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Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt

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Seite 17, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Hinsdorf, den 14.04.20<strong>09</strong><br />

Gemeinde Maasdorf<br />

In der Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde Maasdorf am 02.04.20<strong>09</strong> wurde<br />

folgender Beschluss gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Beschluss über …<br />

_________________________________________________________<br />

MAA-GR-03-03/20<strong>09</strong> die Stellungnahme der Gemeinde Maasdorf<br />

gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu einem Bauantrag<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Gemeinde Maasdorf beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin<br />

die Personalstelle als<br />

Gemeindearbeiter/in<br />

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen.<br />

Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen<br />

Dienstes für einen unbefristeten Zeitraum.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:<br />

- landschaftspflegerische Arbeiten (Rasenmahd, Laubbeseitigung,<br />

Baumschnitt) in der Gemeinde Maasdorf<br />

- Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen (einfache<br />

Pflasterarbeiten)<br />

- Durchführung des Winterdienstes unter Nutzung der entsprechenden<br />

Technik<br />

- Ausführung aller erforderlichen Tätigkeiten zur Durchsetzung<br />

der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit im Ort und auf dem<br />

Friedhof<br />

- Erledigung von Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeeigenen<br />

Gebäuden sowie Durchführung von kleineren Reparaturleistungen<br />

und Pflege der Außenanlagen<br />

- Reinigung von Wasserläufen und Rohrleitungen (Regenwasserbeseitigung)<br />

- Wartung und Pflege des gemeindeeigenen Fuhrparks und der<br />

Bauhoftechnik<br />

Voraussetzungen:<br />

- abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen<br />

Beruf<br />

- Führerschein Klasse B<br />

- landschaftspflegerische Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

- körperliche Belastbarkeit<br />

- selbstständige Arbeitsweise<br />

Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen<br />

Voraussetzungen ist eine Vergütung in der Entgeltgruppe<br />

2 bzw. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen.<br />

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen<br />

(Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisabschriften,<br />

Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum<br />

11.05.20<strong>09</strong> in verschlossenem Umschlag an folgende Adresse<br />

zu richten:<br />

Gemeinde Maasdorf<br />

z. Hd. Herrn Andreas Böhme - Bürgermeister<br />

Kennwort: Bewerbung Gemeindearbeiter/in<br />

über: VGem Südliches <strong>Anhalt</strong>, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />

Gölzau<br />

Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht<br />

erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

und werden nicht zurückgesandt. Nach<br />

Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen<br />

nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet.<br />

Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen<br />

Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.<br />

gez. Andreas Böhme<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Piethen<br />

Korrektur zum <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8<br />

vom 16.04.20<strong>09</strong><br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Piethen<br />

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />

LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit geltenden<br />

Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Piethen folgende<br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Piethen<br />

vom 24.05.2005 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

1. § 5 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:<br />

„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zu<br />

einer Höhe von 10.000 (zehntausend) EUR sowie einer Höhe<br />

von bis zu 5.000 (fünftausend) EUR und einer Dauer von mehr<br />

als 12 Monaten.“<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Genehmigungsvermerk<br />

Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Piethen wurde gemäß § 7 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<br />

Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 01.04.20<strong>09</strong> (AZ: 15<br />

12 01/ 265) genehmigt.<br />

Sie wird hiermit ausgefertigt.<br />

Piethen, 20.04.20<strong>09</strong><br />

Bürgermeister

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