Nutzungsvertrag und Rechnung - Stadt Eisenberg/Thür.
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Das vereinbarte Nutzungsentgelt bezieht sich auf folgende Leistungen:<br />
( Beispiele )<br />
1. Bereitstellung des großen Saales<br />
2. Bereitstellung des kleinen Saales<br />
3. Bereitstellung der Künstlergarderobe<br />
4. Bereitstellung Besuchergarderobe<br />
5. Bereitstellung Bar<br />
6. Bereitstellung Catering<br />
7. Nutzung der Technik, wie Mikros, Beamer, VHS/DVD-Recorder usw.<br />
8. Bereitstellung Techniker<br />
9. Endreinigung außer Bar/Catering<br />
§ 4<br />
Anmeldepflicht<br />
(1) Alle für eine Veranstaltung erforderlichen ordnungsbehördlichen Genehmigungen<br />
<strong>und</strong> Erlaubnisse sind vom Nutzer rechtzeitig einzuholen. Insbesondere<br />
Gestattungen für den gastronomischen Betrieb sind 4 Wochen vor<br />
Veranstaltungsbeginn zu beantragen.<br />
(2) Auch die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- <strong>und</strong><br />
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) <strong>und</strong> die Zahlung der anfallenden<br />
Gebühren ist Sache des Nutzers.<br />
§ 5<br />
Übergabe der <strong>Stadt</strong>halle<br />
(1) Dem Nutzer wird die <strong>Stadt</strong>halle in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben.<br />
Der Nutzer ist zur schonenden Behandlung des Nutzungsgegenstandes<br />
verpflichtet.<br />
(2) Nach Beendigung einer Veranstaltung sind vom Nutzer angebrachte Dekorationen<br />
zu entfernen <strong>und</strong> angefallener Hausmüll zu entsorgen.<br />
(3) Die Endreinigung erfolgt durch eine mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> vertraglich geb<strong>und</strong>ene<br />
Reinigungsfirma <strong>und</strong> ist im Nutzungsentgelt enthalten. Die Bar <strong>und</strong> der Catering-<br />
Bereich sind komplett, einschließlich des Spülens der Bierleitung, durch den<br />
Veranstalter bzw. Nutzer selbst zu reinigen.<br />
(4) Die turnusgemäße gesetzlich vorgeschriebene Reinigung der Bierleitung im<br />
Barbereich erfolgt durch eine Fachfirma im Auftrag des Leistenden.<br />
§ 6<br />
Haftung<br />
(1) Der Nutzer haftet für alle aus der Benutzung der <strong>Stadt</strong>halle eingetretenen Schäden<br />
die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder durch die Besucher<br />
verursacht worden sind.