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Anlagen - Stadt Butzbach

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historischen Gebäudes, sondern die Entwicklung einer neuen städtebaulichen Situation<br />

mit eigener Identität. Der Neubau wird sich gegenüber dem Solmser Schloss und dem<br />

Hochzeitshaus in Folge der Reduktion der Höhe und somit dem Maß der baulichen<br />

Nutzung unterordnen und die Sichtbeziehungen durch die ovale Form zwischen den<br />

einzelnen historischen Gebäuden nicht beeinträchtigen.<br />

3.2<br />

Die Festlegung der Stellplatzfläche entlang der Schlossstraße (GSt 9) und damit eine<br />

Betonung der Schlossstraße kann hier zu einer Beeinträchtigung führen. Dies<br />

verwundert umso mehr, als in der Begründung für die Änderung der zulässigen<br />

Bebauung erläutert wird, dass ein städtebauliches Hervorheben der Schlossstraße in<br />

diesem Bereich nicht gewünscht ist. Die ehemals zum Solmser Hof gehörende Fläche<br />

im östlichen Bereich, die im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wird durch<br />

die Errichtung von einem Stellplatzriegel entlang der Schlossstraße noch stärker<br />

optisch vom Schlossgebäude abgekoppelt. Diese Wirkung wird durch die Ausweisung<br />

einer Stellplatzfläche auch auf der anderen Straßenseite noch verschärft.<br />

Stellungnahme und Beschluss:<br />

Die PKW-Stellplätze werden entlang der Schlossstraße angeordnet, weil dies eine<br />

Fortsetzung der Stellplatzanlage, die nach Norden und Süden bereits vorhanden ist,<br />

darstellt. Sie sind daher dort städtebaulich begründet. Die darüber hinausgehende<br />

Anzahl von Stellplätzen wird auf dem Grundstück des Neubaus nachgewiesen, nicht<br />

auf dem Grundstück des Solmser Schlosses, obwohl hier 16 PKW-Stellplätze<br />

bauordnungsrechtlich genehmigt sind. Die Stellplätze entlang der Schlossstraße sind<br />

für die medizinische Nutzung im Neubau, aber auch im Solmser Schloss notwendig, da<br />

die 16 PKW-Stellplätze im direkten Umfeld des Solmser Schlosses nicht mehr errichtet<br />

werden sollen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die rechtskräftige 4.<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Landgrafenschloss“ nördlich an das Solmser Schloss<br />

angrenzend bereits eine Fläche als Parkplatz für PKWs vorsieht.<br />

3.3<br />

Bezüglich der Ausweisung weiterer Stellplatzflächen entlang des Fußweges zur<br />

Färbgasse und südlich des neuen Baufensters zum Solmser Schloss hin werden<br />

ebenfalls erhebliche Bedenken geltend gemacht. Zu dem eigenständigen, die<br />

historischen Strukturen nicht beachtenden, Neubau wird die für die Auswirkung eines<br />

Schlosses notwendige Freifläche dann auch noch zusätzlich mit Autos verstellt.<br />

Darüber hinaus soll generell die Errichtung von Stellplätzen auch außerhalb der<br />

überbaubaren Flächen zulässig sein. Dem wird die Freifläche in der Umgebung des<br />

Solmser Schlosses und des ehemaligen Hochzeitshauses in keinster Weise gerecht.<br />

Stellungnahme und Beschluss:<br />

Wie bereits zu 3.2 angeführt, sind direkt nördlich vor dem Solmser Schloss in der<br />

Baugenehmigung zur Nutzungsänderung 16 PKW-Stellplätze bauordnungsrechtlich<br />

genehmigt. Außerdem sah die 4. Änderung des Bebauungsplans „Landgrafenschloss“<br />

auf dem nun zur Bebauung anstehenden Grundstück eine größere PKW-<br />

Stellplatzanlage vor. Die für die medizinischen Nutzungen im Solmser Schloss wie<br />

auch im Neubau notwendigen PKW-Stellplätze werden nun auf der Ostseite der<br />

Schlossstraße angeordnet. Das Grundstück des Solmser Schlosses wird von PKW-<br />

Stellplätzen freigehalten. Im Bereich des Neubaus sind jedoch weitere PKW-Stellplätze<br />

notwendig, deren Standorte in der 5. Änderung festgesetzt werden. Sie werden zum

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