Anlagen - Stadt Butzbach
Anlagen - Stadt Butzbach
Anlagen - Stadt Butzbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neubau in das Ensemble ein. Eine besondere Herausforderung in diesem<br />
Spannungsfeld wird die Zusammenführung der unterschiedlichen Gebäudetypen durch<br />
eine entsprechende Freiflächengestaltung sein, der eine generelle Ermöglichung von<br />
Stellplätzen im unmittelbaren Umfeld nicht zuträglich sein kann. Zudem wäre zu prüfen,<br />
ob eine Anordnung von Parkplätzen entlang der Schlossstraße nicht dem in der<br />
Begründung als nicht gewünschte Hervorhebung der Straße aufgeführten Punkt<br />
entgegenwirkt.<br />
Stellungnahme und Beschluss:<br />
Wie bereits zu 3. angeführt, wird die Freiflächenplanung das Grundstück des Solmser<br />
Schlosses von PKW-Stellplätzen freihalten. Außerdem werden die PKW-Stellplätze in<br />
den Bereich der Schlossstraße verschoben, da hier bereits nach Norden und Süden<br />
angrenzend links und rechts der Straßenparzelle PKW-Stellplätze vorhanden sind. Die<br />
PKW-Stellplätze sind für die medizinischen Nutzungen im Solmser Schloss, aber auch<br />
im geplanten Neubau in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude notwendig. Die Anordnung<br />
entlang der Schlossstraße stellt somit einen städtebaulichen Kompromiss dar. Durch<br />
die Eigentumsverhältnisse (Solmser Schloss und geplanter Neubau) besteht die<br />
Möglichkeit einer zusammenhängenden attraktiven Freiflächengestaltung, die das<br />
Nebeneinander der historischen Bebauung und der Neubebauung berücksichtigen<br />
wird.<br />
4.2<br />
Aus den vorliegenden Unterlagen ist das Gesamtkonzept der Parkplatzverteilung<br />
innerhalb des gesamten Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“ nicht erkennbar und<br />
daher auch keine abschließende denkmalfachliche Stellungnahme insbesondere zur<br />
Neuanordnung im Bereich MI 5b möglich. Grundsätzlich sollte das direkte Umfeld der<br />
historischen Gebäude freigehalten werden. Vereinzelte Ausnahmelösungen können<br />
von unserer Seite aus nur abgewogen werden, wenn die Gesamtbetrachtung des<br />
Bedarfs an Parkplätzen für die einzelnen Nutzungseinheiten ermittelt und eine<br />
entsprechende Verteilung auf dem Gelände, wie schon mehrmals angeregt,<br />
gemeinsam mit den Denkmalbehörden diskutiert, wird.<br />
Stellungnahme und Beschluss:<br />
Die PKW-Stellplätze im Bereich des Mischgebietes MI 5b sind im Bebauungsplan 5.<br />
Änderung eindeutig dargestellt. Sie werden zum Großteil, wie bereits oben erwähnt,<br />
östlich und westlich der Schlossstraße angeordnet. Außerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplans „Landgrafenschloss - 5. Änderung“, insbesondere die Stellplätze<br />
im Bereich des Marstalles, Ballhauses und Landgrafenschlosses betreffend, finden<br />
derzeit Gespräche mit den Nutzern statt mit dem Ziel, einen Plan der notwendigen<br />
PKW-Stellplätze abzustimmen. Danach wird dieser Plan den Denkmalfachbehörden<br />
vorgelegt und soll dann als Grundlage für eine Genehmigungsplanung dienen. Dies ist<br />
jedoch nicht Bestandteil der hier zur Beschlussfassung anstehenden 5. Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“.<br />
5. Altstadtfreunde <strong>Butzbach</strong> e. V.<br />
5.1<br />
Die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplans „Landgrafenschloss“ Ausgabe März<br />
2013 enthält bezüglich der Fläche zwischen Färbgasse und Schlossstraße gegenüber<br />
der Vorgängerversion Ende 2012 marginale Verbesserungen, die grundsätzlichen