Anlagen - Stadt Butzbach
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Die Änderung des Bebauungsplanes kann damit im beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />
des Baugesetzbuches mit einer einmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer<br />
einmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.<br />
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Auslegung des<br />
Bebauungsplan-Entwurfes nebst Begründung in der Zeit vom 30.11.2012 bis 04.01.2013.<br />
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde zeitgleich zur<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />
Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich im<br />
Wesentlichen auf Fragen der Erschließung. Die Anregungen aus der Bürgerschaft<br />
beziehen sich im Wesentlichen auf Gestaltungsfragen bzw. die Aufteilung von<br />
Verkehrsflächen innerhalb des Gebiets.<br />
Zukünftig soll eine Fläche von ca. 700 qm, die im offengelegten Entwurf als Baugrundstück<br />
festgesetzt war, dem Grundstück der Kinderbetreuungseinrichtungen zugeordnet werden.<br />
Aufgrund der angedachten Erweiterung der U3-Betreuung im westlichen Bereich der<br />
ehemaligen amerikanischen Schule sind weitere Pkw-Stellplätze für Eltern, die ihre Kinder<br />
bringen bzw. abholen, notwendig. Auf dieser Fläche können ca. 20 Stellplätze eingerichtet<br />
werden. Es sind dann für die gesamte Kinderbetreuungseinrichtung zwei unabhängig<br />
voneinander anfahrbare Pkw-Stellplatzflächen vorhanden, was auch zu einer günstigeren<br />
Verteilung der Verkehrsströme im Gebiet führt.<br />
Da diese Änderung nicht in der offengelegten Fassung des Bebauungsplanes war, ist eine<br />
erneute Offenlage gemäß § 4a (3) BauGB, verkürzt auf zwei Wochen erforderlich.<br />
Die Anlage 1 zeigt die offengelegte Fassung und die Anlage 2 die Änderung der 2.<br />
Offenlage.<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, Kernstadt: Bebauungsplan „Wohnen am Limes“ – 1.<br />
Änderung