Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt
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Seite 11, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />
Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung tritt am<br />
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Artikel 3<br />
Bekanntmachung<br />
Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird im<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />
<strong>Anhalt</strong>“ bekannt gemacht.<br />
Weißandt-Gölzau, den 11.03.20<strong>09</strong><br />
Gemeinde Edderitz<br />
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Edderitz<br />
In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />
LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA 568), in der derzeit geltenden<br />
Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz in seiner<br />
Sitzung am <strong>09</strong>.02.20<strong>09</strong> folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Edderitz vom 22.11.2004 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderungen<br />
1. § 6 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:<br />
„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zu<br />
einer Höhe von 50.000 EUR sowie in Höhe von bis zu 25.000<br />
EUR und einer Dauer von mehr als 12 Monaten.“<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die 5. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Die vorstehende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Edderitz wurde gemäß § 7 Absatz 2 Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom Landkreis<br />
<strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 31.03.20<strong>09</strong><br />
(AZ: 15 12 01/075) genehmigt.<br />
Sie wird hiermit ausgefertigt.<br />
Edderitz, den 06.04.20<strong>09</strong><br />
Gemeinde Glauzig<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, dem 11.05.20<strong>09</strong>, 19:00 Uhr, findet im Gemeindebüro<br />
Glauzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
Glauzig statt.<br />
Tagesordnung<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Ratsmitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />
der dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />
Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />
9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsvertrages<br />
zur Bildung der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />
10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />
11. Einwohnerfragestunde<br />
12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />
Beschlussfassung über die Einwendungen<br />
16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />
17. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />
18. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />
19. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />
20. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />
21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
22. Schließung der Sitzung<br />
gez.: Schöbe<br />
Vorsitzender<br />
des Gemeinderates Glauzig<br />
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Glauzig<br />
In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />
LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit geltenden<br />
Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig in seiner Sitzung<br />
am 16.03.20<strong>09</strong> folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Glauzig vom 29.02.2000 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Änderungen<br />
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern<br />
(Gemeinderäte) und dem Bürgermeister. Der ehrenamtliche Bürgermeister<br />
ist Vorsitzender des Gemeinderates gemäß § 57 Abs. 1 Satz<br />
1 GO LSA.<br />
2. § 8 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen, aus den Absätzen 2 und<br />
3 werden die Absätze 1 und 2.<br />
3. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen<br />
des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt ebenfalls<br />
im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Südliches <strong>Anhalt</strong>“.<br />
Bei außerplanmäßigen Sitzungen und Sitzungen mit verkürzter<br />
Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit<br />
und Ort der Sitzung spätestens 3 Tage vor der Sitzung in der Mitteldeutschen<br />
Zeitung (Lokalausgabe).