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …<br />
den Festlegungsbeschluss zum Ausscheiden<br />
eines Gemeinderates<br />
die Entscheidung des Gemeinderates<br />
Riesdorf in Anwendung § 26 Abs.<br />
4 Satz 3 GO LSA über die Fragestellung<br />
des Bürgerentscheides vom<br />
22.04.2007<br />
die Vergabe der Pflege von gemeindlichen<br />
Grünflächen<br />
Gemeinde Schortewitz<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
Schortewitz am 26.06.2007 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst<br />
Schor/GR-57-06/2007<br />
Schor/GR-58-06/2007<br />
Schor/GR-59-06/2007<br />
Schor/GR-60-06/2007<br />
Schor/GR-61-06/2007<br />
Schor/GR-62-06/2007<br />
Beschluss über …<br />
Feststellung der Jahresrechnung<br />
2003 und Entlastung des Bürgermeisters<br />
für das Haushaltsjahr 2003<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr 2007<br />
Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe:<br />
Neubau und Sanierung des<br />
Abwasserkanalnetzes -Schächte und<br />
Hausanschlüsse -<br />
Vergabe Neubau und Sanierung<br />
Abwasserkanalnetz „Platz des Friedens“<br />
bis „An der LPG“<br />
Vergabe Renovierungsarbeiten Gruppenraum<br />
in der Kindertagesstätte<br />
Vergabe zum Kauf eines Kommunalfahrzeuges
Seite 13, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Bestätigung der Jahresrechnung 2003 und<br />
der Entlastung des Bürgermeisters für die<br />
Haushaltsführung der Gemeinde Schortewitz<br />
- Gemeinderatssitzung am 26.06.2007<br />
1. Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz beschließt über die<br />
Entlastung des Bürgermeisters des der Gemeinde Schortewitz<br />
für das Haushaltsjahr 2003.<br />
2. Bekanntmachung<br />
Die Jahresrechnung 2003 mit dem Rechenschaftsbericht liegt<br />
gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 GO LSA in der Zeit vom 13.07.2007<br />
bis 25.07.2007 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches-<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-Gölzau,<br />
in der Kämmerei, Zimmer 2<strong>14</strong> während der Dienststunden öffentlich<br />
aus.<br />
Montag<br />
und<br />
Dienstag<br />
und<br />
Mittwoch<br />
und<br />
Donnerstag<br />
und<br />
Freitag<br />
Schortewitz, den 26.06.2007<br />
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />
In der Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau am 27.06.2007<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
WEI/GR-32-04/2007<br />
WEI/GR-33-04/2007<br />
WEI/GR-34-04/2007<br />
WEI/GR-35-04/2007<br />
WEI/GR-36-04/2007<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …<br />
die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />
das Haushaltsjahr 1998<br />
die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />
das Haushaltsjahr 1999<br />
die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für<br />
das Haushaltsjahr 2000<br />
die Mitgliedschaft im Verein „Institut<br />
für Kunststofftechnologie und -recycling<br />
(IKTR) e. V.<br />
die Stellungnahme der Gemeinde<br />
Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu einem Bauantrag<br />
In der Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses der Gemeinde<br />
Weißandt-Gölzau am 25.06.2007 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst<br />
Beschluss über…<br />
WEI/HA-04-03/2007<br />
eine Personalangelegenheit<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 1998.<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne<br />
am <strong>14</strong>.06.2007 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst<br />
Beschluss über …<br />
Tre/GR-25-07/2007 Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden<br />
des GR-Mitgliedes Hilbig,<br />
Tino<br />
Tre/GR-26-07/2007 Entscheidung über die Gültigkeit der<br />
Bürgermeisterwahl am 22.04.07 in<br />
der Gemeinde Trebbichau a. d. F.<br />
Tre/GR-27-07/2007 Aufnahme eines Darlehens<br />
Tre/GR-28-07/2007 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007<br />
der Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />
Tre/GR-29-07/2007 Vergabe Straßenbaumaßnahme<br />
„Lehmberg“<br />
Tre/GR-30-07/2007 Vergabe Straßenbaumaßnahme<br />
„Feldberg“<br />
Tre/GR-31-07/2007<br />
Vergabe Straßenbaumaßnahme „Am<br />
Hang“<br />
Tre/GR-32-07/2007 Erwerb von Grund und Boden<br />
Gemarkung Trebbichau a. d. Fuhne,<br />
Flur 3, Flurstücke 82/1 und 82/2<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />
Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />
das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />
nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />
Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />
legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />
Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />
dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />
Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />
der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />
aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />
Jahreshaushaltsrechnung 1998 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />
vom 30.09.2005 bis 21.10.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />
über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />
Jahr 1998 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />
1998<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-32-04/2004<br />
vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite <strong>14</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 1999.<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />
Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />
das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />
nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />
Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />
legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />
Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />
dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />
Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />
der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />
aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />
Jahreshaushaltsrechnung 1999 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />
vom 27.10.2005 bis 10.11.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />
über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />
Jahr 1999 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />
1999<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-33-04/2004<br />
vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden<br />
des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />
<strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
7.00 bis 12.00 Uhr<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt die<br />
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2000.<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 GO LSA vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher<br />
Vorschriften vom 16. November 2006 ist in der Jahresrechnung<br />
das Ergebnis zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres<br />
nachzuweisen. Gemäß Abs. 2 stellt der Bürgermeister die<br />
Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und<br />
legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
gemäß § 130 Abs. 1 GO LSA sowie einer Stellungnahme zu diesem<br />
Bericht innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres<br />
dem Gemeinderat vor. Gemäß Abs. 3 entscheidet der<br />
Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert<br />
der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen<br />
aus, hat er Gründe zu nennen. Die Prüfung der<br />
Jahreshaushaltsrechnung 2000 der Gemeinde W.-Gölzau erfolgte<br />
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Köthen<br />
vom 11.11.2005 bis 28.11.2005. Nach Abs. 5 ist der Beschluss<br />
über die Jahresrechnung und die Entlastung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. Im<br />
Jahr 1998 war Herr Wagner Bürgermeister der Gemeinde W.-Gölzau.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung des Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau für das Haushaltsjahr<br />
2000<br />
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau Beschluss-<strong>Nr</strong>. WEI/GR-34-04/2004<br />
vom 28.06.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wird gemäß<br />
§ 108 Abs. 5 GO LSA für die Dauer von 7 Arbeitstagen ausgelegt.<br />
Die Auslegung erfolgt vom 16.07.2007 bis 24.07.2007 während<br />
der Dienststunden des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“, Hauptstraße 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau (Zimmer 2<strong>14</strong>):<br />
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr<br />
IMPRESSUM<br />
Amts- und Mitteilungsblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Das Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />
<strong>Anhalt</strong>“ mit den Mitgliedsgemeinden Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Görzig,<br />
Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen,<br />
Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Schortewitz,<br />
Trebbichau a.d. Fuhne, Weißandt-Gölzau, Wieskau, Zehbitz erscheint in der<br />
Regel <strong>14</strong>-tägig jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag<br />
sein, erscheint es am darauffolgenden Werktag) und wird kostenlos an alle<br />
Haushalte verteilt.<br />
- Druck: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />
An den Steinenden 10, Telefon 03535/489-0, Telefax 03535/489-115<br />
- Herausgeber des <strong>Amtsblatt</strong>es und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:<br />
DER LEITER DES GEMEINSAMEN VERWALTUNGSAMTES<br />
06369 Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31<br />
- Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen<br />
Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der<br />
Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />
geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Ein<br />
Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht.<br />
- Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Schröder,<br />
Telefon:(034978)265-15, E-Mail:hschroeder@suedliches-anhalt.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Karin Berger, Telefon: 0171/4 <strong>14</strong> 40 35
Seite 15, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung der 1. Verbandsversammlung<br />
2007 des Trinkwasserzweckverbandes<br />
Zörbig<br />
Termin: Dienstag, den 24.07.2007<br />
Uhrzeit: 18.00 Uhr<br />
Ort: 06780 Zörbig, Markt 12, Sitzungssaal 2. Etage<br />
Tagesordnung der Verbandsversammlung<br />
I. Öffentlicher Teil:<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollkontrolle<br />
(vom 21.11.2006)<br />
TOP 3: Abstimmung der Tagesordnung<br />
TOP 4: Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss<br />
2006<br />
TOP 5: Betriebliche Information<br />
TOP 6: Sonstiges<br />
TOP 7: Anfragen der Mitglieder<br />
Zörbig, 11.06.2007<br />
gez. Sonnenberger<br />
Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />
Information<br />
des Abwasserzweckverbandes<br />
Raguhn - Zörbig<br />
In den letzten Wochen kam es häufig zu Wetterlagen, die durch<br />
Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern und z. T. mit<br />
Hagelschlag gekennzeichnet waren. Dabei fielen im Verbandsgebiet<br />
an verschiedenen Orten teilweise 25 bis 40 Liter Regen in<br />
der Stunde.<br />
Das hatte zur Folge, dass dieser Niederschlag zu erheblichen Teilen<br />
über die Schächte in den öffentlichen Straßen, Wegen und<br />
