Anlagen - Stadt Butzbach
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TOP 10<br />
STADT BUTZBACH<br />
FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 04.03.2013<br />
Diktatzeichen: Miller/am<br />
Bezugsnummer:<br />
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0089<br />
Beratungsfolge<br />
Der Magistrat<br />
Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
TOP<br />
Bebauungsplanverfahren „Neue Polizeistation <strong>Butzbach</strong>“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
Beschluss:<br />
1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschließt gemäß § 2 Absatz 1<br />
Baugesetzbuch die Aufstellung des nachfolgend genannten Bebauungsplans:<br />
der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:<br />
„Neue Polizeistation <strong>Butzbach</strong>“<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung <strong>Butzbach</strong>, Flur 21, Flurstück 62 und<br />
umschließt eine Fläche von rund 0,7 ha.<br />
2. Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den<br />
geplanten Neubau einer gemeinsamen Polizeistation und Polizeiautobahnstation<br />
<strong>Butzbach</strong>.<br />
3. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“<br />
gemäß § 13a Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan wird dabei im sogenannten<br />
„beschleunigten Verfahren“ aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung<br />
sowie einer frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch wird<br />
abgesehen.<br />
4. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 + 3 Baugesetzbuch sind<br />
einzuleiten.<br />
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:<br />
Zeichnungsleiste: