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Nutzungsvertrag und Rechnung - Stadt Eisenberg/Thür.

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<strong>Nutzungsvertrag</strong> <strong>und</strong> <strong>Rechnung</strong><br />

Nr.<br />

vom<br />

zwischen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong>, BgA Bäder- <strong>und</strong> Freizeit, vertreten durch den Bürgermeister<br />

Herrn Ingo Lippert, Markt 27, 07607 <strong>Eisenberg</strong>, UST-Nr. 161/144/03354<br />

<strong>und</strong><br />

- im folgenden Leistender genannt -<br />

- im folgenden Nutzer genannt -<br />

§ 1<br />

Nutzungsgegenstand<br />

(1) Nutzungsgegenstand ist die <strong>Stadt</strong>halle der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong>.<br />

(2) Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Nutzungsvertrag</strong>es ist die Benutzungsordnung für die <strong>Stadt</strong>halle<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong>.<br />

(3) Im <strong>Nutzungsvertrag</strong> sind Stühle, Tische sowie alle in der <strong>Stadt</strong>halle vorhandenen<br />

technischen Anlagen <strong>und</strong> gastronomische Versorgungsleistungen einbezogen.<br />

Über die Auswahl dieser Leistungen wird ein gesonderter Anforderungsplan<br />

abgeschlossen.<br />

§ 2<br />

Nutzungszeiten<br />

Der <strong>Nutzungsvertrag</strong> beinhaltet folgende Zeiten:<br />

Probe/Aufbautag am<br />

Veranstaltung am<br />

§ 3<br />

Nutzungsentgelt<br />

(1) Das Nutzungsentgelt für die Komplettleistung beträgt EUR<br />

zuzüglich 16 v. H. MwSt.<br />

Gesamtbetrag, Brutto<br />

EUR<br />

EUR<br />

(2) Das Nutzungsentgelt ist 10 Tage vor dem Nutzungstermin auf das folgende Konto<br />

der <strong>Stadt</strong>kasse der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> zu entrichten: Kontonummer 664065,<br />

Bankleitzahl 830 944 94 bei Volksbank <strong>Eisenberg</strong> eG.


2<br />

Das vereinbarte Nutzungsentgelt bezieht sich auf folgende Leistungen:<br />

( Beispiele )<br />

1. Bereitstellung des großen Saales<br />

2. Bereitstellung des kleinen Saales<br />

3. Bereitstellung der Künstlergarderobe<br />

4. Bereitstellung Besuchergarderobe<br />

5. Bereitstellung Bar<br />

6. Bereitstellung Catering<br />

7. Nutzung der Technik, wie Mikros, Beamer, VHS/DVD-Recorder usw.<br />

8. Bereitstellung Techniker<br />

9. Endreinigung außer Bar/Catering<br />

§ 4<br />

Anmeldepflicht<br />

(1) Alle für eine Veranstaltung erforderlichen ordnungsbehördlichen Genehmigungen<br />

<strong>und</strong> Erlaubnisse sind vom Nutzer rechtzeitig einzuholen. Insbesondere<br />

Gestattungen für den gastronomischen Betrieb sind 4 Wochen vor<br />

Veranstaltungsbeginn zu beantragen.<br />

(2) Auch die Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- <strong>und</strong><br />

mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) <strong>und</strong> die Zahlung der anfallenden<br />

Gebühren ist Sache des Nutzers.<br />

§ 5<br />

Übergabe der <strong>Stadt</strong>halle<br />

(1) Dem Nutzer wird die <strong>Stadt</strong>halle in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben.<br />

Der Nutzer ist zur schonenden Behandlung des Nutzungsgegenstandes<br />

verpflichtet.<br />

(2) Nach Beendigung einer Veranstaltung sind vom Nutzer angebrachte Dekorationen<br />

zu entfernen <strong>und</strong> angefallener Hausmüll zu entsorgen.<br />

(3) Die Endreinigung erfolgt durch eine mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> vertraglich geb<strong>und</strong>ene<br />

Reinigungsfirma <strong>und</strong> ist im Nutzungsentgelt enthalten. Die Bar <strong>und</strong> der Catering-<br />

Bereich sind komplett, einschließlich des Spülens der Bierleitung, durch den<br />

Veranstalter bzw. Nutzer selbst zu reinigen.<br />

(4) Die turnusgemäße gesetzlich vorgeschriebene Reinigung der Bierleitung im<br />

Barbereich erfolgt durch eine Fachfirma im Auftrag des Leistenden.<br />

§ 6<br />

Haftung<br />

(1) Der Nutzer haftet für alle aus der Benutzung der <strong>Stadt</strong>halle eingetretenen Schäden<br />

die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder durch die Besucher<br />

verursacht worden sind.