Plätzen in das Schmutzwasserkanalnetz des Verbandes gelangte.<br />
Verstärkt wurde dies noch durch den Umstand, dass es in einigen<br />
Bereichen unserer Mitgliedsgemeinden üblich ist, sein Niederschlagswasser<br />
vom privaten Grundstück auf öffentliche Fläche<br />
abzuleiten, aber auch die ordnungswidrige Einleitung von<br />
Niederschlagswasser direkt in den Schmutzwasserkanal im privaten<br />
Grundstück ist nicht auszuschließen.<br />
Wie bekannt, wird das Schmutzwasser in den einzelnen Orten<br />
über Freigefälleleitungen gesammelt und mittels Pumpwerke über<br />
Druckleitungen zum nächsten Ort bzw. zum jeweiligen Klärwerk<br />
transportiert. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Kapazitäten<br />
unseres Kanalnetzes aufgrund der vorhandenen Leitungsquerschnitte<br />
begrenzt sind und auch die Menge, die über die Pumpen<br />
transportiert werden kann, ist durch die Querschnitte der<br />
Druckleitungen und der damit abgestimmten Pumpenleistung<br />
begrenzt.<br />
Die genannten Regenmengen belasteten unser gesamtes Kanalnetz<br />
in der Art und Weise, dass es trotz voller Pumpenleistung<br />
zum Rückstau in den Ortsnetzen kam. Dies wiederum führte zum<br />
Rückstau in die Grundstücke einzelner Anschlussnehmer, u. a. in<br />
der <strong>Stadt</strong> Raguhn und den Ortschaften Cösitz und Salzfurtkapelle<br />
der <strong>Stadt</strong> Zörbig.<br />
Bei allem Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die ein Rückstau<br />
in das eigene Grundstück bzw. Gebäude verursacht, ist jeder<br />
Grundstückseigentümer für die Rückstausicherung, z. B. mittels<br />
Rückstauklappe, selbst verantwortlich.<br />
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf § 12 Absatz 1<br />
der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Raguhn - Zörbig, in<br />
dem es heißt:<br />
„Rückstauebene ist die Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden<br />
Grundstück. Unter der Rückstauebene liegende<br />
Räume, Schächte und Schmutzwasserabläufe usw. müssen<br />
gemäß DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die<br />
Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und<br />
dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.“<br />
Da die Wetterexperten prognostizieren, dass es zukünftig immer<br />
häufiger zu solchen Wetterextremen kommen wird, können wir<br />
nur an alle Grundstückseigentümer die Aufforderung richten, sich<br />
mit qualitativ gut funktionierenden Rückstauklappen auszustatten,<br />
da für Schäden durch Rückstau im Kanalnetz in der Regel<br />
keine private Versicherung eintreten wird, auch nicht die Haftpflichtversicherung<br />
des Verbandes. In einigen Fällen, so wurden<br />
wir informiert, haben die eingebauten Rückschlagklappen bei<br />
Rückstau im Kanalnetz nicht richtig geschlossen, sodass trotz<br />
der empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen Schmutzwasser in die<br />
Keller eindrang. Dies war hauptsächlich bei mechanischen Rückschlagklappen<br />
der Fall. Im Laufe der Zeit können sich hier Feststoffe<br />
absetzen, sodass die Klappe nicht mehr richtig schließen<br />
kann. Wir empfehlen deshalb, die Rückschlagklappen regelmäßig<br />
zu warten und dies auch zu dokumentieren.<br />
Seitens des AZV Raguhn - Zörbig werden in den nächsten Wochen<br />
punktuell Überprüfungen von Grundstücken hinsichtlich der ordnungsgemäßen<br />
Ableitung des Niederschlagswassers im Grundstück<br />
erfolgen. Zudem werden wir auch Abstimmungen mit den<br />
zuständigen Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden hinsichtlich<br />
der Problematik des Ableitens von Niederschlagswasser von privaten<br />
Flächen auf öffentliche Flächen und wie dem Einhalt geboten<br />
werden kann, führen.<br />
Dank des Engagements unserer Mitarbeiter im Rahmen der Bereitschaft<br />
konnte die Betriebsbereitschaft unserer Abwasseranlagen<br />
ständig aufrecht erhalten und so noch größere Schäden von manchem<br />
Grundstück abgewendet werden, zumal auch unsere Anlagen<br />
durch die Gewitter und Blitzeinschläge beeinflusst wurden.<br />
Und mit welchem Ausmaß und welchen Schäden gerechnet werden<br />
kann, übermittelten eindrucksvoll die Bilder aus anderen<br />
Regionen Deutschlands.<br />
Unsere Anlagen funktionieren nicht nur im Sommer und bei Trokkenwetter,<br />
wie der eine oder andere Bürger im Verbandsgebiet<br />
vermutet. Unsere Schmutzwasseranlagen sind auf die Bedürfnisse<br />
des Verbandsgebietes bezüglich Schmutzwasser ausgerichtet,<br />
wo auch der Einfluss normaler Regenereignisse Berücksichtigung<br />
fand. Sie funktionieren rund um die Uhr und an 365<br />
bzw. 366 Tagen im Jahr. Sie sind aber nicht für das Ableiten von<br />
extremen Starkregenereignissen konzipiert. Wir betreiben nach<br />
wie vor ein Schmutzwasserleitungssystem.<br />
Deshalb wenden wir uns an alle Grundstückseigentümer mit dem<br />
Hinweis:<br />
Überprüfen Sie Ihre Niederschlagswasserableitung im Grundstück.<br />
Unterbinden Sie umgehend die Einleitung in das Schmutzwasserleitungssystem<br />
und beenden Sie die Ableitung auf öffentliche<br />
Flächen. Möglicherweise schaden Sie sich sonst nur selber,<br />
aber zu mindestens andere.<br />
gez. Eschke<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
AZV Raguhn - Zörbig
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 16, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Bereich Gröbzig<br />
16.07.2007 bis 23.07.2007<br />
Frau Dipl.-Med. C. Schultz, Gröbzig<br />
Tel. 03 49 76/2 22 38<br />
23.07.2007 bis 30.07.2007<br />
Herr Dipl.-Med. A. Petri, Köthen<br />
Tel. 0 34 96/51 00 34<br />
Bereich Quellendorf/Reupzig/<br />
Weißandt-Gölzau/Radegast<br />
Scheck über 3.100 Euro<br />
von den ÖSA Versicherungen<br />
Durch die Mitarbeiterin Frau Schmidt und den Mitarbeiter<br />
