Protokoll Tagesordnung - Stadt Butzbach
Protokoll Tagesordnung - Stadt Butzbach
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P r o t o k o l l<br />
über die 6. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 05.10.2011,<br />
Großer Saal im Bürgerhaus <strong>Butzbach</strong><br />
<strong>Tagesordnung</strong><br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Mitteilungen und Anfragen<br />
3. Beratung und Beschlussfassung der 1.<br />
Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2011<br />
4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit<br />
dem 1. Nachtragshaushalt 2011<br />
5. Gewährung eines Investitionszuschusses an die St. Petrus<br />
und Paulus Gemeinde e.V.<br />
2011/0286<br />
2011/0242<br />
2011/0285<br />
TOP 1<br />
Eröffnung und Begrüßung<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach begrüßt alle Anwesenden.<br />
Eine Gedenkminute aufgrund des Todes von Werner Steinhofer, langjährigem<br />
Mitglied der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, Magistratsmitglied und auch<br />
1. <strong>Stadt</strong>rat geht der Sitzung voraus.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach eröffnet nun die Sitzung, zu der formund<br />
fristgerecht eingeladen wurde.<br />
Zur <strong>Tagesordnung</strong> werden keine Widersprüche erhoben und keine Anträge gestellt.<br />
TOP 2<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
Anfrage der <strong>Stadt</strong>verordneten Gerhard-Franke bezüglich des Schulschwimmen<br />
während der Hallenbadsanierung.<br />
Die schriftliche Anfrage hierzu vom 05.10.2011, so teilt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />
Dr. Görlach mit, wird an den Magistrat weitergeleitet.
- 2 -<br />
TOP 3<br />
Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Butzbach</strong> für das Haushaltsjahr 2011<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses<br />
erläutert als Berichterstatter zum 1. Nachtragshaushaltsplan.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach empfiehlt, die TOP 3 und TOP 4 zusammen<br />
zu beraten. Auf Befragung seitens der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden keine<br />
Einwände erhoben.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses,<br />
erläutert somit auch zum TOP 4 als Berichterstatter zur Fortschreibung des<br />
Haushaltssicherungskonzeptes mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2011.<br />
An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Maas, <strong>Stadt</strong>verordneter Foglia,<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete Gerum, <strong>Stadt</strong>verordneter Euler, <strong>Stadt</strong>verordneter Schott und<br />
Bürgermeister Merle<br />
Beschluss:<br />
Der am 31.08.2011 in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung eingebrachten<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />
zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja: SPD und CDU Fraktion<br />
Nein: Grünen, UWG und FDP Fraktion<br />
TOP 4<br />
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem<br />
1. Nachtragshaushalt 2011<br />
Beschluss:<br />
Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes, die<br />
mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegt wird, wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Konkrete Vorschläge über weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden mit der<br />
nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (Vorlage mit dem<br />
Haushaltsplanentwurf 2012) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja : SPD, CDU, Grüne, FDP<br />
Nein: 3 UWG<br />
Enthaltung 1 UWG<br />
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- 3 -<br />
TOP 5<br />
Gewährung eines Investitionszuschusses an die St. Petrus und Paulus<br />
Gemeinde e.V.<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses,<br />
erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />
An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Reineck, <strong>Stadt</strong>verordnete Stahl,<br />
<strong>Stadt</strong>verordneter Euler, <strong>Stadt</strong>verordneter Maas, <strong>Stadt</strong>verordneter Schröter,<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete Schneider, <strong>Stadt</strong>verordneter Kartmann, Bürgermeister Merle und<br />
<strong>Stadt</strong>verordneter Schott<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, der St. Petrus und Paulus Gemeinde e.V. <strong>Butzbach</strong> zu den<br />
bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten für den Bau einer<br />
Mehrzweckhalle/Kulturzentrum (1. Bauabschnitt ohne Kirchenzentrum) ohne<br />
Grundstückskosten einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 12%, max. 132.000,00 €<br />
zu den Baukosten von vorläufig max. 1.100.000,00 € zu gewähren. Die genaue<br />
Baukosten- und Zuschusshöhe wird nach Vorlage eines aktualisierten Kostenplans<br />
noch angepasst. Die Zuschussgewährung erfolgt unter folgenden Bedingungen:<br />
a)<br />
Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die erforderliche<br />
überplanmäßige Auszahlung gemäß § 114 g HGO durch die Kommunalaufsicht beim<br />
Landrat des Wetteraukreises genehmigt wird. Ein Rechtsanspruch auf<br />
Zuschussgewährung kann aufgrund der defizitären Haushaltslage der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Butzbach</strong> und der damit verbundenen Genehmigungsauflagen zu den<br />
Haushaltsplänen nicht hergeleitet werden. Außerdem entsteht durch die<br />
Zuschussgewährung für den 1. Bauabschnitt kein Rechtsanspruch auf die<br />
Gewährung weiterer Zuschüsse für den geplanten 2. Bauabschnitt (Kirchenzentrum).<br />
b)<br />
Die Höhe des Zuschusses wird auf den genannten Maximalbetrag von 132.000 €<br />
festgeschrieben. Bei weiteren möglichen Kostenüberschreitungen wird kein weiterer<br />
Zuschuss gewährt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind durch die St. Petrus<br />
und Paulus Gemeinde e.V. vollständige und prüfbare Abrechnungsunterlagen<br />
vorzulegen. Ergibt sich aus der Abrechnung eine Kostenunterschreitung, wird auch<br />
der zugesagte Maximalzuschuss anteilig gekürzt. Erbrachte Eigenleistungen der<br />
Gemeindemitglieder (Arbeitsstunden) werden in der im Finanzierungsplan<br />
dargestellten Höhe anerkannt.<br />
c)<br />
Die St. Petrus und Paulusgemeinde e.V. verpflichtet sich, die Mehrzweckhalle/<br />
Kulturzentrum für eine Dauer von mindestens 20 Jahren zweckentsprechend zu<br />
nutzen. Bei einer Umnutzung oder Veräußerung des Objektes vor Ablauf der<br />
Zweckbindungsfrist verpflichtet sich die St. Petrus und Paulusgemeinde e.V., den<br />
gewährten Zuschuss anteilig in Höhe von 5% pro Jahr für den Zeitraum der nicht<br />
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zweckentsprechenden Restnutzungsdauer zurück zu zahlen. Diese<br />
Rückzahlungsverpflichtung ist durch Grundbucheintrag oder Vorlage einer<br />
Bankbürgschaft abzusichern.<br />
d)<br />
Die für die Zuschussgewährung erforderliche überplanmäßige Auszahlung gemäß<br />
§ 114 g HGO wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch eine nicht im Haushaltsplan<br />
veranschlagte Einzahlung aus der vorzeitigen Rückzahlung der <strong>Butzbach</strong>er<br />
Wohnungsgesellschaft mbH (BWG) in Höhe von 169.535,89 € für der BWG durch die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> gewährte Wohnungsbaudarlehen.<br />
e)<br />
Der Verwendung der vorzeitig durch die BWG an die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
zurückgezahlten Wohnungsbaudarlehen zur Deckung der überplanmäßigen<br />
Auszahlung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja: SPD, CDU, UWG<br />
Nein: 3 Stimmen der Grünen, 2 Stimmen der FDP<br />
Enthaltung 2 Stimmen der Grünen<br />
gez. Dr. Matthias Görlach, <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />
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