Anlagen - Stadt Butzbach
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historischen Gebäudes, sondern die Entwicklung einer neuen städtebaulichen Situation<br />
mit eigener Identität. Der Neubau wird sich gegenüber dem Solmser Schloss und dem<br />
Hochzeitshaus in Folge der Reduktion der Höhe und somit dem Maß der baulichen<br />
Nutzung unterordnen und die Sichtbeziehungen durch die ovale Form zwischen den<br />
einzelnen historischen Gebäuden nicht beeinträchtigen.<br />
3.2<br />
Die Festlegung der Stellplatzfläche entlang der Schlossstraße (GSt 9) und damit eine<br />
Betonung der Schlossstraße kann hier zu einer Beeinträchtigung führen. Dies<br />
verwundert umso mehr, als in der Begründung für die Änderung der zulässigen<br />
Bebauung erläutert wird, dass ein städtebauliches Hervorheben der Schlossstraße in<br />
diesem Bereich nicht gewünscht ist. Die ehemals zum Solmser Hof gehörende Fläche<br />
im östlichen Bereich, die im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wird durch<br />
die Errichtung von einem Stellplatzriegel entlang der Schlossstraße noch stärker<br />
optisch vom Schlossgebäude abgekoppelt. Diese Wirkung wird durch die Ausweisung<br />
einer Stellplatzfläche auch auf der anderen Straßenseite noch verschärft.<br />
Stellungnahme und Beschluss:<br />
Die PKW-Stellplätze werden entlang der Schlossstraße angeordnet, weil dies eine<br />
Fortsetzung der Stellplatzanlage, die nach Norden und Süden bereits vorhanden ist,<br />
darstellt. Sie sind daher dort städtebaulich begründet. Die darüber hinausgehende<br />
Anzahl von Stellplätzen wird auf dem Grundstück des Neubaus nachgewiesen, nicht<br />
auf dem Grundstück des Solmser Schlosses, obwohl hier 16 PKW-Stellplätze<br />
bauordnungsrechtlich genehmigt sind. Die Stellplätze entlang der Schlossstraße sind<br />
für die medizinische Nutzung im Neubau, aber auch im Solmser Schloss notwendig, da<br />
die 16 PKW-Stellplätze im direkten Umfeld des Solmser Schlosses nicht mehr errichtet<br />
werden sollen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die rechtskräftige 4.<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“ nördlich an das Solmser Schloss<br />
angrenzend bereits eine Fläche als Parkplatz für PKWs vorsieht.<br />
3.3<br />
Bezüglich der Ausweisung weiterer Stellplatzflächen entlang des Fußweges zur<br />
Färbgasse und südlich des neuen Baufensters zum Solmser Schloss hin werden<br />
ebenfalls erhebliche Bedenken geltend gemacht. Zu dem eigenständigen, die<br />
historischen Strukturen nicht beachtenden, Neubau wird die für die Auswirkung eines<br />
Schlosses notwendige Freifläche dann auch noch zusätzlich mit Autos verstellt.<br />
Darüber hinaus soll generell die Errichtung von Stellplätzen auch außerhalb der<br />
überbaubaren Flächen zulässig sein. Dem wird die Freifläche in der Umgebung des<br />
Solmser Schlosses und des ehemaligen Hochzeitshauses in keinster Weise gerecht.<br />
Stellungnahme und Beschluss:<br />
Wie bereits zu 3.2 angeführt, sind direkt nördlich vor dem Solmser Schloss in der<br />
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung 16 PKW-Stellplätze bauordnungsrechtlich<br />
genehmigt. Außerdem sah die 4. Änderung des Bebauungsplans „Landgrafenschloss“<br />
auf dem nun zur Bebauung anstehenden Grundstück eine größere PKW-<br />
Stellplatzanlage vor. Die für die medizinischen Nutzungen im Solmser Schloss wie<br />
auch im Neubau notwendigen PKW-Stellplätze werden nun auf der Ostseite der<br />
Schlossstraße angeordnet. Das Grundstück des Solmser Schlosses wird von PKW-<br />
Stellplätzen freigehalten. Im Bereich des Neubaus sind jedoch weitere PKW-Stellplätze<br />
notwendig, deren Standorte in der 5. Änderung festgesetzt werden. Sie werden zum