Herrn Raber von der ÖSA - Öffentliche Versicherungen Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />
- erfolgte am 26.06.2007 die Übergabe eines<br />
Schecks.<br />
Die schadensquotenabhängige Gewinnbeteiligung 2006<br />
ergab für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Südliches <strong>Anhalt</strong> insgesamt 3.100 Euro.<br />
16.07.2007 bis 23.07.2007<br />
Herr Dr. F. Försterling, Weißandt-Gölzau<br />
Tel. 01 63/6 79 52 86<br />
23.07.2007 bis 30.07.2007<br />
Frau Dipl.-Med. Funk, Radegast<br />
Tel. 03 49 78/2 25 42<br />
Mitteilungen<br />
Info zur Inventur der Abfallbehälter<br />
bei der GfA Köthen mbH<br />
Die GfA Köthen mbH wird im Zeitraum Juni - September 2007<br />
eine Zählung und Inventur ihrer im Alt-Landkreis und der <strong>Stadt</strong><br />
Köthen/<strong>Anhalt</strong> ausgestellten Abfallbehälter vornehmen.<br />
Dabei werden die Behälter bei der Leerung an den Entsorgungstagen<br />
gezählt, dem zugehörigen Grundstück zugeordnet und mit Strichcode-Aufklebern<br />
versehen.<br />
Wir bitten alle Bürger uns bei dieser Aktion zu unterstützen und ihre<br />
Behälter für Hausmüll, Bioabfall und Papier an den jeweiligen Entsorgungstagen<br />
lt. Tourenplan direkt vor dem Grundstück herauszustellen.<br />
Die Behälter sollen auch dann herausgestellt werden, wenn<br />
sie nicht gefüllt sind. Dies soll bitte solange geschehen, bis die Behälter<br />
von uns mit den Strichcode-Aufklebern versehen worden sind.<br />
Haushalte, die ihre Abfallbehälter auf Sammelstellplätze stellen, werden<br />
gebeten, an ihre Behälter einen Zettel mit Name und Hausnummer<br />
anzubringen.<br />
Die von uns angebrachten Strichode-Aufkleber müssen dauerhaft an<br />
den Abfallbehältern verbleiben. Sie dienen uns zur Erkennung der<br />
Behälter, die dann von der GfA im Rahmen der Entsorgungstouren<br />
geleert werden sollen.<br />
Bei Fragen hierzu erreichen Sie uns wie immer unter 0 34 96/7 00 80<br />
oder 0 34 96/70 08 65.<br />
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Bürgern für ihre freundliche<br />
Unterstützung.<br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am<br />
Donnerstag, dem 26. Juli 2007<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN<br />
BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />
Fragen zur Werbung?<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist der<br />
16. Juli 2007<br />
Melden Sie sich unter: 03 49 78/2 65 - 15<br />
per E-Mail: hschroeder@suedliches-anhalt.de<br />
Ihre Anzeigenfachberaterin<br />
Karin Berger<br />
berät Sie gern.<br />
Funk: 0171/4 <strong>14</strong> 40 35<br />
www.wittich.de
Seite 17, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Neuwahl des Vorsitzenden des<br />
Gemeinschaftsausschusses der<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
In der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“ am 20.06.2007 wurde Herr<br />
Roberto Peine mit Wirkung zum 01.07.2007 zum Vorsitzenden<br />
des Gemeinschaftsausschusses gewählt.<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Verabschiedung der Mitarbeiterin<br />
Frau Edelgard Grabe<br />
Nach fast 42 Dienstjahren bei der <strong>Stadt</strong> Gröbzig bzw. den Verwaltungsgemeinschaften<br />
„Fuhneaue“ und „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
beendete Frau Edelgard Grabe zum 30.06.2007 ihre aktive Laufbahn,<br />
um in die wohlverdiente Altersteilzeit einzutreten.<br />
Herr Nössler bedankte sich - auch im Namen des Gemeinschaftsausschusses<br />
- bei dem VGem-Ausschuss-Vorsitzenden,<br />
Herrn Hilbig, für die angenehme Zusammenarbeit und wünscht<br />
ihm für die Zukunft alles Gute. Er überreichte ihm einen Blumenstrauß<br />
und ein kleines Präsent.<br />
Frau Grabe, die im Gröbziger Ortsteil Werdershausen beheimatet<br />
ist, zählt somit zu den am längsten im öffentlichen Dienst unserer<br />
Behörde beschäftigten Arbeitnehmern.<br />
Die Aufgaben von Frau Grabe werden künftig Herr Merx und Frau<br />
Heenemann mit übernehmen.<br />
Wir danken Edelgard Grabe für die geleistete Arbeit und wünschen<br />
ihr viel Gesundheit und Freude mit ihren Kindern und Enkelkindern.<br />
Wilke<br />
Nössler<br />
Personalrat<br />
Leiter der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Vereine<br />
Goldene Konfirmation<br />
des Jahrgangs 1957<br />
Der Tag der „Goldenen Konfirmation“ sollte allen Teilnehmer als<br />
ein erlebnisreicher in Erinnerung bleiben. Der Besuch des Schulmuseums<br />
in Görzig zu besonderen Jubiläumsklassentreffen ist<br />
bei vielen Schuljubilaren schon zu einer sehr netten Tradition<br />
geworden. Wir blicken auf 50 Jahre Grundschulabschluss zurück<br />
und so trafen sich die Teilnehmer des Jahrgangs bereits um 10:00<br />
Uhr in Görzig. Aus dem besonderen Anlass führte uns Herr<br />
Stammwitz zunächst zur evangelischen Kirche, zeigte uns auf<br />
den Kirchhof den Burgwall und erläuterte die ersten slawischen<br />
Ansiedlungen. Auch zeigte er uns die Lüftungslöcher der im Kellergewölbe<br />
vorhandenen Grabkammer und berichtete von einer<br />
inszenierten ferngesteuerten Kamerafahrt, um dieses Grabmal zu<br />
erforschen. Bemerkenswert sind auch die sieben barocken Grabdenkmale<br />
in Form reich ornamentierter Sarkophage auf dem Kirchhof.<br />
Dann gingen wir zurück in den Schulraum des Museums und<br />
zwängten uns mit Gelächter und viel Spaß in die alten engen<br />
Schulbänke, um eine Unterrichtsstunde zu erleben. Was konnte<br />
man da nicht alles wiederfinden! Schulranzen, Schiefertafel,<br />
Schreibgriffel, Griffelkasten, ja sogar der Griffelanspitzer fehlte<br />
nicht. Lese- und Rechenbücher, Schreib- und Rechenhefte noch<br />
aus dem 19. Jahrhundert. Alte landwirtschaftliche Gerätschaften;<br />
das Schulmuseum ist eine wahre Fundgrube, um das ländliche<br />
