Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt
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Seite 19, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
In der Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde Reupzig am 07.04.20<strong>09</strong><br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …<br />
___________________________________________________________<br />
REU/GR-08-03/20<strong>09</strong> Vergabe Gehwegbau Dorfstraße von Ecke<br />
Haus <strong>Nr</strong>. 43 bis 46f und Befestigung einer<br />
Teilfläche Flur 1 Flurstück 76 in Richtung<br />
Storkau<br />
REU/GR-<strong>09</strong>-03/20<strong>09</strong> Vergabe Gehwegbau in Richtung Libehna<br />
REU/GR-10-03/20<strong>09</strong> Vergabe einer Hauseingangstür und 5<br />
Fenster im Kulturhaus<br />
REU/GR-11-03/20<strong>09</strong> Aufhebung des Beschlusses <strong>Nr</strong>. 19/12/90<br />
über die Zustimmung zum Kauf des<br />
Grundstückes in der Gemarkung Reupzig,<br />
Flur 4, Flurstück 32<br />
Gemeinde Scheuder<br />
Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 05.05.20<strong>09</strong>, 19:00 Uhr, findet im Kulturhaus<br />
in Scheuder eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Scheuder statt.<br />
Tagesordnung<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />
Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Informationen zum Stand der stattfindenden Europa- und<br />
Kommunalwahl am 07. Juni 20<strong>09</strong><br />
10. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsvertrages<br />
zur Bildung der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches<br />
<strong>Anhalt</strong><br />
11. Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige<br />
Ausgabe bei der Haushaltsstelle 6700.9400 in Höhe<br />
von 5.000,00 EUR<br />
12. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
13. Einwohnerfragestunde<br />
14. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
15. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
16. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
17. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
18. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
19. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Erneuerung<br />
der Straßenbeleuchtung<br />
20. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
21. Schließung der Sitzung<br />
gez. Riemer<br />
Vorsitzender des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Scheuder<br />
Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />
In der Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde Trebbichau an der Fuhne am<br />
15.04.20<strong>09</strong> wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …<br />
___________________________________________________________<br />
Tre/GR-04-02/20<strong>09</strong> 3. Änderungssatzung zur Satzung über die<br />
Erhebung einmaliger Beiträge für die Verkehrsanlagen<br />
in der Gemeinde Trebbichau<br />
a. d. Fuhne<br />
Tre/GR-05-02/20<strong>09</strong> Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
zur Entwurfsplanung der 2. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der<br />
Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne<br />
Tre/GR-06-02/20<strong>09</strong> Feststellungsbeschluss der 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trebbichau<br />
a. d. Fuhne<br />
3. Änderungssatzung zur Satzung über<br />
die Erhebung einmaliger Beiträge<br />
für die Verkehrsanlagen in der Gemeinde<br />
Trebbichau a. d. Fuhne<br />
Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die Verkehrsanlagen<br />
in der Gemeinde Trebbichau a. d. Fuhne vom 19.<br />
Dezember 2006 in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
25.01.2007 wird wie folgt geändert:<br />
§ 1<br />
§ 15 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:<br />
Übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten,<br />
die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken<br />
dienen oder dienen werden, sind nur begrenzt zu veranlagen oder<br />
heranzuziehen. Bei Wohngrundstücken beträgt die durchschnittliche<br />
Grundstücksgröße 1515 qm. Als übergroß gelten solche<br />
Wohngrundstücke, die 30 v. H. oder mehr über der Durchschnittsgröße<br />
liegen. Die Fläche beträgt somit 1969 qm. Diese<br />
Grundstücke werden daher nur mit einer Fläche von 1969 qm<br />
herangezogen.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Trebbichau a. d. Fuhne, den 15.04.20<strong>09</strong><br />
Die nächste Ausgabe erscheint am<br />
Donnerstag, dem 14. Mai 20<strong>09</strong><br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Montag, der 4. Mai 20<strong>09</strong><br />
Melden Sie sich unter: 03 49 78/2 65 - 15<br />
per E-Mail: hschroeder@suedliches-anhalt.de