Amtsblatt Nr.18 - Stadt Südliches Anhalt
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Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> Seite 2, Nr. 18/2010<br />
Amtliche Bekanntmachungen der<br />
<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Am Dienstag, dem 14.09.2010, 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum<br />
(R. 122) des Verwaltungsamtes der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>,<br />
Hauptstraße 31 eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />
des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt.<br />
Tagesordnung<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Mitglieder<br />
3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />
dazu vorliegenden Anträge<br />
4. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />
über die Einwendungen<br />
5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)<br />
6. Vorstellung des <strong>Stadt</strong>wehrleiters<br />
7. Beratung über die Satzung über die Erhaltung, Pflege und<br />
den Schutz von Grünbeständen (Bäume und Gehölze) der<br />
<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> (Baumschutzsatzung)<br />
8 Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)<br />
9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
11. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />
über die Einwendungen<br />
12. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)<br />
13. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
14. Schließung der Sitzung<br />
gez. Amler<br />
Vorsitzender<br />
des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses<br />
Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, dem 23.09.2010, 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum<br />
(R. 122) des Verwaltungsamtes der <strong>Stadt</strong> Südliches<br />
<strong>Anhalt</strong>, Hauptstraße 31 eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses statt.<br />
Tagesordnung<br />
A: Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />
Mitglieder<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />
dazu vorliegenden Anträge<br />
5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />
über die Einwendungen<br />
7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)<br />
8. Beratung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes<br />
der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland<br />
mbH<br />
9. Beratung über die Satzung der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> zur<br />
Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Benutzersatzung)<br />
10. Beratung zur Satzung der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> über die<br />
Erhebung von Entgelten für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser<br />
(Entgeltsatzung)<br />
11. Beratung über die Satzung über die Aufnahme und Betreuung<br />
von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />
Südliches <strong>Anhalt</strong><br />
12. Beratung über die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln<br />
im Bereich Kultur und Soziales<br />
13. Beschluss der Vereinfachten Umlegung für das Gebiet der<br />
<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>, OT Quellendorf im Straßenabschnitt<br />
„Neuer Weg“<br />
14. Beschluss der Vereinfachten Umlegung für das Gebiet der<br />
<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>, OT Zehmitz im Straßenbereich<br />
„Dorfstraße und Mittelweg“<br />
15. Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)<br />
16. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />
B. Nichtöffentlicher Teil<br />
17. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />
und der dazu vorliegenden Anträge<br />
18. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />
19. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />
des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />
über die Einwendungen<br />
20. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)<br />
21. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />
22. Schließung der Sitzung<br />
gez. Bresch<br />
Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses<br />
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />
Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />
Aufgrund der §§ 6, 7 und 44 Abs.3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl.<br />
LSA S. 568 ff.), in der derzeit geltenden Fassung, hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />
in seiner Sitzung am 14.07.2010 folgende Änderungssatzung<br />
zur Hauptsatzung vom 22.01.2010 (bekannt gemacht am<br />
28.01.2010) - zuletzt geändert durch Satzung vom 20.04.2010<br />
(bekannt gemacht am 29.04.2010) - beschlossen:<br />
§ 1<br />
(Änderungen im § 5)<br />
(1) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. a) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />
„die Vergabe von Aufträgen nach VOL und VOB, soweit die Auftragssumme<br />
im Einzelfall 150.000 EUR nicht übersteigt,“<br />
(2) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. b) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />
„Vergabe von Auftragen nach HOAI, soweit die Auftragssumme<br />
im Einzelfall 25.000 EUR nicht übersteigt,“<br />
(3) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. c) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />
„Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 7, 10,13 und 16<br />
GO LSA sowie Stundungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag<br />
von 50.000 EUR nicht übersteigen,“<br />
(4) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. d) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />
„über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen<br />
gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA, soweit sie im<br />
Einzelfall 50.000 EUR nicht übersteigen.“<br />
(5) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. e) wird ersatzlos gestrichen.<br />
§ 2<br />
(Änderungen im § 7)<br />
(1) § 7 Abs. 3 Satz 2 lit. a) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />
„die Einstellung und Entlassung der Beschäftigten in den Entgeltgruppen<br />
E 1 bis E 4 und S 3 bis S 5 TVöD,“