Anlagen - Stadt Butzbach
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Sachstandsbericht:<br />
Der Personalrat hat mit Schreiben vom 12.07.2012 mitgeteilt, dass aufgrund einer vom<br />
Personalrat im Februar 2012 durchgeführten Abstimmung die im EGB eingesetzten<br />
Beschäftigten weiterhin vom Personalrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vertreten werden wollen und<br />
dass gemäß § 7 Abs. 4 HPVG mehrere Dienststellen als eine Dienststelle gelten sollen.<br />
Daraus folgt, dass die Vertretung des Personalrates in der Betriebskommission des EGB<br />
gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 durch den Personalrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wahrgenommen wird.<br />
Die Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung<br />
durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf<br />
Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates. Die<br />
vorgeschlagenen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen wurden vom Personalrat in dem<br />
o.g. Schreiben vorgeschlagen.