3<br />

(2) Bei Versagen technischer Einrichtungen oder sonstiger Ereignisse, welche eine<br />

Veranstaltung beeinträchtigen oder verhindern, haftet die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> nicht.<br />

Der Nutzer hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> von Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite<br />

gegen sie aus Anlass einer Veranstaltung, einschließlich der Proben,<br />

Vorbereitungs- oder Aufräumungsarbeiten erhoben werden, freizustellen.<br />

(3 Der Leistende übernimmt keine Gewähr dafür, dass die genutzten Räume für den<br />

Nutzungszweck geeignet sind.<br />

(4) Der Nutzer hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.<br />

§ 7<br />

Schadenersatz<br />

(1) Der Nutzer hat jeden Schaden, der bei der Vorbereitung oder Durchführung einer<br />

Veranstaltung entstanden ist, unverzüglich der <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> oder deren<br />

Beauftragten anzuzeigen.<br />

(2) Schadenersatz ist gr<strong>und</strong>sätzlich in Geld zu leisten. In Ausnahmefällen kann die<br />

Herstellung des früheren Zustandes gestattet werden.<br />

(3) Sind Einrichtungsgegenstände, technische Anlagen oder Geräte beschädigt<br />

worden oder verloren gegangen, kann die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> verlangen, dass<br />

Schadenersatz gr<strong>und</strong>sätzlich in Geld zu leisten ist.<br />

§ 8<br />

Bestuhlung<br />

Die Bestuhlung ist aus sicherheits- <strong>und</strong> brandschutztechnischen Gründen nur nach<br />

den vorliegenden Bestuhlungsplänen vorzunehmen.<br />

§ 9<br />

Garderobe<br />

(1) Bei allen Veranstaltungen besteht gr<strong>und</strong>sätzlich Garderobenpflicht. Die Betreibung<br />

der Garderobe obliegt dem Nutzer.<br />

(2) Übernimmt der Nutzer die Betreibung der Garderobe, so hat er das Personal<br />

anzuweisen, für Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit in den Besuchertoiletten zu sorgen. Dies<br />

betrifft auch die Ver- <strong>und</strong> Entsorgung mit Handtüchern.<br />

(3) Der Leistende stellt bei Bedarf Garderobenpersonal kostenfrei zur Verfügung.<br />

(4) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> übernimmt für die Garderobe keine Haftung.<br />

§ 10<br />

Technische Anlagen<br />

Alle technischen Anlagen <strong>und</strong> Geräte im Bereich der <strong>Stadt</strong>halle dürfen nur von dafür<br />

Ermächtigten <strong>und</strong> vom Leistenden benannten Personen bedient werden.


4<br />

§ 11<br />

Dekoration<br />

(1) Dekorationen, Kulissen <strong>und</strong> andere Gegenstände darf der Nutzer ausschließlich<br />

an den dafür vorgesehenen Stellen anbringen bzw. befestigen. Dabei sind keine<br />

Schrauben, Nägel, Heftklammern u.ä. zu verwenden.<br />

(2) Für Dekorationen, Kulissen <strong>und</strong> andere Gegenstände, die Eigentum des Nutzers<br />

sind, übernimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> keine Haftung.<br />

§ 12<br />

Sicherheitsvorschriften<br />

(1) Der Nutzer hat die sich aus der Art der Veranstaltung ergebenden Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Brandschutzvorschriften genauestens zu beachten. Er wird darüber belehrt.<br />

(2) Sicherheitsschutzeinrichtungen wie Fluchtwege, Brandschutzanlagen <strong>und</strong><br />

Sicherheitsschalter dürfen nicht verstellt werden.<br />

(3) Während der Veranstaltung hat der Nutzer für einen ausreichenden<br />

Ordnungsdienst zu sorgen.<br />

§ 13<br />

Rücktritt vom Vertrag<br />

(1) Der Nutzer hat das Recht, bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong> zurückzutreten.<br />

(2) Führt der Nutzer nach Verstreichen dieser Rücktrittsfrist die Veranstaltung nicht<br />

durch <strong>und</strong> liegen dafür keine Gründe vor, so hat der Nutzer 50 % des vereinbarten<br />

Nutzungsentgeltes zu entrichten. Bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden zu<br />

50 % zurückerstattet.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eisenberg</strong> kann jederzeit vom <strong>Nutzungsvertrag</strong> zurücktreten, wenn<br />

Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

befürchten lassen oder wenn sich herausstellt, dass die Nutzungsbedingungen<br />

nicht eingehalten werden können.<br />

§ 14<br />

Schriftform<br />

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.<br />

(2) Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

<strong>Eisenberg</strong>, den<br />

<strong>Eisenberg</strong>, den<br />

_____________________<br />

Unterschrift Nutzer<br />

_____________________<br />

Unterschrift Leistender

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