Leben der vergangenen Zeit wieder in Erinnerung zu bringen.<br />
Während dieser Unterrichtsstunde hatte der Lehrer Stammwitz<br />
keinen Ärger mit seinen Schülern.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 18, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Die saßen mucksmäuschenstill und lauschten seinen Worten.<br />
Erinnerungen kamen, wie wir damals, 1949 die Einschulung erlebten.<br />
Viele hatten keinen Ranzen, keine Schiefertafel, Holzpantoffeln<br />
oder Igelit-Schuhe an den Füßen. Oder wie schwer es für die<br />
Jungen und Mädchen war nach dem Grundschulabschluss eine<br />
Lehrstelle zu finden und nun, erst <strong>14</strong> Jahre alt, das Leben in die<br />
eigene Hand nehmen zu müssen.<br />
Für <strong>14</strong>:00 Uhr war die „Goldene Konfirmation“ in der Dorfkirche<br />
in Gnetsch angesagt. Wir ließen die Autos in Weißandt-Gölzau<br />
stehen und liefen unseren alten Schulweg, an den Ellern vorbei<br />
nach Gnetsch. Denn in der Gnetscher Schule (heute Gesellschaftsraum<br />
der Gemeinde) hatten wir zwei Jahre Unterricht. Die<br />
originelle kleine Kirche im Jugendstil hat sich in ihrem Äußeren<br />
schon recht hübsch herausgeputzt, doch die Wände des Innenraumes<br />
benötigen zwingend eine umfassende Sanierung. Um die<br />
Blicke von diesem traurigen Anblick abzulenken, ließen wir den<br />
Altarraum in ein Blumenmeer versinken. Der 5. Mai 2007 war der<br />
Sonntag der Kantate. Pfarrerin Frau Kroll-Janes hatte sehr viele<br />
Lieder auf dem Programm. Das war schon ein kleines Problem<br />
für uns, aber so ab der zweiten Strophe brummten auch die Männer<br />
mit. Frau Kroll-Janes hielt eine sehr schöne Predigt, erinnerte<br />
an den Pfarrer Loose, der uns die Erstkonfirmation abgenommen<br />
hatte. Welche Tricks er anwandte, damit wir uns bei der<br />
Beantwortung der Prüfungsfragen ja nicht blamierten. Immer wieder<br />
gelang es ihr, seine Naturverbundenheit, seine Freundlichkeit<br />
und Hilfsbereitschaft der Jugend gegenüber durch die Auswahl<br />
passender Lieder darzustellen und in Erinnerung zu bringen. Still<br />
gedachten wir auch all denen, die bereits in jungen Jahren aus<br />
dem Leben scheiden mussten. Es war eine sehr andachts- und<br />
gefühlvolle „Goldene Konfirmation“, die wir erleben durften.<br />
Anschließend trafen wir uns mit den restlichen Schulabgängern<br />
des Jahrgangs 1957 zu dem Jubiläums-Klassentreffen. Alte Bilder<br />
wurden herumgereicht und die Namen der ehemaligen Lehrer<br />
zusammengetragen. Es war ein Stimmengeschwirr, jeder<br />
berichtete über Dummheiten und Kinderstreiche, Schulerlebnisse<br />
auch über manche ernste Sachen, die passierten, die man<br />
überstehen musste und über die nun endlich locker berichtet werden<br />
konnte. Es war ein wunderschöner Tag, der in Erinnerung<br />
bleiben wird und nach Wiederholung verlangt. Das war unser Ziel.<br />
Mandy Horn und Wolfgang Wagner blickten als Gnadenhochzeit<br />
feierndes Jubelpaar auf die letzten 70 Ehejahre zurück. In örtlicher<br />
Mundart erinnerten die beiden als Gölzau und Großweißandt<br />
an verschiedene Begebenheiten, an gute und an weniger gute<br />
Zeiten. So manch sarkastischer Seitenhieb fiel dabei auch auf die<br />
anstehende Kommunalreform. Die Kindergartenkinder boten dem<br />
Hochzeitspaar ein lustiges Unterhaltungsprogramm und die Mitglieder<br />
des Schützenvereins feuerten drei Salutschüsse ab. Althergebracht<br />
mit „Puparschknall“ (einem besonderen Schwarzbier)<br />
stießen die Einwohner schließlich auf das Paar und die nächsten<br />
70 Jahre an.<br />
Der Karnevalsklub Gölzau kann als dreimaliger Sieger des obligatorischen<br />
Gaudiwettkampfes den Pokal nun endgültig in die<br />
Vitrine stellen. In den Disziplinen Skifahren, Hufeisenwerfen und<br />
Wassertragen konnte der Verein den Feuerwehr-, Tanz- und Heimatverein<br />
(FTH) Zschepkau und den Heimatverein Weißandt-Gölzau<br />
auf die Plätze verweisen. Bis in den späten Abend hinein<br />
wurde schließlich auf dem Tanzfleck (dem früheren Ortszentrum<br />
von Großweißandt) gefeiert und getanzt, untermalt von Showeinlagen<br />
des Karnevalsklubs.<br />
Wieder 3 tolle Tage in Reinsdorf<br />
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Pfarrerin Frau Kroll-Janes<br />
für die schön gestaltete „Goldene Konfirmation“, bei Herrn Stammwitz<br />
für seine nette Unterrichtsstunde und bei der Familie Schmidt<br />
in Weißandt-Gölzau für die vorbildliche gastronomische Betreuung.<br />
Regina Michel/Weißandt-Gölzau<br />
Mit Freibier auf das Gemeindejubiläum<br />
Gleich zwei Jubiläen konnten an „Kleene Pfingsten“ zum traditionellen<br />
„Jemeenebier“ in Weißandt-Gölzau gefeiert werden.<br />
Einerseits liegt die Sanierung des historischen Tanzflecks inzwischen<br />
zehn Jahre zurück und zum anderen wurde vor 70 Jahren<br />
durch Fusion von Großweißandt und Gölzau die Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />
gebildet.<br />
Vom 22.06. bis 24.06.2007 feierten die Reinsdorfer ihr, nun schon<br />
zur Tradition gewordenes, Dorf- und Heimatfest. Der Kultur- und<br />
Feuerwehrverein Reinsdorf hatte eingeladen und viele, viele waren<br />
auch in diesem Jahr wieder nach Reinsdorf geströmt.<br />
Den Besuchern wurde an 3 Tagen ein buntes und abwechslungsreiches<br />
Programm geboten. Für Jung und Alt war etwas<br />
dabei.<br />
Am Freitag startete das bunte Treiben mit einem Dartsturnier. Aus<br />
dem Lars Fischer als Sieger hervorging. Der Abend wurde von<br />
Musik und Tanz umrahmt. Die Countrytanzeinlagen der Tanzgruppe<br />
des Vereins gaben dem Abend ein romantisches Wildwestflair.<br />
Gestärkt mit Gittis Erbsensuppe ging es am Samstag ab 13.30 Uhr<br />
zum Ringreiten. Hier bewies sich eine Frau, Nicole Koch, als die<br />
Beste.
