Anlagen - Stadt Butzbach
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Sachstandsbericht:<br />
Gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) sind der Jahresabschluss und der<br />
Lagebericht von einem durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu bestimmenden<br />
Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des<br />
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> hat in ihrer Sitzung am 11.10.2012<br />
beschlossen, das Büro Strecker, Berger und Partner, Kassel mit der Prüfung des<br />
Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 zu<br />
beauftragen.<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 des<br />
Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB) wurden durch die<br />
Betriebsleitung aufgestellt und auftragsgemäß geprüft.<br />
Der vollständige Bericht ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss, die<br />
Bilanz, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk sind Bestandteil dieses Berichts.<br />
Durch das Büro Strecker, Berger und Partner wurde am 30.11.2012 für den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2011 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.<br />
Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2011 in Höhe von 437.273,59 EUR auf neue<br />
Rechnung vorzutragen.<br />
Die Betriebskommission des EGB hat sich in ihrer Sitzung am 21.01.2013 mit dieser<br />
Vorlage befasst.