Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt
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Seite 17, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Hinsdorf, den 14.04.20<strong>09</strong><br />
Gemeinde Maasdorf<br />
In der Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde Maasdorf am 02.04.20<strong>09</strong> wurde<br />
folgender Beschluss gefasst<br />
B-<strong>Nr</strong>.<br />
Beschluss über …<br />
_________________________________________________________<br />
MAA-GR-03-03/20<strong>09</strong> die Stellungnahme der Gemeinde Maasdorf<br />
gemäß § 36 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu einem Bauantrag<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Gemeinde Maasdorf beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin<br />
die Personalstelle als<br />
Gemeindearbeiter/in<br />
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen.<br />
Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen<br />
Dienstes für einen unbefristeten Zeitraum.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:<br />
- landschaftspflegerische Arbeiten (Rasenmahd, Laubbeseitigung,<br />
Baumschnitt) in der Gemeinde Maasdorf<br />
- Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen (einfache<br />
Pflasterarbeiten)<br />
- Durchführung des Winterdienstes unter Nutzung der entsprechenden<br />
Technik<br />
- Ausführung aller erforderlichen Tätigkeiten zur Durchsetzung<br />
der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit im Ort und auf dem<br />
Friedhof<br />
- Erledigung von Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeeigenen<br />
Gebäuden sowie Durchführung von kleineren Reparaturleistungen<br />
und Pflege der Außenanlagen<br />
- Reinigung von Wasserläufen und Rohrleitungen (Regenwasserbeseitigung)<br />
- Wartung und Pflege des gemeindeeigenen Fuhrparks und der<br />
Bauhoftechnik<br />
Voraussetzungen:<br />
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen<br />
Beruf<br />
- Führerschein Klasse B<br />
- landschaftspflegerische Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
- körperliche Belastbarkeit<br />
- selbstständige Arbeitsweise<br />
Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen<br />
Voraussetzungen ist eine Vergütung in der Entgeltgruppe<br />
2 bzw. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen.<br />
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen<br />
(Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisabschriften,<br />
Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum<br />
11.05.20<strong>09</strong> in verschlossenem Umschlag an folgende Adresse<br />
zu richten:<br />
Gemeinde Maasdorf<br />
z. Hd. Herrn Andreas Böhme - Bürgermeister<br />
Kennwort: Bewerbung Gemeindearbeiter/in<br />
über: VGem Südliches <strong>Anhalt</strong>, Hauptstr. 31, 06369 Weißandt-<br />
Gölzau<br />
Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht<br />
erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
und werden nicht zurückgesandt. Nach<br />
Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen<br />
nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet.<br />
Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen<br />
Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.<br />
gez. Andreas Böhme<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Piethen<br />
Korrektur zum <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 8<br />
vom 16.04.20<strong>09</strong><br />
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Piethen<br />
In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />
LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit geltenden<br />
Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Piethen folgende<br />
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Piethen<br />
vom 24.05.2005 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderungen<br />
1. § 5 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:<br />
„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zu<br />
einer Höhe von 10.000 (zehntausend) EUR sowie einer Höhe<br />
von bis zu 5.000 (fünftausend) EUR und einer Dauer von mehr<br />
als 12 Monaten.“<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Genehmigungsvermerk<br />
Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Piethen wurde gemäß § 7 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<br />
Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 01.04.20<strong>09</strong> (AZ: 15<br />
12 01/ 265) genehmigt.<br />
Sie wird hiermit ausgefertigt.<br />
Piethen, 20.04.20<strong>09</strong><br />
Bürgermeister