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Anlagen - Stadt Butzbach

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TOP 9<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 12.03.2013<br />

Diktatzeichen: Miller, Ralph/am<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0082<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Bebauungsplan "Wohnen am Limes - 1. Änderung"<br />

hier: a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren<br />

nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen<br />

(Einzelbeschlüsse)<br />

b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />

Beschluss:<br />

a) Einzelbeschlüsse<br />

1. HessenArchäologie<br />

1.1 Die Hinweise im Bebauungsplan sollen wie folgt ergänzt werden.<br />

„Auch im nördlichen Vicusbereich haben Grabungen, die die Kanalarbeiten im Jahr 2012<br />

begleiteten gezeigt, dass hier mit einer reichhaltigen und guten Befunderhaltung zwischen<br />

den Häusern zu rechnen ist. Da bei Bodeneingriffen zwischen dem derzeitigen<br />

Hausbestand Kulturdenkmäler i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 2 HDSchG (Bodendenkmäler)<br />

zerstört werden, sind nach § 18 Abs. 1 HDSchG alle weiteren Baumaßnahmen innerhalb<br />

des Bebauungsplanes „Wohnen Am Limes“ – auch außerhalb des UNESCO-Welterbes –<br />

genehmigungspflichtig“.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen und der Hinweis in die Plankarte aufgenommen.<br />

2. Hessen Mobil Gelnhausen<br />

2.1.Mit der Bebauungsplanänderung werde die Zielsetzung verfolgt, jeweils in<br />

unterschiedlichen Teilbereichen die überbaubaren Grundstücksflächen zu erweitern, die<br />

Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl anzuheben, die Anpassung der zulässigen<br />

Ausnutzung des Sondergebietes für Einzelhandel der konkreten Baugenehmigungsplanung<br />

sowie die gemeindlichen Straßenverkehrsflächen gemäß des sich ergebenden<br />

Erfordernisses bedarfsorientiert anzupassen.

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