Anlagen - Stadt Butzbach
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Das Projekt wird vom Hessischen Baumanagement betreut. Aus Gründen der<br />
Rechtssicherheit muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.<br />
Nach der aktuellen Planungsstudie soll das<br />
Grundstück mit einem in Nord-Süd-Richtung<br />
verlaufenden Dienstgebäuderiegel mit 2<br />
Vollgeschossen und Staffelgeschoss sowie<br />
einem Nebengebäude mit 1 Garagengeschoss<br />
bebaut werden. Darüber hinaus ist die Errichtung<br />
von Carports für mindestens 17 Dienstfahrzeuge<br />
geplant.<br />
Im südlichen Abschnitt des Grundstücks soll ein<br />
Sammelparkplatz sowohl für Dienstfahrzeuge,<br />
als auch für Mitarbeiterfahrzeuge sowie 1 Lkw-<br />
Stellplatz angelegt werden.<br />
Im Norden, entlang des Roten Lohweges sind<br />
insgesamt 8 Besucherstellplätze in<br />
Senkrechtaufstellung vorgesehen.<br />
Zur Erschließung des Geländes sind je eine Zu-<br />
/Ausfahrt im Norden, zum Roten Lohweg, und im<br />
Süden, zum Rockenberger Weg, geplant.<br />
Abbildung 2: Planung<br />
Zur Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen ist die Festsetzung des Areals<br />
im Bebauungsplan als „Gewerbegebiet“ (GE)<br />
gemäß § 8 Baunutzungsverordnung vorgesehen. Das Maß der baulichen Nutzung wird<br />
nach § 17 Baunutzungsverordnung mit der Grundflächenzahl für Gewerbegebiete auf 0,8<br />
begrenzt. Die Geschossflächenzahl wird, bei maximal 3 Vollgeschossen mit 1,6 festgelegt.<br />
Die zulässige Höhe baulicher <strong>Anlagen</strong> wird auf 13 m begrenzt.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert, die sich im<br />
Westen und Osten am Rahmen der gesetzlichen Grenzabstände und im Norden und<br />
Süden am Bebauungskonzept orientieren.<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />
Baugesetzbuch mit einer einmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer einmaligen<br />
Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange.