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Anlagen - Stadt Butzbach

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TOP 13<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 602 Steuern, Abfallbeseitigung <strong>Butzbach</strong>, 15.02.2013<br />

Diktatzeichen: Wagner, Otmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2012/0348<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Antrag Nr. 19 der UWG-Fraktion vom 16.08.2012<br />

hier: Änderung des Abfuhrintervalls für den "Gelben Sack"<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag der UWG-Fraktion vom 16.08.2012 bzgl. der Änderung des Abfuhrintervalls für<br />

den „Gelben Sack“ wird aus Kostengründen abgelehnt.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 6<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

In 1992 wurde der gelbe Sack vom Dualen System Deutschland (DSD) im Wetteraukreis<br />

eingeführt. Seit dieser Zeit organisiert ausschließlich das Duale System die Einsammlung<br />

und die Verwertung der gelben Säcke.<br />

Die vom DSD mit der Einsammlung der gelben Säcke beauftragten Firmen müssen den<br />

Kommunen bis spätestens 15.10. die Abfuhrtermine für das kommende Jahr bekannt<br />

geben. Des Weiteren müssen die Abfuhrunternehmen jeweils im Januar zwei Rollen gelbe<br />

Säcke an jeden Haushalt austeilen und den Kommunen jederzeit gelbe Säcke zur<br />

Verteilung kostenlos zur Verfügung stellen.

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