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Anlagen - Stadt Butzbach

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(1) Die I.W.E.S. GmbH & Co. KG ist Eigentümer von 5 Mehrfamilienhäusern in der Virginia<br />

Straße und der New-York-Straße. Derzeit werden die Häuser saniert und die Wohnungen<br />

als Eigentumswohnungen vermarktet, vorwiegend an Eigennutzer. I.W.E.S. sei bereits<br />

mehrfach auf zweite Parkplätze angesprochen worden. I.W.E.S. sieht zudem Engpässe im<br />

Bereich der Besucherparkplätze. Gebeten wird daher um Baugenehmigung zusätzlicher<br />

Parkplatzflächen auf den Grundstücken. Dies sei auch im Interesse der <strong>Stadt</strong> um eine<br />

eventuell zukünftige Problemsituation zu entschärfen. Die in der Parkplatzreihe geplanten<br />

Bäume würden lediglich umplatziert. Weiterhin würde I.W.E.S. gerne noch einen<br />

zusätzlichen Baum auf dem Grundstück Virginia-Straße 26, 28, 30 pflanzen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

Die I.W.E.S GmbH spricht in ihrer Stellungnahme die im Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Flächen für Gemeinschaftsstellplätze an. Um der Anregung zu entsprechen, werden die<br />

Flächen für Gemeinschaftsstellplätze (GSt) erweitert.<br />

Der Standort der zur Anpflanzung vorgesehenen Bäume kann um bis zu 5 m verschoben<br />

werden; dies bietet ausreichend Spielraum zur Anordnung von Stellplätzen, ohne dass die<br />

städtebauliche Idee der Ausbildung einer Allee dabei verloren geht. Insofern besteht hier<br />

kein weiterer Handlungsbedarf.<br />

Das Anpflanzen eines zusätzlichen Baumes Grundstück Virginia-Straße 26, 28, 30 wird<br />

begrüßt und in diesem Zusammenhang auf 3.5 (Begrünungsmaßnamen der<br />

Grundstücksfreiflächen) der Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des<br />

Bebauungsplanes hingewiesen.<br />

8. Sonstiges<br />

Im Vollzug des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“ führte das Ein- und Ausfahrtsverbot<br />

bei den Grundstücken südlich der John-F.-Kennedy-Straße zwischen Ovid-Straße und New<br />

York Straße zu Schwierigkeiten bei der Anordnung der Lage der Zufahrten; dies zeigte sich<br />

im Rahmen der Bauantragsstellungen. Eine Änderung der Zufahrten für die Grundstücke<br />

wurde angeregt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

Um Zufahrten in den Bereichen der Eckausrundungen der Grundstücke und somit unnötig<br />

risikoreiche Zufahrtssituationen zu vermeiden, wird das Ein- und Ausfahrtsverbot erweitert,<br />

wobei Bereiche für Ein- und Ausfahrten an verkehrstechnisch unbedenklichere Lagen<br />

verortet werden.<br />

b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />

(1) Die Einzelbeschlüsse (a) zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />

(2) Die eingegangenen Anregungen und die dazu gemachten Abwägungen führen zu<br />

keiner Änderung der Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes.

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