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Anlagen - Stadt Butzbach

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Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen müsse grundsätzlich<br />

ausgegangen werden. Auf die Notwendigkeit der Sondierung vor Beginn<br />

bodeneingreifender Maßnahmen wird hingewiesen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht nicht da unter Ziffer 4.8 der Hinweise auf der<br />

Plankarte bereits auf die gleichlautende Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes vom<br />

10.10.2011 hingewiesen wird.<br />

5. Burk, Reinhard, Oberer Lachenweg 86<br />

(1) Die Fläche rund um die ehemalige amerikanische Schule sei im ursprünglichen<br />

Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Der Investor und die <strong>Stadt</strong><br />

hätten sich im Rahmen des ursprünglichen Bebauungsplanes auf einen zweijährigen<br />

Vorhaltezeitraum verständigt um infrastrukturelle Vorratsflächen zu haben.<br />

Nun ist gerade einmal ein Jahr vergangen und das ehemalige Schulgelände werde bisher<br />

nur zum Teil einer Kindergartennutzung zugeführt. Für einen weiteren großen<br />

Gebäudekomplex sei die zukünftige Nutzung noch ungewiss. Gerade auch im westlichen<br />

Bereich zum Wald hin stehe noch ein kompletter Gebäudeflügel zur Verfügung. Im<br />

östlichen Bereich stehe die große ehemalige Mensahalle bzw. ein großer möglicher<br />

Multifunktionsraum leer.<br />

Trotz dieser Tatsache sollen Teile der Gemeinbedarfsfläche schon jetzt in Baugrundstücke<br />

umgewidmet werden. Dies werde als „überhasteter Schritt“ empfunden. Das Projekt<br />

„Wohnen am Limes“ sei mitten in der Umsetzungsphase, daher solle mit einer Umwidmung<br />

noch gewartet werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

(1) Teile des Geländes und voraussichtlich das komplette Gebäude werden zur<br />

Kindertagesstätte umgenutzt.<br />

Die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf hatte eine<br />

Größe von ca. 12.500 qm. Die 1. Änderung verkleinert diese Fläche durch die Ausweisung<br />

von fünf weiteren Bauplätzen auf ca. 9.000 qm, die inklusive Freianlagen für eine<br />

Kinderbetreuung gegebenenfalls im gesamten Gebäude ausreichend sind. Der Investor<br />

hat jedoch angeboten, den Bauplatz, der an die Straße Am Schützenhaus angrenzt noch<br />

der Fläche für den Gemeinbedarf zuzuordnen, um hier weitere Freiflächen gegebenenfalls<br />

für Pkw-Stellplätze für die U3-Einrichtungen schaffen zu können.<br />

Hinzu kommt, dass der Nachfrageüberhang deutlich größer war als noch 2011 vermutet.<br />

Das betrifft sowohl die Vermarktung der Mehrfamilienhäuser als auch der Baugrundstücke<br />

auf den freigestellten Flächen. Weitere Aspekte zusammengenommen begründen einen<br />

städtebaulichen Handlungsbedarf im Sinne der Grundnormen des Baugesetzbuches und<br />

die Umwidmung an Teilflächen des ehemaligen Schulgeländes zum jetzigen Zeitpunkt in<br />

Baugrundstücke für ein und zwei Familienhäuser.<br />

(2) Die New York Straße verfüge lediglich auf einer Straßenseite über einen 1,4 m breiten<br />

Bürgersteig. Der ehemalige Bürgersteig auf der Wohnblockseite sei entfernt worden. Die<br />

Praxis zeige, dass die New York Straße den Charakter einer stark befahrenen

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