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Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt

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Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“ Seite 12, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Die vorstehende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Glauzig wurde gemäß § 7 Absatz 2 Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom Landkreis <strong>Anhalt</strong>-<br />

Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 07.04.20<strong>09</strong> (AZ.<br />

151201/100) genehmigt.<br />

Sie wird hiermit ausgefertigt.<br />

Glauzig, den 15.04.20<strong>09</strong><br />

I. Inhalt<br />

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 4<br />

Gebührensätze<br />

Die Entsorgungsgebühr beträgt je Kubikmeter zu entsorgende<br />

Menge:<br />

• aus Hauskläranlagen 22,39 €,<br />

und<br />

• aus abflusslosen Gruben 13,42 €.<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.20<strong>09</strong> in<br />

Kraft.<br />

Görzig, den 01.04.20<strong>09</strong><br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Görzig<br />

In der Sitzung des Gemeinderates Görzig<br />

vom 01.04.20<strong>09</strong> wurden folgende<br />

Beschlüsse gefasst<br />

B-<strong>Nr</strong>.<br />

Beschluss über …<br />

__________________________________________________________<br />

Gör/GR-<strong>09</strong>-02/20<strong>09</strong> Gebührenkalkulation zur dezentralen<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Gör/GR-10-02/20<strong>09</strong> 1. Änderungssatzung zur Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung<br />

aus Kleinkläranlagen und<br />

Abwassergruben<br />

Gör/GR-11-02/20<strong>09</strong> Abschluss einer Zweckvereinbarung mit<br />

dem Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-<br />

Ziethe“<br />

Gör/GR-12-02/20<strong>09</strong> Änderung des Vertrages über die Fäkalentsorgung<br />

Gör/GR-13-02/20<strong>09</strong> Vergabe der Planungsleistungen für das<br />

Bauvorhaben „Mehrgenerationenhaus“ in<br />

Görzig<br />

Gör/GR-14-02/20<strong>09</strong> Personalangelegenheit<br />

Gör/GR-15-02/20<strong>09</strong> Verzicht auf das Widerspruchsrecht Grundbuchblatt<br />

1232, Gemarkung Görzig, Flur 1,<br />

Flurstück 98/3<br />

Gör/GR-16-02/20<strong>09</strong> Antrag zur Schaffung eines Pkw-Stellplatzes<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen<br />

und Abwassergruben der Gemeinde Görzig<br />

Präambel<br />

Auf der Grundlage der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S.<br />

568), in Verbindung mit dem § 151 Wassergesetz für das Land<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBL. LSA S. 186)<br />

und den §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-<br />

LSA) vom 13.12.1996 (GVBL. LSA S. 405) und der Satzung über<br />

die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung aus<br />

Kleinkläranlagen und Abwassergruben der Gemeinde Görzig vom<br />

10.02.2006 hat der Gemeinderat von Görzig in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 01.04.20<strong>09</strong> die folgende 1. Änderungssatzung<br />

beschlossen.<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Hinsdorf<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, dem 04.05.20<strong>09</strong>, 19:00 Uhr, findet im Vereinshaus<br />

der Gemeinde Hinsdorf eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung<br />

des Gemeinderates Hinsdorf statt.<br />

Tagesordnung<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />

Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsvertrages<br />

zur Bildung der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches<br />

<strong>Anhalt</strong><br />

10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

11. Einwohnerfragestunde<br />

12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

17. Verkauf des Grund und Boden in der Gemarkung Hinsdorf,<br />

Flur 2, Flurstück 25, in einer Größe von 355 qm<br />

18. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

19. Schließung der Sitzung<br />

gez. Homann<br />

Vorsitzender des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Hinsdorf

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