Seite 19, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Der größte Könner war in diesem Jahr Dirk Wünsch, der nach<br />
einem Stechen siegte.<br />
Wer beim Spiel kein Glück hatte, konnte es bei der Verlosung versuchen.<br />
Hier war garantiert jedes Los ein Gewinn.<br />
Für das leibliche Wohl sorgten W. Schäfer mit seinen Thurländer<br />
Hähnchen, der Wittenberger Asia Imbiss und die Lecker-/Schlekkermäuler<br />
kamen mit den Eisspezialitäten der Köthener Eisbären<br />
GmbH und vielen selbst gebackenen Kuchen auf ihre Kosten.<br />
Der Werdershausener Heimatund<br />
Gesangverein<br />
lädt alle recht herzlich zum<br />
diesjährigen Heimatfest<br />
unter dem Motto Western & Country<br />
am 20.07. und 21.07 2007 ein<br />
Freitag, 20.07.07<br />
20.00 Uhr offizielle Eröffnung,<br />
Schwein vom Spieß und mexikanische<br />
Grillwürstchen<br />
Knüppelkuchen und frischgebackene<br />
texanische Pizzabrötchen<br />
21.30 Uhr Fackelumzug mit musikalischer Begleitung<br />
durch die „MELONAS“,<br />
anschließend gemütliches Beisammensein<br />
am Lagerfeuer<br />
Anschließend boten die Laienkünstler des Kultur- und Feuerwehrvereins<br />
Reinsdorf unter Leitung von Madlen Petz ein<br />
anspruchsvolles Programm, das die Lachmuskeln der zahlreichen<br />
Festbesucher nicht schonte. Ideenreich und witzig führten sie uns<br />
mit den Mainzelmännchen von Werbeblock zu Werbeblock, der<br />
wie im Fernsehen vom Hauptfilm unterbrochen wird. Beim Anblick<br />
der Beiträge hätte manch Anbieter gestaunt, wie witzig und originell<br />
Werbung sein kann, und auch kabarettistische Züge waren<br />
erkennbar.<br />
Ganz neu präsentierte sich der Hauptfilm. Mit einer Rapunzel, die<br />
erst ihr Haar wachsen lassen musste und damit ihren Prinzen auf<br />
eine harte Probe stellte.<br />
Mit viel Applaus und Zuspruch würdigten die Zuschauer das dargebotene<br />
Programm.<br />
Die “Edderitzer Seebadschwäne“ bereicherten den Tanzabend<br />
am Samstag und wurden mit reichlich Applaus belohnt.<br />
Der Kultur- und Feuerwehrverein bedankt sich an dieser Stelle<br />
bei allen Mitwirkenden und die breite Unterstützung, die zum<br />
Gelingen des Festes beigetragen haben.<br />
Den Abschluss fand das traditionelle Sommerfest mit einem zünftigen<br />
Frühschoppen, bei dem alle Kegelfreunde wieder ihr Können<br />
beweisen konnten.<br />
Samstag, 21.07.07<br />
ab 11.00 Uhr Spiel und Spaß für Alt und Jung<br />
Lasso werfen,<br />
Pfeil-und-Bogen-Schießen, Wettnageln<br />
und vieles mehr<br />
Ab 13.00 Uhr musikalischer Unterhaltung mit den<br />
„MELONAS“<br />
<strong>14</strong>.00 Uhr Ringreiten<br />
Hutpflicht für alle Zuschauer natürlich im<br />
Westernstil<br />
ab <strong>14</strong>.00 Uhr<br />
Kuchen<br />
ab 17.00 Uhr<br />
20.00 Uhr Tanz im Festzelt<br />
Kaffee und hausgebackener rustikaler<br />
Verlosung unserer einzigartigen Tombolapreise<br />
Jedes Los gewinnt!<br />
Für deftige Speisen und kühle Getränke sorgt an beiden<br />
Tagen das Salon-Team vom Getränkehandel<br />
„H. Schön“.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 20, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Schulnachrichten/Kindergärten<br />
In der Kita „Haus der Sonnenkinder“<br />
ist immer was los<br />
Kindertag auf dem Gelände der Kita<br />
Es wurde zünftig gefeiert. Alle Kinder kamen mit bunt geschmückten<br />
Fahrzeugen, Rollern, Laufräder, Fahrrädern und Puppenwagen.<br />
Für Abwechslung war gesorgt. Die Kinder fuhren mit der<br />
Feuerwehr, auf der Hopseburg und am Glücksrad herrschte ein<br />
reges Treiben. Die Kinder der Zuckertüten- und Bummigruppe<br />
boten uns allen ein sehr interessantes Programm. Für das leibliche<br />
Wohl war natürlich auch gesorgt. Eis von Saroya sowie die<br />
Getränke und Grillwürstchen schmeckten allen gut.<br />
Heimatfest in Piethen<br />
am 27.07./28.07.2007<br />
Freitag, den 27.07.2007<br />
20.00 Uhr Open-Air-Party mit DJ Holly<br />
Samstag, den 28.07.2007<br />
13.30 Uhr Aufstellung zum Ringreiten,<br />
Begrüßung durch den Hauptmann<br />
und musikalischer<br />
Umzug durch das Dorf zur<br />
Reitbahn<br />
<strong>14</strong>.00 Uhr Traditionelles Ringreiten<br />
ab <strong>14</strong>.00 Uhr Frisches Brot und andere<br />
Leckereien aus dem Backofen<br />
15.00 Uhr Preiskegeln<br />
15.30 Uhr Buntes Nachmittagsprogramm<br />
Musikalische Unterhaltung<br />
bei Kaffee und Kuchen mit<br />
den Melonas<br />
Puppentheater und Drehorgel<br />
mit Dr. Klimt<br />
Modenschau mit Grünbaum-<br />
Moden und Modells aus Piethen<br />
20.00 Uhr Sommernachtsparty<br />
mit Überraschungen<br />
Erotisches zur Nacht<br />
23.00 Uhr Höhenfeuerwerk<br />
Eintritt: Erwachsene 3,00 €<br />
Kinder bis <strong>14</strong> Jahre: 1,00 €<br />
Vielen Dank an alle Helfer und Sponsoren für den gelungenen<br />
Tag.<br />
Kita „Haus der Sonnenkinder“<br />
Weißandt-Gölzau<br />
Schülertreffen 2008<br />
Treffen aller ehemaligen Schülerinnen und Schüler<br />
der Schule in Görzig<br />
In unserer Gegend haben Klassentreffen eine lange Tradition. Einige<br />
Klassen finden sich regelmäßig und sehr oft, andere aller fünf<br />
oder zehn Jahre zusammen. Es gibt Klassen, bei denen blieb es<br />
bei nur einem Treffen, weil der Organisator fehlt. Die Vorbereitung<br />
ist in den letzten Jahren auch immer komplizierter geworden.<br />
Wenn es vor 20 Jahren ehemalige Schüler aus Görzig nach Halle,<br />
Dessau oder Berlin zur Arbeit zog, sind die Entfernungen heute<br />
viel größer geworden. München, Koblenz, Zürich, Madrid, Dubai,<br />
Dublin und Mallorca sind mir als Arbeitsstätte ehemaliger Schüler<br />
bekannt.
Seite 21, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Fast alle, der nun in aller Welt Arbeitenden, stehen mit ihren Eltern<br />
oder Großeltern noch in Verbindung. Daher ist angedacht, den<br />
Tag des Festumzuges der 1035-Jahr-Feier am 06.07.2008 auch<br />
als einen Tag des Treffens aller ehemaligen Schülerinnen und<br />
Schüler der Schule Görzig zu nutzen. Wir rufen die Eltern oder<br />
Großeltern auf, ihren Kindern oder Enkeln dieses Wochenende<br />
als Besuchswochenende vorzuschlagen. Vielleicht lässt sich der<br />
Urlaub bei vielen Absolventen so planen, dass die Eltern oder<br />
Großeltern besucht werden und der Abend des 06.07.2008 neben<br />
den Angeboten auf der Festwiese auch die Ehemaligen zusammenführt.<br />
GR Axel Finsch<br />
<strong>Stadt</strong>bibliothek Gröbzig<br />
Am 19. Juni besuchten die angehenden ABC-Schütze aus dem<br />
Kindergarten „Pumuckl“ die <strong>Stadt</strong>bibliothek Gröbzig. Zweck ihres<br />
Besuches war eine kleine Bibliotheksführung und die Ausleihe<br />
von Medien zum Thema „Sicherer Schulweg“.<br />
Wesentlich zum Wohlfühlen tragen tägliche Spielpausen auf dem<br />
Spielplatz, dem Bolzplatz oder Bewegung mit vielen Spielgeräten<br />
auf dem Schulhof bei.<br />
Hier erholen sich die Schüler von der anstrengenden Unterrichtsarbeit.<br />
Diese basiert auf dem schulinternen Lehrplan, ist<br />
geprägt durch die Leitideen unseres Schulprogramms und favorisiert<br />
kurz gesagt das Lernen mit Kopf, Herz und Hand. Gesunde<br />
Ernährung und viel Bewegung kennzeichnen unsere Schule<br />
ebenso wie die vielfältigen Unterrichtsformen in den einzelnen<br />
Klassen. Selbstständiges Lernen in Schul- oder Klassenprojekten<br />
gehören ebenso dazu wie die Teilnahme an der bewegten<br />
Schule und Aktion Fit wie ein Turnschuh. Auch steht Sportförderunterricht<br />
auf dem Stundenplan.<br />
Grundschule Radegast sagt tschüss<br />
Am 18. Juli 2007 gibt es die Zeugnisse des Schuljahres 2006/07.<br />
Für 23 von 90 Schülern der Grundschule Radegast endet damit<br />
die 4-jährige Grundschulzeit. Die Rektorin, 6 Lehrerinnen, 2 Pädagogische<br />
Mitarbeiterinnen, 3 Erzieherinnen des Hortes der <strong>Stadt</strong><br />
Radegast, eine Schulsekretärin und technische Mitarbeiter haben<br />
sie 4 Jahre lang durch die Grundschule begleitet, ihnen Wissen<br />
und Können vermittelt, ihre Fähigkeiten und Neigungen entdecken<br />
geholfen und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und im Rechnen<br />
ausgeprägt.<br />
Viele schöne Erlebnisse und Eindrücke nehmen besonders unsere<br />
Viertklässler mit in die Sommerferien. Werden sie ihre gemeinsame<br />
Grundschulzeit mit einem Schullandheimaufenthalt und<br />
einem zünftigen Abschlussfest beenden.<br />
Auch die anderen Klassen haben interessante Wandertage, Fahrten,<br />
Lesenächte und viele schöne gemeinsame Erlebnisse gehabt.<br />
Höhepunkte im Schulleben im 2. Schulhalbjahr waren neben dem<br />
Tag der Verkehrserziehung am 1. Juni unser gemeinsames Sportfest<br />
mit der Grundschule Weißandt-Gölzau, welches seit über 10<br />
Jahren stattfindet und am 2. Juni der Tag der offenen Tür.<br />
Im fairen leichtathletischen Dreikampf ging es neben der Ermittlung<br />
der besten Sportler der einzelnen Jahrgänge um das sportlichste<br />
Mädchen und den sportlichsten Jungen der beiden Grundschulen.<br />
In diesem Jahr gingen die Pokale an Lina Hellmich aus<br />
Radegast und Eric Eilert aus Cösitz. Auch den Sieg im Zweifelderballspiel<br />
konnten die Radegaster Dritt- und Viertklässler mit<br />
nachhause nehmen.<br />
Das geschah in hellen und gut ausgestatteten Klassenräumen, in<br />
den Fachräumen für Sachunterricht, Englisch/Musik, Ethik und<br />
Gestalten. Eine Bibliothek mit 5 internetfähigen Computerarbeitsplätzen<br />
kennzeichnet die Lernatmosphäre ebenso wie die<br />
Computer in den Klassenräumen.<br />
Zum Tag der offenen Tür machte unsere Schule ihre Türen ganz<br />
weit auf. Viele Besucher konnten begrüßt werden. Sehen - staunen<br />
- mitmachen war eine Einladung zum Experimentieren, zum<br />
Wissenstest in Religion, zum Vortrag über Sachsen-<strong>Anhalt</strong>, zum<br />
Englischunterricht, Papierschöpfen, Basteln und Sporttreiben.
