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Anlagen - Stadt Butzbach

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TOP 10<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 04.03.2013<br />

Diktatzeichen: Miller/am<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0089<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Bebauungsplanverfahren „Neue Polizeistation <strong>Butzbach</strong>“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

Beschluss:<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschließt gemäß § 2 Absatz 1<br />

Baugesetzbuch die Aufstellung des nachfolgend genannten Bebauungsplans:<br />

der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:<br />

„Neue Polizeistation <strong>Butzbach</strong>“<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung <strong>Butzbach</strong>, Flur 21, Flurstück 62 und<br />

umschließt eine Fläche von rund 0,7 ha.<br />

2. Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den<br />

geplanten Neubau einer gemeinsamen Polizeistation und Polizeiautobahnstation<br />

<strong>Butzbach</strong>.<br />

3. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“<br />

gemäß § 13a Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan wird dabei im sogenannten<br />

„beschleunigten Verfahren“ aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung<br />

sowie einer frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch wird<br />

abgesehen.<br />

4. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 + 3 Baugesetzbuch sind<br />

einzuleiten.<br />

Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />

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