Anlagen - Stadt Butzbach
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TOP 11<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 03.04.2013<br />
Diktatzeichen: Miller, Ralph<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0127<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Bebauungsplanverfahren "Landgrafenschloss - 5. Änderung"<br />
hier: a) Beratung und Beschlussfassung der während der erneuten<br />
Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
(Einzelbeschlüsse)<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Beschluss:<br />
a) Einzelbeschlüsse:<br />
1. Jörg Grünthaler, Am Solmser Schloss 6<br />
Die Schlossstraße hat mit ihrem Pflastersteinbelag, mit ihrer geringen Breite und auf<br />
Grund des fehlenden Bürgersteiges eher Weg- als Straßencharakter. Gerade den<br />
Kindergartenkindern und Schulkindern, die die Schlossstraße frequentieren, fehlt also<br />
eine klare Abgrenzung zum Autoverkehr. Mit dem geplanten Neubau und mit der neuen<br />
Nutzung des Ballhauses wird der Verkehr zunehmen und damit auch das Risiko, dass<br />
es zwischen Autos und Fußgängern zu Missverständnissen kommen könnte. Damit<br />
erst gar nichts passiert, möchten wir anregen, dass die Schlossstraße von vorne bis<br />
hinten zur Spielstraße umgestaltet wird.<br />
Stellungnahme und Beschluss:<br />
Die Schlossstraße ist im Bereich der historischen Gebäude (Ballhaus, Marstall und<br />
Landgrafenschloss) nur in einer Breite von 5,5 m vorhanden und aus<br />
denkmalpflegerischen Gründen mit Basaltpflaster befestigt. Eine Umgestaltung zur<br />
Spielstraße ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Da jedoch die Buslinie aus<br />
der Schlossstraße herausgenommen werden wird, und durch die Prüfung weiterer<br />
ordnungsrechtlicher Maßnahmen, z. B. Durchfahrtsverbot, wird infolge der 5. Änderung<br />
des Bebauungsplans eine bedarfsangemessene Verkehrssituation geregelt werden<br />
können.<br />
2. Regierungspräsidium Darmstadt<br />
2.1