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 22, <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong>/2007<br />
Höhepunkt war das Kulturprogramm. Hier zeigten viele kleine Künstler,<br />
angeleitet durch Frau Kroek, Frau Ducke und Frau Bobert was in<br />
ihnen steckt. Auf viel Beifall für ihre Mühe musste nicht gewartet werden.<br />
Das Schuljahr ist zu Ende. Ich wünsche allen Kindern, Eltern und Kollegen<br />
erholsame Ferien, unseren Abgängern einen guten Start und<br />
möchte mich im Namen des Kollegiums bei all denen bedanken, die<br />
uns wieder ein ganzes Schuljahr lang auf die vielfältigste Art unterstützten.<br />
Gerlinde Arndt<br />
(Rektorin der GS Radegast)<br />
Gemeinde Edderitz<br />
Baer, Wolfgang<br />
Freitag, Günter<br />
Strauß, Hartmut<br />
Machatschek, Silvia<br />
Meyer, Günter<br />
Bernert, Werner<br />
Trettenbach, Aurelia<br />
Eis, Christel<br />
Gemeinde Glauzig<br />
Zenkner, Margarete<br />
Babucke, Joachim<br />
Gemeinde Görzig<br />
Büchner, Giesela<br />
Bätz, Manfred<br />
Gonschorek, Brigitte<br />
Ortsteil Reinsdorf<br />
Finze, Wolfgang<br />
Gemeinde Görzig Station<br />
Michaelis, Willi<br />
<strong>Stadt</strong> Gröbzig<br />
Treball, Franz<br />
Baita, Klaus<br />
Brussog, Elfriede<br />
Winter, Hellmut<br />
Hartkopf, Else<br />
Wolter, Frieda<br />
Mühl, Karin<br />
Schönburg, Joachim<br />
Schreiber, Hedwig<br />
Kölbel, Bärbel<br />
Märker, Karin<br />
Hanke, Martha<br />
Wieland, Karl Heinz<br />
Hanl, Regina<br />
Linke, Edith<br />
Milewski, Wolfgang<br />
Ortsteil Wörbzig<br />
Frohberg, Gertrud<br />
Voigt, Ella<br />
Falk, August<br />
Gemeinde Großbadegast<br />
Wien, Walter<br />
Ortsteil Kleinbadegast<br />
Hansen, Ingeborg<br />
Gemeinde Hinsdorf<br />
Sawatzki, Berta<br />
Bösener, Hildegard<br />
Gemeinde Libehna<br />
Ast, Waltraud<br />
Ortsteil Locherau<br />
Dudziak, Siegfried<br />
Gemeinde Meilendorf<br />
Riemer, Karl-Günther<br />
Ortsteil Zehmigkau<br />
Schulze, Ursula<br />
Gemeinde Prosigk<br />
Wir gratulieren<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 85. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 96. Geburtstag<br />
zum 93. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 97. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 75. Geburtstag<br />
zum 85. Geburtstag<br />
zum 94. Geburtstag<br />
zum 91. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
zum 80. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 65. Geburtstag<br />
zum 60. Geburtstag<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Ortsteil Cosa<br />
Pannicke, Günter<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Ortsteil Pösigk<br />
Wendler, Hans<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Förster, Erich<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Ortsteil Ziebigk<br />
Chwoika, Jutta<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Gemeinde Quellendorf<br />
Metzner, Gerhard<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Reichert, Anita<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Faßhauer, Erich<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Pforte, Ruth<br />
zum 75. Geburtstag<br />
Becker, Margot<br />
zum 70. Geburtstag<br />
<strong>Stadt</strong> Radegast<br />
Neubert, Rainer<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Mühlnikel, Inge<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Meyer, Wilfried<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Michael, Käthe<br />
zum 75. Geburtstag<br />
Mietzner, Hans-Heinrich<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Fischer, Ingeborg<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Gemeinde Reupzig<br />
Voigt, Christa<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Voigt, Gerda<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Gemeinde Riesdorf<br />
Römer, Kurt<br />
zum 92. Geburtstag<br />
Friemel, Christa<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Gemeinde Scheuder<br />
Kalkofen, Werner<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />
Teichmann, Hans-Jürgen<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Ortsteil Hohnsdorf<br />
Möller, Christel<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Bergk, Elfriede<br />
zum 75. Geburtstag<br />
Gemeinde Weißandt-Gölzau<br />
Gräfe, Roland<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Vogt, Wolfgang<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Guß, Hedwig<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Michaelis, Franz<br />
zum 75. Geburtstag<br />
Köhler, Gudrun<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Bunzeck, Isolde<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Hälbig, Klaus<br />
zum 65. Geburtstag<br />
Ortsteil Klein-Weißandt<br />
Schirmer, Gertrud<br />
zum 90. Geburtstag<br />
Gemeinde Wieskau<br />
Ortsteil Cattau<br />
Deege, Heinz<br />
zum 85. Geburtstag<br />
Gemeinde Zehbitz<br />
Pitschk, Ernst-Joachim<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Ortsteil Zehmitz<br />
Vogel, Joachim<br />
zum 60. Geburtstag<br />
Apel, Gisela<br />
zum 70. Geburtstag<br />
Müller, Waltraud<br />
zum 80. Geburtstag<br />
Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.<br />
Zum Ehejubiläum gratulieren wir<br />
ganz herzlich folgenden Ehepaaren<br />
Am 06.07. zum 50. Hochzeitstag<br />
Inge und Rudolf Heuer in Radegast.<br />
Am 06.07. zum 50. Hochzeitstag<br />
Helga und Bruno Schöne in Radegast.<br />
Am 13.07. zum 50. Hochzeitstag<br />
Renate und Ernst Joachim Meinicke<br />
in Radegast.<br />
Am 19.07. zum 60. Hochzeitstag<br />
Hildegard und Fritz Bagrowski<br />
in Gröbzig.