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Anlagen - Stadt Butzbach

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TOP 11<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 03.04.2013<br />

Diktatzeichen: Miller, Ralph<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0127<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Bebauungsplanverfahren "Landgrafenschloss - 5. Änderung"<br />

hier: a) Beratung und Beschlussfassung der während der erneuten<br />

Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

(Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Beschluss:<br />

a) Einzelbeschlüsse:<br />

1. Jörg Grünthaler, Am Solmser Schloss 6<br />

Die Schlossstraße hat mit ihrem Pflastersteinbelag, mit ihrer geringen Breite und auf<br />

Grund des fehlenden Bürgersteiges eher Weg- als Straßencharakter. Gerade den<br />

Kindergartenkindern und Schulkindern, die die Schlossstraße frequentieren, fehlt also<br />

eine klare Abgrenzung zum Autoverkehr. Mit dem geplanten Neubau und mit der neuen<br />

Nutzung des Ballhauses wird der Verkehr zunehmen und damit auch das Risiko, dass<br />

es zwischen Autos und Fußgängern zu Missverständnissen kommen könnte. Damit<br />

erst gar nichts passiert, möchten wir anregen, dass die Schlossstraße von vorne bis<br />

hinten zur Spielstraße umgestaltet wird.<br />

Stellungnahme und Beschluss:<br />

Die Schlossstraße ist im Bereich der historischen Gebäude (Ballhaus, Marstall und<br />

Landgrafenschloss) nur in einer Breite von 5,5 m vorhanden und aus<br />

denkmalpflegerischen Gründen mit Basaltpflaster befestigt. Eine Umgestaltung zur<br />

Spielstraße ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Da jedoch die Buslinie aus<br />

der Schlossstraße herausgenommen werden wird, und durch die Prüfung weiterer<br />

ordnungsrechtlicher Maßnahmen, z. B. Durchfahrtsverbot, wird infolge der 5. Änderung<br />

des Bebauungsplans eine bedarfsangemessene Verkehrssituation geregelt werden<br />

können.<br />

2. Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2.1

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