Anlagen - Stadt Butzbach
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(1) Die I.W.E.S. GmbH & Co. KG ist Eigentümer von 5 Mehrfamilienhäusern in der Virginia<br />
Straße und der New-York-Straße. Derzeit werden die Häuser saniert und die Wohnungen<br />
als Eigentumswohnungen vermarktet, vorwiegend an Eigennutzer. I.W.E.S. sei bereits<br />
mehrfach auf zweite Parkplätze angesprochen worden. I.W.E.S. sieht zudem Engpässe im<br />
Bereich der Besucherparkplätze. Gebeten wird daher um Baugenehmigung zusätzlicher<br />
Parkplatzflächen auf den Grundstücken. Dies sei auch im Interesse der <strong>Stadt</strong> um eine<br />
eventuell zukünftige Problemsituation zu entschärfen. Die in der Parkplatzreihe geplanten<br />
Bäume würden lediglich umplatziert. Weiterhin würde I.W.E.S. gerne noch einen<br />
zusätzlichen Baum auf dem Grundstück Virginia-Straße 26, 28, 30 pflanzen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird entsprochen.<br />
Die I.W.E.S GmbH spricht in ihrer Stellungnahme die im Bebauungsplan ausgewiesenen<br />
Flächen für Gemeinschaftsstellplätze an. Um der Anregung zu entsprechen, werden die<br />
Flächen für Gemeinschaftsstellplätze (GSt) erweitert.<br />
Der Standort der zur Anpflanzung vorgesehenen Bäume kann um bis zu 5 m verschoben<br />
werden; dies bietet ausreichend Spielraum zur Anordnung von Stellplätzen, ohne dass die<br />
städtebauliche Idee der Ausbildung einer Allee dabei verloren geht. Insofern besteht hier<br />
kein weiterer Handlungsbedarf.<br />
Das Anpflanzen eines zusätzlichen Baumes Grundstück Virginia-Straße 26, 28, 30 wird<br />
begrüßt und in diesem Zusammenhang auf 3.5 (Begrünungsmaßnamen der<br />
Grundstücksfreiflächen) der Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des<br />
Bebauungsplanes hingewiesen.<br />
8. Sonstiges<br />
Im Vollzug des Bebauungsplanes „Wohnen am Limes“ führte das Ein- und Ausfahrtsverbot<br />
bei den Grundstücken südlich der John-F.-Kennedy-Straße zwischen Ovid-Straße und New<br />
York Straße zu Schwierigkeiten bei der Anordnung der Lage der Zufahrten; dies zeigte sich<br />
im Rahmen der Bauantragsstellungen. Eine Änderung der Zufahrten für die Grundstücke<br />
wurde angeregt.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird entsprochen.<br />
Um Zufahrten in den Bereichen der Eckausrundungen der Grundstücke und somit unnötig<br />
risikoreiche Zufahrtssituationen zu vermeiden, wird das Ein- und Ausfahrtsverbot erweitert,<br />
wobei Bereiche für Ein- und Ausfahrten an verkehrstechnisch unbedenklichere Lagen<br />
verortet werden.<br />
b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />
(1) Die Einzelbeschlüsse (a) zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />
(2) Die eingegangenen Anregungen und die dazu gemachten Abwägungen führen zu<br />
keiner Änderung der Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes.