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Anlagen - Stadt Butzbach

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Neubau in das Ensemble ein. Eine besondere Herausforderung in diesem<br />

Spannungsfeld wird die Zusammenführung der unterschiedlichen Gebäudetypen durch<br />

eine entsprechende Freiflächengestaltung sein, der eine generelle Ermöglichung von<br />

Stellplätzen im unmittelbaren Umfeld nicht zuträglich sein kann. Zudem wäre zu prüfen,<br />

ob eine Anordnung von Parkplätzen entlang der Schlossstraße nicht dem in der<br />

Begründung als nicht gewünschte Hervorhebung der Straße aufgeführten Punkt<br />

entgegenwirkt.<br />

Stellungnahme und Beschluss:<br />

Wie bereits zu 3. angeführt, wird die Freiflächenplanung das Grundstück des Solmser<br />

Schlosses von PKW-Stellplätzen freihalten. Außerdem werden die PKW-Stellplätze in<br />

den Bereich der Schlossstraße verschoben, da hier bereits nach Norden und Süden<br />

angrenzend links und rechts der Straßenparzelle PKW-Stellplätze vorhanden sind. Die<br />

PKW-Stellplätze sind für die medizinischen Nutzungen im Solmser Schloss, aber auch<br />

im geplanten Neubau in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude notwendig. Die Anordnung<br />

entlang der Schlossstraße stellt somit einen städtebaulichen Kompromiss dar. Durch<br />

die Eigentumsverhältnisse (Solmser Schloss und geplanter Neubau) besteht die<br />

Möglichkeit einer zusammenhängenden attraktiven Freiflächengestaltung, die das<br />

Nebeneinander der historischen Bebauung und der Neubebauung berücksichtigen<br />

wird.<br />

4.2<br />

Aus den vorliegenden Unterlagen ist das Gesamtkonzept der Parkplatzverteilung<br />

innerhalb des gesamten Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“ nicht erkennbar und<br />

daher auch keine abschließende denkmalfachliche Stellungnahme insbesondere zur<br />

Neuanordnung im Bereich MI 5b möglich. Grundsätzlich sollte das direkte Umfeld der<br />

historischen Gebäude freigehalten werden. Vereinzelte Ausnahmelösungen können<br />

von unserer Seite aus nur abgewogen werden, wenn die Gesamtbetrachtung des<br />

Bedarfs an Parkplätzen für die einzelnen Nutzungseinheiten ermittelt und eine<br />

entsprechende Verteilung auf dem Gelände, wie schon mehrmals angeregt,<br />

gemeinsam mit den Denkmalbehörden diskutiert, wird.<br />

Stellungnahme und Beschluss:<br />

Die PKW-Stellplätze im Bereich des Mischgebietes MI 5b sind im Bebauungsplan 5.<br />

Änderung eindeutig dargestellt. Sie werden zum Großteil, wie bereits oben erwähnt,<br />

östlich und westlich der Schlossstraße angeordnet. Außerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplans „Landgrafenschloss - 5. Änderung“, insbesondere die Stellplätze<br />

im Bereich des Marstalles, Ballhauses und Landgrafenschlosses betreffend, finden<br />

derzeit Gespräche mit den Nutzern statt mit dem Ziel, einen Plan der notwendigen<br />

PKW-Stellplätze abzustimmen. Danach wird dieser Plan den Denkmalfachbehörden<br />

vorgelegt und soll dann als Grundlage für eine Genehmigungsplanung dienen. Dies ist<br />

jedoch nicht Bestandteil der hier zur Beschlussfassung anstehenden 5. Änderung des<br />

Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“.<br />

5. Altstadtfreunde <strong>Butzbach</strong> e. V.<br />

5.1<br />

Die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplans „Landgrafenschloss“ Ausgabe März<br />

2013 enthält bezüglich der Fläche zwischen Färbgasse und Schlossstraße gegenüber<br />

der Vorgängerversion Ende 2012 marginale Verbesserungen, die grundsätzlichen

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