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Amtsblatt Nr. 09 - Stadt Südliches Anhalt

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Seite 11, <strong>Nr</strong>. 9/20<strong>09</strong><br />

Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Südliches <strong>Anhalt</strong>“<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung tritt am<br />

Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Artikel 3<br />

Bekanntmachung<br />

Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird im<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches<br />

<strong>Anhalt</strong>“ bekannt gemacht.<br />

Weißandt-Gölzau, den 11.03.20<strong>09</strong><br />

Gemeinde Edderitz<br />

5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Edderitz<br />

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />

LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA 568), in der derzeit geltenden<br />

Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz in seiner<br />

Sitzung am <strong>09</strong>.02.20<strong>09</strong> folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Edderitz vom 22.11.2004 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

1. § 6 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:<br />

„6. Stundungen bis zu 12 Monaten von Forderungen bis zu<br />

einer Höhe von 50.000 EUR sowie in Höhe von bis zu 25.000<br />

EUR und einer Dauer von mehr als 12 Monaten.“<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 5. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Die vorstehende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Edderitz wurde gemäß § 7 Absatz 2 Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom Landkreis<br />

<strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld als Kommunalaufsichtsbehörde am 31.03.20<strong>09</strong><br />

(AZ: 15 12 01/075) genehmigt.<br />

Sie wird hiermit ausgefertigt.<br />

Edderitz, den 06.04.20<strong>09</strong><br />

Gemeinde Glauzig<br />

Bekanntmachung<br />

Am Montag, dem 11.05.20<strong>09</strong>, 19:00 Uhr, findet im Gemeindebüro<br />

Glauzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

Glauzig statt.<br />

Tagesordnung<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Ratsmitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und<br />

der dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

7. Bericht des Bürgermeisters über die im nichtöffentlichen<br />

Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

8. Informationen des Bürgermeisters (öffentlicher Teil)<br />

9. Beratung und Beschlussfassung des Gebietsänderungsvertrages<br />

zur Bildung der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />

10. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)<br />

11. Einwohnerfragestunde<br />

12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

13. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

14. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

15. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.<br />

Beschlussfassung über die Einwendungen<br />

16. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)<br />

17. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />

18. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />

19. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />

20. Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit<br />

21. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

22. Schließung der Sitzung<br />

gez.: Schöbe<br />

Vorsitzender<br />

des Gemeinderates Glauzig<br />

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Glauzig<br />

In Anwendung der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (Gemeindeordnung - GO<br />

LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der derzeit geltenden<br />

Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Glauzig in seiner Sitzung<br />

am 16.03.20<strong>09</strong> folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Glauzig vom 29.02.2000 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Der Gemeinderat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern<br />

(Gemeinderäte) und dem Bürgermeister. Der ehrenamtliche Bürgermeister<br />

ist Vorsitzender des Gemeinderates gemäß § 57 Abs. 1 Satz<br />

1 GO LSA.<br />

2. § 8 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen, aus den Absätzen 2 und<br />

3 werden die Absätze 1 und 2.<br />

3. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen<br />

des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt ebenfalls<br />

im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Südliches <strong>Anhalt</strong>“.<br />

Bei außerplanmäßigen Sitzungen und Sitzungen mit verkürzter<br />

Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit<br />

und Ort der Sitzung spätestens 3 Tage vor der Sitzung in der Mitteldeutschen<br />

Zeitung (Lokalausgabe).

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