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Amtsblatt Nr.18 - Stadt Südliches Anhalt

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Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> Seite 2, Nr. 18/2010<br />

Amtliche Bekanntmachungen der<br />

<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Am Dienstag, dem 14.09.2010, 19:00 Uhr, findet im Sitzungsraum<br />

(R. 122) des Verwaltungsamtes der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>,<br />

Hauptstraße 31 eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />

des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt.<br />

Tagesordnung<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Mitglieder<br />

3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />

dazu vorliegenden Anträge<br />

4. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />

über die Einwendungen<br />

5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)<br />

6. Vorstellung des <strong>Stadt</strong>wehrleiters<br />

7. Beratung über die Satzung über die Erhaltung, Pflege und<br />

den Schutz von Grünbeständen (Bäume und Gehölze) der<br />

<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> (Baumschutzsatzung)<br />

8 Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)<br />

9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

10. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

11. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />

über die Einwendungen<br />

12. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)<br />

13. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

14. Schließung der Sitzung<br />

gez. Amler<br />

Vorsitzender<br />

des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses<br />

Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, dem 23.09.2010, 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum<br />

(R. 122) des Verwaltungsamtes der <strong>Stadt</strong> Südliches<br />

<strong>Anhalt</strong>, Hauptstraße 31 eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses statt.<br />

Tagesordnung<br />

A: Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden<br />

Mitglieder<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der<br />

dazu vorliegenden Anträge<br />

5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />

über die Einwendungen<br />

7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)<br />

8. Beratung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes<br />

der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland<br />

mbH<br />

9. Beratung über die Satzung der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> zur<br />

Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Benutzersatzung)<br />

10. Beratung zur Satzung der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> über die<br />

Erhebung von Entgelten für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser<br />

(Entgeltsatzung)<br />

11. Beratung über die Satzung über die Aufnahme und Betreuung<br />

von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der <strong>Stadt</strong><br />

Südliches <strong>Anhalt</strong><br />

12. Beratung über die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln<br />

im Bereich Kultur und Soziales<br />

13. Beschluss der Vereinfachten Umlegung für das Gebiet der<br />

<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>, OT Quellendorf im Straßenabschnitt<br />

„Neuer Weg“<br />

14. Beschluss der Vereinfachten Umlegung für das Gebiet der<br />

<strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong>, OT Zehmitz im Straßenbereich<br />

„Dorfstraße und Mittelweg“<br />

15. Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)<br />

16. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung<br />

B. Nichtöffentlicher Teil<br />

17. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung<br />

und der dazu vorliegenden Anträge<br />

18. Feststellung des Mitwirkungsverbotes<br />

19. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Beschlussfassung<br />

über die Einwendungen<br />

20. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)<br />

21. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)<br />

22. Schließung der Sitzung<br />

gez. Bresch<br />

Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses<br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der<br />

Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong><br />

Aufgrund der §§ 6, 7 und 44 Abs.3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl.<br />

LSA S. 568 ff.), in der derzeit geltenden Fassung, hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

in seiner Sitzung am 14.07.2010 folgende Änderungssatzung<br />

zur Hauptsatzung vom 22.01.2010 (bekannt gemacht am<br />

28.01.2010) - zuletzt geändert durch Satzung vom 20.04.2010<br />

(bekannt gemacht am 29.04.2010) - beschlossen:<br />

§ 1<br />

(Änderungen im § 5)<br />

(1) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. a) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />

„die Vergabe von Aufträgen nach VOL und VOB, soweit die Auftragssumme<br />

im Einzelfall 150.000 EUR nicht übersteigt,“<br />

(2) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. b) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />

„Vergabe von Auftragen nach HOAI, soweit die Auftragssumme<br />

im Einzelfall 25.000 EUR nicht übersteigt,“<br />

(3) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. c) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />

„Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 7, 10,13 und 16<br />

GO LSA sowie Stundungen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag<br />

von 50.000 EUR nicht übersteigen,“<br />

(4) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. d) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />

„über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen<br />

gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA, soweit sie im<br />

Einzelfall 50.000 EUR nicht übersteigen.“<br />

(5) § 5 Abs. 4 Satz 2 lit. e) wird ersatzlos gestrichen.<br />

§ 2<br />

(Änderungen im § 7)<br />

(1) § 7 Abs. 3 Satz 2 lit. a) erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:<br />

„die Einstellung und Entlassung der Beschäftigten in den Entgeltgruppen<br />

E 1 bis E 4 und S 3 bis S 5 TVöD,“

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