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Nutzungsvertrag und Rechnung - Stadt Eisenberg/Thür.

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Das vereinbarte Nutzungsentgelt bezieht sich auf folgende Leistungen:<br />

( Beispiele )<br />

1. Bereitstellung des großen Saales<br />

2. Bereitstellung des kleinen Saales<br />

3. Bereitstellung der Künstlergarderobe<br />

4. Bereitstellung Besuchergarderobe<br />

5. Bereitstellung Bar<br />

6. Bereitstellung Catering<br />

7. Nutzung der Technik, wie Mikros, Beamer, VHS/DVD-Recorder usw.<br />

8. Bereitstellung Techniker<br />

9. Endreinigung außer Bar/Catering<br />

§ 4<br />

Anmeldepflicht<br />

(1) Alle für eine Veranstaltung erforderlichen ordnungsbehördlichen Genehmigungen<br />

<strong>und</strong> Erlaubnisse sind vom Nutzer rechtzeitig einzuholen. Insbesondere<br />

Gestattungen für den gastronomischen Betrieb sind 4 Wochen vor<br />

Veranstaltungsbeginn zu beantragen.<br />

(2) Auch die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- <strong>und</strong><br />

mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) <strong>und</strong> die Zahlung der anfallenden<br />

Gebühren ist Sache des Nutzers.<br />

§ 5<br />

Übergabe der <strong>Stadt</strong>halle<br />

(1) Dem Nutzer wird die <strong>Stadt</strong>halle in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben.<br />

Der Nutzer ist zur schonenden Behandlung des Nutzungsgegenstandes<br />

verpflichtet.<br />

(2) Nach Beendigung einer Veranstaltung sind vom Nutzer angebrachte Dekorationen<br />

zu entfernen <strong>und</strong> angefallener Hausmüll zu entsorgen.<br />

(3) Die Endreinigung erfolgt durch eine mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> vertraglich geb<strong>und</strong>ene<br />

Reinigungsfirma <strong>und</strong> ist im Nutzungsentgelt enthalten. Die Bar <strong>und</strong> der Catering-<br />

Bereich sind komplett, einschließlich des Spülens der Bierleitung, durch den<br />

Veranstalter bzw. Nutzer selbst zu reinigen.<br />

(4) Die turnusgemäße gesetzlich vorgeschriebene Reinigung der Bierleitung im<br />

Barbereich erfolgt durch eine Fachfirma im Auftrag des Leistenden.<br />

§ 6<br />

Haftung<br />

(1) Der Nutzer haftet für alle aus der Benutzung der <strong>Stadt</strong>halle eingetretenen Schäden<br />

die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder durch die Besucher<br />

verursacht worden sind.

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