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Anlagen - Stadt Butzbach

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Sachstandsbericht:<br />

Gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) sind der Jahresabschluss und der<br />

Lagebericht von einem durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zu bestimmenden<br />

Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des<br />

Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> hat in ihrer Sitzung am 11.10.2012<br />

beschlossen, das Büro Strecker, Berger und Partner, Kassel mit der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 zu<br />

beauftragen.<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 des<br />

Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB) wurden durch die<br />

Betriebsleitung aufgestellt und auftragsgemäß geprüft.<br />

Der vollständige Bericht ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss, die<br />

Bilanz, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk sind Bestandteil dieses Berichts.<br />

Durch das Büro Strecker, Berger und Partner wurde am 30.11.2012 für den Jahresabschluss<br />

zum 31.12.2011 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2011 in Höhe von 437.273,59 EUR auf neue<br />

Rechnung vorzutragen.<br />

Die Betriebskommission des EGB hat sich in ihrer Sitzung am 21.01.2013 mit dieser<br />

Vorlage befasst.

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