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Protokoll Tagesordnung - Stadt Butzbach

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P r o t o k o l l<br />

über die 6. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 05.10.2011,<br />

Großer Saal im Bürgerhaus <strong>Butzbach</strong><br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Mitteilungen und Anfragen<br />

3. Beratung und Beschlussfassung der 1.<br />

Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2011<br />

4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit<br />

dem 1. Nachtragshaushalt 2011<br />

5. Gewährung eines Investitionszuschusses an die St. Petrus<br />

und Paulus Gemeinde e.V.<br />

2011/0286<br />

2011/0242<br />

2011/0285<br />

TOP 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach begrüßt alle Anwesenden.<br />

Eine Gedenkminute aufgrund des Todes von Werner Steinhofer, langjährigem<br />

Mitglied der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, Magistratsmitglied und auch<br />

1. <strong>Stadt</strong>rat geht der Sitzung voraus.<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach eröffnet nun die Sitzung, zu der formund<br />

fristgerecht eingeladen wurde.<br />

Zur <strong>Tagesordnung</strong> werden keine Widersprüche erhoben und keine Anträge gestellt.<br />

TOP 2<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

Anfrage der <strong>Stadt</strong>verordneten Gerhard-Franke bezüglich des Schulschwimmen<br />

während der Hallenbadsanierung.<br />

Die schriftliche Anfrage hierzu vom 05.10.2011, so teilt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

Dr. Görlach mit, wird an den Magistrat weitergeleitet.


- 2 -<br />

TOP 3<br />

Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses<br />

erläutert als Berichterstatter zum 1. Nachtragshaushaltsplan.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach empfiehlt, die TOP 3 und TOP 4 zusammen<br />

zu beraten. Auf Befragung seitens der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden keine<br />

Einwände erhoben.<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses,<br />

erläutert somit auch zum TOP 4 als Berichterstatter zur Fortschreibung des<br />

Haushaltssicherungskonzeptes mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2011.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Maas, <strong>Stadt</strong>verordneter Foglia,<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete Gerum, <strong>Stadt</strong>verordneter Euler, <strong>Stadt</strong>verordneter Schott und<br />

Bürgermeister Merle<br />

Beschluss:<br />

Der am 31.08.2011 in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung eingebrachten<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />

zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: SPD und CDU Fraktion<br />

Nein: Grünen, UWG und FDP Fraktion<br />

TOP 4<br />

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem<br />

1. Nachtragshaushalt 2011<br />

Beschluss:<br />

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes, die<br />

mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegt wird, wird zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Konkrete Vorschläge über weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden mit der<br />

nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (Vorlage mit dem<br />

Haushaltsplanentwurf 2012) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja : SPD, CDU, Grüne, FDP<br />

Nein: 3 UWG<br />

Enthaltung 1 UWG<br />

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- 3 -<br />

TOP 5<br />

Gewährung eines Investitionszuschusses an die St. Petrus und Paulus<br />

Gemeinde e.V.<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses,<br />

erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Reineck, <strong>Stadt</strong>verordnete Stahl,<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Euler, <strong>Stadt</strong>verordneter Maas, <strong>Stadt</strong>verordneter Schröter,<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete Schneider, <strong>Stadt</strong>verordneter Kartmann, Bürgermeister Merle und<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Schott<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, der St. Petrus und Paulus Gemeinde e.V. <strong>Butzbach</strong> zu den<br />

bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten für den Bau einer<br />

Mehrzweckhalle/Kulturzentrum (1. Bauabschnitt ohne Kirchenzentrum) ohne<br />

Grundstückskosten einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 12%, max. 132.000,00 €<br />

zu den Baukosten von vorläufig max. 1.100.000,00 € zu gewähren. Die genaue<br />

Baukosten- und Zuschusshöhe wird nach Vorlage eines aktualisierten Kostenplans<br />

noch angepasst. Die Zuschussgewährung erfolgt unter folgenden Bedingungen:<br />

a)<br />

Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die erforderliche<br />

überplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO durch die Kommunalaufsicht beim<br />

Landrat des Wetteraukreises genehmigt wird. Ein Rechtsanspruch auf<br />

Zuschussgewährung kann aufgrund der defizitären Haushaltslage der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> und der damit verbundenen Genehmigungsauflagen zu den<br />

Haushaltsplänen nicht hergeleitet werden. Außerdem entsteht durch die<br />

Zuschussgewährung für den 1. Bauabschnitt kein Rechtsanspruch auf die<br />

Gewährung weiterer Zuschüsse für den geplanten 2. Bauabschnitt (Kirchenzentrum).<br />

b)<br />

Die Höhe des Zuschusses wird auf den genannten Maximalbetrag von 132.000 €<br />

festgeschrieben. Bei weiteren möglichen Kostenüberschreitungen wird kein weiterer<br />

Zuschuss gewährt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind durch die St. Petrus<br />

und Paulus Gemeinde e.V. vollständige und prüfbare Abrechnungsunterlagen<br />

vorzulegen. Ergibt sich aus der Abrechnung eine Kostenunterschreitung, wird auch<br />

der zugesagte Maximalzuschuss anteilig gekürzt. Erbrachte Eigenleistungen der<br />

Gemeindemitglieder (Arbeitsstunden) werden in der im Finanzierungsplan<br />

dargestellten Höhe anerkannt.<br />

c)<br />

Die St. Petrus und Paulusgemeinde e.V. verpflichtet sich, die Mehrzweckhalle/<br />

Kulturzentrum für eine Dauer von mindestens 20 Jahren zweckentsprechend zu<br />

nutzen. Bei einer Umnutzung oder Veräußerung des Objektes vor Ablauf der<br />

Zweckbindungsfrist verpflichtet sich die St. Petrus und Paulusgemeinde e.V., den<br />

gewährten Zuschuss anteilig in Höhe von 5% pro Jahr für den Zeitraum der nicht<br />

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- 4 -<br />

zweckentsprechenden Restnutzungsdauer zurück zu zahlen. Diese<br />

Rückzahlungsverpflichtung ist durch Grundbucheintrag oder Vorlage einer<br />

Bankbürgschaft abzusichern.<br />

d)<br />

Die für die Zuschussgewährung erforderliche überplanmäßige Auszahlung gemäß<br />

§ 114 g HGO wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch eine nicht im Haushaltsplan<br />

veranschlagte Einzahlung aus der vorzeitigen Rückzahlung der <strong>Butzbach</strong>er<br />

Wohnungsgesellschaft mbH (BWG) in Höhe von 169.535,89 € für der BWG durch die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> gewährte Wohnungsbaudarlehen.<br />

e)<br />

Der Verwendung der vorzeitig durch die BWG an die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

zurückgezahlten Wohnungsbaudarlehen zur Deckung der überplanmäßigen<br />

Auszahlung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: SPD, CDU, UWG<br />

Nein: 3 Stimmen der Grünen, 2 Stimmen der FDP<br />

Enthaltung 2 Stimmen der Grünen<br />

gez. Dr. Matthias Görlach, <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

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