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Anlagen - Stadt Butzbach

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Sachstandsbericht:<br />

Der Personalrat hat mit Schreiben vom 12.07.2012 mitgeteilt, dass aufgrund einer vom<br />

Personalrat im Februar 2012 durchgeführten Abstimmung die im EGB eingesetzten<br />

Beschäftigten weiterhin vom Personalrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vertreten werden wollen und<br />

dass gemäß § 7 Abs. 4 HPVG mehrere Dienststellen als eine Dienststelle gelten sollen.<br />

Daraus folgt, dass die Vertretung des Personalrates in der Betriebskommission des EGB<br />

gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 durch den Personalrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wahrgenommen wird.<br />

Die Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung<br />

durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf<br />

Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates. Die<br />

vorgeschlagenen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen wurden vom Personalrat in dem<br />

o.g. Schreiben vorgeschlagen.

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