Anlagen - Stadt Butzbach
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Sachstandsbericht:<br />
Im o.g. Bebauungsplanverfahren wurde vom 17.09.2012 bis zum 23.10.2012 die Offenlage<br />
gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im<br />
Rahmen der Einzelbeschlüsse behandelt. Das Solmser Schloss und das Grundstück<br />
Solmser Schloss wurde 2009 von der Entwicklungsgesellschaft Solmser Schloss erworben.<br />
Die Entwicklungsgesellschaft hat dann ein Bebauungskonzept vorgelegt, das am<br />
23.02.2012 von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung zur Einarbeitung in die 5. Änderung<br />
zum Bebauungsplan Landgrafenschloss beschlossen wurde. Mit diesem<br />
Bebauungsplanentwurf wurde die Offenlage durchgeführt. Die ablehnenden<br />
Stellungnahmen, insbesondere der Denkmalfachbehörden, waren Anlass für eine<br />
Besprechung beim Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden am 16.11.2012.<br />
Es konnte ein Kompromiss erarbeitet werden, der folgende Punkte unter Beibehaltung der<br />
ovalen Grundform des Gebäudes mit Flachdach betrifft:<br />
• Rücknahme von III auf I Vollgeschoss bzw. in einem Teilbereich auf II Vollgeschosse<br />
• Rücknahme der Gebäudehöhe von 11,50 m auf max. 8 m<br />
• Verkleinerung/Anpassung der Baugrenzen<br />
Diese Änderungen betrafen die Grundzüge der Planung, so dass im weiteren<br />
Bebauungsplanverfahren eine erneute Offenlage durchgeführt werden musste, die vom<br />
11.03.2013 bis zum 26.03.2013 stattfand.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen sind abwägungsfähig, so dass der Satzungsbeschluss<br />
gefasst werden kann. Die Änderungen, die aus den Einzelbeschlüssen hervorgehen,<br />
berühren nicht die Grundzüge der Planung.