Anlagen - Stadt Butzbach
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Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen müsse grundsätzlich<br />
ausgegangen werden. Auf die Notwendigkeit der Sondierung vor Beginn<br />
bodeneingreifender Maßnahmen wird hingewiesen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht nicht da unter Ziffer 4.8 der Hinweise auf der<br />
Plankarte bereits auf die gleichlautende Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes vom<br />
10.10.2011 hingewiesen wird.<br />
5. Burk, Reinhard, Oberer Lachenweg 86<br />
(1) Die Fläche rund um die ehemalige amerikanische Schule sei im ursprünglichen<br />
Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Der Investor und die <strong>Stadt</strong><br />
hätten sich im Rahmen des ursprünglichen Bebauungsplanes auf einen zweijährigen<br />
Vorhaltezeitraum verständigt um infrastrukturelle Vorratsflächen zu haben.<br />
Nun ist gerade einmal ein Jahr vergangen und das ehemalige Schulgelände werde bisher<br />
nur zum Teil einer Kindergartennutzung zugeführt. Für einen weiteren großen<br />
Gebäudekomplex sei die zukünftige Nutzung noch ungewiss. Gerade auch im westlichen<br />
Bereich zum Wald hin stehe noch ein kompletter Gebäudeflügel zur Verfügung. Im<br />
östlichen Bereich stehe die große ehemalige Mensahalle bzw. ein großer möglicher<br />
Multifunktionsraum leer.<br />
Trotz dieser Tatsache sollen Teile der Gemeinbedarfsfläche schon jetzt in Baugrundstücke<br />
umgewidmet werden. Dies werde als „überhasteter Schritt“ empfunden. Das Projekt<br />
„Wohnen am Limes“ sei mitten in der Umsetzungsphase, daher solle mit einer Umwidmung<br />
noch gewartet werden.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
(1) Teile des Geländes und voraussichtlich das komplette Gebäude werden zur<br />
Kindertagesstätte umgenutzt.<br />
Die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf hatte eine<br />
Größe von ca. 12.500 qm. Die 1. Änderung verkleinert diese Fläche durch die Ausweisung<br />
von fünf weiteren Bauplätzen auf ca. 9.000 qm, die inklusive Freianlagen für eine<br />
Kinderbetreuung gegebenenfalls im gesamten Gebäude ausreichend sind. Der Investor<br />
hat jedoch angeboten, den Bauplatz, der an die Straße Am Schützenhaus angrenzt noch<br />
der Fläche für den Gemeinbedarf zuzuordnen, um hier weitere Freiflächen gegebenenfalls<br />
für Pkw-Stellplätze für die U3-Einrichtungen schaffen zu können.<br />
Hinzu kommt, dass der Nachfrageüberhang deutlich größer war als noch 2011 vermutet.<br />
Das betrifft sowohl die Vermarktung der Mehrfamilienhäuser als auch der Baugrundstücke<br />
auf den freigestellten Flächen. Weitere Aspekte zusammengenommen begründen einen<br />
städtebaulichen Handlungsbedarf im Sinne der Grundnormen des Baugesetzbuches und<br />
die Umwidmung an Teilflächen des ehemaligen Schulgeländes zum jetzigen Zeitpunkt in<br />
Baugrundstücke für ein und zwei Familienhäuser.<br />
(2) Die New York Straße verfüge lediglich auf einer Straßenseite über einen 1,4 m breiten<br />
Bürgersteig. Der ehemalige Bürgersteig auf der Wohnblockseite sei entfernt worden. Die<br />
Praxis zeige, dass die New York Straße den Charakter einer stark befahrenen