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Anlagen - Stadt Butzbach

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Nach der Stellungnahme des damaligen Amtes für Straßenverkehrswesen vom 20.03.2012<br />

zur Verkehrsuntersuchung von der Durth-Roos Consulting GmbH sei gefordert worden,<br />

keine weitere Gebietserschließungen vorzunehmen die mittelbar oder unmittelbar Einfluss<br />

auf die Knotenpunkte A (B3 /Ebersgönser Weg /Wetzlarer Straße) und B (B3 /Tepler<br />

Straße /Lachenweg) besitzen.<br />

Mit der jetzt vorgenommenen Bebauungsplanänderung gingen weitere Nachverdichtungen<br />

und Erhöhungen zulässiger Nutzungen im Gesamtgebiet einher, was die verkehrlichen<br />

Auswirkungen auf die Knotenpunkte mit der Bundesstraße 3, der<br />

Leistungsfähigkeitsreserven gemäß dem Nachweis in der Verkehrsuntersuchung erschöpft<br />

seien, weiter verschärften. Bei Ausnutzungen der mit der Bebauungsplanänderung<br />

verbundenen zulässigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb<br />

des Plangebietes seien die Knotenpunkte mit der B 3 in den Verkehrsspitzenzeiten<br />

überlastet. Die Bedenken von Hessen Mobil bezüglich der Leistungsfähigkeit der<br />

Bundesstraße seien erheblich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehre auf der<br />

Bundesstraße 3 stets bevorrechtigt seien und somit die Gebietsverkehre ggf. nur sehr<br />

erschwert abgewickelt werden könnten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> weise das Plangebiet in voller Kenntnis dieser Gesamtverkehrsproblematik<br />

aus. Weitere Änderungen des Bebauungsplanes sowie der angrenzenden<br />

Gebiete, die über die genannten Knotenpunkte A und B mit der Bundesstraße 3 verknüpft<br />

sind, und die eine Erhöhung der Verkehrsbelastung an diesen Knotenpunkt bedeuten,<br />

sollten unterbleiben, da eine gesicherte Verkehrserschließung über die B 3 nicht weiter<br />

bestätigt werden könne.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die Bedenken zurückgewiesen.<br />

Auch wenn sich der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Wohnen Am Limes“ über den räumlichen Geltungsbereich des zugrunde liegenden<br />

Bebauungsplanes aus dem Jahr 2012 erstreckt, so sind die im Einzelnen vorgenommenen<br />

Änderungen, auch soweit sie die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung betreffen,<br />

doch nur geringfügig und werden zu keiner abwägungsbeachtlichen Zunahme des Ziel- und<br />

Quellverkehrs führen. Hessen Mobil anerkennt dies insoweit als sich die Empfehlungen vor<br />

allem auf „weitere Änderungen des Bebauungsplanes sowie der angrenzenden Gebiete“<br />

bezieht. In diesem Zusammenhang wird zugesagt, bei der Ausweisung weiterer<br />

Neubaugebiete im Bereich des Degerfeldes frühzeitig auch eine Fortschreibung der<br />

Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2012 zu beauftragen und ggf. erforderliche<br />

Maßnahmen, soweit sie den Regelungsbereich der verbindlichen Bauleitplanung betreffen,<br />

in den normativen Teil des jeweiligen Bebauungsplanes aufzunehmen.<br />

2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Bauverbotszone der Bundesstraße<br />

keinerlei Nebenanlagen wie Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen zulässig seien. Dies<br />

stehe im Zusammenhang mit der gemäß den textlichen Festsetzungen zulässigen<br />

Überschreitung der Grundflächenzahl innerhalb des Sondergebietes für eine<br />

Gesamtgrundflächenzahl von GRZ=0,9. Angeregt wird eine entsprechende Ergänzung der<br />

getroffenen Festsetzungen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anregung wird nicht entsprochen.

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